Info- Abend zum Thema Privatpraxis und Kostenerstattung weckte großes Interesse

Info- Abend zum Thema Privatpraxis und Kostenerstattung weckte großes Interesse
Auf Initiative einzelner Kammermitglieder lud der Vorstand der Kammer für den 22. Mai 2012 zu einem Informationsabend zum Thema Privatpraxis und Kostenerstattung ein. An die Kammer war aus der Mitgliedschaft der Wunsch heran getragen worden, einen Arbeitskreis „Privatpraxis“ mit dem Ziel zu ermöglichen, den Erfahrungsaustausch zwischen den Kammermitgliedern zu fördern, die keine Kassenzulassung haben und eine reine Privatpraxis betreiben.

Die Resonanz auf diese Einladung war so überwältigend, dass der Abend aus Platzgründen nicht in der Geschäftsstelle der Kammer stattfinden konnte, sondern stattdessen in die Räume der Fortbildungsakademie der Ärztekammer im Klinikum Mitte verlegt werden musste. Nahezu 50 Kolleginnen und Kollegen meldeten sich zu diesem Treffen an.[br ] Kammerpräsident Karl Heinz Schrömgens begrüßte die Anwesenden und führte umfassend in das Thema ein (Der Folienvertrag steht im Anhang zum Download zur Verfügung). Zunächst listete er verschiedene Arbeitsfelder einer Privatpraxis auf: Neben Psychotherapie seien auch beispielsweise Beratung, Supervision, Coaching, Training und Fortbildungen mögliche Betätigungsfelder. Er beschränkte sich dann aber in seinem Vortrag auf die originär psychotherapeutischen Tätigkeiten. Bevor er dieses Thema vertiefte, ging er auf den rechtlichen Rahmen ein, in dem sich Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten als Privatbehandler bewegen. Im Anschluss benannte er folgende Patientengruppen, orientiert an jeweilige Kostenträger, die für eine Privatpraxis relevant sind, und stellte anschließend die jeweiligen Bedingungen dar, unter denen eine Psychotherapie durchgeführt werden kann:

• Patienten/innen mit einer privaten Versicherung

• Patienten/innen mit Beihilfeberechtigung (Beamte/innen)

• Patienten/innen, die ihre Behandlung selbst bezahlen

• Patienten/innen, die gesetzlich versichert sind und von ihrer Kasse die Erstattung der Kosten nach § 13, 3 SGB V einfordern

• Patienten/innen, die infolge eines arbeitsbedingten Ereignisses psychisch geschädigt wurden (Modellprogramm der Berufsgenossenschaften)

• Patienten/innen, die als Opfer einer Gewalttat psychisch geschädigt wurden (Opferentschädigungsgesetz)

• Patienten/innen, die an einer rehabilitativen Nachsorge teilnehmen (IRENA- Programm der Deutschen Rentenversicherung)

Der Bereich der Kostenerstattung nach § 13,3 des SGB V nahm dabei einen breiten Raum ein. Schrömgens ging auf die Bedeutung der Kostenerstattung vor 1999 ein und erläuterte die Zielsetzungen des Psychotherapeutengesetzes. Er bekräftigte den Kurs der Kammer, eine Verbesserung der Versorgung über eine Neujustierung der Bedarfsplanung zu erreichen, die den tatsächlichen Bedarf an Psychotherapie aufgreife. Hier seien die Kassen gefordert, die notwendigen Mittel für die Verbesserung der Versorgung bereit zu stellen. Solange es Wartezeiten von 3 Monaten und länger gebe, müssten die Kassen jedoch im Interesse einer zeitnahen Versorgung ihrer Versicherten auch außervertragliche Versorgung ermöglichen, damit die Patientinnen und Patienten keinen Schaden erleiden.

Im Anschluss entwickelte sich eine angeregte Diskussion, die vom Kammervorstandsmitglied Helga Loest geleitet wurde. Neben Informationsfragen wurde mehrfach beklagt, dass Patientinnen und Patienten, die viele vergebliche Versuche im Rahmen der Vertragsversorgung unternommen hätten, eine zeitnahe Psychotherapie zu erhalten, oft sehr abweisend und unfreundlich von Mitarbeitern ihrer Kasse behandelt würden. Aus fachlichen Gründen sei nicht hinnehmbar, dass Versicherte zum Beispiel 10 – 15 Stunden Psychotherapie bei einer Privatbehandlerin bewilligt bekämen, jedoch mit der Auflage, dann zu einem kassenzugelassenen Psychotherapeuten zu wechseln. Karl Heinz Schrömgens bat darum, die Kammer über solche Vorgänge zu informieren, damit dies in Gesprächen mit den hiesigen Kassen problematisiert werden könne.

Im Ergebnis war der Abend für manche Teilnehmer ernüchternd, da die Rahmenbedingungen, die dargestellt wurden, nicht allen in dieser Deutlichkeit bekannt waren. Andererseits zeigte sich auch eine Reihe Teilnehmerinnen motiviert, sich kollegial zu vernetzen und aktiv die eigenen Interessen wahrzunehmen. Diese Gruppe erklärte dann auch ihre Bereitschaft, in einem entsprechenden Arbeitskreis mitzuwirken, der sich im Anschluss konstituierte und selbst die Koordination seiner Arbeit übernahm. Die Kammer wird den Termin des ersten Treffens des Arbeitskreises veröffentlichen, so dass weitere Interessierte dazu kommen können

Kammerversammlung der PKHB: BPtK- Präsident Rainer Richter betont Feminisierung des psychotherapeutischen Berufes

Kammerversammlung der PKHB: BPtK- Präsident Rainer Richter betont Feminisierung des psychotherapeutischen Berufes
13.05.2012: Richter suchte den Meinungsaustausch mit Mitgliedern der PKHB – Kammerpräsident Schrömgens referierte zu aktuellen Fragen niedergelassener und angestellter Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten

Vorstand PKHB  mit Prof. Dr. Rainer Richter, Präsident der BPtK (Bild Mitte)
Vorstand PKHB  mit Prof. Dr. Rainer Richter, Präsident der BPtK (Bild Mitte)

Vorstand PKHB mit Prof. Dr. Rainer Richter, Präsident der BPtK (Bild Mitte)

Die psychotherapeutische Tätigkeit entwickelt sich immer mehr zum Frauenberuf. Diese Auffassung vertrat der Präsident der Bundespsychotherapeutenkammer, Professor Dr. Rainer Richter, in dieser Woche vor den Mitgliedern der Bremer Psychotherapeutenkammer. Richter, der am Dienstag (8. Mai) im Bürgerhaus Weserterrassen vor der 26. Kammerversammlung über die „Zukunft der Psychotherapie – Herausforderungen für unsere Profession“ sprach, mahnte: „Wir werden bald zu wenig männliche Therapeuten haben, um Männer als Patienten behandeln zu können.“ Die zunehmende Feminisierung des psychotherapeutischen und auch ärztlichen Berufes könne weder im Interesse der Patientinnen und Patienten sein noch der betroffenen Berufsgruppen.

