30. Kammerversammlung beschäftigt sich mit wichtigen Themen

30. Kammerversammlung beschäftigt sich mit wichtigen Themen
19.05.2014: Mitglieder verabschieden mehrere Resolutionen und setzen sich mit Weitergabe von Praxen auseinanderStark besucht war die 30.Kammerversammlung der Bremer Psychotherapeutenkammer, die am 13. Mai stattgefunden hat – nicht wie gewohnt im Bürgerhaus Weserterrassen, sondern im Fortbildungszentrum der Ärztekammer. Insgesamt 64 Mitglieder folgen der Einladung des Kammervorstandes, der ein Thema auf die Tagesordnung gesetzt hatte, das offenbar viele Mitglieder interessiert: Reformbedarf in der ambulanten und stationären Versorgung. Timo Harfst, wissenschaftlicher Mitarbeiter der Bundespsychotherapeutenkammer, führte die Anwesenden mit einem interessanten Vortrag in das Thema ein. Ein weiterer wichtiger Punkt an diesem Abend war die Frage, wie die Weitergabe psychotherapeutischer Praxen angesichts einer rigider werdenden Zulassungspraxis gestaltet werden kann. Hierzu nahmen der Justitiar der Kammer, Bernd Rasehorn, und Kammermitglied Amelie Thobaben Stellung. Darüber hinaus verabschiedeten die Mitglieder gleich drei Resolutionen. Dabei ging es um die geplante Schließung des Studiengangs Psychologie an der Bremer Universität, um den Erhalt psychotherapeutischer Kassensitze im Land Bremen und um eine Reform der Rahmenbedingungen für Psychotherapie (siehe Anhänge).

Reformbedarf in der psychotherapeutischen Versorgung Timo Harfst wies in seinem Vortrag auf die zunehmende Bedeutung der Psychotherapie für die gesundheitliche Versorgung in Deutschland hin. So habe die jüngste Studie zur Gesundheit Erwachsener in Deutschland (DEGS) gezeigt, dass etwa 27 Prozent der Erwachsenen im Jahresverlauf an einer behandlungsbedürftigen psychischen Erkrankung leiden. Die gestiegene Bedeutung könne auch daran erkannt werden, dass in allen S3-Leitlinien für die Behandlung psychischer Erkrankungen Psychotherapie als die zentrale Therapiemethode alleine oder neben pharmakologischer Behandlung empfohlen werde. Demgegenüber stehe ein erschwerter Zugang zu psychotherapeutischen Leistungen. Die Wartezeiten auf ein Erstgespräch variierten von Bundesland zu Bundesland zwischen bestenfalls knapp neun und schlimmstenfalls nahezu 20 Wochen. Auch wenn dies von interessierter Seite immer wieder behauptet werde, lägen die Ursachen des Versorgungsproblems nicht daran, dass Psychotherapeuten zu wenig arbeiteten, dass es eine „Überversorgung“ in Großstädten gebe und die Therapien zu lange dauerten. Vielmehr fehle es an einer Steuerung des Zugangs, an differenzierter Versorgung und an der Integration psychotherapeutischer Kompetenz. Diese scheine auch die Bundesregierung verstanden zu haben. Aus dem Koalitionsvertrag der CDU/CSU und der SPD gehe hervor: „Wir wollen in der psychotherapeutischen Versorgung Wartezeiten reduzieren und mehr Betroffenen ein zeitnahes Angebot für eine Kurzzeittherapie eröffnen. Hierzu werden wir das Antrags- und Gutachterverfahren entbürokratisieren, die Gruppentherapie fördern und den Gemeinsamen Bundesausschuss beauftragen, in einer gesetzlich definierten Frist die Psychotherapie-Richtlinie zu überarbeiten. Die bestehenden Befugniseinschränkungen für Psychotherapeuten werden wir überprüfen.“ Harfst warb in seinem Vortrag dafür, dass die Psychotherapeutenschaft sich aktiv in die anstehenden Reformen einbringt und eigene Vorschläge unterbreitet. Das Festhalten am Status quo könne keine Antwort sein. Die Psychotherapeuten von Morgen müssten ein ergänzendes Angebot zur hausärztlichen Praxis unterbreiten, quasi eine Lotsenfunktion für die Patienten übernehmen. Dazu bedürfe es umfassender Koordinationsaufgaben, die beispielsweise durch Einrichtung einer Psychotherapeutischen Sprechstunde bewältigt werden könnten. Leistungen dieser Sprechstunde: Erstuntersuchung und Anamnese, Orientierende Erstdiagnostik, Vorläufige Indikationsstellung und Verweis bzw. Überweisung zu einem bedarfsgerechten Versorgungsangebot. Dazu müsse in jedem Fall die Psychotherapie-Richtlinie überarbeitet werden. Zudem solle die die Gruppentherapie eine Aufwertung und Förderung erfahren, u.a. durch eine Befreiung vom Gutachterverfahren und durch eine bessere Honorierung. Auch sollte es evidenzbasierte Erweiterungen der Indikationen für Psychotherapien geben und eine Erhaltungstherapie bei chronischen Erkrankungen.

Besonderes Angebot für psychisch kranke Menschen mit komplexem Leistungsbedarf Für psychisch kranke Menschen mit einem komplexen Leistungsbedarf müssten sich vernetzte, multiprofessionell aufgestellte und ambulant orientierte Angebote entwickeln, in denen Psychotherapeuten eine wichtige Rolle spielen. Mit Blick auf die stationäre Versorgung führte Harst aus, dass Patienten ein multimodales Versorgungsangebot auf der Basis einer psychotherapeutischen Grundhaltung erhalten sollten bei gleichzeitiger Wahrung der Behandlerkontinuität. Über die Qualifikation und die Anzahl des therapeutischen Personals könne eine evidenzbasierte Behandlung erreicht werden.

Zustimmung und Skepsis in der Diskussion In der anschließenden Diskussion des Vortrages äußerten einige Kammermitglieder ihre Zweifel daran, dass die vorgeschlagenen Koordinationsaufgaben von einzeln praktizierenden Psychotherapeuten geleistet werden können. Hier seien größere Einheiten gefragt, wie beispielsweise Praxisgemeinschaften oder MVZ. Auch sei in dem Vortrag zu wenig auf die übenden Verfahren eingegangen, deren Stellenwert zugenommen habe. Nach der Aussprache verabschiedeten die Kammermitglieder ihre Resolution zur Reform der Rahmenbedingungen für Psychotherapie, die sehr ausführlich den Reformbedarf begründet.

