Aktionstag #Praxenkollaps am 6.12.2023 der Vertragspsychotherapeut*innen und -ärzt*innen in der KV Bremen

Die Psychotherapeutenkammer unterstützte den Aktionstag #Praxenkollaps am 6.12.2023 der Vertragspsychotherapeut*innen und -ärzt*innen in der KV Bremen. Mit Sorge werden politische Bestrebungen beobachtet, die Selbstverwaltung infrage zu stellen und ambulante Versorgung über staatlich geregelten Einrichtungen zu ersetzen.

Präsidentin Amelie Thobaben sprach ein Grußwort. Sie stellte  die kontinuierlichen, langfristigen Beziehungen zwischen den Patient*innen und den Behandelnden als besonderes Merkmal der persönlich geführten Praxen heraus. Gerade bei komplexen Störungsbildern sei das Wissen um weitere Erkrankungen und Erkrankungen anderer Familienmitglieder entscheidend. Genau solche Fälle erfordern Kooperationen mit Kolleg*innen. Sie veranschaulichte, dass in vielen Konstellationen von somatischen, psychischen und psycho-sozialen Herausforderungen Kooperationen zwischen Ärzt*innen und Psychotherapeut*innen für eine gute Versorgung nötig sind. In der Regel brauche es mehr als nur einen Kurzkontakt mit einer unbekannten Ärztin oder eine einmalige psychotherapeutischen Sprechstunde ohne Option auf eine Weiterbehandlung. Ohne Wissen um die komplexen Hintergründe entstünden unnötige, vermeidbare Kosten. Sowohl langfristige vertrauensvolle Beziehungen zu Patient*innen als auch aufgebaute Kooperationen zwischen verschiedenen Fachärzt*innen und Psychotherapeut*innen seien wertvoll.

Amelie Thobaben forderte die Politik auf, die Bedeutung ambulanter, inhabergeführter Praxen für eine qualitativ hochwertige und kosteneffiziente Medizin und Psychotherapie ernst zu nehmen und sich für den Erhalt unserer ambulanter Praxen angemessen einzusetzen!

 

1. Treffen Klima-Arbeitsgruppe

Die Kammerversammlung hat im Oktober beschlossen, eine projektbezogene Arbeitsgruppe zum Klimaschutz einzurichten. Diese soll ein Positionspapier für Klimaschutz und Nachhaltigkeit in der PK HB erarbeiten.

Im ersten Treffen werden wir sichten, wie mit dem Thema Klimaschutz in anderen Kammern umgegangen wird, und erste Überlegungen zur Struktur unseres Positionspapiers anstellen.

Jedes interessierte Kammermitglied ist herzlich willkommen!

Bitte melden Sie sich vorab schriftlich per Post oder E-Mail in der PK HB an.

Einladung & Termin

Informationsveranstaltung PVW

Wir freuen uns, dass der Vorsitzende des Verwaltungsrats, Herr Dipl.-Psych. Hans Bauer aus Hessen sowie Frau Barbara Sieker, Geschäftsführerin des Psychotherapeutenversorgungswerk, für diese Informationsveranstaltung nach Bremen kommen. Beide wollen Sie über die grundsätzliche Funktionsweise des PVW informieren und Ihnen erläutern, welche Veränderungen in den Berechnungsssystemen des PVW nötig wurden und was das für die Renten bedeutet sowie Fragen der Mitglieder des PVW beantworten.

Termin

Bericht von der 48. Kammerversammlung am 10.10.2023

Die Kammerversammlung hat intensiv diskutiert und schließlich mit großen Mehrheiten beschlossen. Weiterlesen

Psychosozialer Notfall – Was kann man tun?

„Nach Tod eines Bremerhavener Schülers: Das kann Mitschülern helfen“, Amelie Thobaben im Interview, lesen Sie hier.

Informationsmaterial:

Weitere Informationsmaterialien, durch die sich auch Helfende orientieren können, finden Sie unter diesem LINK. Dort finden Sie auch Materialien in weiteren Sprachen.

Falls jemand unsicher sein sollte, ob eine Traumatisierung und Behandlungsbedarf vorliegen, stehen die psychotherapeutischen Sprechstunden bei Kinder- und Jugendlichen sowie Psychologischen Psychotherapeut*innen zur Verfügung.

Termine werden in den Kassenpraxen im Rahmen s.g. telefonischen Erreichbarkeit vergeben. Betroffenen und Bezugspersonen empfehlen wir, den akuten Anlass am Telefon mitzuteilen.

HIER finden Sie Informationen zur Psychotherapieplatzsuche.

Bundesregierung soll Finanzierung der Weiterbildung sichern – Die Psychotherapeutenkammer Bremen begrüßt Forderung des Bundesrates

Der Bundesrat hat heute einen Entschließungsantrag (BR-Drs. 403/23) angenommen, mit dem er die Bundesregierung auffordert, die Finanzierung der psychotherapeutischen Weiterbildung zu sichern. Die PK HB begrüßt ausdrücklich den Beschluss des Bundesrates.

Den Text der Pressemitteilung finden Sie hier.