Richter ging in seinem Vortrag auch auf die sektorenübergreifende Versorgung psychisch kranker Menschen ein. Noch immer gebe es eine viel zu starre Grenze zwischen dem ambulanten und dem stationären Versorgungsbereich. „Wir müssen diese Grenzen allmählich durch gute Formen der Zusammenarbeit zwischen Klinik und Praxis überwinden. Es ist ein Anachronismus, dass psychisch kranke Menschen im bestehenden Versorgungssystem häufige Beziehungsabbrüche hinnehmen müssen. Hier wäre personale psychotherapeutische Kontinuität angesagt und nicht mehrfacher Therapeutenwechsel.“

Trotz aller Kritik an dem Gesetzentwurf zur Einführung eines neuen Entgeltsystems in psychiatrischen und psychosomatischen Einrichtungen sprach sich Richter für den Entwurf aus, „weil ein derartiges Gesetz zu mehr Transparenz in der Behandlung führen wird.“ Das neue Entgeltsystem sieht Tagespauschalen in psychiatrischen und psychosomatischen Krankenhäusern vor. Laut Gesetzentwurf soll der Gemeinsame Bundesausschuss hierfür Indikatoren für eine einrichtungs- und sektorenübergreifende Qualitätssicherung festlegen und zudem Empfehlungen für die personelle Ausstattung mit therapeutischem Personal beschließen. Damit würde die Psychiatrie-Personalverordnung (Psych-PV), die bisher den Personalbedarf bemisst und damit maßgeblich die Finanzierung der stationären Versorgung seelisch kranker Menschen ausmacht, der Vergangenheit angehören. Richter: „Wir kommen damit zu einer leistungsgerechteren Vergütung. Es wird das bezahlt, was tatsächlich am Patienten getan wird.“

Karl Heinz Schrömgens erläuterte wichtige Punkte der Arbeit des letzten Halbjahres
Auf die aktuellen Entwicklungen in Bremer Kliniken und Praxen ging der Präsident der Psychotherapeutenkammer Bremen, Karl Heinz Schrömgens, in seinem Vortrag ein. Er erläuterte unter anderem die wesentlichen Änderungen, die das Versorgungsstrukturgesetz für Psychotherapeuten mit sich bringt. So hat der Gemeinsame Bundesausschuss in einer Bedarfsplanungsrichtlinie, die zum 1. Januar 2013 in Kraft treten soll, das Verhältnis von Einwohner je psychotherapeutischer Praxis neu zu bestimmen. Zudem sollen sich die Planungsbereiche nicht mehr an Landkreisen orientieren, sondern neu zugeschnitten werden. Neu ist nach Schrömgens Angaben auch, dass die Kassenärztlichen Vereinigungen und die Krankenkassen künftig auf Landesebene von der bundesweiten Bedarfsplanung-Richtlinie abweichen können, um gegebenenfalls regionale Besonderheiten – wie die regionale Demografie und Morbidität – zu berücksichtigen. Erstmals wurde der Senatorin für Gesundheit ein Beanstandungs- und Mitberatungsrecht im Landesausschuss eingeräumt.

Zudem sieht das Anfang 2012 in Kraft getretene Gesetz die Möglichkeit der Gründung eines Gemeinsamen Landesgremiums vor, in dem Vertreter des Landes, der Kassenärztlichen Vereinigung, der Krankenkassen, der Landeskrankenhausgesellschaft, der Ärzte- und Psychotherapeutenkammer sowie weiterer Akteure Empfehlungen zur sektorenübergreifenden Versorgung und zur Aufstellung und Anpassung des Bedarfsplanes abgeben sollen. „ Es ist noch offen, ob es in Bremen ein Gemeinsames Landesgremium geben wird. Die Senatorin für Gesundheit hat allerdings ihr Interesse für die Einrichtung dieses Gremiums signalisiert“, sagte Schrömgens vor den Kammermitgliedern. Das Versorgungsstrukturgesetz soll auch eine zeitnahe psychotherapeutische Versorgung sicherstellen. Dazu Karl Heinz Schrömgens: „ Das Gesetz regelt ausdrücklich, dass die Kassenärztlichen Vereinigungen eine angemessene und zeitnahe fachärztliche Versorgung psychisch kranker Menschen sicherstellen müssen. Da wir Psychotherapeuten dieser fachärztlichen Versorgung angehören, sind wir hiervon unmittelbar betroffen.“

Unterschiede und Gemensamkeiten mit dem Vorstand der KVHB
Der Bremer Kammerpräsident nahm auch Stellung zu aktuellen Überlegungen der Bremer KV, die vertragspsychotherapeutische Vergütung zu verändern. Bei Ausweitung der psychotherapeutischen Leistungen könnte das Morbiditätsrisiko durch eine Quotierung des Honorars für eine antrags- und genehmigungspflichtige Therapiesitzung allein zu Lasten der Psychotherapeuten gehen. Um eine Mengenausweitung zu verhindern, käme auch eine Deckelung des Umfanges jeder psychotherapeutischen Praxis in Frage. Die Vorstellungen der KV kollidieren nach Schrömgens Aussage allerdings mit der Forderung des Gesetzgebers, eine zeitnahe psychotherapeutische Versorgung sicherzustellen. Der Kammerpräsident: „Bereits heute wartet ein Patient in Bremen durchschnittlich 9,3 Wochen auf ein Erstgespräch und 16,6 Wochen auf den Beginn seiner Psychotherapie.“ Zudem liefen die KV-Überlegungen der aktuellen Rechtsprechung des Bundessozialgesetzes zuwider. Demnach müsse eine maximal ausgelastete psychotherapeutische Praxis ein Einkommen erzielen können, das dem Durchschnitt der Facharzteinkommen entspricht. Er verweist auf ein aktuelles Rechtsgutachten, das von der KBV Ende April vorgelegt worden ist, in dem solche Überlegungen in den KVen eine Absage erteilt wird. Diese seien mit der gegenwärtigen Rechtsprechung des Bundessozialgerichtes nicht zu veeinbaren.

Karl Heinz Schrömgens kritisierte in seinem Redebeitrag weiter, dass die morbiditätsorientierte Gesamtvergütung nicht ausreicht und die Krankenkassen den gewachsenen Bedarf an Psychotherapie nicht ausgleichen: „Das Morbiditätsrisiko wird einseitig auf die KV abgewälzt.“ Dies führe zu einer Verschärfung des Verteilungskampfes innerhalb der KV. Deshalb forderten KV und Kammer eine extrabudgetäre Vergütung für Psychotherapie.

Zum Rechtsstatus angestellter Psychotherapetinnen und Psychotherapeuten in Krankenhäusern
Im Bereich der angestellten Psychotherapeuten ging der Kammerpräsident auf eine Stellungnahme zum Rechtsstatus von Psychotherapeuten in Kliniken ein. Die von der Bremer Kammer erarbeitete Expertise weist darauf hin, dass die Behandlung von psychisch kranken Menschen mit psychotherapeutischen Interventionen nur von Ärzten oder Psychologischen Psychotherapeuten vorgenommen werden darf. Die Approbation sei hierfür zwingend erforderlich. Psychotherapeutische Tätigkeiten zum Beispiel an Diplom-Psychologen zu delegieren, ist demnach rechtlich nur in sehr begrenztem Umfang möglich.

Über diese Themen hinaus absolvierte die Kammerversammlung Pflichtaufgaben, indem sie die Gebührenordnung anpasste und eine Nachwahl zum Fort- und Weiterbildungsausschuss der Kammer vornahm. Renate Flor, als Psychologische Psychotherapeutin mit psychoanalytischem Hintergrund sowohl niedergelassen als auch in der Kinderklinik des Klinikums Links der Weser tätig, fand die breite Zustimmung der Anwesenden für ihre Kandidatur.

Bremer Psychotherapeuten bekräftigen Bedenken gegen „Elektronische Gesundheitskarte“ – 25. Kammerversammlung erledigte umfangreiches Arbeitsprogramm

Bremer Psychotherapeuten bekräftigen Bedenken gegen „Elektronische Gesundheitskarte“ – 25. Kammerversammlung erledigte umfangreiches Arbeitsprogramm
13.12.2011: Das waren die Themen: Elektronische Gesundheitskarte weiterhin in der Kritik. – Berichterstattung über die vielfältigen Aktivitäten zum Versorgungsgesetz. – Nachwahl zum Kammervorstand – Verabschiedung des Haushaltes 2012 – Berichterstattung und Neuwahl der Kammerausschüsse.