Weitergabe von psychotherapeutischen Praxen: Was ist zu beachten? Über rechtliche Möglichkeiten von Psychotherapeuten, die ihre Praxis weitergeben wollen, berichtete Rechtsanwalt Bernd Rasehorn in seinem Beitrag (Vortrag siehe Anhang). Vom regulären Nachbesetzungsverfahren über Job-Sharing bis zur Anstellung einer Psychotherapeutin bzw. –therapeuten, auch bis hin zum Praxisverkauf mit Anstellung und Rückumwandlung in Zulassung reichte die Bandbreite. Amelie Thobaben stellte aus psychotherapeutischer Sicht einige Aspekte dar, die bei der Weitergabe einer Praxis zu berücksichtigen sind (Vortrag siehe Anhang.

Für den Erhalt psychotherapeutischer Kassensitze Im Rahmen der Berichterstattung der Arbeit des Kammervorstandes seit Oktober 2013 bis jetzt (siehe Anlage), der allen Mitgliedern im Vorfeld zugegangen war, ging Kammerpräsident Karl Heinz Schrömgens ausführlich auf die Klage einer Kollegin gegen die Spruchpraxis des Zulassungsausschusses beim Verkauf ihrer Praxis ein. Er berichtete, dass auf Initiative von Kolleginnen und Kollegen ein Rechtshilfefond eingerichtet worden ist, um die Klage mit zu finanzieren. Seit Einrichtung des Fonds im März 2014 hätten die Mitglieder insgesamt 2200 Euro eingezahlt. Er bat um weitere Spenden. Zugleich rief er Kammermitglieder auf, die mit der Spruchpraxis des Zulassungsausschusses wegen des Verkaufs ihrer Praxis ebenfalls nicht einverstanden sind, dagegen zu klagen. Anschließend wurde die vom Vorstand vorgelegte Entschließung „Für den Erhalt psychotherapeutischer Kassensitze im Land Bremen“ nach kurzer Diskussion und Ergänzung verabschiedet. Auch die dritte Resolution zur Schließung des Studiengangs Psychologie an der Bremer Universität wurde nach kurzer Diskussion und kleinen Änderungen von der Versammlung verabschiedet.

29. Kammerversammlung der PKHB: Reform der Ausbildung noch für längere Zeit ein wichtiges Thema

29. Kammerversammlung der PKHB: Reform der Ausbildung noch für längere Zeit ein wichtiges Thema
21.11.2013: Erstmals befasste sich die bremische Kammerversammlung mit Konzepten einer möglichen Direktaubildung. Des weiteren nahm die Versammlung den Tätigkeitsbericht des Vorstandes entgegen und diskutierte kritisch die gegenwärtige Praxis des Zulassungsausschusses Psychotherapeuten. Einmütig wurde der Haushalt 2014 verabschiedet, ohne dass eine Anhebung des Hebesatzes nötig wurde.

Karl Heinz Schrömgens (links) und Dr. Sylvia Helbig sowie Axel Janzen (rechts) vom Kammervorstand begrüßten Dr.Walter Ströhm
Karl Heinz Schrömgens (links) und Dr. Sylvia Helbig sowie Axel Janzen (rechts) vom Kammervorstand begrüßten Dr.Walter Ströhm

Karl Heinz Schrömgens (links) und Dr. Sylvia Helbig sowie Axel Janzen (rechts) vom Kammervorstand begrüßten Dr.Walter Ströhm

Für eine engagierte Diskussion hat auf der 29. Kammerversammlung der Bremer Psychotherapeutenkammer am 5. November das Thema „Reform der Psychotherapieausbildung“ gesorgt. Der Kammervorstand hatte als Referenten Dr. Walter Ströhm eingeladen, der als Input für die folgende Diskussion die Reformvorstellungen der Deutschen Fachgesellschaft für Verhaltenstherapie (DVT) erläuterte. Gleich bei der Begrüßung der Mitglieder und des Referenten hatte Kammerpräsident Karl Heinz Schrömgens die Intention des Kammervorstandes verdeutlicht, die Diskussion dieses wichtigen Themas insgesamt zu fördern und durch eine intensive Auseinandersetzung mit den verschiedenen Vorschlägen zu vertiefen.

Wie kann eine Weiterbildung nach einer Direktausbildung aussehen?Unter dem Titel „Was spricht für eine Direktausbildung?“ zeigte Dr. Walter Ströhm auf, welche Struktur ein grundständiges Studium „Psychotherapie“ haben könnte, das mit einem Staatsexamen endet und zur Approbation führt. Danach sollen während des Studiums alle wissenschaftlich anerkannten Verfahren gelehrt werden. Nach Erteilung der Approbation, so der Vorschlag der DVT, schließt sich eine Weiterbildung an, in der es eine Verfahrensvertiefung gibt. Ströhm unterstrich, dass der DVT-Vorschlag in vielen Punkten der medizinischen Aus- und Weiterbildung entspricht. Das Bundesgesundheitsministerium favorisiere die Direktausbildung aus systematischen Gründen, aber vor allem wegen der psychotherapeutischen Versorgung der Bevölkerung. Diese sei nämlich besorgniserregend, weil für die Zukunft ein drastischer Ärztemangel – vor allem in ländlichen Gebieten – prognostiziert werde. Die Lücke, die entstehe, müsse durch andere Berufsgruppen geschlossen werden. Dies könne insbesondere im Bereich der Kliniken dazu führen, dass Aufgaben, die bisher nur von Ärzten wahrgenommen worden sind, dann von Psychotherapeuten übernommen werden müssten. Diese Entwicklung sei auch eine historische Chance, die lange geforderte Gleichstellung mit den Ärzten, insbesondere was die Vergütung der angestellten Psychotherapeuten angeht, zu erreichen.
Walter Ströhm führte weiter aus, dass das Konzept der DVT bisher in der Fachdiskussion eine gute Resonanz erfahren habe. Die Vorteile seien ein breit definiertes Berufsbild, eine längere und umfassende Qualifizierung, eine solide Strukturqualität und vor allem eine gesicherte finanzielle Situation der Psychotherapeuten, die sich in der Weiterbildung in einem Richtlinienverfahren befinden. Die Approbation würde zwar auf einem deutlich niedrigeren Niveau erfolgen, dafür stünde die Herausbildung der Fachkunde stärker im Fokus.