 

Bessere Honorare für die Behandlung von Bundeswehrangehörigen und Bundespolizist*innen in Privatpraxen

Die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) hat in Verhandlungen mit dem Bundesministerium der Verteidigung und dem Bundesministerium des Innern und für Heimat erwirkt, dass Psychotherapeut*innen in Privatpraxen für die Behandlung von Bundeswehrangehörigen und Bundespolizist*innen ab dem 1. September 2023 mehr Geld bekommen.

Für Bundeswehrangehörige und ggf. auch für deren mitversicherte Familienangehörige gilt:
Für psychotherapeutische Leistungen wird nach wie vor der 2,3-fache Satz gezahlt.
Zusätzlich werden die Verhaltenstherapie und die Systemische Therapie mit einem Zuschlag von 17,50 Euro pro Behandlungsstunde und
die tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie und analytische Psychotherapie mit einem Zuschlag von 25,50 Euro pro Behandlungsstunde vergütet.

Bei der Behandlung von Bundespolizist*innen werden die Verhaltenstherapie und die Systemische Therapie mit dem 2,7-fachen Satz,
die tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie und die analytische Psychotherapie mit dem 2,9-fachen Satz vergütet.

Grundlage sind folgende Vereinbarungen:

https://api.bptk.de/uploads/Aenderungsvereinbarung_BM_Vg_B_Pt_K_2d93c0ec94.pdf
https://api.bptk.de/uploads/Vereinbarung_BMI_B_Pt_K_ebe2258f42.pdf

Zweites Treffen „Psychotherapie in Institutionen“

Am 06.09.2023 trafen sich interessierte Kammermitglieder erneut, um sich über die Möglichkeiten einer Mitarbeit im PTI-Ausschuss zu (Psychotherapie in Institutionen) informieren. Eva John und Christoph Sülz begleiteten das Treffen von Seiten des Kammervorstands. In einer ersten Vorstellungsrunde wurden die institutionelle Zugehörigkeit sowie die Interessen und Fragen der Teilnehmenden herausgearbeitet. Das Gros der Gruppe kam aus psychiatrischen Kliniken, die übrigen Teilnehmenden arbeiten in Beratungsstellen, im ambulanten Reha-Bereich, in der BG Ambulanz. Entsprechend der Heterogenität in Bezug auf die Zugehörigkeit zu den jeweiligen Institutionen wurden unterschiedliche Aspekte thematisiert. Einvernehmlich wurde der Status von PP und KJP in den Institutionen thematisiert.

Christoph Sülz führt in einem Vortrag in die Grundlagen der Kammerstrukturen ein. Er verdeutlichte dabei, dass es „die Kammer“ (im Sinne von Geschäftsstelle und Vorstand als entscheidendes Organ) nicht gäbe, sondern dass – insbesondere aufgrund der Bremischen Besonderheit einer Vollversammlung – jedes Kammermitglied sich über die Kammerversammlung für die Vertretung der eigenen Belange einbringen könne und die Gesamtheit aller Kammerangehörigen die Kammer bilde. Zum großen Erstaunen der Teilnehmenden wurde darauf verwiesen, dass die Hälfte der Kammermitglieder in Institutionen bzw. angestellt arbeite. Anhand der gesetzlich definierten Aufgaben der Kammer erklärte Christoph Sülz, wie ein PTI-Ausschuss sich an der Aufgabenerfüllung beteiligen und im Themenfeld PTI ganz konkret Interessen des Berufsstandes vertreten könne.

Die lebhafte Diskussion, in der viele konkrete Anliegen formuliert wurden, endete an diesem Abend in einer deutlichen Interessensbekundung der Teilnehmenden, sich weiter zu treffen. Ob in einem Ausschuss oder in einem anderen Format wäre in einem nächsten Schritt zu klären.

Die PowerPoint Präsentation können Sie hier herunterladen.

 

„Meine Kammer – Selbstverwaltung leben – Gestaltungsspielräume nutzen“

Zur Vorbereitung der Kammerversammlung am 10.10.2023, auf der die Ausschüsse neu gewählt werden, wurde darüber informiert, welche Möglichkeiten die Kammer zur politischen Einflussnahme hat und wie Mitglieder sich in den Gremien beteiligen können. Neben den gesetzlichen Pflichten einer Körperschaft des öffentlichen Rechts bestehen in der Selbstverwaltung Gestaltungsspielräume. Im Ehrenamt gibt es vielfältige Möglichkeiten, sich einzubringen: in Ausschüssen, Arbeitsgruppen, im Vorstand oder als Vorstandsbeauftragte. Was das im Einzelnen bedeutet oder beinhalten kann, darüber möchten wir Sie informieren und mit Ihnen ins Gespräch kommen.
Dem Kammervorstand war es ein besonderes Anliegen über die Funktion und Möglichkeiten in der Ausschussarbeit zu informieren. Die Strukturen und Aufgaben sind in der Satzung § 11 sowie der Geschäftsordnung § 10 definiert.

Die PowerPoint-Präsentation finden Sie hier.

Neue Ordnungen in Kraft getreten

Auf der 47. Kammerversammlung der Psychotherapeutenkammer Bremen am 16. Mai 2023 wurden Änderungen der Satzung, der Berufsordnung und der Weiterbildungsordnung für Psychotherapeut*innen beschlossen. Weiterlesen