Psychotherapeutenkammer Bremen kritisiert geplante Gesetzesänderung: Versorgung in Bremen gefährdet

Erklärung der PK HB:

Die Psychotherapeutenkammer Bremen äußert deutliche Kritik an dem Änderungsantrag Nr. 15 zum GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz. Der Antrag sieht vor, die gesetzliche Angemessenheitsprüfung der Vergütung psychotherapeutischer Leistungen zu streichen. Die Kammer warnt vor den negativen Folgen für die psychotherapeutische Versorgung im Land Bremen, die bereits jetzt unter erheblichem strukturellem Druck steht.

„Die Angemessenheitsprüfung basiert auf einem durch das Bundessozialgericht verfassungsrechtlich hergeleiteten Mindeststandard. Ohne die Prüfung ist zu befürchten, dass dieses Mindestniveau wieder unterschritten wird und erneut Gerichte damit beschäftigt werden müssen, um diesen sicherzustellen“, erläutert Amelie Thobaben, die Präsidenten der Psychotherapeutenkammer. „Eine Streichung dieser Regelung entzieht den Praxen die verlässliche Kalkulationsgrundlage und verstärkt die ohnehin bestehende Verunsicherung im Berufsstand.“

Die strukturellen Probleme im Land Bremen zeigen sich bereits jetzt in der Vergabe von Kassensitzen und in der Umsetzung der Weiterbildung im Land Bremen. Kassensitze bleiben bereits heute unbesetzt. Aufgrund der ungeklärten Finanzierung und unsicherer Honorarsituation im ambulanten Bereich bietet aktuell keine einzige Praxis im Land Bremen die gesetzlich geforderte Weiterbildung für angehende Psychotherapeut*innen an.

Die geplante Streichung der Angemessenheitsprüfung verschärft diese Probleme. Wenn die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen weiter geschwächt werden, wird es für den Nachwuchs unmöglich, Praxen zu übernehmen oder Weiterbildungsstellen einzurichten. Dies gefährdet die Versorgung der Patientinnen und Patienten in Bremen und Bremerhaven.

Die verfassungsrechtliche Pflicht zu einer angemessenen Vergütung bleibt auch ohne den Gesetzestext bestehen. Die geplante Streichung führt daher lediglich zu neuen rechtlichen Unklarheiten und bürokratischem Mehraufwand durch absehbare Sozialgerichtsverfahren.

Die Psychotherapeutenkammer Bremen appelliert an die Abgeordneten im deutschen Bundestag, den Änderungsantrag abzulehnen und stattdessen die strukturellen Rahmenbedingungen für die Versorgung zu stärken.

Geänderte telefonische Erreichbarkeit während der Sommerferien

Bitte beachten Sie, dass sich die telefonischen Sprechzeiten der Geschäftsstelle der Psychotherapeutenkammer Bremen während der Sommerferienvom 02.07. bis zum 12.08.2026 vorübergehend ändern.

In diesem Zeitraum sind wir telefonisch wie folgt für Sie erreichbar:

  • Dienstags: 10:00 Uhr – 12:00 Uhr

  • Donnerstags: 10:00 Uhr – 12:00 Uhr

Sie können uns außerhalb dieser Zeiten wie gewohnt eine E-Mail mit Ihrem Anliegen senden. Ab dem 13.08.2026 gelten wieder die regulären Sprechzeiten.

Wir wünschen Ihnen eine erholsame Sommerzeit!

Ihre Geschäftsstelle der Psychotherapeutenkammer Bremen

Resolutionen der 53. Kammerversammlung der Psychotherapeutenkammer Bremen

Auf der 53. Kammerversammlung der Psychotherapeutenkammer Bremen am 16.06.2026 wurden drei Resolutionen zu folgenden Themen verabschiedet:

 

Das Bremer Gesundheitswesen warnt vor den Folgen der aktuellen Gesundheitspolitik

Das Bremer Gesundheitswesen warnt vor den Folgen der aktuellen Gesundheitspolitik

Die bundespolitischen Reform- und Sparpläne werden für Patientinnen und Patienten im Land Bremen deutlich spürbar sein. Wenn Praxen und Krankenhäuser weiter unter wirtschaftlichen Druck geraten, drohen weniger Termine, längere Wartezeiten und Einschränkungen in der Versorgung. Über die konkreten Folgen informierte in einer Pressekonferenz am Mittwoch, 10.06.2026, 11 Uhr, ein breites Bündnis von Vertretern der ambulanten und stationären Versorgung im Bundesland.