In der anschließenden Diskussion wurde unter anderem problematisiert, dass sich das Konzept sehr an der Arbeit in den Kliniken orientiere und bei zu starker Anlehnung an die ärztliche Ausbildung Potenziale verloren gingen. Hier sind nach Ströhms Auffassung die Psychotherapeutenkammern gefordert, die strukturellen Voraussetzungen in den Weiterbildungsordnungen zu schaffen. Das hätte den Vorteil, dass die Weiterbildungsbefugnisse zukünftig von den Psychotherapeutenkammern vergeben werden würden – und damit von der Profession selbst. Kritisch angemerkt wurde in der Diskussion auch die frühe Approbationserteilung nach nur geringer praktischer Tätigkeit. Zudem wurde die Finanzierung des Modells infrage gestellt und der Selbsterfahrungsanteil als zu gering erachtet.

Die Mitglieder begrüßten einhellig die in dem Konzept vorgesehene gerechte Entlohnung der Weiterbildungsteilnehmer sowie die Chance einer tariflichen Gleichstellung von in Kliniken arbeitenden approbierten Psychotherapeuten mit Ärzten. Der derzeitige Rechtsstatus von Psychotherapeuten in Kliniken und deren Vergütung wurden als höchst unbefriedigend angesehen.
Vorgehen des Zulassungsausschuss nicht hinnehmbarAls weiterer Punkt stand der Tätigkeitsbericht des Kammervorstandes auf der Tagesordnung, zu dem Karl Heinz Schrömgens mündliche Ergänzungen vortrug. Er erläuterte die im Bericht dargelegten Vorgänge im Zulassungsausschuss Bremen. Dort kam es auf Drängen der Krankenkassen und des Vorstandes der Bremer KV zu einem Richtungsbeschluss. Dieser sieht laut Kammerpräsident bei Veräußerungsanträgen von Praxen ein bestimmtes Beurteilungsraster vor:
• Praxen, die durchschnittlich unter 10 Behandlungsstunden erbracht haben, stellen danach keine fortführungsfähige Praxis dar. Ein solcher Sitz wird nicht ausgeschrieben und hat, da ohne Praxissubstrat, keinen Wert.

• Praxen zwischen 10 und 20 Behandlungsstunden haben nur einen halben Versorgungsauftrag erfüllt, somit könne nur ein halber Sitz ausgeschrieben werden, die andere Hälfte entfällt, auch ohne Entschädigung.

• Nur Praxen mit über 20 erbrachten Behandlungsstunden gelten als voll fortführungsfähig.

Schrömgens äußerte sein Bedauern darüber, dass die sechs im Zulassungsausschuss tätigen Psychotherapeuten nicht durch geschlossenes Stimmverhalten ihre Möglichkeit genutzt hätten, dieses Vorgehen im Interesse der Aufrechterhaltung der psychotherapeutischen Versorgung und der Arbeitsmöglichkeiten für den psychotherapeutischen Nachwuchs zu verhindern. Die Bremer Kammer sehe in einem solchen Vorgehen einen Verstoß gegen die geltende Sozialgerichts-Rechtsprechung und empfehle betroffenen Mitgliedern, Rechtsmittel einzulegen. Sie biete ihren Mitgliedern Beratung an, wenn sie ihre Praxen veräußern wollten. In der anschließenden Aussprache wurde das Vorgehen des Zulassungsausschusses deutlich kritisiert und der Kammervorstand in seiner Position unterstützt. Dass der Zulassungsausschuss sich aktiv an einem Abbau von psychotherapeutischen Sitzen beteilige, sei nicht hinnehmbar, auch nicht dass er nicht autark auftrete. Hier seien die psychotherapeutischen Vertreter gefragt, dieser Entwicklung entgegenzuwirken. Der Justitiar der Bremer Kammer, Bernd Rasehorn, teilt in dem Zusammenhang mit, dass er zurzeit verschiedene Praxisabgeber vertrete. Er bot interessierten Mitgliedern an, sich bei Fragen zu dem Thema an ihn zu wenden.

Haushalt 2014 beschlossenAm Ende der Kammerversammlung beschlossen die Mitglieder den Jahresabschluss 2012 und entlasteten damit den Vorstand. Außerdem wurde der Haushaltsplan 2014 verabschiedet. Der Beitragshebesatz konnte mit 0,89 % stabil gehalten werden. Ebenfalls kam es zu einer Änderung der Gebührenordnung.

28. Kammerversammlung der PKHB am 07. Mai 2013 diskutierte Reform des Gutachterverfahrens

28. Kammerversammlung der PKHB am 07. Mai 2013 diskutierte Reform des Gutachterverfahrens
13.05.2013: Vorschlag der TK für eine Koordinierungsstelle einmütig abgelehnt – Versammlung nahm Tätigkeitsbericht mit Beifall entgegen – Ausschuss für Berufsrecht und Berufsordnung neu gebildetHauptthema dieser Kammerversammlung war das Gutachterverfahren im Rahmen der ambulanten Vertragspsychotherapie. Sabine Schäfer, Mitglied im Unterausschuss Psychotherapie des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) referierte zum Thema: „Reform der Psychotherapie-Richtlinie: Zukunft des Gutachterverfahrens-Wegfall, Modifizierung, Weiterentwicklung?“ (siehe Anlage) In dem fast einstündigen Vortrag informierte sie sowohl über die historische Entwicklung der Regelungen, die Zusammensetzung der verschiedenen Gremien, die unterschiedlichen Sichtweisen auf die Frage der Qualitätskontrolle als auch der verschiedenen sehr unterschiedlichen Ideen aus Kassen, KBV und den psychotherapeutischen Berufsverbänden, wie die Qualitätskontrolle weiterentwickelt werden könnte.

In der Diskussion wurde schnell deutlich, dass die subjektive Belastung durch das momentan geltende Gutachterverfahren verfahrensspezifisch unterschiedlich erlebt wird. Deutlich wurde auch, dass ein Antragsverfahren wichtig und eine Qualitätssicherung nicht zu umgehen sind. Einer Verschlankung des Gutachterverfahrens und eine dem Aufwand angemessene Vergütung schienen Forderungen zu sein, hinter denen viele Kolleginnen und Kollegen stehen. Einig waren sich die Anwesenden, dass dies nur der Anfang gewesen sein kann. Die Kammerversammlung nahm den Tätigkeitsbericht des Kammervorstandes für das zurückliegende Halbjahr entgegen (siehe Anlage) und bedankte sich für die geleistete Arbeit mit kräftigem Beifall.

Weiterhin wurde eine Resolution, die sich mit dem Thesen-Papier der Techniker Krankenkasse (siehe Anlage) zur ambulanten Psychotherapie kritisch auseinander setzt, beschlossen (siehe Anlage) und ein Kammerausschuss zur Überarbeitung der Berufsordnung gebildet. In den Ausschuss wurden gewählt: Inge Hahn, Dagmar Schäperclaus, Amelie Thobaben, Margarete Zepf und Karl Heinz Schrömgens.