Vorstand der PKHB mit Herrn Rasehorn und Herrn Nuschke
Vorstand der PKHB mit Herrn Rasehorn und Herrn Nuschke

Vorstand der PKHB mit Herrn Rasehorn und Herrn Nuschke

Auf der Kammerversammlung im November standen ganz unterschiedliche Themen an. Zu Beginn informierte Kammerpräsident Karl Heinz Schrömgens über das GKV-Versorgungsstrukturgesetz, das zu dieser Zeit in der Endphase der parlamentarischen Beratung war. Er berichtete über die Lobbyarbeit in Bremen und Berlin und darüber, dass wir den Politikern die Situation der Psychotherapeuten und ihrer Patienten nahe bringen konnten. Die Argumente seien auf viel Verständnis gestoßen. Zwar konnte die zentrale Forderung, eine Neufestsetzung der Verhältniszahlen in der Bedarfsplanung zum 31.12.11 nicht erreicht werden, dennoch gebe es verschiedene Teilergebnisse, so dass das Erreichte einen Erfolg darstelle. Die Auseinandersetzung mit den Versorgungsfragen gehe weiter, da nun der Gemeinsame Bundesausschuss eine Präzisierung und Neufassung der Bedarfsberechnung, insbesondere für psychisch kranke Menschen ausarbeiten müsse.

Auf Initiative mehrerer Kammermitglieder stand nach 2005 und 2008 erneut das Thema „Elektronische Gesundheitskarte“ auf der Tagesordnung. Eingeladen war Frau Dr. Imke Sommer, die Landesdatenbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit. Sie informierte über die gesetzlichen Grundlagen für ärztliche Datenübermittlungen und die Rechtsgrundlagen der elektronischen Gesundheitskarte. Sie betonte die hohe Verantwortung, die bei den Psychotherapeuten für die Sicherung der bei ihnen gespeicherten Daten liegt und stellte unterschiedliche Sichtweisen zur eGK dar. Sie könne die Fragen der Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten, die als Behandler datenschutzrechtlich verantwortlich blieben, sehr gut verstehen. Sie bot deshalb den Anwesenden am Ende ihres Vortrags an, sich bei Rückfragen rund um den Datenschutz jederzeit an sie in ihrer Funktion als Datenschutzbeauftragte des Landes Bremen zu wenden.

Es gab ausführliche kritische Anmerkungen und Nachfragen an die Referentin. Am Ende wurden die in der Resolution der Kammerversammlung von 2008 geäußerten Bedenken an die eGK bekräftigt und mit dem Zusatz versehen, dass der Erwerb von neuen Kartenlesegeräten keine indirekte Zustimmung der niedergelassenen Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten zur elektronischen Gesundheitskarte darstelle.

Hans Schindler stellte für den Vorstand den Haushaltsplan 2012 vor. Er unterscheide sich nur in wenigen Punkten vom dem von 2011. Der Vorsitzende des Finanzausschusses gab eine positive Stellungnahme dazu ab und die Kammerversammlung beschloss bei nur einer Enthaltung und ohne Gegenstimme den Beitragshebesatz stabil zu halten und gab dem Haushaltsplan einstimmig die Zustimmung.

Da auf der Kammerversammlung im Mai nur vier Kammermitglieder für die fünf Vorstandspositionen kandidiert hatten, war noch der Platz eines Beisitzers zu besetzen. Da leider erneut keine Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten kandidierten, konnte laut Satzung auch ein anderes Kammermitglied für diese Funktion kandidieren. Eine Nachwahl war geboten, um die Handlungsfähigkeit des Vorstandes zu erhöhen. Von Seiten des Vorstandes wurde die Kollegin Helga Loest vorgeschlagen, die als Psychologische Psychotherapeutin freiberuflich in den Feldern Beratung, Supervision und Therapie tätig ist. Da Frau Helga Loest sich zu diesem Zeitpunkt auf einer schon lange geplanten Auslandsreise aufhielt, stellte der Versammlungsleiter sie mit einer ausführlichen Power Point-Präsentation vor. Weitere Kandidaturen wurden nicht angemeldet. Der stellvertretende Kammerpräsident Hans Schindler legte der Versammlung die Frage zur Entscheidung vor, ob sie ihr Befragungsrecht in den Vordergrund stellen und die Nachwahl deshalb verschieben möchte oder ob sie die Verbesserung der Vorstandsarbeit als vorrangig erachte. Bei nur zwei Gegenstimmen und wenigen Enthaltungen votierte die Kammerversammlung dafür, auch bei Abwesenheit der Kandidatin die Wahl durchzuführen. Helga Loest wurde anschließend mit großer Mehrheit gewählt. Da Frau Loest über viele Jahre in leitenden Funktionen im kommunalen Klinikbereich tätig war und zuvor als Sprecherin der Bremer Gesundheitssenatorin gewirkt hatte, erwartet der Vorstand durch diese Nachwahl eine deutliche Unterstützung.

Anschließend wurden die Ausschüsse neu gewählt und den bisherigen Mitgliedern mit Präsenten für ihre ehrenamtliche und gänzlich unentgeltliche Arbeit gedankt. Jürgen Nuschke als Vertreter der Aufsichtsbehörde, der Gründung, Aufbau und Entwicklung der Kammer bis heute begleitet hatte, teilte mit, dass er im kommenden Frühjahr in den Ruhestand trete und dass dies deshalb heute die letzte Kammerversammlung sei, an der er teilnehme. Herr Schrömgens bedankte sich bei ihm für die verlässliche Zusammenarbeit und hob dabei hervor, dass Herr Nuschke einen großen Verdienst an der Entwicklung der Psychotherapeutenkammer Bremen hat.

Droht dramatischer Abbau psychotherapeutischer Versorgung? Eckpunkte des BMG ignoriert die Lage psychisch kranker Menschen! Kammerversammlung wählte neuen Vorstand

Droht dramatischer Abbau psychotherapeutischer Versorgung? Eckpunkte des BMG ignoriert die Lage psychisch kranker Menschen! Kammerversammlung wählte neuen Vorstand
25.05.2011: PressemitteilungDie Kammerversammlung der Psychotherapeutenkammer Bremen hat sich am 24.05.11 intensiv mit der Versorgung psychisch kranker Menschen und möglicher Folgen befasst, die aus den Eckpunkten des Bundesgesundheitsministeriums zum Versorgungsgesetz erwachsen. Sie verabschiedete eine Resolution, in der es heißt:
„Psychisch kranke Menschen warten monatelang auf den Beginn einer Psychotherapie. In Bremen und Bremerhaven warten Menschen durchschnittlich 15 Wochen auf einen psychotherapeutischen Behandlungsplatz und fünf Wochen auf einen Erstkontakt.
Das geplante Versorgungsgesetz verfolgt das Ziel, Überversorgung abzubauen und mehr Versorgungsgerechtigkeit zu schaffen. Allerdings: Werden die Vorstellungen des Bundesgesundheitsministeriums umgesetzt, droht eine weitere erhebliche Verschlechterung der Versorgungssituation psychisch kranker Menschen. In Bremen ist ein Abbau von über hundert Psychotherapeutensitzen in der vertragspsychotherapeutischen Versorgung, in Bremerhaven von neun Sitzen zu befürchten.
Die Kammerversammlung der Psychotherapeutenkammer Bremen appelliert deshalb an die Gesundheitspolitik, durch eine Neuberechnung der Verhältniszahlen der Arztgruppe „Psychotherapeuten“ einer Verschlechterung der Versorgungssituation entgegen zu wirken. Insbesondere die bremischen Verantwortungsträger sind aufgerufen, sich diesem drohenden Kahlschlag entgegenzusetzen.“
Weiter wird darauf verwiesen, dass der Behandlungsbedarf von psychisch kranken Menschen stetig zunähme. Psychische Erkrankungen stellten heute eine der großen gesundheitspolitischen Herausforderungen der Zukunft dar. Die Psychotherapeutenkammer Bremen schlägt vor, Wege zu finden, dem wachsenden Behandlungsbedarf gerecht zu werden. Im Versorgungsgesetz sollte die Chance ergriffen werden, die derzeitige retrospektive Bedarfsplanung schrittweise zu einer prospektiven Versorgungsplanung weiterzuentwickeln. Anhand wissenschaftlicher Leitlinien sollten Versorgungsziele ermittelt werden, mit deren Hilfe die Bedarfsplanung von einer bloßen „Angebotsplanung“ in eine „Versorgungsplanung“ umgewandelt werden kann. Die Psychotherapeutenkammer bietet ihre Mitwirkung an, damit die Belange psychisch kranker Menschen angemessen Berücksichtigung finden.
Auf der Kammerversammlung hatte der Kammervorstand in einem ausführlichen Tätigkeitsbericht die vielfältigen Aktivitäten der Psychotherapeutenkammer in der zurückliegenden vierjährigen Amtsperiode aufgelistet. In der anschließenden Neuwahl des Vorstandes wurde Dipl.-Psych. Karl Heinz Schrömgens erneut zum Kammerpräsidenten gewählt. Er hat dieses Amt seit Gründung der Kammer vor elf Jahren inne. Zu seinem Stellvertreter wurde Dipl.-Psych. Hans Schindler, bisher Beisitzer im Vorstand, gewählt. Weiterhin zogen in den Vorstand Dipl.-Psych. Dr. Sylvia Helbig-Lang und Dipl.-Psych. Axel Janzen ein. Während Herr Schrömgens und Herr Schindler als Vertragspsychotherapeuten niedergelassen ihre Tätigkeit ausüben, sind Frau Dr. Helbig-Lang – als Wissenschaftlerin und Psychotherapeutin am Institut für Psychologie der Uni – und Herr Janzen – als Abteilungsleiter in der Justizvollzugsanstalt – angestellt tätig.

