Welttag Suizidprävention

Jedes Jahr am 10. September stellt der Welttag der Suizidprävention weltweit die Notwendigkeit von Suizidprävention in den Fokus. Jährlich nehmen sich mehr als 10.000 Menschen in Deutschland das Leben. Im Land Bremen waren es im Jahr 2024 über 100 Personen. Die Zahl der Suizidversuche liegt schätzungsweise um ein Zehnfaches höher. Der 10. September ist somit auch ein Tag des Gedenkens an die durch Suizid Verstorbenen.

Die Psychotherapeutenkammer Bremen möchte auf den Aktionstag und die Veranstaltungen in diesem Rahmen hinweisen, um auf dieses sensible Thema aufmerksam zu machen, die Bedeutung psychotherapeutischer Hilfe in diesem Kontext zu betonen und die Entstigmatisierung von Suiziden und Suizidabsichten zu fördern.

Suizide sind vermeidbar: Unter anderem mithilfe von Psychotherapie können suizidale Krisen aufgefangen und eine Vielzahl von Suiziden verhindert werden. Denn über Suizid und Suizidgedanken zu sprechen kann bei Betroffenen entlastend wirken und neue Perspektiven eröffnen. Psychotherapeut*innen bieten in psychotherapeutischen Praxen, Ambulanzen, Beratungsstellen, Kliniken und vielen weiteren Settings einen geschützten Raum für Patient*innen, Ratsuchende und Angehörige. Sie sind dort wichtige Ansprechpersonen für Menschen in psychischen Krisen. Sie ermöglichen es den Betroffenen, die suizidalen Gedanken auszusprechen. Sie können Risiken abschätzen und gemeinsam mit Betroffenen weitere Hilfen organisieren. Suizidprävention ist damit ein wichtiger Bestandteil der psychotherapeutischen Versorgung.

Die Psychotherapeutenkammer Bremen betont in diesem Zusammenhang auch die Bedeutung und Wichtigkeit der ausreichenden Anzahl an psychotherapeutischen Angeboten, direkten Zugangswegen und der Verkürzung von Wartezeiten auf Psychotherapieplätze. Für gesetzlich Versicherte steht mit der Psychotherapeutischen Sprechstunde ein Angebot zur Verfügung, um in einer Psychotherapiepraxis eine erste fachliche Einschätzung und Beratung zu erhalten. Termine können über die Terminservicestelle unter der bundesweiten Telefonnummer 116 117 vereinbart werden.

Weiterhin ist die Politik auf kommunaler, Landes- und Bundesebene gefordert, Suizidprävention strukturell zu ermöglichen, u.a. indem eine ausreichende Finanzierung für die Arbeit von unseren neugegründeten Suizidnetzwerken in Bremerhaven und Bremen vorgehalten wird.

Für 2026 hat die Arbeitsgruppe regionale Netzwerke des Nationalen Suizidpräventionsprogramms (NaSPro) in Kooperation mit der Julius-Maximilians-Universität Würzburg die bundesweite Kampagne „Deine Geschichte ist nicht zu Ende“ initiiert. Sie soll sichtbar machen, dass auch schwere Krisen Wendepunkte haben und Hilfe möglich ist. Unter kampagne.welttag-suizidpraevention.de (externer Link) gibt es kostenfreie Materialien, wie Plakate oder aufbereitete Inhalte für Social Media. Falls Sie ebenfalls auf das Thema Suizidprävention aufmerksam machen und über Hilfsangebote informieren möchten, stehen die Materialien zur Verfügung.

Durch die Senatorische Behörde für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz wurden im Land Bremen Plakate aus der Kampagne gedruckt und zur Abholung zur Verfügung gestellt. Die Kassenärztliche Vereinigung Bremen verschickte die gedruckten Plakate an alle ihre Mitglieder. Viele Institutionen aus dem Gesundheitswesen tragen in diesen Tagen durch das Aushängen der Plakate dazu bei, dass das Thema Suizidprävention eine Öffentlichkeit bekommt.

Im Rahmen des Welttags der Suizidprävention finden deutschlandweit zahlreiche Aktionen und Veranstaltungen statt. In Bremen laden die Bremische Evangelische Kirche und die Katholische Kirche am Freitag, 11.09.2026, um 18 Uhr zu einem ökumenischen Gottesdienst in der Kirche Unser Lieben Frauen ein. Den Gottesdienst gestalten werden Propst Dr. Bernhard Stecker, Kirchenpräsident Dr. Bernd Kuschnerus, die Bremische Bundestagsabgeordnete Dr. Kirsten Kappert-Gonther und Dr. Christoph Sülz, stellvertretender Präsident der Psychotherapeutenkammer Bremen.