PiA- Demonstration durch Bremer Innenstadt

PiA- Demonstration durch Bremer Innenstadt
15.11.2012: Bremer Psychotherapeutinnen und Pschotherapeuten in der Ausbildung protestierten gegen unzureichende Bedingungen der Ausbildung

Bremer Demo der PiA
Bremer Demo der PiA

Bremer Demo der PiA

120 Psychotherapeuten in der Ausbildung und Studenten des Studienganges Psychologie an der Bremer Universität folgten dem Demonstrationsaufruf. Die Demonstration richtete sich gegen die mangelhafte Bezahlung ihrer Arbeit und die Unklarheiten darüber, welcher Abschluss seit der Umstellung von Diplom- auf Bachelor-/Masterstudiengänge zur psychotherapeutischen Ausbildung befähigt. Sie forderten von der Politik klare gesetzliche Regelungen, damit endlich eine angemessene Vergütung festgeschrieben wird.

Karl Heinz Schrömgens, Präsident der Bremer Psychotherapeutenkammer, war ebenfalls vor Ort und drückte in einem Statement seine Solidarität mit den Zielen der Ausbildungsteilnehmer aus und verwies auf die vielfältigen Aktivitäten der Kammer in den vergangenen Jahren, um die Anliegen der Ausbildungsteilnehmer zu befördern. Es sei ein Skandal, dass seit zwei Jahren die Reformvorschläge der Psychotherapeutenschaft beim Bundesgesundheitsministerium vorliegen und bis heute nicht aktiv an einer Reform gearbeitet würde.

Die Demonstration wurde unterstützt von der Gewerkschaft ver.di. Gewerkschaftssekretär Uwe Schmid übernahm die Verantwortung für die Demonstration, die vom Bahnhofsvorplatz durch die Innenstadt zur Bürgerschaft führte. Dort empfing die Senatorin für Bildung, Wissenschaft und Gesundheit Renate Jürgens- Pieper Vertreterinnen der Protestierenden zu einem kurzen Gespräch und sicherte ihnen Unterstützung der Anliegen auf Bundesebene zu.

27. Kammerversammlung der PKHB mit umfangreicher Themenpalette

27. Kammerversammlung der PKHB mit umfangreicher Themenpalette
07.11.2012: Resolution zur Vergütung psychotherapeutischer Leistungen beschlossen – Ergänzung der Weiterbildungsordnung um die Weiterbildung in „Systemischer Therapie“Am 6. November fand die gut besuchte 27. Versammlung der Bremer Psychotherapeutenkammer statt. Auf der Tagesordnung stand die Erweiterung der Weiterbildungsordnung um den Bereich „Systemische Therapie“. Der stellvertretende Kammerpräsident Hans Schindler führte mit einem kurzen Vortag „Systemische Therapie – Ihre Relevanz für die Behandlung psychisch kranker Menschen“ ins Thema ein. Die Wirksamkeit der Systemischen Therapie ist sowohl durch RCT-Studien wie auch durch naturalistische Effektivitätsstudien nachgewiesen (vgl. PTJ 1/2007). Obwohl vom GBA bisher noch nicht als Richtlinienverfahren anerkannt, spielt sie für ambulante Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten in der stationären Psychotherapie und Psychiatrie sowie in Erziehungs- und Familienberatungsstellen eine wichtige Rolle. Dieser Tatsache folgend ist es nur angemessen den approbierten Kammermitgliedern die Möglichkeit einzuräumen, sich durch eine anerkannte Weiterbildung entsprechend zu qualifizieren.
Einstimmig wurde beschlossen, den allgemeinen Teil der Weiterbildungsordnung zu verändern, „wissenschaftlich anerkannte Verfahren“ als mögliche Bereiche einzuführen und die Systemische Therapie hier aufzunehmen. Ohne Gegenstimme mit wenigen Enthaltungen wurde dann der Weiterbildungsordnungsteil angenommen. Dieser entspricht im Wesentlichen der auf dem Deutschen Psychotherapeutentag beschlossenen Rahmenprüfungsordnung und wird auf der Webseite der Bremer Psychotherapeutenkammer nach Genehmigung durch die Aufsichtsbehörde nachzulesen sein.
Danach stand die Aussprache über den schriftlich vorgelegten Bericht des Vorstands und eine Resolution zur Verbesserung der Honorarsituation der niedergelassenen Psychotherapeuten auf der Tagesordnung. In der Diskussion fand die Arbeit des Bremer Kammervorstands viel Anerkennung, auch weil das Thema der Honorarsituation aufgegriffen wurde und aktiv vertreten wird. Deutlich wurde aber auch, dass die psychotherapeutischen Vertreter in der KV gefordert sind, diese Anliegen in den dortigen Gremien einzubringen. Darüber hinaus brauchen wir eine Unterstützung aus dem politischen Bereich und durch den Gesetzgeber, wenn die Honorierung der psychotherapeutischen Leistungen entscheidend verbessert werden soll. Einstimmig wurde die Resolution angenommen. Gleichgerichtete Aktivitäten von Vorstand und einzelnen Mitgliedern sind geplant.
Danach wurden zwei Anträge aus der Mitgliedschaft diskutiert und abgestimmt. Der Antrag, dass Erlöse aus ganzen oder halben Praxisverkäufen nicht auf die Beitragsermittlung angerechnet werden, wurde mit einer deutlichen Mehrheit abgelehnt. Ein Antrag, dass Weiterbildungszertifikate auch rückwirkend beantragt werden können, fand bei vielen Enthaltungen eine Mehrheit. Seine Umsetzbarkeit muss nun mit der Psychotherapeutenkammer Niedersachsen besprochen werden, da die PKHB mit der PKN in Kooperation Akkreditierung und Zertifizierung der Fortbildung gemeinsam betreiben.
Danach ging es zum Abschluss noch um Finanzen. Der Jahresabschluss war turnusgemäß von einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft einer prüferischen Durchsicht unterzogen worden. Der Vorstand wurde ohne Gegenstimmen entlastet. Der Haushaltsplan 2013 und der konstant bleibende Hebesatz wurden danach einstimmig beschlossen.