Im Mittelpunkt steht das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz, das in diesem Sommer verabschiedet werden soll. Falls das Vorhaben in der aktuellen Fassung umgesetzt wird, werden Praxen und Kliniken in Bremen und Bremerhaven ihr bisheriges Versorgungsangebot nicht aufrechterhalten können. Dies betrifft neben der ambulanten und stationären Versorgung auch die Notfallstrukturen. Vor dieser Weichenstellung warnt das Bremer Bündnis eindringlich.

Amelie Thobaben spricht für die Psychotherapeut*innen und weist daraufhin, dass die geplanten Kürzungen in der Psychotherapie nicht auch sparen bedeute. Chronifizierung psychischer Erkrankungen führten häufig zu längerfristigen Arbeitsausfällen und Frühberentungen. Durch rechtlichzeitige psychotherapeutische Behandlung seien diese oft vermeidbar, so dass sich 1 € in Psychotherapie volkswirtschaftlich 3 € sparen ließe. Gleichzeitig scheine die Bundesregierung den sich bereits jetzt auch in der Psychotherapie abzeichnenden Fachkräftemangel zu ignorieren. Schon jetzt gäbe es in Bremen und der Region Schwierigkeiten, alle psychotherapeutischen Kassensitze nachzubesetzen. „Wir brauchen dringend Regelungen für die psychotherapeutische Weiterbildung. Der Gesetzgeber hat jetzt noch die Gelegenheit, eine Verschlechterung und dauerhafte Schädigung der psychotherapeutischen Versorgung zu verhindern.“

Gesprächspartner waren:

  • Ärztekammer Bremen, Christina Hillebrecht
  • DIAKO Evangelisches Diakonie-Krankenhaus, Thomas Kruse
  • Kassenärztliche Vereinigung Bremen, Dr. Bernhard Rochell
  • Kassenzahnärztliche Vereinigung im Lande Bremen, Frank Wessels
  • Krankenhausgesellschaft der Freien Hansestadt Bremen, Judith Borsch
  • Psychotherapeutenkammer Bremen, Amelie Thobaben
  • Zahnärztekammer Bremen, Maria Schletter

Presse und Medienbeiträge:

Ambulante Psychotherapeutische Versorgung darf nicht geschwächt werden

Psychotherapeutenkammer Bremen zu den Empfehlungen der Finanzkommission Gesundheit

Die Psychotherapeutenkammer Bremen (PK HB) sieht die am 30. März vorgelegten Empfehlungen der Finanzkommission Gesundheit vor allem in Bezug auf die ambulante Versorgung höchst kritisch. „Dem hohen Bedarf an psychotherapeutischer Versorgung kann nicht sinnvoll mit Kürzungen begegnet werden.“, so der stellvertretende Kammerpräsident Dr. Christoph Sülz. „Vielmehr braucht es eine solide und verlässlich Finanzierung der ambulanten Versorgungsstrukturen.“

Mit Blick auf die Umsetzung der Weiterbildungsreform befürchtet die PK HB auch Nachteile für das Land Bremen. Psychotherapeutischer Nachwuchs kann nur bei ausreichender finanzieller Ausstattung in ambulanten Praxen weitergebildet werden. Wenn diese nicht gesichert ist, droht ein Fachkräftemangel.

Als sinnvoll erachtet die PK HB den Vorschlag, die Beiträge für Bürgergeldempfänger*innen solidarisch durch Steuermittel zu finanzieren. Ebenso werden die Empfehlungen zur Erhöhung der Alkohol- und Tabaksteuer sowie die Einführung einer Steuer auf zuckerhaltige Getränke begrüßt. Hier müsse jedoch sichergestellt sein, dass die darüber erzielten Einnahmen im Gesundheitswesen verbleiben und dieses finanziell entlasten. Die PK HB betont zudem die generelle Notwendigkeit, mehr Verhältnis- und Verhaltensprävention zu etablieren.