Ansprechpartner:
Dipl.-Psych. Karl Heinz Schrömgens
Präsident der Psychotherapeutenkammer Bremen
Kontakt: Tel: 0421 – 4984854
E-Mail: khschroem@aol.com

Bremer Bürgerschaft verabschiedete „Bremisches Krankenhausgesetz“ – PKHB begrüßt die besondere Berücksichtigung angestellter Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten

Bremer Bürgerschaft verabschiedete „Bremisches Krankenhausgesetz“ – PKHB begrüßt die besondere Berücksichtigung angestellter Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten
18.04.2011: In ihrer 84. Sitzung am 07. April 2011 beschloss die Bürgerschaft mit den Stimmen der SPD und des Bündnisses 90/Die Grünen erstmals ein „Bremisches Krankenhausgesetz“. Im Verlaufe des Gesetzgebungsverfahrens brachte die PKHB sich mehrfach mit Vorschlägen ein und konnte wesentliche Änderungen erreichen, die den Status von Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten in Krankenhäusern verbessernDas Gesetz verfolgt das Ziel, wie es im Bericht des Ausschusses „Krankenhäuser im Land Bremen“ heißt, die Versorgung von Patientinnen und Patienten mit leistungsfähigen, eigenverantwortlich und wirtschaftlich handelnden Krankenhäuser im Land sicherzustellen, um eine qualitätsgesicherte und bedarfsgerechte Versorgung der Bevölkerung mit Krankenhausleistungen zu gewährleisten und zu sozial tragbaren Preisen und Pflegesätzen beizutragen. Als weitere Ziele wurden die Verbesserung von Kooperationen der Häuser zur krankenhaus-übergreifenden Versorgung und die Gewährleistung von Aus-, Fort- und Weiterbildung in den Heilberufen und Gesundheitsfachberufen benannt.
Waren im ersten Gesetzentwurf Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten nur an einer Stelle erwähnt, konnte auf Vorschlag der Kammer erreicht werden, dass diese Berufsgruppe weitgehend überall da, wo sie analoge Leistungen zu den Ärzten erbringen, auch Erwähnung finden. Insbesondere zwei Paragraphen des Gesetzes sind besonders hervorzuheben:

• In § 23, Absatz 2, in dem Leitungsaufgaben geregelt werden heißt es im letzten Satz ausdrücklich: „Psychotherapeutische Organisationseinheiten können auch von Psycho-therapeutinnen und Psychotherapeuten geleitet werden.“

• In § 26, Absatz 1 heißt es „Unbeschadet der ärztlichen oder psychotherapeutischen Verantwortung für die Aufnahme, Versorgung und Entlassung der Patientinnen und Patienten haben die Ärzte und Psychotherapeuten ihr Handeln mit den übrigen an der Behandlung Beteiligten anzustimmen. Soweit ärztlich-fachliche oder psychotherapeutisch-fachliche Belange betroffen sind, hat die behandelnde Ärztin, der behandelnde Arzt, die behandelnde Psychotherapeutin oder der behandelnde Psychotherapeut ein Letztentscheidungsrecht.“
Hier hatte der Krankenhausausschuss in seinem Beschlussvorschlag die Empfehlung der PKHB im Wortlaut übernommen.

Leider konnte der Ausschuss sich nicht entschließen, im § 28, Absatz 1, in dem die Krankenhäuser verpflichtet werden, den „Facharztstandard“, also die im jeweiligen Fachgebiet vorauszusetzenden Fähigkeiten sowie die zu erwartenden Kenntnisse und Fertigkeiten einzuhalten, folgende Klarstellung aufzunehmen: „Dies gilt in gleicher Weise für die Behandlung von psychisch kranken Patientinnen und Patienten durch Psychologische Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten, deren Qualifikation dem Facharztstandard entspricht.“ In ihrer Begründung hatte die PKHB darauf hingewiesen, dass bei psychisch kranken Menschen oder in Folge ihrer somatischen Erkrankung psychisch besonders belasteten Patientinnen und Patienten, z. B. in den onkologischen Zentren, bei der Behandlung oder Mitbehandlung ebenfalls auf eine dem Facharztstandard äquivalente Qualifikation zu achten sei. Diese sei außerhalb des ärztlichen Berufes nur bei Psychologischen Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten gegeben. Da bei psychisch kranken oder belasteten Patientinnen und Patientinnen in der Realität es immer wieder zum Unterlaufen dieses Standards kommt, hätte diese Verdeutlichung dazu beitragen können, die Krankenhausleitungen anzuhalten, diesen Standard, dessen Verpflichtung auch ohne diese Klarstellung gilt, ohne Abstriche einzuhalten. Resümierend stellte Kammerpräsident Karl Heinz Schrömgens fest: „Für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten stellt das Bremische Krankenhausgesetz einen wirklichen Fortschritt dar und zeigt, dass auch im institutionellen Feld – zwölf Jahre nach Inkrafttreten des Psychotherapeutengesetzes – die notwendigen Standards in der Versorgung psychisch kranker Menschen sich durchsetzen.“

Kammerversammlung spricht sich gegen Fusionsverhandlungen aus

Kammerversammlung spricht sich gegen Fusionsverhandlungen aus
Kammerversammlung spricht sich gegen Fusionsverhandlungen aus

Mit einer Überraschung endete die Beratung des Tagesordnungspunktes ‚Zur Zukunft der PKHB‘ auf der 23. Kammerversammlung der PKHB am 16.11.10 im Bürgerhaus Weserterrassen. Der Antrag des Kammervorstandes, dem Votum der Mitgliederbefragung von Juni dieses Jahres zu folgen und einen Zusammenschluss mit der Psychotherapeutenkammer Niedersachsen anzustreben, fand keine Mehrheit.

46 Kammermitglieder nahmen an der Abstimmung teil. Davon sprachen sich nur 22 Stimmberechtigte für den Antrag aus, 23 votierten dagegen, bei einer Enthaltung.