Neues Psychotherapeutenverfahren bei der Gesetzlichen Unfallversicherung

Neues Psychotherapeutenverfahren bei der Gesetzlichen Unfallversicherung
Seit dem 1. Juli 2012 ist das bisherige Modellverfahren zur Einbindung von Psychotherapeuten in der psychotherapeutischen Behandlung von Unfallopfern durch das neue ‚Psychotherapeutenverfahren‘ der Gesetzlichen Unfallversicherungen ersetzt worden.
Die ‚Anforderungen‘ finden Sie unter:
www.dguv.de/medien/inhalt/reha_leistung/verguetung/psycho_verf.pdf

Das entsprechende Gebührenverzeichnis finden Sie unter:
www.dguv.de/medien/inhalt/reha_leistung/verguetung/psycho_geb_04.pdf

Wir bitten um sorgfältige Kenntnisnahme. Es ist für alle Kolleginnen und Kollegen von Interesse, die im Rahmen ihrer Privat- oder Kassenpraxis sogenannte BG- Fälle behandeln und abrechnen.

Info- Abend zum Thema Privatpraxis und Kostenerstattung weckte großes Interesse

Info- Abend zum Thema Privatpraxis und Kostenerstattung weckte großes Interesse
Auf Initiative einzelner Kammermitglieder lud der Vorstand der Kammer für den 22. Mai 2012 zu einem Informationsabend zum Thema Privatpraxis und Kostenerstattung ein. An die Kammer war aus der Mitgliedschaft der Wunsch heran getragen worden, einen Arbeitskreis „Privatpraxis“ mit dem Ziel zu ermöglichen, den Erfahrungsaustausch zwischen den Kammermitgliedern zu fördern, die keine Kassenzulassung haben und eine reine Privatpraxis betreiben.

Die Resonanz auf diese Einladung war so überwältigend, dass der Abend aus Platzgründen nicht in der Geschäftsstelle der Kammer stattfinden konnte, sondern stattdessen in die Räume der Fortbildungsakademie der Ärztekammer im Klinikum Mitte verlegt werden musste. Nahezu 50 Kolleginnen und Kollegen meldeten sich zu diesem Treffen an.[br ] Kammerpräsident Karl Heinz Schrömgens begrüßte die Anwesenden und führte umfassend in das Thema ein (Der Folienvertrag steht im Anhang zum Download zur Verfügung). Zunächst listete er verschiedene Arbeitsfelder einer Privatpraxis auf: Neben Psychotherapie seien auch beispielsweise Beratung, Supervision, Coaching, Training und Fortbildungen mögliche Betätigungsfelder. Er beschränkte sich dann aber in seinem Vortrag auf die originär psychotherapeutischen Tätigkeiten. Bevor er dieses Thema vertiefte, ging er auf den rechtlichen Rahmen ein, in dem sich Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten als Privatbehandler bewegen. Im Anschluss benannte er folgende Patientengruppen, orientiert an jeweilige Kostenträger, die für eine Privatpraxis relevant sind, und stellte anschließend die jeweiligen Bedingungen dar, unter denen eine Psychotherapie durchgeführt werden kann:

• Patienten/innen mit einer privaten Versicherung

• Patienten/innen mit Beihilfeberechtigung (Beamte/innen)

• Patienten/innen, die ihre Behandlung selbst bezahlen

• Patienten/innen, die gesetzlich versichert sind und von ihrer Kasse die Erstattung der Kosten nach § 13, 3 SGB V einfordern

• Patienten/innen, die infolge eines arbeitsbedingten Ereignisses psychisch geschädigt wurden (Modellprogramm der Berufsgenossenschaften)

• Patienten/innen, die als Opfer einer Gewalttat psychisch geschädigt wurden (Opferentschädigungsgesetz)

• Patienten/innen, die an einer rehabilitativen Nachsorge teilnehmen (IRENA- Programm der Deutschen Rentenversicherung)

Der Bereich der Kostenerstattung nach § 13,3 des SGB V nahm dabei einen breiten Raum ein. Schrömgens ging auf die Bedeutung der Kostenerstattung vor 1999 ein und erläuterte die Zielsetzungen des Psychotherapeutengesetzes. Er bekräftigte den Kurs der Kammer, eine Verbesserung der Versorgung über eine Neujustierung der Bedarfsplanung zu erreichen, die den tatsächlichen Bedarf an Psychotherapie aufgreife. Hier seien die Kassen gefordert, die notwendigen Mittel für die Verbesserung der Versorgung bereit zu stellen. Solange es Wartezeiten von 3 Monaten und länger gebe, müssten die Kassen jedoch im Interesse einer zeitnahen Versorgung ihrer Versicherten auch außervertragliche Versorgung ermöglichen, damit die Patientinnen und Patienten keinen Schaden erleiden.

Im Anschluss entwickelte sich eine angeregte Diskussion, die vom Kammervorstandsmitglied Helga Loest geleitet wurde. Neben Informationsfragen wurde mehrfach beklagt, dass Patientinnen und Patienten, die viele vergebliche Versuche im Rahmen der Vertragsversorgung unternommen hätten, eine zeitnahe Psychotherapie zu erhalten, oft sehr abweisend und unfreundlich von Mitarbeitern ihrer Kasse behandelt würden. Aus fachlichen Gründen sei nicht hinnehmbar, dass Versicherte zum Beispiel 10 – 15 Stunden Psychotherapie bei einer Privatbehandlerin bewilligt bekämen, jedoch mit der Auflage, dann zu einem kassenzugelassenen Psychotherapeuten zu wechseln. Karl Heinz Schrömgens bat darum, die Kammer über solche Vorgänge zu informieren, damit dies in Gesprächen mit den hiesigen Kassen problematisiert werden könne.

Im Ergebnis war der Abend für manche Teilnehmer ernüchternd, da die Rahmenbedingungen, die dargestellt wurden, nicht allen in dieser Deutlichkeit bekannt waren. Andererseits zeigte sich auch eine Reihe Teilnehmerinnen motiviert, sich kollegial zu vernetzen und aktiv die eigenen Interessen wahrzunehmen. Diese Gruppe erklärte dann auch ihre Bereitschaft, in einem entsprechenden Arbeitskreis mitzuwirken, der sich im Anschluss konstituierte und selbst die Koordination seiner Arbeit übernahm. Die Kammer wird den Termin des ersten Treffens des Arbeitskreises veröffentlichen, so dass weitere Interessierte dazu kommen können

Kammerversammlung der PKHB: BPtK- Präsident Rainer Richter betont Feminisierung des psychotherapeutischen Berufes

Kammerversammlung der PKHB: BPtK- Präsident Rainer Richter betont Feminisierung des psychotherapeutischen Berufes
13.05.2012: Richter suchte den Meinungsaustausch mit Mitgliedern der PKHB – Kammerpräsident Schrömgens referierte zu aktuellen Fragen niedergelassener und angestellter Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten

