Neues Akkreditierungsportal ist online
Das Akkreditierungsportal der PK HB ist online. Akkreditierungsanträge für Fortbildungsveranstaltungen stellen Sie bitte nach vorheriger Registrierung unter fobi.pk-hb.de.
Das Akkreditierungsportal der PK HB ist online. Akkreditierungsanträge für Fortbildungsveranstaltungen stellen Sie bitte nach vorheriger Registrierung unter fobi.pk-hb.de.
Die Geschäftsstelle der Psychotherapeutenkammer Bremen ist in der Zeit vom 23.12.2024 bis 3.1.2025 telefonisch nicht besetzt.
Ihre E-Mail-Anfragen können in dieser Zeit ebenfalls nicht beantwortet werden.
Ab dem 6. Januar 2025 sind wir wieder zu den telefonischen Sprechzeiten und per E-Mail zu erreichen.
Wir wünschen Ihnen frohe Weihnachten und einen guten Start ins neue Jahr!
Liebe Kammermitglieder, sehr geehrte Damen und Herren,
wir möchten Sie darüber informieren, dass unsere Geschäftsführerin uns leider im nächsten Jahr verlassen wird. Die Stelle der Geschäftsführung wird deshalb erneut ausgeschrieben. Hier finden Sie die Stellenbeschreibung.
Im Vorfeld der 50. Kammerversammlung der PK HB findet am
Dienstag, den 05. November 2024 von 18:30 Uhr – 19:15 Uhr
ein Vortrag mit Diskussion statt zum Thema
„Psychische Gesundheit in der Klimakrise“
Sophie Kunert, Psychologische Psychotherapeutin
Ort: Vortragssaal der Kassenärztlichen Vereinigung Bremen (Schwachhauser Heerstr. 26/28, 28209 Bremen)
Der Besuch der Veranstaltung ist kostenfrei und wird mit 1 Fortbildungspunkt akkreditiert.
Bitte melden Sie sich bis zum 22.10.2024 bei der Psychotherapeutenkammer an
(per E-Mail:verwaltung@pk-hb.de oder telefonisch zu den Sprechzeiten).
Der nächste Schritt zur Aufnahme der Systemischen Therapie (ST) für Kinder und Jugendliche in die allgemeine psychotherapeutische Versorgung ist geschafft.
Ab dem 1.7.2024 kann in Kassenpraxen bei Vorliegen einer Fachkunde/Weiterbildung und Abrechnungsgenehmigung ST für Kinder und Jugendliche angeboten werden. KJP mit Fachkunde ST können sich auf Kassensitze bewerben.
Für Privatpraxen bedeutet das, dass jetzt auch Kostenerstattung von ST für Kinder und Jugendliche möglich ist.
Durch die neuen Abrechnungsempfehlungen für PKV und Beihilfe ist die ST für Kinder und Jugendliche auch für diese Patient*innengruppe im Land Bremen geregelt. Die PK HB informierte darüber in einer Infomail am 1.7.2024
Zum 1. Juli 2024 haben sich Bundesärztekammer, Bundespsychotherapeutenkammer, Beihilfeträger von Bund und Ländern (mit Aunahme von Hamburg und Schleswig-Holstein) und der PKV-Verband auf Abrechnungsempfehlungen zu psychotherapeutischen Leistungen für Versicherte der Privaten Krankenversicherung (PKV) verständigt.
Die Beteiligten haben Regelungslücken in der privatpsychotherapeutischen Versorgung identifiziert und mit den neuen Abrechnungsempfehlungen geschlossen. Für Versicherte der PKV bringen sie Klarheit hinsichtlich wichtiger Leistungen moderner Psychotherapie. So wurden Leistungen aufgenommen, die bei psychotherapeutischer Behandlung eine sofortige Intervention und Akutbehandlung über mehrere Sitzungen ermöglichen. Für diese Leistungen gibt es nun Empfehlungen für sogenannte Analogabrechnungen. Damit wird die psychotherapeutische Versorgung der Versicherten in der PKV nachhaltig gestärkt.
