Systemische Therapie für Kinder und Jugendliche

Der nächste Schritt zur Aufnahme der Systemischen Therapie (ST) für Kinder und Jugendliche in die allgemeine psychotherapeutische Versorgung ist geschafft.

Ab dem 1.7.2024 kann in Kassenpraxen bei Vorliegen einer Fachkunde/Weiterbildung und Abrechnungsgenehmigung ST für Kinder und Jugendliche angeboten werden. KJP mit Fachkunde ST können sich auf Kassensitze bewerben.

Für Privatpraxen bedeutet das, dass jetzt auch Kostenerstattung von ST für Kinder und Jugendliche möglich ist.

Durch die neuen Abrechnungsempfehlungen für PKV und Beihilfe ist die ST für Kinder und Jugendliche auch für diese Patient*innengruppe im Land Bremen geregelt. Die PK HB informierte darüber in einer Infomail am 1.7.2024

Psychotherapeutische Versorgung von Privatversicherten und Beihilfeberechtigten wird gestärkt

Zum 1. Juli 2024 haben sich Bundesärztekammer, Bundespsychotherapeutenkammer, Beihilfeträger von Bund und Ländern (mit Aunahme von Hamburg und Schleswig-Holstein) und der PKV-Verband auf Abrechnungsempfehlungen zu psychotherapeutischen Leistungen für Versicherte der Privaten Krankenversicherung (PKV) verständigt.

Die Beteiligten haben Regelungslücken in der privatpsychotherapeutischen Versorgung identifiziert und mit den neuen Abrechnungsempfehlungen geschlossen. Für Versicherte der PKV bringen sie Klarheit hinsichtlich wichtiger Leistungen moderner Psychotherapie. So wurden Leistungen aufgenommen, die bei psychotherapeutischer Behandlung eine sofortige Intervention und Akutbehandlung über mehrere Sitzungen ermöglichen. Für diese Leistungen gibt es nun Empfehlungen für sogenannte Analogabrechnungen. Damit wird die psychotherapeutische Versorgung der Versicherten in der PKV nachhaltig gestärkt.

Hier finden Sie die Tabelle mit Details zu den Analogabrechnungen zur Erbringung neuer psychotherapeutischer Leistungen. Diese können Sie ab dem 1.7.2024 zur Abrechnung psychotherapeutischer Leistungen für Privatversicherte und Beihilfeempfangende im Land Bremen nutzen.

Pressemitteilung der BPtK

Höhere Gebühren im Psychotherapeutenverfahren

Anstieg für Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung von 4,22 Prozent

Die Höhe der Vergütung für psychotherapeutische Leistungen, die im Rahmen des Psychotherapeutenverfahrens bei Versicherten der gesetzlichen Unfallversicherung erbracht werden, steigen zum 1. Juli 2024 um 4,22 Prozent. Das hat die Ständige Gebührenkommission beschlossen, welcher Vertreter*innen der gesetzlichen Unfallversicherung und der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) angehören.

Diese lineare Erhöhung der Gebühren gilt für sämtliche psychotherapeutischen Leistungen, die nach dem Gebührenverzeichnis des Psychotherapeutenverfahrens der gesetzlichen Unfallversicherung berechnungsfähig sind und entspricht der Grundlohnsummen-Veränderungsrate. Auch künftig, zunächst mindestens bis 2027, ist eine entsprechende Erhöhung entsprechend der Grundlohnsummen-Veränderungsrate vorgesehen. Sie erfolgt immer zum 1. Juli eines Jahres. Das jeweils aktuelle Gebührenverzeichnis ist auf der Seite der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung abrufbar.

Links:

49. Kammerversammlung

Protestaktionen zur Finanzierung der Weiterbildung

Die Psychotherapeutenkammer Bremen unterstützt die Protestaktionen der PsyFaKo (Psychologie Fachschaften Konferenz) zur Finanzierung der Weiterbildung.

Trotz der Versprechen von Herrn Lauterbach und vielen weiteren Gesundheitspolitiker*innen sind auch im aktuellen Kabinettsentwurf zum Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz (GVSG) die Ideen zur Finanzierung der Weiterbildung weiterhin völlig unzureichend!

Unterstützen Sie die Protestaktionen! Näheres darüber erfahren Sie hier.