Vorstand PKHB  mit Prof. Dr. Rainer Richter, Präsident der BPtK (Bild Mitte)
Vorstand PKHB  mit Prof. Dr. Rainer Richter, Präsident der BPtK (Bild Mitte)

Vorstand PKHB mit Prof. Dr. Rainer Richter, Präsident der BPtK (Bild Mitte)

Die psychotherapeutische Tätigkeit entwickelt sich immer mehr zum Frauenberuf. Diese Auffassung vertrat der Präsident der Bundespsychotherapeutenkammer, Professor Dr. Rainer Richter, in dieser Woche vor den Mitgliedern der Bremer Psychotherapeutenkammer. Richter, der am Dienstag (8. Mai) im Bürgerhaus Weserterrassen vor der 26. Kammerversammlung über die „Zukunft der Psychotherapie – Herausforderungen für unsere Profession“ sprach, mahnte: „Wir werden bald zu wenig männliche Therapeuten haben, um Männer als Patienten behandeln zu können.“ Die zunehmende Feminisierung des psychotherapeutischen und auch ärztlichen Berufes könne weder im Interesse der Patientinnen und Patienten sein noch der betroffenen Berufsgruppen.

Richter ging in seinem Vortrag auch auf die sektorenübergreifende Versorgung psychisch kranker Menschen ein. Noch immer gebe es eine viel zu starre Grenze zwischen dem ambulanten und dem stationären Versorgungsbereich. „Wir müssen diese Grenzen allmählich durch gute Formen der Zusammenarbeit zwischen Klinik und Praxis überwinden. Es ist ein Anachronismus, dass psychisch kranke Menschen im bestehenden Versorgungssystem häufige Beziehungsabbrüche hinnehmen müssen. Hier wäre personale psychotherapeutische Kontinuität angesagt und nicht mehrfacher Therapeutenwechsel.“

Trotz aller Kritik an dem Gesetzentwurf zur Einführung eines neuen Entgeltsystems in psychiatrischen und psychosomatischen Einrichtungen sprach sich Richter für den Entwurf aus, „weil ein derartiges Gesetz zu mehr Transparenz in der Behandlung führen wird.“ Das neue Entgeltsystem sieht Tagespauschalen in psychiatrischen und psychosomatischen Krankenhäusern vor. Laut Gesetzentwurf soll der Gemeinsame Bundesausschuss hierfür Indikatoren für eine einrichtungs- und sektorenübergreifende Qualitätssicherung festlegen und zudem Empfehlungen für die personelle Ausstattung mit therapeutischem Personal beschließen. Damit würde die Psychiatrie-Personalverordnung (Psych-PV), die bisher den Personalbedarf bemisst und damit maßgeblich die Finanzierung der stationären Versorgung seelisch kranker Menschen ausmacht, der Vergangenheit angehören. Richter: „Wir kommen damit zu einer leistungsgerechteren Vergütung. Es wird das bezahlt, was tatsächlich am Patienten getan wird.“

Karl Heinz Schrömgens erläuterte wichtige Punkte der Arbeit des letzten Halbjahres
Auf die aktuellen Entwicklungen in Bremer Kliniken und Praxen ging der Präsident der Psychotherapeutenkammer Bremen, Karl Heinz Schrömgens, in seinem Vortrag ein. Er erläuterte unter anderem die wesentlichen Änderungen, die das Versorgungsstrukturgesetz für Psychotherapeuten mit sich bringt. So hat der Gemeinsame Bundesausschuss in einer Bedarfsplanungsrichtlinie, die zum 1. Januar 2013 in Kraft treten soll, das Verhältnis von Einwohner je psychotherapeutischer Praxis neu zu bestimmen. Zudem sollen sich die Planungsbereiche nicht mehr an Landkreisen orientieren, sondern neu zugeschnitten werden. Neu ist nach Schrömgens Angaben auch, dass die Kassenärztlichen Vereinigungen und die Krankenkassen künftig auf Landesebene von der bundesweiten Bedarfsplanung-Richtlinie abweichen können, um gegebenenfalls regionale Besonderheiten – wie die regionale Demografie und Morbidität – zu berücksichtigen. Erstmals wurde der Senatorin für Gesundheit ein Beanstandungs- und Mitberatungsrecht im Landesausschuss eingeräumt.

Zudem sieht das Anfang 2012 in Kraft getretene Gesetz die Möglichkeit der Gründung eines Gemeinsamen Landesgremiums vor, in dem Vertreter des Landes, der Kassenärztlichen Vereinigung, der Krankenkassen, der Landeskrankenhausgesellschaft, der Ärzte- und Psychotherapeutenkammer sowie weiterer Akteure Empfehlungen zur sektorenübergreifenden Versorgung und zur Aufstellung und Anpassung des Bedarfsplanes abgeben sollen. „ Es ist noch offen, ob es in Bremen ein Gemeinsames Landesgremium geben wird. Die Senatorin für Gesundheit hat allerdings ihr Interesse für die Einrichtung dieses Gremiums signalisiert“, sagte Schrömgens vor den Kammermitgliedern. Das Versorgungsstrukturgesetz soll auch eine zeitnahe psychotherapeutische Versorgung sicherstellen. Dazu Karl Heinz Schrömgens: „ Das Gesetz regelt ausdrücklich, dass die Kassenärztlichen Vereinigungen eine angemessene und zeitnahe fachärztliche Versorgung psychisch kranker Menschen sicherstellen müssen. Da wir Psychotherapeuten dieser fachärztlichen Versorgung angehören, sind wir hiervon unmittelbar betroffen.“

Unterschiede und Gemensamkeiten mit dem Vorstand der KVHB
Der Bremer Kammerpräsident nahm auch Stellung zu aktuellen Überlegungen der Bremer KV, die vertragspsychotherapeutische Vergütung zu verändern. Bei Ausweitung der psychotherapeutischen Leistungen könnte das Morbiditätsrisiko durch eine Quotierung des Honorars für eine antrags- und genehmigungspflichtige Therapiesitzung allein zu Lasten der Psychotherapeuten gehen. Um eine Mengenausweitung zu verhindern, käme auch eine Deckelung des Umfanges jeder psychotherapeutischen Praxis in Frage. Die Vorstellungen der KV kollidieren nach Schrömgens Aussage allerdings mit der Forderung des Gesetzgebers, eine zeitnahe psychotherapeutische Versorgung sicherzustellen. Der Kammerpräsident: „Bereits heute wartet ein Patient in Bremen durchschnittlich 9,3 Wochen auf ein Erstgespräch und 16,6 Wochen auf den Beginn seiner Psychotherapie.“ Zudem liefen die KV-Überlegungen der aktuellen Rechtsprechung des Bundessozialgesetzes zuwider. Demnach müsse eine maximal ausgelastete psychotherapeutische Praxis ein Einkommen erzielen können, das dem Durchschnitt der Facharzteinkommen entspricht. Er verweist auf ein aktuelles Rechtsgutachten, das von der KBV Ende April vorgelegt worden ist, in dem solche Überlegungen in den KVen eine Absage erteilt wird. Diese seien mit der gegenwärtigen Rechtsprechung des Bundessozialgerichtes nicht zu veeinbaren.