Dieser Abstimmung voran gegangen war ein intensiver und kontroverser Gedankenaustausch auf der Versammlung. Zunächst hatte die stellvertretende Kammervorsitzende Dr. Christine Block differenziert in das Thema eingeführt und nochmals den Diskussionsprozess des vergangenen Jahres skizziert. Im Anschluss ergriff die Präsidentin der PKN, Frau Gertrud Corman-Bergau, die als Gast teilnahm, das Wort und erläuterte niedersächsische Perspektiven. Im Folgenden entwickelte sich eine ausführliche und nachdenkliche Pro-und-Contra-Diskussion. Der Vertreter der Aufsichtsbehörde Jürgen Nuschke bewertete den Fusionsplan als falsches Signal. Die Kammer habe sich in den zurückliegenden 10 Jahren sehr erfolgreich aufgestellt. Dies würde aus Sicht des Gesundheitsressorts aufgegeben werden.

Nachdem sich die Mehrheit der Versammlung gegen den Auftrag an den Vorstand entschieden hatte, Fusionsverhandlungen aufzunehmen, fand ein aus der Versammlung entwickelter Beschlussvorschlag eine große Zustimmung. Mit 33 Ja-Stimmen wurde der Vorstand beauftragt, bis zur nächsten Kammerversammlung zukunftsfähige Modelle für den Erhalt der PKHB einschließlich verstärkter Kooperationen mit der PKN vorzulegen.

Im weiteren Verlauf der Versammlung beschlossen die Kammermitglieder Satzungsänderungen und eine Erhöhung der Aufwandsentschädigungen. Ebenfalls fanden der Jahresabschluss 2009 und die Haushaltsplanung 2011 Zustimmung. Der Beitragshebesatz wurde leicht um 0,03 Prozent auf 0,89 Prozent erhöht.

Fachtagung 10 Jahre PKHB: Psychotherapie in Zeiten des Wandels – Zwischen Erwartungen und Möglichkeiten

Fachtagung 10 Jahre PKHB: Psychotherapie in Zeiten des Wandels – Zwischen Erwartungen und Möglichkeiten
14.11.2010: Am 29. Oktober 2010, dem Tag nach der Festveranstaltung aus Anlass des 10-jährigen Bestehens, lud die Bremer Psychotherapeutenkammer zu einer Fachtagung in das Haus der Wissenschaft ein. Der Kammerpräsident Karl Heinz Schrömgens eröffnete die Tagung und stellte die gegenwärtige Situation in Bremen da. Trotz der vielfältigen Hilfsangebote in Bremen musste er feststellen, dass auch in Bremen viele psychisch kranke Menschen nicht rechtzeitig eine angemessene und qualifizierte Behandlung bekommen. Er konkretisierte das Tagungsthema in vier Fragen: 1. Wie wird die ambulante Psychotherapie dem gerecht, was psychisch behandlungsbedürftige Menschen brauchen? 2. Welche Verbesserungen sind möglich bei der Verzahnung von ambulanter, stationärer und komplementärer Versorgung? 3. Welche professions- und schulenübergreifenden Kooperationsformen wären sinnvoll? 4. Wie könnte psychotherapeutische Tätigkeit in 10 Jahren aussehen?

Jürgen Hardt – Präsident der Psychotherapeutenkammer Hessen

Jürgen Hardt, Präsident der Psychotherapeutenkammer Hessen und Psychoanalytiker, sprach über „Psychotherapie im Kontext – Tradition und Aufgaben“. Er ließ die Zuhörer an seinen persönlichen berufspolitischen Erfahrungen Anteil nehmen. Bei einer näheren Betrachtung der Berufsentwicklung musste er feststellen, dass in unserer spätmodernen Gesellschaft das Solidargebot und das Wirtschaftlichkeitsgebot in einem schwierigen Spannungsverhältnis stehen und dass die Gesundheitsreformen die Seite der Ökonomie immer stärken. Mit Habermas kommt er zu der Feststellung, dass in dieser Gesellschaft die Subsysteme von Wirtschaft und Verwaltung sich wegen ihrer Effizienz verselbständigen und die Lebenswelt mit ihrer Sinnhaftigkeit überwuchern, kolonialisieren und ausbeuten.
Er sieht es als unsere entscheidende Aufgabe, die Transformation des Kulturgutes „solidarische Krankenbehandlung“ in eine Gesundheitswirtschaft kritisch zu beobachten, zu kommentieren und auf ethische Kollateralschäden hinzuweisen. Sich einem psychotherapeutischen Ethos verpflichtet zu fühlen und eine politische Haltung einzunehmen, sind für ihn keine unvereinbaren Gegensätze. Durch zwei Rückblicke in die „Anfänge“ unseres Berufs, die Zeit des „Seelenbegleiters“ Epikur und die Gedankenentwicklung von Descartes, erläuterte er feinsinnig, dass Psychotherapeuten von Beginn an ein delikates Verhältnis zur Politik hatten. Die Privatheit der therapeutischen Beziehung entlässt uns nicht aus der politischen Verantwortung.

Von diesen grundlegenden Reflexionen zu den Niederungen alltäglicher Patientenrealität führte die Anwesenden die Systemikerin Elisabeth Nicolai, Professorin an der Evangelischen Hochschule Ludwigsburg und Lehrtherapeutin am Helm Stierlin Institut Heidelberg.

Prof. Elisabeth Nicolai
Sie führte die Anwesenden zu Grenzübergängen psychiatrischer und psychotherapeutischer Versorgung. Auf der Grundlage der Forschungsergebnisse einer Studie, zu deren wesentlicher Intervention die systemische Weiterbildung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (vom Pflegepersonal bis zu den Oberärzten) von sechs akutpsychiatrischen Stationen in drei unterschiedlichen Krankenhäusern gehörte. In der Folgezeit konnte sie von eindrucksvollen Veränderungsprozessen berichten.

Die systemische Behandlungsphilosophie umfasste dabei sowohl die Familien(-System)orientierung in Bezug auf die Patienten, eine systemische Reflexion in Bezug auf die Symptomatik ebenso wie die Entwicklung eine Verhandlungskultur mit allen Betroffenen, zu denen auch die Vor-, Nach- und Mitbehandelnden zählen. Gerade diese Schnittstellensensibilität hatte wesentliche Auswirkungen auf weiterführende Prozesse. Die Folge: Es wurden mehr Einzelgespräche mit den Patienten, mit externen Kooperationspartnern und Familiengespräche mit den Patienten und weniger Familiengespräche über und ohne die Patienten geführt. Kritisch wurde festgestellt, dass es für die Kooperation zwischen Kliniken und niedergelassenen Psychotherapeuten keine fachlich tragfähigen Konzepte gibt, und dass eine finanzielle Abrechnungsmöglichkeit für diese Leistungen im Interesse der Patienten fehlt. Grenzöffnungen in diesem Bereich setzen die Überwindung von Konkurrenz und die Entwicklung von Kooperationsnetzen voraus.

Johannes Klüsener
Johannes Klüsener, Psychologischer Psychotherapeut und Mitarbeiter der Hauptverwaltung der Technikerkasse in Hamburg wartete mit einer Unmenge an Zahlenmaterial (siehe Folien der Powerpointpräsentation auf der Homepage der PKHB) zu den unterschiedlichsten Aspekten der Versorgung psychisch Erkrankter auf. Außerdem sprach er zu innovativen Konzepten, schwerpunktmäßig zu dem Vertrag der TK mit der GABSY (Gesellschaft für Ambulante Psychiatrische Dienst GmbH) in Bremen.

An den „Melchingerzahlen“ sei zu sehen, dass die Psychiater viel mehr Patienten versorgen und viel weniger Geld bekommen, dass die Psychoanalyse für wenige Patienten relativ hohe Kosten verursacht, und dass die Zuordnung zu einem therapeutischen Verfahren stark vom Angebot und weniger von einer spezifischen Indikation abhängt. Erstaunt hat, dass nur 3 % der Psychokosten für Psychotherapie aufgewendet werden und mehr als 50 % für (teil-)stationäre Angebote und 11% für Medikamente ausgegeben werden.