Eine Auflistung weiterer Veranstaltungen finden Sie bei NaSPro hier: www.welttag-suizidpraevention.de/category/veranstaltungen-2026 (externer Link)

Allgemeine Materialien zur Suizidprävention (Flyer, Broschüren, Videos etc.), auch ganz unabhängig von dem Welttag zur Suizidprävention, bietet das Nationale Suizidpräventionsprogramm (NaSPro) unter www.suizidpraevention.de/infothek (externer Link) zum Download an.

 

Pressemitteilung PDF

Neue Geschäftsführung in der Psychotherapeutenkammer

Zum 1. September 2026 hat Simon Ehlers die Geschäftsführung der Psychotherapeutenkammer Bremen KdöR (PK HB) übernommen. Der Jurist verfügt über mehrjährige Führungserfahrung im Hochschul- und Bildungsmanagement und bringt insbesondere Expertise in den Bereichen Recht, Organisationsentwicklung und Verwaltungsmanagement mit.

Ehlers studierte zunächst Rechtswissenschaften an der Universität Münster und befindet sich derzeit im Abschluss eines MBA an der Universität Oldenburg. Zuletzt war er in leitender Funktion im Hochschulmanagement tätig und verantwortete dort unter anderem Personalführung, Verwaltungs- und Serviceprozesse, Budgetplanung sowie die Weiterentwicklung organisatorischer Strukturen. Zudem ist er seit mehreren Jahren als Lehrbeauftragter insbesondere zu arbeits-, verwaltungs- und wirtschaftsrechtlichen Themen tätig.

„Ich freue mich sehr auf die neue Aufgabe und die Zusammenarbeit mit dem Vorstand, den Mitarbeiterinnen der Geschäftsstelle und den vielen Partnerinnen und Partnern der Kammer. Gerade die Verbindung von berufsständischer Selbstverwaltung, rechtlichen Fragestellungen und der Weiterentwicklung effizienter Verwaltungsstrukturen macht die Tätigkeit für mich besonders spannend“, sagt Ehlers.

Zu seinen Schwerpunkten in der ersten Zeit gehören die Einarbeitung in die berufsrechtlichen und weiterbildungsbezogenen Aufgaben der Kammer sowie die Weiterentwicklung von Verwaltungsprozessen und internen Strukturen. Ein besonderes Augenmerk liegt dabei auf einer verlässlichen und zukunftsfähigen Geschäftsstelle.

Pressemitteilung

Kostenstrukturerhebung 2025: Statistisches Bundesamt befragt ausgewählte psychotherapeutische Praxen

Das Statistische Bundesamt (Destatis) führt im Herbst 2026 erneut die Kostenstrukturerhebung bei Arzt- und Zahnarztpraxen sowie Praxen von psychologischen Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten durch. Die Erhebung bezieht sich auf das Berichtsjahr 2025.

Die Psychotherapeutenkammer Bremen weist ihre Mitglieder vorsorglich auf die Erhebung hin: Bei den ab Anfang Oktober 2026 versandten Heranziehungsbescheiden handelt es sich um eine reguläre Erhebung des Statistischen Bundesamtes und nicht um Spam oder eine betrügerische Kontaktaufnahme.

Für die Erhebung werden die teilnehmenden Praxen nach einem statistischen Stichprobenverfahren ausgewählt. Bundesweit werden höchstens sieben Prozent der Praxen einbezogen. Für die ausgewählten Praxen besteht eine gesetzliche Auskunftspflicht.

Mit dem Heranziehungsbescheid erhalten die ausgewählten Praxen die Zugangsdaten zum Online-Fragebogen. Dieser ist innerhalb einer Frist von vier Wochen auszufüllen.

Ziel der Erhebung ist es, die in den Praxen erzielten Einnahmen sowie die hierfür erforderlichen Aufwendungen und deren Zusammensetzung abzubilden. Die Ergebnisse werden unter anderem für die Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen und für die berufspolitische Arbeit von Verbänden und Kammern genutzt. Die Veröffentlichung der Ergebnisse für das Berichtsjahr 2025 ist für Sommer 2027 vorgesehen.

Weitere Informationen zur Erhebung und zur Methodik stellt das Statistische Bundesamt unter www.destatis.de/kme bereit. Zum Erhebungsstart werden unter www.destatis.de/kme-portal zudem unter anderem ein Musterfragebogen und Antworten auf häufig gestellte Fragen veröffentlicht.

Für Rückfragen zur Erhebung steht das Statistische Bundesamt unter
Telefon: 0611 75-4242
E-Mail: kostenstruktur@destatis.de
zur Verfügung.