Karl Heinz Schrömgens kritisierte in seinem Redebeitrag weiter, dass die morbiditätsorientierte Gesamtvergütung nicht ausreicht und die Krankenkassen den gewachsenen Bedarf an Psychotherapie nicht ausgleichen: „Das Morbiditätsrisiko wird einseitig auf die KV abgewälzt.“ Dies führe zu einer Verschärfung des Verteilungskampfes innerhalb der KV. Deshalb forderten KV und Kammer eine extrabudgetäre Vergütung für Psychotherapie.

Zum Rechtsstatus angestellter Psychotherapetinnen und Psychotherapeuten in Krankenhäusern
Im Bereich der angestellten Psychotherapeuten ging der Kammerpräsident auf eine Stellungnahme zum Rechtsstatus von Psychotherapeuten in Kliniken ein. Die von der Bremer Kammer erarbeitete Expertise weist darauf hin, dass die Behandlung von psychisch kranken Menschen mit psychotherapeutischen Interventionen nur von Ärzten oder Psychologischen Psychotherapeuten vorgenommen werden darf. Die Approbation sei hierfür zwingend erforderlich. Psychotherapeutische Tätigkeiten zum Beispiel an Diplom-Psychologen zu delegieren, ist demnach rechtlich nur in sehr begrenztem Umfang möglich.

Über diese Themen hinaus absolvierte die Kammerversammlung Pflichtaufgaben, indem sie die Gebührenordnung anpasste und eine Nachwahl zum Fort- und Weiterbildungsausschuss der Kammer vornahm. Renate Flor, als Psychologische Psychotherapeutin mit psychoanalytischem Hintergrund sowohl niedergelassen als auch in der Kinderklinik des Klinikums Links der Weser tätig, fand die breite Zustimmung der Anwesenden für ihre Kandidatur.

Bremer Psychotherapeuten bekräftigen Bedenken gegen „Elektronische Gesundheitskarte“ – 25. Kammerversammlung erledigte umfangreiches Arbeitsprogramm

Bremer Psychotherapeuten bekräftigen Bedenken gegen „Elektronische Gesundheitskarte“ – 25. Kammerversammlung erledigte umfangreiches Arbeitsprogramm
13.12.2011: Das waren die Themen: Elektronische Gesundheitskarte weiterhin in der Kritik. – Berichterstattung über die vielfältigen Aktivitäten zum Versorgungsgesetz. – Nachwahl zum Kammervorstand – Verabschiedung des Haushaltes 2012 – Berichterstattung und Neuwahl der Kammerausschüsse.

Vorstand der PKHB mit Herrn Rasehorn und Herrn Nuschke
Vorstand der PKHB mit Herrn Rasehorn und Herrn Nuschke

Vorstand der PKHB mit Herrn Rasehorn und Herrn Nuschke

Auf der Kammerversammlung im November standen ganz unterschiedliche Themen an. Zu Beginn informierte Kammerpräsident Karl Heinz Schrömgens über das GKV-Versorgungsstrukturgesetz, das zu dieser Zeit in der Endphase der parlamentarischen Beratung war. Er berichtete über die Lobbyarbeit in Bremen und Berlin und darüber, dass wir den Politikern die Situation der Psychotherapeuten und ihrer Patienten nahe bringen konnten. Die Argumente seien auf viel Verständnis gestoßen. Zwar konnte die zentrale Forderung, eine Neufestsetzung der Verhältniszahlen in der Bedarfsplanung zum 31.12.11 nicht erreicht werden, dennoch gebe es verschiedene Teilergebnisse, so dass das Erreichte einen Erfolg darstelle. Die Auseinandersetzung mit den Versorgungsfragen gehe weiter, da nun der Gemeinsame Bundesausschuss eine Präzisierung und Neufassung der Bedarfsberechnung, insbesondere für psychisch kranke Menschen ausarbeiten müsse.

Auf Initiative mehrerer Kammermitglieder stand nach 2005 und 2008 erneut das Thema „Elektronische Gesundheitskarte“ auf der Tagesordnung. Eingeladen war Frau Dr. Imke Sommer, die Landesdatenbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit. Sie informierte über die gesetzlichen Grundlagen für ärztliche Datenübermittlungen und die Rechtsgrundlagen der elektronischen Gesundheitskarte. Sie betonte die hohe Verantwortung, die bei den Psychotherapeuten für die Sicherung der bei ihnen gespeicherten Daten liegt und stellte unterschiedliche Sichtweisen zur eGK dar. Sie könne die Fragen der Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten, die als Behandler datenschutzrechtlich verantwortlich blieben, sehr gut verstehen. Sie bot deshalb den Anwesenden am Ende ihres Vortrags an, sich bei Rückfragen rund um den Datenschutz jederzeit an sie in ihrer Funktion als Datenschutzbeauftragte des Landes Bremen zu wenden.

Es gab ausführliche kritische Anmerkungen und Nachfragen an die Referentin. Am Ende wurden die in der Resolution der Kammerversammlung von 2008 geäußerten Bedenken an die eGK bekräftigt und mit dem Zusatz versehen, dass der Erwerb von neuen Kartenlesegeräten keine indirekte Zustimmung der niedergelassenen Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten zur elektronischen Gesundheitskarte darstelle.

Hans Schindler stellte für den Vorstand den Haushaltsplan 2012 vor. Er unterscheide sich nur in wenigen Punkten vom dem von 2011. Der Vorsitzende des Finanzausschusses gab eine positive Stellungnahme dazu ab und die Kammerversammlung beschloss bei nur einer Enthaltung und ohne Gegenstimme den Beitragshebesatz stabil zu halten und gab dem Haushaltsplan einstimmig die Zustimmung.