Der Partner im Projekt „NetzWerk psychische Gesundheit“ in Bremen ist für der TK die GABSY, die durch langfristige ambulante Betreuung und kurzfristige Unterstützung durch Übernachtungen im „Rückzugshaus“ eine stationäre Aufnahme möglichst überflüssig machen soll. Aber auch andere Angebote wie Psychoedukationsgruppen und „Helfen im Chat“ in der stationären Nachsorge sind innovative Projekte der TK.

Nach einer nur kurzen Mittagspause konfrontierte uns Lothar Wittmann, von 2001 bis 2010 Präsident der Psychotherapeutenkammer Niedersachsens, Supervisor und Verhaltenstherapeut,

Lothar Wittmann

mit seinen Prognosen und Phantasien zur Entwicklung der Psychotherapie in 10 Jahren. Zwar wird die Gesellschaft bis dahin deutlich geschrumpft sein, die meisten der Zuhörer Ruheständler sein, doch der Bedarf an Psychotherapie wird unvermindert sein. Produktivitätssteigerung durch Arbeitsverdichtung, Arbeitslosigkeit und prekäre Beschäftigungsverhältnisse mit Arbeitsplatzverlustängsten werden für Bedarf sorgen. Neben dem Bewusstsein, dass es statt Wegwerfmentalität Reintegration geben muss, wird es sicherlich Versuche zur Etablierung von „Discountpsychotherapie“ geben.

Die universitäre Ausbildung im Bereich Psychologie, deren Lehrstühle schon jetzt nahezu vollständig von Verhaltenstherapeuten besetzt sind, werde von einem Trend zur Biologisierung bestimmt sein. Wichtige Praxisfragen werden auch bis dahin in der Forschung keine Resonanz finden. Was die Reform der Psychotherapieausbildung betrifft, schwankt er zwischen Hoffnung und Zweifeln. Er ist sich doch ziemlich sicher, dass bis dahin integrative Therapiekonzepte ernsthaft in Betracht gezogen werden.

Im Gegensatz zu einer solchen düsteren Perspektive entwarf er eine optimistischere Variante: Es kommt zu deutlichen Veränderungen im Bereiche zwischen ambulanter und stationärer Versorgung für Patienten mit psychischen Erkrankungen. „Die Privatisierungstendenzen werden nicht mehr forciert. Öffentlich-rechtliche, gemeinnützige und genossenschaftliche Formen dominieren Krankenhäuser, Polikliniken, MVZs und Praxisassoziationen. Unter Versorgungsgesichtspunkten ist der Versorgungsrahmen gesetzlich abgesteckt. Lohnrahmenrichtlinien und Qualitätsanforderungen verhindern Lohndumping und Personalausdünnung. Die Profitmöglichkeiten sind begrenzt, weshalb Rosinenpickerei und Abweisung schwieriger Krankheitsbilder aussterben. Ein Qualitätswettbewerb ist überall im Gange und führt zu patientenfreundlichen Strukturen, zu Transparenz aber auch teilweise zu peinlichen Blüten der Selbstdarstellung, die auf Patientenbewertungsseiten gnadenlos zerpflückt werden“.

In der Realität erwarte er noch einige Kostendämpfungsgesetze. Er befürchte, die KVen werden selektionsvertragsgeschwächt mehr oder minder zu Abrechungsstellen herabsinken. Aber es könne auch anders kommen.

Podiumsdiskussion Danach begann die Podiumsdiskussion,

Teilnehmer der Podiumsdiskussion

leider ohne Jürgen Hardt, der wegen berufspolitischer Verpflichtungen zurück nach Hessen fahren musste. Professor Robert Franke, emeritierter Professor für Medizinrecht und Direktor des Instituts für Medizinrecht an der Uni Bremen übernahm die Moderation. Neben Frau Nicolai, Herr Klüsener und Herr Wittmann nahmen Dr. Mathias Gruhl, Abteilungsleiter Gesundheit bei der Senatorin für Arbeit, Frauen, Gesundheit, Jugend und Soziales, Olaf Woggan, Direktor für Verträge bei der AOK Bremen/Bremerhaven und Karl Heinz Schrömgens als Vertreter der kranken Vizepräsidentin Christine Block an der Diskussion teil.

Nach dem in einer kurzen Diskussion zur Frage , ob sich das Psychotherapeutengesetz bewährt habe, Einigkeit über seine positiven Konsequenzen festgestellt wurde, räumte Karl Heinz Schrömgens ein, dass es einen Problemdruck bei der Versorgung bestimmter Patientengruppen gäbe. Herr Woggan erinnerte daran, dass die Psychotherapeuten nur ein Teil in einer komplexen Versorgungskette seien, deren Kooperationsstrukturen bisher unterentwickelt seien. Die Forderung nach Aufhebung von Befugniseinschränkungen quittierte Herr Gruhl mit der Frage nach den dann noch existierenden Unterschieden zwischen Psychiatern und Psychotherapeuten.

Herr Wittmann kritisierte die in den Psychotherapierichtlinien festgelegten Stundenkontingente, die eine klientengerechte Arbeit erschwerten und wies darauf hin, dass nur 10 bis 15% der Outcome- Varianz vom Verfahren abhängig sei, das die Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten benutzen. Frau Nicolai betonte noch einmal die große Bedeutung der Beziehungsarbeit, die dafür spreche, dass die Versorgungskontinuität durch Vernetzung an den Schnittstellen eine wesentliche Frage des Erfolges von Behandlungen sei.

Herr Gruhl wies darauf hin, dass die jährlichen Zuwächse auf dem Psychopharmaka- Markt zweistellig seien und Herr Klüsener erklärte, dass im Rahmen von Modellprojekten die Teilnahme an Qualitätszirkeln und Koordinationstreffen vergütet werde. Herr Woggan bekräftigte, dass es für die Krankenkassen eindeutig sei, dass ambulante vor stationäre Versorgung gehe, und Herr Wittmann hob hervor, dass eine Perspektive für die Zukunft auch im ambulanten Bereich multiprofessionelle Teams seien, die dann Schnittstellen und Kooperationspartner quasi unter einem Dach hätten. Herr Gruhl regte an, dass in einer begrenzten Region eine „Managementgesellschaft von Akteuren“ ein integriertes Angebot von ambulanter und teil(-stationärer) Versorgung unterbreiten sollte, um die vielfältigen Möglichkeiten unter Beweis zu stellen. Bremen könnte ein solcher Bereich sein.

Karl Heinz Schrömgens – Präsident der PKHB

Wir seien von solchen Möglichkeiten leider noch weit entfernt, merkte Herr Schrömgens an. So sei die Gespräche im vergangenen Jahr, ein regionales Psychiatriebudget zu bilden, bezeichnenderweise ohne Einbeziehung der ambulanten Leistungserbringer geführt worden. Bisher fehle es an Modellen, wie eine Integration von freiberuflich Arbeitenden gelingen könne. Frau Nicolai betonte noch einmal, dass eine Vertrauensbildung zwischen den Berufsgruppen und den verschiedenen Versorgungsbereichen nur möglich werde, wenn alle Akteure in die Planungsprozesse mit einbezogen werden. Im Schlusswort hob Herr Schrömgens die konstruktive Atmosphäre hervor, die in wohltuender Weise Polarisierungen vermieden habe.

10 Jahre Psychotherapeutenkammer Bremen – Große Resonanz beim Empfang im Bremer Rathaus

10 Jahre Psychotherapeutenkammer Bremen – Große Resonanz beim Empfang im Bremer Rathaus
14.11.2010: Mit einem Empfang in der Oberen Rathaushalle des historischen Bremer Rathauses ehrte die Senatorin für Arbeit, Frauen, Gesundheit, Jugend und Soziales Ingelore Rosenkötter am 28. Oktober 2010 die Psychotherapeutenkammer Bremen. 180 Repräsentanten aus dem Gesundheitswesen, aus Politik und Wissenschaft sowie zahlreiche Kammerangehörige waren der Einladung gefolgt.