 

Psychotherapeutenkammer Bremen kritisiert geplante Gesetzesänderung: Versorgung in Bremen gefährdet

Erklärung der PK HB:

Die Psychotherapeutenkammer Bremen äußert deutliche Kritik an dem Änderungsantrag Nr. 15 zum GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz. Der Antrag sieht vor, die gesetzliche Angemessenheitsprüfung der Vergütung psychotherapeutischer Leistungen zu streichen. Die Kammer warnt vor den negativen Folgen für die psychotherapeutische Versorgung im Land Bremen, die bereits jetzt unter erheblichem strukturellem Druck steht.

„Die Angemessenheitsprüfung basiert auf einem durch das Bundessozialgericht verfassungsrechtlich hergeleiteten Mindeststandard. Ohne die Prüfung ist zu befürchten, dass dieses Mindestniveau wieder unterschritten wird und erneut Gerichte damit beschäftigt werden müssen, um diesen sicherzustellen“, erläutert Amelie Thobaben, die Präsidenten der Psychotherapeutenkammer. „Eine Streichung dieser Regelung entzieht den Praxen die verlässliche Kalkulationsgrundlage und verstärkt die ohnehin bestehende Verunsicherung im Berufsstand.“

Die strukturellen Probleme im Land Bremen zeigen sich bereits jetzt in der Vergabe von Kassensitzen und in der Umsetzung der Weiterbildung im Land Bremen. Kassensitze bleiben bereits heute unbesetzt. Aufgrund der ungeklärten Finanzierung und unsicherer Honorarsituation im ambulanten Bereich bietet aktuell keine einzige Praxis im Land Bremen die gesetzlich geforderte Weiterbildung für angehende Psychotherapeut*innen an.

Die geplante Streichung der Angemessenheitsprüfung verschärft diese Probleme. Wenn die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen weiter geschwächt werden, wird es für den Nachwuchs unmöglich, Praxen zu übernehmen oder Weiterbildungsstellen einzurichten. Dies gefährdet die Versorgung der Patientinnen und Patienten in Bremen und Bremerhaven.

Die verfassungsrechtliche Pflicht zu einer angemessenen Vergütung bleibt auch ohne den Gesetzestext bestehen. Die geplante Streichung führt daher lediglich zu neuen rechtlichen Unklarheiten und bürokratischem Mehraufwand durch absehbare Sozialgerichtsverfahren.

Die Psychotherapeutenkammer Bremen appelliert an die Abgeordneten im deutschen Bundestag, den Änderungsantrag abzulehnen und stattdessen die strukturellen Rahmenbedingungen für die Versorgung zu stärken.

Geänderte telefonische Erreichbarkeit während der Sommerferien

Bitte beachten Sie, dass sich die telefonischen Sprechzeiten der Geschäftsstelle der Psychotherapeutenkammer Bremen während der Sommerferienvom 02.07. bis zum 12.08.2026 vorübergehend ändern.

In diesem Zeitraum sind wir telefonisch wie folgt für Sie erreichbar:

  • Dienstags: 10:00 Uhr – 12:00 Uhr

  • Donnerstags: 10:00 Uhr – 12:00 Uhr

Sie können uns außerhalb dieser Zeiten wie gewohnt eine E-Mail mit Ihrem Anliegen senden. Ab dem 13.08.2026 gelten wieder die regulären Sprechzeiten.

Wir wünschen Ihnen eine erholsame Sommerzeit!

Ihre Geschäftsstelle der Psychotherapeutenkammer Bremen

Resolutionen der 53. Kammerversammlung der Psychotherapeutenkammer Bremen

Auf der 53. Kammerversammlung der Psychotherapeutenkammer Bremen am 16.06.2026 wurden drei Resolutionen zu folgenden Themen verabschiedet:

 

Das Bremer Gesundheitswesen warnt vor den Folgen der aktuellen Gesundheitspolitik

Das Bremer Gesundheitswesen warnt vor den Folgen der aktuellen Gesundheitspolitik

Die bundespolitischen Reform- und Sparpläne werden für Patientinnen und Patienten im Land Bremen deutlich spürbar sein. Wenn Praxen und Krankenhäuser weiter unter wirtschaftlichen Druck geraten, drohen weniger Termine, längere Wartezeiten und Einschränkungen in der Versorgung. Über die konkreten Folgen informierte in einer Pressekonferenz am Mittwoch, 10.06.2026, 11 Uhr, ein breites Bündnis von Vertretern der ambulanten und stationären Versorgung im Bundesland.