Da auf der Kammerversammlung im Mai nur vier Kammermitglieder für die fünf Vorstandspositionen kandidiert hatten, war noch der Platz eines Beisitzers zu besetzen. Da leider erneut keine Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten kandidierten, konnte laut Satzung auch ein anderes Kammermitglied für diese Funktion kandidieren. Eine Nachwahl war geboten, um die Handlungsfähigkeit des Vorstandes zu erhöhen. Von Seiten des Vorstandes wurde die Kollegin Helga Loest vorgeschlagen, die als Psychologische Psychotherapeutin freiberuflich in den Feldern Beratung, Supervision und Therapie tätig ist. Da Frau Helga Loest sich zu diesem Zeitpunkt auf einer schon lange geplanten Auslandsreise aufhielt, stellte der Versammlungsleiter sie mit einer ausführlichen Power Point-Präsentation vor. Weitere Kandidaturen wurden nicht angemeldet. Der stellvertretende Kammerpräsident Hans Schindler legte der Versammlung die Frage zur Entscheidung vor, ob sie ihr Befragungsrecht in den Vordergrund stellen und die Nachwahl deshalb verschieben möchte oder ob sie die Verbesserung der Vorstandsarbeit als vorrangig erachte. Bei nur zwei Gegenstimmen und wenigen Enthaltungen votierte die Kammerversammlung dafür, auch bei Abwesenheit der Kandidatin die Wahl durchzuführen. Helga Loest wurde anschließend mit großer Mehrheit gewählt. Da Frau Loest über viele Jahre in leitenden Funktionen im kommunalen Klinikbereich tätig war und zuvor als Sprecherin der Bremer Gesundheitssenatorin gewirkt hatte, erwartet der Vorstand durch diese Nachwahl eine deutliche Unterstützung.

Anschließend wurden die Ausschüsse neu gewählt und den bisherigen Mitgliedern mit Präsenten für ihre ehrenamtliche und gänzlich unentgeltliche Arbeit gedankt. Jürgen Nuschke als Vertreter der Aufsichtsbehörde, der Gründung, Aufbau und Entwicklung der Kammer bis heute begleitet hatte, teilte mit, dass er im kommenden Frühjahr in den Ruhestand trete und dass dies deshalb heute die letzte Kammerversammlung sei, an der er teilnehme. Herr Schrömgens bedankte sich bei ihm für die verlässliche Zusammenarbeit und hob dabei hervor, dass Herr Nuschke einen großen Verdienst an der Entwicklung der Psychotherapeutenkammer Bremen hat.

Droht dramatischer Abbau psychotherapeutischer Versorgung? Eckpunkte des BMG ignoriert die Lage psychisch kranker Menschen! Kammerversammlung wählte neuen Vorstand

Droht dramatischer Abbau psychotherapeutischer Versorgung? Eckpunkte des BMG ignoriert die Lage psychisch kranker Menschen! Kammerversammlung wählte neuen Vorstand
25.05.2011: PressemitteilungDie Kammerversammlung der Psychotherapeutenkammer Bremen hat sich am 24.05.11 intensiv mit der Versorgung psychisch kranker Menschen und möglicher Folgen befasst, die aus den Eckpunkten des Bundesgesundheitsministeriums zum Versorgungsgesetz erwachsen. Sie verabschiedete eine Resolution, in der es heißt:
„Psychisch kranke Menschen warten monatelang auf den Beginn einer Psychotherapie. In Bremen und Bremerhaven warten Menschen durchschnittlich 15 Wochen auf einen psychotherapeutischen Behandlungsplatz und fünf Wochen auf einen Erstkontakt.
Das geplante Versorgungsgesetz verfolgt das Ziel, Überversorgung abzubauen und mehr Versorgungsgerechtigkeit zu schaffen. Allerdings: Werden die Vorstellungen des Bundesgesundheitsministeriums umgesetzt, droht eine weitere erhebliche Verschlechterung der Versorgungssituation psychisch kranker Menschen. In Bremen ist ein Abbau von über hundert Psychotherapeutensitzen in der vertragspsychotherapeutischen Versorgung, in Bremerhaven von neun Sitzen zu befürchten.
Die Kammerversammlung der Psychotherapeutenkammer Bremen appelliert deshalb an die Gesundheitspolitik, durch eine Neuberechnung der Verhältniszahlen der Arztgruppe „Psychotherapeuten“ einer Verschlechterung der Versorgungssituation entgegen zu wirken. Insbesondere die bremischen Verantwortungsträger sind aufgerufen, sich diesem drohenden Kahlschlag entgegenzusetzen.“
Weiter wird darauf verwiesen, dass der Behandlungsbedarf von psychisch kranken Menschen stetig zunähme. Psychische Erkrankungen stellten heute eine der großen gesundheitspolitischen Herausforderungen der Zukunft dar. Die Psychotherapeutenkammer Bremen schlägt vor, Wege zu finden, dem wachsenden Behandlungsbedarf gerecht zu werden. Im Versorgungsgesetz sollte die Chance ergriffen werden, die derzeitige retrospektive Bedarfsplanung schrittweise zu einer prospektiven Versorgungsplanung weiterzuentwickeln. Anhand wissenschaftlicher Leitlinien sollten Versorgungsziele ermittelt werden, mit deren Hilfe die Bedarfsplanung von einer bloßen „Angebotsplanung“ in eine „Versorgungsplanung“ umgewandelt werden kann. Die Psychotherapeutenkammer bietet ihre Mitwirkung an, damit die Belange psychisch kranker Menschen angemessen Berücksichtigung finden.
Auf der Kammerversammlung hatte der Kammervorstand in einem ausführlichen Tätigkeitsbericht die vielfältigen Aktivitäten der Psychotherapeutenkammer in der zurückliegenden vierjährigen Amtsperiode aufgelistet. In der anschließenden Neuwahl des Vorstandes wurde Dipl.-Psych. Karl Heinz Schrömgens erneut zum Kammerpräsidenten gewählt. Er hat dieses Amt seit Gründung der Kammer vor elf Jahren inne. Zu seinem Stellvertreter wurde Dipl.-Psych. Hans Schindler, bisher Beisitzer im Vorstand, gewählt. Weiterhin zogen in den Vorstand Dipl.-Psych. Dr. Sylvia Helbig-Lang und Dipl.-Psych. Axel Janzen ein. Während Herr Schrömgens und Herr Schindler als Vertragspsychotherapeuten niedergelassen ihre Tätigkeit ausüben, sind Frau Dr. Helbig-Lang – als Wissenschaftlerin und Psychotherapeutin am Institut für Psychologie der Uni – und Herr Janzen – als Abteilungsleiter in der Justizvollzugsanstalt – angestellt tätig.

Ansprechpartner:
Dipl.-Psych. Karl Heinz Schrömgens
Präsident der Psychotherapeutenkammer Bremen
Kontakt: Tel: 0421 – 4984854
E-Mail: khschroem@aol.com