Staatsrat Dr. Hermann Schulte-Sasse bei seiner Ansprache

In der prächtig vertäfelten und mit opulenten Fresken und Gemälden aus dem 16. Jahrhundert verzierten Halle eröffnete Staatsrat Dr. Hermann Schulte-Sasse die Festveranstaltung. Er war in Vertretung der kurzfristig erkrankten Senatorin erschienen. In seiner Ansprache würdigte er das zehnjährige Wirken der PKHB und betonte angesichts aktueller Daten zur psychischen Morbidität die Notwendigkeit einer qualitativ hochstehenden Versorgung psychisch kranker Menschen.

Kammerpräsident Karl Heinz Schrömgens begrüßt die Anwesenden

Im Anschluss bedankte sich der Präsident der Psychotherapeutenkammer Dipl.-Psych. Karl Heinz Schrömgens
für die hohe Wertschätzung, die der Kammer entgegengebracht wird. In seiner Rede blickte er zunächst zurück auf den Gründungsprozess, würdigte die Tätigkeit der Mitglieder des Gründungsausschusses und bedankte sich bei den anwesenden Präsidenten der vier anderen Bremer Heilberufskammern für ihre freundliche Unterstützung. Ohne diese Hilfe wäre es nicht möglich gewesen die Bremer Kammer als erste Psychotherapeutenkammer Deutschlands zu gründen. Entscheidend sei die Verabschiedung des Psychotherapeutengesetzes gewesen. An dieser Stelle sprach er dem anwesenden Bremer Psychotherapeuten Hans- Joachim Schwarz seinen Dank aus, der damals an führender Stelle auf Bundesebene an den Gesprächen mit Gesundheitspolitikern beteiligt war, die zur Verabschiedung des Psychotherapeutengesetzes geführt hatten. Nach einer kurzen Darstellung des erfolgreichen Wirkens der Kammer in den zurückliegenden Jahren ging er auf Zukunftsaufgaben ein. In seinen Schlusssätzen informierte er über den internen Diskussionsprozess der PKHB, in dem 80 Prozent der Mitglieder sich für einen Zusammenschluss mit der Psychotherapeutenkammer Niedersachsen ausgesprochen haben, um sich erfolgreich den zukünftigen Anforderungen stellen zu können.

Festakt in der Oberen Rathaushalle – Ansprache Prof. Richter

Prof. Rainer Richter überbrachte die Grüße der Bundespsychotherapeutenkammer. Er würdigte die Beiträge der Bremer Kammer im Interesse der Psychotherapeutenschaft, die auch immer wieder zu wichtigen Anstößen auf Bundesebene geführt haben. In seinem Beitrag legte er einen Schwerpunkt auf die anstehende Reform der Bedarfsplanung in der vertragspsychotherapeutischen Versorgung und kritisierte das bisherige System, das der notwendigen Versorgung psychisch kranker Menschen nicht gerecht werde. Das jetzige System gehe nicht vom Bedarf aus, sondern sei eine Angebotssteuerung, die den Bedarf des psychisch kranken Menschen außer Acht lasse.

Festvortrag Prof. Ulrike Willutzki

Den Festvortrag zum Thema „Positive Ansätze in der Psychotherapie – Ein Perspektivenwechsel?“ hielt Frau Prof. Ulrike Willutzki von der Ruhr- Universität Bochum. Sie stellte neuere Ansätze zur Ressourcenorientierung als einen zusätzlichen Blickwinkel in der Psychotherapie vor. Dieser Ansatz verlasse die traditionelle Orientierung der therapeutischen Schulen auf Beseitigung und Reduktion von psychischen Problemfaktoren. Stattdessen stehen Interventionen im Vordergrund, die direkt die gesunden Anteile, die Ressourcen der Person aufgreifen bzw. auf die Förderung positiven Erlebens ausgerichtet sind.

Zwischen den Beiträgen unterhielten das Bremer Klezmer Duo Susanne Sasse und Martin Kratzsch

Das Klezmer-Duo

die Gäste mit anrührenden, aber auch beschwingten Weisen.

Nach dem offiziellen Teil nutzen viele Teilnehmer noch die Möglichkeit zu angeregten Gesprächen bei alkoholfreien Getränken und Finger-Food. Die Ansprachen der Redner fanden viel Zustimmung. Allerdings zeigten sich mehrere Akteure aus dem Gesundheitswesen erstaunt über die Ergebnisse der Mitgliederbefragung. Insbesondere befürchteten sie einen Einflussverlust der Kammer bei Aufgabe der bremischen Eigenständigkeit. Auf geteiltes Echo stieß der Vortrag von Frau Prof. Willutzki. Die einen fanden es eine vergebenen Chance den politischen Gästen einen Einblick in die schwierige Versorgungssituation in Bremen zu geben, andere sahen es als ein Beispiel des aktuellen, sehr einseitigen Standes klinisch-verhaltenstherapeutischen Forschens an deutschen psychologischen Universitätsinstituten und andere meinten, so etwas komme dabei heraus, wenn systemische Ideen in verhaltenstherapeutische Konzepte „hineingeräubert“ werden. Schnell fanden die Gespräche wieder zurück zum festlichen Anlass, bei dem die Freude über das Erreichte, aber auch der Austausch über künftige Aufgaben und Projekte im Vordergrund standen.

Bremer Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten sprechen sich für Zusammenschluss mit Niedersachsen aus.

Bremer Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten sprechen sich für Zusammenschluss mit Niedersachsen aus.
30.06.2010: In der schriftlichen Mitgliederbefragung innerhalb der Psychotherapeutenkammer Bremen sprachen sich 80 Prozent der Kammermitglieder für einen Zusammenschluss mit der Psychotherapeutenkammer Niedersachsen aus. Für eine selbständige Bremer Kammer votierten 18,5 Prozent der Antwortenden. Der Rest (1,2 Prozent) waren Enthaltungen. Die Beteiligung war mit einer Rücklaufquote von 62 Prozent sehr hoch.Der Befragung voran gegangen war ein Organisationsentwicklungsprozess, der im Oktober 2009 begonnen hatte. Seitdem wurde in der Bremer Kammer eine intensive Diskussion darüber geführt, wie die Kammer angesichts wachsender Anforderungen bei begrenzten finanziellen und personellen Ressourcen sich für die Zukunft aufstellen sollte. Dieser Prozess war begleitet worden von der Hamburger Organisationsentwicklerin Gisela Clausen.

Im Rahmen dieses Prozesses wurde im Juni dieses Jahres eine Mitgliederbefragung durchgeführt, in der danach gefragt wurde, wodurch die Kammerangehörigen ihre Interessen und Belange besser vertreten sehen:

0 durch eine weiterhin selbständige Bremer Psychotherapeutenkammer?

0 durch einen Zusammenschluss der Bremer Kammer mit derPsychotherapeutenkammer Niedersachsen?

Begleitend zu diesem Schreiben waren nochmals ausführlich die verschiedenen Argumente dargelegt worden, die für Beibehaltung der Selbständigkeit, bzw. für den Zusammenschluss mit der niedersächsischen Kammer sprechen.

Dieses Mitgliedervotum bedarf allerdings noch der Bestätigung durch die nächste Kammerversammlung am 16. November, da in der Satzung der Kammer Urabstimmungen nicht vorgesehen sind. Dieses deutliche Votum ist als klarer Auftrag an den Vorstand anzusehen, die Bedingungen für einen erfolgreichen Fusionsprozess zu gestalten. Wichtig wird sein, dass Bremer Besonderheiten aufgenommen und eine Bremer Repräsentanz in der gemeinsamen Kammer sichergestellt werden können. Wenn beide Kammern sich über den Zusammenschluss geeinigt haben, bedarf es dann noch der Zustimmung der zuständigen Aufsichtsbehörden und des Abschlusses eines Staatsvertrages zwischen den Ländern Bremen und Niedersachsen.

