Die Kammerversammlung bildet Ausschüsse für wichtige Arbeitsbereiche. Als ständige Ausschüsse bestehen der Finanzausschuss, der Beschwerde- und Schlichtungsausschuss, der Fort- und Weiterbildungsausschuss sowie der Ausschuss Psychotherapie in Institutionen.
Prüfungsausschüsse werden für die Weiterbildungsbereiche vom Vorstand bestellt, um die Prüfungen durchzuführen.