 

Finanzierung der Weiterbildung

Die Bundesregierung muss die Finanzierung der psychotherapeutischen Weiterbildung endlich gesetzlich regeln. Dies forderten die Teilnehmer*innen einer Kundgebung im Vorfeld des 44. Deutschen Psychotherapeutentages (DPT) in Würzburg am 12. April 2024. Die Vertreter*innen der Psychotherapeutenkammern, Studierende, Hochschullehrer*innen, Psychotherapeut*innen in Ausbildung, neuapprobierte Psychotherapeut*innen, Vertreter*innen von Ausbildungsstätten, Psychotherapeutenverbänden und Delegierte des DPT wurden bei ihrer Kundgebung von der Bayerischen Staatsministerin für Gesundheit, Pflege und Prävention Judith Gerlach unterstützt.

Auch die drei DPT-Delegierten aus Bremen nahmen teil.

Nachdem der erste Referentenentwurf zum Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz (GVSG) bekannt geworden war, der keinerlei der dringend nötigen Änderungen zur Finanzierung der Weiterbildung der Psychotherapeut*innen beinhaltete, wurde spontan eine Kundgebung am Rande des DPT organisiert, die gut besucht wurde.

Pressemitteilung BPtK

Aktionstag #Praxenkollaps am 6.12.2023 der Vertragspsychotherapeut*innen und -ärzt*innen in der KV Bremen

Die Psychotherapeutenkammer unterstützte den Aktionstag #Praxenkollaps am 6.12.2023 der Vertragspsychotherapeut*innen und -ärzt*innen in der KV Bremen. Mit Sorge werden politische Bestrebungen beobachtet, die Selbstverwaltung infrage zu stellen und ambulante Versorgung über staatlich geregelten Einrichtungen zu ersetzen.

Präsidentin Amelie Thobaben sprach ein Grußwort. Sie stellte  die kontinuierlichen, langfristigen Beziehungen zwischen den Patient*innen und den Behandelnden als besonderes Merkmal der persönlich geführten Praxen heraus. Gerade bei komplexen Störungsbildern sei das Wissen um weitere Erkrankungen und Erkrankungen anderer Familienmitglieder entscheidend. Genau solche Fälle erfordern Kooperationen mit Kolleg*innen. Sie veranschaulichte, dass in vielen Konstellationen von somatischen, psychischen und psycho-sozialen Herausforderungen Kooperationen zwischen Ärzt*innen und Psychotherapeut*innen für eine gute Versorgung nötig sind. In der Regel brauche es mehr als nur einen Kurzkontakt mit einer unbekannten Ärztin oder eine einmalige psychotherapeutischen Sprechstunde ohne Option auf eine Weiterbehandlung. Ohne Wissen um die komplexen Hintergründe entstünden unnötige, vermeidbare Kosten. Sowohl langfristige vertrauensvolle Beziehungen zu Patient*innen als auch aufgebaute Kooperationen zwischen verschiedenen Fachärzt*innen und Psychotherapeut*innen seien wertvoll.

Amelie Thobaben forderte die Politik auf, die Bedeutung ambulanter, inhabergeführter Praxen für eine qualitativ hochwertige und kosteneffiziente Medizin und Psychotherapie ernst zu nehmen und sich für den Erhalt unserer ambulanter Praxen angemessen einzusetzen!

 

1. Treffen Klima-Arbeitsgruppe

Die Kammerversammlung hat im Oktober beschlossen, eine projektbezogene Arbeitsgruppe zum Klimaschutz einzurichten. Diese soll ein Positionspapier für Klimaschutz und Nachhaltigkeit in der PK HB erarbeiten.

Im ersten Treffen werden wir sichten, wie mit dem Thema Klimaschutz in anderen Kammern umgegangen wird, und erste Überlegungen zur Struktur unseres Positionspapiers anstellen.

Jedes interessierte Kammermitglied ist herzlich willkommen!

Bitte melden Sie sich vorab schriftlich per Post oder E-Mail in der PK HB an.

Einladung & Termin

Informationsveranstaltung PVW

Wir freuen uns, dass der Vorsitzende des Verwaltungsrats, Herr Dipl.-Psych. Hans Bauer aus Hessen sowie Frau Barbara Sieker, Geschäftsführerin des Psychotherapeutenversorgungswerk, für diese Informationsveranstaltung nach Bremen kommen. Beide wollen Sie über die grundsätzliche Funktionsweise des PVW informieren und Ihnen erläutern, welche Veränderungen in den Berechnungsssystemen des PVW nötig wurden und was das für die Renten bedeutet sowie Fragen der Mitglieder des PVW beantworten.

Termin

Bericht von der 48. Kammerversammlung am 10.10.2023

Die Kammerversammlung hat intensiv diskutiert und schließlich mit großen Mehrheiten beschlossen. Weiterlesen