Wartezeiten auf Psychotherapie bei Bremer Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten

Wartezeiten auf Psychotherapie bei Bremer Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten
30.06.2010: Hohe Rücklaufquote bei Umfrage der PsychotherapeutenkammerIm zurückliegenden Jahr wurde die PKHB mit unterschiedlichen Berichten über lange Wartezeiten auf psychotherapeutische Behandlungsplätze konfrontiert. Krankenkassen beschwerten sich wegen zunehmender Anträge auf Kostenerstattung. Das Bremer Frauenforum bemängelte insbesondere Wartezeiten bei Mädchen und Frauen von bis zu zwei Jahren. Aber auch in den örtlichen Medien wurden Patienten zitiert, die innerhalb von sechs Monaten über 40 Psychotherapeuten vergeblich wegen eines Behandlungsplatzes kontaktiert hatten. Zugleich berichteten Psychotherapeuten selbst von unterschiedlichen Erfahrungen. Manche sprachen von raschen Vermittlungsmöglichkeiten. Andere, die eine Warteliste führten, wunderten sich, wenn Patienten, die auf ihrer Liste standen, bei Rückruf keinen Bedarf mehr hatten und offensichtlich schon in Therapie waren. Darüber hinaus überraschten manche Patienten damit, dass es ihnen möglich war, Erstgespräche bei mehreren Psychotherapeuten parallel zu vereinbaren.

Vor diesem Hintergrund beschloss der Vorstand der PKHB eine Umfrage unter den Psychotherapeuten zu Wartezeiten durchzuführen, um über aussagekräftige Daten für die Diskussionen mit den verschiedenen Akteuren im Bremer Gesundheitswesen verfügen zu können. Im November 2009 wurden alle Psychologischen Psychotherapeuten, Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten und Ärztlichen Psychotherapeuten in Bremen und Bremerhaven angeschrieben und um Beantwortung des beigelegten Fragebogens gebeten. Von den 524 angeschriebenen Kolleginnen und Kollegen antworteten 279. Der Rücklauf von 53,2 % ist ein deutliches Anzeichen dafür, wie wichtig den Befragten dieses Thema war.

Die Richtlinienverfahren verteilen sich in der Umfrage wie folgt: 37% haben eine Zulassung für Analytische Psychotherapie (AP). Bis auf 1% haben diese auch eine Zulassung für tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie (TP). Eine Zulassung in ausschließlich tiefenpsychologisch fundierter Psychotherapie haben 43 % und in Verhaltenstherapie (VT) 20%. Dabei zeigt sich, dass bei den ärztlichen Kolleginnen und Kollegen die Verhaltenstherapie unter und die „Nur-Tiefenpsychologie“ überrepräsentiert sind. Verhaltenstherapeutische Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten sind in der Untersuchung gar nicht vertreten, sondern ausschließlich Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten mit dem Verfahren AP/TP.

Wöchentliche Arbeitszeit (siehe auch Tabellenanhang)
Neben den Grunddaten wurden auch die regelmäßigen Behandlungszeiten pro Arbeitswoche für GKV- und für Privatpatienten erfasst. Bei der Auswertung der wöchentlichen Arbeitszeit zeigt sich eine breite Palette. Nur eine kleine Gruppe von 8% arbeitet bis zu 10 Stunden in der Woche therapeutisch. 14 % erbringen zwischen 11 und 20 Stunden. Die Hälfte, genau 50%, liegen zwischen 21 und 30 Stunden und 28 % leisten mehr als 31 Stunden pro Woche. Die Bremerhavener Kollegen erbringen im Schnitt mehr Stunden als die Bremer Psychotherapeuten, keiner der Befragten gab weniger als 15 Stunden an. Bei den ärztlichen Kollegen liegt die Anzahl mit einer geringeren Anzahl an wöchentlichen Therapiestunden deutlich höher. Möglicherweise fallen in dieser Gruppe auch ärztliche Kollegen, die nicht überwiegend psychotherapeutisch tätig sind.

Wartezeiten (siehe auch Tabellenanhang)
Gefragt wurde nach Wartezeiten für Erstgespräche, Wartezeiten bis zu einem Therapiebeginn und danach, ob Krisenintervention angeboten wird, und welche Wartezeit hier besteht. Die Mehrheit der Psychotherapeuten bietet relativ kurzfristig Termine für Erstgespräche an. Meist dauert es zwei bis drei Wochen. Bemerkenswert dabei ist, dass die Wartezeit bei den Kollegen, die eine geringe wöchentliche Arbeitszeit haben, am längsten ist. Das spricht dafür, dass die geringe Wochenarbeitszeit nicht auf einen Mangel an Nachfrage, sondern als persönliche Entscheidung verstanden werden kann. Die Wartezeit auf ein Erstgespräch ist bei Verhaltenstherapeuten im Schnitt länger als bei den anderen Therapieverfahren.

In Bezug auf den Therapiebeginn gibt es eine breitere Streuung. Hier ist der häufigste Wert zwölf Wochen, also drei Monate. Auch hier haben Verhaltenstherapeuten eine längere Wartezeit als andere. Am schnellsten bekommt man einen Therapieplatz bei den Kollegen, die zehn bis zwanzig Stunden in der Woche arbeiten, am längsten dauert es bei denen, die mehr als 30 Stunden arbeiten. Bei den Kollegen mit Doppelzulassung AP/TP ist die Wartezeit auf eine analytische Therapie deutlich länger als auf eine tiefenpsychologische Therapie. Die Wartezeit bei Kindern ist mit durchschnittlich elf Wochen (Zehn Wochen häufigste Nennung) tendenziell kürzer als bei Erwachsenen und spricht sehr für den Vermittlungsdienst der analytisch arbeitenden Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten.

Überraschung löste in der Auswertung die Angaben zu den Kriseninterventionsangeboten aus. Mehr als 70 Prozent gaben an, dass sie eine solche Krisenintervention innerhalb einer Woche anbieten. „Nein“ wurde kaum angekreuzt, aber mehr als 10% machten keine Angaben. Möglicherweise ist dieses hohe Ergebnis auf ein Missverstehen der Fragestellung zurückzuführen, nämlich dass die Befragten diese Frage ausschließlich auf ehemalige oder in Behandlung befindliche Patienten und Patientinnen bezogen haben.

Betrachtet man die Ergebnisse, so lässt sich zusammenfassend feststellen, dass die durchschnittlichen Wartezeiten auf Therapiebeginn von 15,2 Wochen im Land Bremen den Ergebnissen entsprechen, wie sie aus anderen Regionen bekannt ist. Wartezeiten von 20 Wochen für Erstgespräche und 50 Wochen bis Therapiebeginn stellen absolute Ausnahmen unter den Befragten dar. Allerdings belegt die Standardabweichung von 12,3 Wochen, dass es bei Wartezeiten unter den Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten eine große Streubreite gibt. Fazit: Die Ergebnisse belegen, dass trotz der oft beschworenen sogenannten „Überversorgung in Bremen (156 %) und Bremerhaven (117 %) erhebliche Versorgungsdefizite vorhanden sind. Allerdings verweisen die Ergebnisse auch auf sehr unterschiedlich lange Wartezeiten bei den Psychotherapeuten. Als zentrales Problem kann dabei die fehlende Steuerung der Patientensuche angesehen werden. Gelänge es, psychisch kranke Menschen, die nach Behandlung suchen, schneller an freie Behandlungsplätze heranzuführen, könnte dies zu einer deutlichen Entspannung der oft beklagten prekären Versorgungssituation führen. Insofern können die Ergebnisse Suchende ermuntern, sich nicht von Angaben über aktuell fehlende freie Behandlungsplätze abschrecken zu lassen. Wer gezielt eine Verhaltenstherapie sucht, muss in der Stadt Bremen längere Wartezeiten in Kauf nehmen, das mag an dem relativ unterdurchschnittlichen Angebot an Verhaltenstherapeuten in Bremen im Gegensatz zu Bremerhaven liegen.