Im Mittelpunkt steht das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz, das in diesem Sommer verabschiedet werden soll. Falls das Vorhaben in der aktuellen Fassung umgesetzt wird, werden Praxen und Kliniken in Bremen und Bremerhaven ihr bisheriges Versorgungsangebot nicht aufrechterhalten können. Dies betrifft neben der ambulanten und stationären Versorgung auch die Notfallstrukturen. Vor dieser Weichenstellung warnt das Bremer Bündnis eindringlich.

Amelie Thobaben spricht für die Psychotherapeut*innen und weist daraufhin, dass die geplanten Kürzungen in der Psychotherapie nicht auch sparen bedeute. Chronifizierung psychischer Erkrankungen führten häufig zu längerfristigen Arbeitsausfällen und Frühberentungen. Durch rechtlichzeitige psychotherapeutische Behandlung seien diese oft vermeidbar, so dass sich 1 € in Psychotherapie volkswirtschaftlich 3 € sparen ließe. Gleichzeitig scheine die Bundesregierung den sich bereits jetzt auch in der Psychotherapie abzeichnenden Fachkräftemangel zu ignorieren. Schon jetzt gäbe es in Bremen und der Region Schwierigkeiten, alle psychotherapeutischen Kassensitze nachzubesetzen. „Wir brauchen dringend Regelungen für die psychotherapeutische Weiterbildung. Der Gesetzgeber hat jetzt noch die Gelegenheit, eine Verschlechterung und dauerhafte Schädigung der psychotherapeutischen Versorgung zu verhindern.“

Gesprächspartner waren:

  • Ärztekammer Bremen, Christina Hillebrecht
  • DIAKO Evangelisches Diakonie-Krankenhaus, Thomas Kruse
  • Kassenärztliche Vereinigung Bremen, Dr. Bernhard Rochell
  • Kassenzahnärztliche Vereinigung im Lande Bremen, Frank Wessels
  • Krankenhausgesellschaft der Freien Hansestadt Bremen, Judith Borsch
  • Psychotherapeutenkammer Bremen, Amelie Thobaben
  • Zahnärztekammer Bremen, Maria Schletter

Presse und Medienbeiträge:

Ambulante Psychotherapeutische Versorgung darf nicht geschwächt werden

Psychotherapeutenkammer Bremen zu den Empfehlungen der Finanzkommission Gesundheit

Die Psychotherapeutenkammer Bremen (PK HB) sieht die am 30. März vorgelegten Empfehlungen der Finanzkommission Gesundheit vor allem in Bezug auf die ambulante Versorgung höchst kritisch. „Dem hohen Bedarf an psychotherapeutischer Versorgung kann nicht sinnvoll mit Kürzungen begegnet werden.“, so der stellvertretende Kammerpräsident Dr. Christoph Sülz. „Vielmehr braucht es eine solide und verlässlich Finanzierung der ambulanten Versorgungsstrukturen.“

Mit Blick auf die Umsetzung der Weiterbildungsreform befürchtet die PK HB auch Nachteile für das Land Bremen. Psychotherapeutischer Nachwuchs kann nur bei ausreichender finanzieller Ausstattung in ambulanten Praxen weitergebildet werden. Wenn diese nicht gesichert ist, droht ein Fachkräftemangel.

Als sinnvoll erachtet die PK HB den Vorschlag, die Beiträge für Bürgergeldempfänger*innen solidarisch durch Steuermittel zu finanzieren. Ebenso werden die Empfehlungen zur Erhöhung der Alkohol- und Tabaksteuer sowie die Einführung einer Steuer auf zuckerhaltige Getränke begrüßt. Hier müsse jedoch sichergestellt sein, dass die darüber erzielten Einnahmen im Gesundheitswesen verbleiben und dieses finanziell entlasten. Die PK HB betont zudem die generelle Notwendigkeit, mehr Verhältnis- und Verhaltensprävention zu etablieren.

Link zur Homepage des BMG:

https://www.bundesgesundheitsministerium.de/finanzkommission-gesundheit

Pressemitteilung als PDF-Dokument

 

Neue Praxis-Info der BPtK „Administrative KI in Ihrer Praxis“

Die neue Handreichung „Administrative KI in Ihrer Praxis“ wurde im Rahmen des BPtK-Projekts „Digitale Agenda 2030“ für die Kammermitglieder erarbeitet, das der Deutsche Psychotherapeutentag im Mai 2025 auf den Weg gebracht hat.

Wir freuen uns, Ihnen diese Handreichung zur Verfügung stellen zu können und hoffen, dass Sie dadurch bei der verantwortungsvollen Umsetzung der Digitalisierung in der Praxisverwaltung gute Unterstützung bekommen.

Hier kommen Sie zur Seite der BPtK mit weiteren Informationen

Hier kommen Sie direkt zum PDF-Domument Praxis-Info „Administrative KI in Ihrer Praxis“