Link zur Homepage des BMG:

https://www.bundesgesundheitsministerium.de/finanzkommission-gesundheit

Pressemitteilung als PDF-Dokument

 

Neue Praxis-Info der BPtK „Administrative KI in Ihrer Praxis“

Die neue Handreichung „Administrative KI in Ihrer Praxis“ wurde im Rahmen des BPtK-Projekts „Digitale Agenda 2030“ für die Kammermitglieder erarbeitet, das der Deutsche Psychotherapeutentag im Mai 2025 auf den Weg gebracht hat.

Wir freuen uns, Ihnen diese Handreichung zur Verfügung stellen zu können und hoffen, dass Sie dadurch bei der verantwortungsvollen Umsetzung der Digitalisierung in der Praxisverwaltung gute Unterstützung bekommen.

Hier kommen Sie zur Seite der BPtK mit weiteren Informationen

Hier kommen Sie direkt zum PDF-Domument Praxis-Info „Administrative KI in Ihrer Praxis“

Mit Rückenwind in die Praxis nach Bremen und Bremerhaven!

Eine neue Internetplattform will gezielt dem Fachkräftemangel in ambulanten Praxen im Land Bremen entgegenwirken und positive Anreize setzen: Unter www.praxisstart-bremen.de bzw. www.praxisstart-bremerhaven.de werden Ärzt*innen und Psychotherapeut*innen beim Einstieg in die Kassenpraxis unterstützt. Das neue Portal bündelt Informationen und zeigt konkrete Perspektiven in der Region auf. Ein Faktencheck soll mit verbreiteten Vorurteilen aufräumen.

Hinter der Initiative steht ein Bündnis aus: Die Kassenärztliche Vereinigung Bremen, die Gesetzlichen Krankenkassen in der Region, die Ärztekammer Bremen, die Psychotherapeutenkammer Bremen sowie die Stadtgemeinden Bremen und Bremerhaven.

Die angepasste Weiterbildungsordnung für PP und KJP ist rechtskräftig

Zusatzbezeichnungen – Bereichsweiterbildung

Die Möglichkeiten, Zusatztitel zu erwerben sind jetzt für sämtliche Mitglieder identisch, d.h. Psychologische und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut*innen haben die gleichen Möglichkeiten wie Fachpsychotherapeut*innen und die Anforderungen für Bereichsweiterbildungen sind identisch.

Diese Zusatztitel sind ankündigungsfähig.

Zusatztitel können jetzt in folgenden Bereichen erworben werden:

  • Spezielle Schmerzpsychotherapie *)
  • Spezielle Psychotherapie bei Diabetes *)
  • Sozialmedizin *)
  • Neuropsychologische Psychotherapie
  • Verhaltenstherapie (als Zweitverfahren)
  • Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie (als Zweitverfahren)
  • Analytische Psychotherapie (als Zweitverfahren)
  • Systemische Therapie (als Zweitverfahren)

*) Diese Bereiche sind erstmalig eingeführt und unterliegen aktuell noch Übergangsregelungen. Die erforderlichen Kriterien können also in dieser Zeit noch etwas flexibler ausgelegt werden. Wir empfehlen all denjenigen von Ihnen, die über Erfahrung und Qualifizierung in den Bereichen verfügen, zeitnahe ihre Anträge einzureichen, damit Sie ggf. noch Zeit haben, fehlende Leistungen nachzuholen.

Die PK HB wünscht frohe Weihnachten

Wir wünschen Ihnen eine besinnliche und erholsame Weihnachtszeit und für das kommende Jahr 2026 Gesundheit, Zuversicht und viele schöne Erlebnisse.

Die Geschäftsstelle ist in der Zeit vom 23. Dezember 2025 bis zum 2. Januar 2026 nicht besetzt. Ab dem 5. Januar 2026 sind wir wieder zu den gewohnten Sprechzeiten und per E-Mail erreichbar.