Anlass für die Vereinbarung war, dass das Verzeichnis für psychotherapeutische Leistungen in den Privat-Gebührenordnungen (GOÄ bzw. GOP) inzwischen veraltet ist. Etablierte Leistungen wie zum Beispiel die psychotherapeutische Sprechstunde, Akutbehandlung und Kurzzeittherapie sind darin nicht enthalten. Diese Regelungslücken werden nun durch die neuen Empfehlungen geschlossen. Für Patient*innen in der PKV wird so der Zugang zur Psychotherapie erleichtert.
Mit den Abrechnungsempfehlungen werden die gebührenrechtlichen Rahmenbedingungen in der Privat-Psychotherapie schon vor Inkrafttreten einer neuen GOÄ bzw. GOP verbessert. Die große Zahl der dafür notwendigen Analogbewertungen unterstreicht die unverändert dringliche Notwendigkeit einer grundlegenden Novellierung der veralteten Gebührenordnung.
Hier finden Sie die Tabelle mit Details zu den Analogabrechnungen zur Erbringung neuer psychotherapeutischer Leistungen. Diese können Sie ab dem 1.7.2024 zur Abrechnung psychotherapeutischer Leistungen für Privatversicherte und Beihilfeempfangende im Land Bremen nutzen.
Anstieg für Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung von 4,22 Prozent
Die Höhe der Vergütung für psychotherapeutische Leistungen, die im Rahmen des Psychotherapeutenverfahrens bei Versicherten der gesetzlichen Unfallversicherung erbracht werden, steigen zum 1. Juli 2024 um 4,22 Prozent. Das hat die Ständige Gebührenkommission beschlossen, welcher Vertreter*innen der gesetzlichen Unfallversicherung und der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) angehören.
Diese lineare Erhöhung der Gebühren gilt für sämtliche psychotherapeutischen Leistungen, die nach dem Gebührenverzeichnis des Psychotherapeutenverfahrens der gesetzlichen Unfallversicherung berechnungsfähig sind und entspricht der Grundlohnsummen-Veränderungsrate. Auch künftig, zunächst mindestens bis 2027, ist eine entsprechende Erhöhung entsprechend der Grundlohnsummen-Veränderungsrate vorgesehen. Sie erfolgt immer zum 1. Juli eines Jahres. Das jeweils aktuelle Gebührenverzeichnis ist auf der Seite der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung abrufbar.
Links:
Die Psychotherapeutenkammer Bremen unterstützt die Protestaktionen der PsyFaKo (Psychologie Fachschaften Konferenz) zur Finanzierung der Weiterbildung.
Trotz der Versprechen von Herrn Lauterbach und vielen weiteren Gesundheitspolitiker*innen sind auch im aktuellen Kabinettsentwurf zum Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz (GVSG) die Ideen zur Finanzierung der Weiterbildung weiterhin völlig unzureichend!
Unterstützen Sie die Protestaktionen! Näheres darüber erfahren Sie hier.
Die Bundesregierung muss die Finanzierung der psychotherapeutischen Weiterbildung endlich gesetzlich regeln. Dies forderten die Teilnehmer*innen einer Kundgebung im Vorfeld des 44. Deutschen Psychotherapeutentages (DPT) in Würzburg am 12. April 2024. Die Vertreter*innen der Psychotherapeutenkammern, Studierende, Hochschullehrer*innen, Psychotherapeut*innen in Ausbildung, neuapprobierte Psychotherapeut*innen, Vertreter*innen von Ausbildungsstätten, Psychotherapeutenverbänden und Delegierte des DPT wurden bei ihrer Kundgebung von der Bayerischen Staatsministerin für Gesundheit, Pflege und Prävention Judith Gerlach unterstützt.
Auch die drei DPT-Delegierten aus Bremen nahmen teil.
Nachdem der erste Referentenentwurf zum Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz (GVSG) bekannt geworden war, der keinerlei der dringend nötigen Änderungen zur Finanzierung der Weiterbildung der Psychotherapeut*innen beinhaltete, wurde spontan eine Kundgebung am Rande des DPT organisiert, die gut besucht wurde.