Online-Workshops Akkreditierungsportal der PK HB

Hiermit möchten wir Sie auf zwei kurze Einführungstermine für das neue Akkreditierungsportal der PK HB aufmerksam machen.

Diese finden online per Zoom statt.

  • Dienstag, 1. April 2025 von 10 bis 11 Uhr
  • Donnerstag, 3. April 2025 von 13:30 bis 14:30 Uhr

Bitte melden Sie sich bei Interesse mit Angabe des Datums an unter: verwaltung@pk-hb.de, damit wir Ihnen den entsprechenden Zugangslink zusenden können.

Zwei Stellenausschreibungen für die Geschäftsstelle

Wir suchen zum 01.07.2025 eine Verwaltungsmitarbeiter*in (m/w/d) in Teilzeit (24 – 30 Stunden pro Woche)

und zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Unterstützung in der Verwaltung (m/w/d) in Teilzeit (6 – 8 Stunden pro Woche) auf Minijob-Basis

PM BPtK | Bundesrat beschließt höheren Praxisumfang bei Anstellung von Weiterbildungsassistent*innen

Ein erster Schritt für ambulante Weiterbildung in Praxen ist gemacht. Bundesrat beschließt höheren Praxisumfang bei Anstellung von Weiterbildungsassistent*innen.

Die ganze Pressemitteilung lesen Sie hier.

BPtK-Forderungen für die psychotherapeutische Versorgung

Im Rahmen der politischen Aktivitäten zur anstehenden Bundestagswahl präsentiert Dr. Andrea Benecke, Präsidentin der Bundespsychotherapeutenkammer, die Forderungen für die psychotherapeutische Versorgung an die Politik. Lesen Sie hier ihren Beitrag in der Frankfurter Rundschau:

https://www.fr.de/meinung/wir-brauchen-eine-allianz-fuer-psychische-gesundheit-93486684.html?fbclid=PAZXh0bgNhZW0CMTEAAaa-dtA2YDmoi2PBplcjGftW9WiZtXpgyN19nx_tO5ormYcDExB_K18FOOg_aem_UzY0wO0Y0mxEh5UEgioYNg

Neues Akkreditierungsportal ist online

Das Akkreditierungsportal der PK HB ist online. Akkreditierungsanträge für Fortbildungsveranstaltungen stellen Sie bitte nach vorheriger Registrierung unter fobi.pk-hb.de.

Fortbildungsveranstaltung am 10.02. „Psychotherapeutische Befunde bei Anträgen nach dem Schwerbehindertenrecht“

Liebe Kammermitglieder,
sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit möchten wir Sie auf folgendes Fortbildungsangebot aufmerksam machen:

Psychotherapeutische Befunde bei Anträgen nach dem Schwerbehindertenrecht
am 10. Februar 2025 um 19:30 Uhr als ZOOM-Webinar

Psychotherapeut*innen erhalten regelmäßig Befundanforderungen und sollen zu krankheitsbedingten Einschränkungen der Teilhabe ihrer Patient*innen Stellung beziehen. Viele fühlen sich dadurch belastet und unsicher, welche Informationen nötig und sinnvoll sind. Die Fortbildungsveranstaltung soll dieses Wissen vermitteln, damit die Berichte zielgerichtet und effizient erstellt werden.

Tagesordnungspunkte:

  1. Vorstellung des Amts für Versorgung und Integration Bremen (AVIB)
  2. Vorstellung Schwerbehindertenrecht (GdB, Merkzeichen/Nachteilsausgleiche, VersMedV)
  3. Darstellung Antragsbearbeitung im Amt, Antragszahlen, Bearbeitungsdauer
  4. Sachverhaltsaufklärung:
  • Wie sieht eine Befundanfrage aus?
  • Was braucht das AVIB an Informationen?
  • Was können/sollten Psychotherapeut*innen mitschicken?
  • Typische Fallkonstellationen: z.B. depressives Syndrom und Beispiele gelungener und weniger gelungener Befundberichte.

Referentinnen:
Christina Wilkens-Mawn, FÄ für Chirurgie, Dezernentin des Ärztlichen Dienstes, AVIB
Dr. Diana Geilfus, Ärztin und Mitarbeiterin des Ärztlichen Dienstes, AVIB

Die Veranstaltung ist als Fortbildungsveranstaltung mit 2 Punkten bei der Psychotherapeutenkammer Bremen akkreditiert.

Den Link zur Registrierung und zur Teilnahme am Webinar erhalten Sie per E-Mail kurz vor der Fortbildungsveranstaltung, wenn Sie sich bis zum 03.02.2025 unter  verwaltung@pk-hb.de angemeldet haben.

Fortbildungsveranstaltung „Psychische Gesundheit in der Klimakrise“

Im Vorfeld der 50. Kammerversammlung der PK HB findet am

Dienstag, den 05. November 2024 von 18:30 Uhr – 19:15 Uhr

ein Vortrag mit Diskussion statt zum Thema

Psychische Gesundheit in der Klimakrise“

Sophie Kunert, Psychologische Psychotherapeutin

 

Ort: Vortragssaal der Kassenärztlichen Vereinigung Bremen (Schwachhauser Heerstr. 26/28, 28209 Bremen)

Der Besuch der Veranstaltung ist kostenfrei und wird mit 1 Fortbildungspunkt akkreditiert.

Bitte melden Sie sich bis zum 22.10.2024 bei der Psychotherapeutenkammer an

(per E-Mail:verwaltung@pk-hb.de oder telefonisch zu den Sprechzeiten).

Systemische Therapie für Kinder und Jugendliche

Der nächste Schritt zur Aufnahme der Systemischen Therapie (ST) für Kinder und Jugendliche in die allgemeine psychotherapeutische Versorgung ist geschafft.

Ab dem 1.7.2024 kann in Kassenpraxen bei Vorliegen einer Fachkunde/Weiterbildung und Abrechnungsgenehmigung ST für Kinder und Jugendliche angeboten werden. KJP mit Fachkunde ST können sich auf Kassensitze bewerben.

Für Privatpraxen bedeutet das, dass jetzt auch Kostenerstattung von ST für Kinder und Jugendliche möglich ist.

Durch die neuen Abrechnungsempfehlungen für PKV und Beihilfe ist die ST für Kinder und Jugendliche auch für diese Patient*innengruppe im Land Bremen geregelt. Die PK HB informierte darüber in einer Infomail am 1.7.2024

Psychotherapeutische Versorgung von Privatversicherten und Beihilfeberechtigten wird gestärkt

Zum 1. Juli 2024 haben sich Bundesärztekammer, Bundespsychotherapeutenkammer, Beihilfeträger von Bund und Ländern (mit Aunahme von Hamburg und Schleswig-Holstein) und der PKV-Verband auf Abrechnungsempfehlungen zu psychotherapeutischen Leistungen für Versicherte der Privaten Krankenversicherung (PKV) verständigt.

Die Beteiligten haben Regelungslücken in der privatpsychotherapeutischen Versorgung identifiziert und mit den neuen Abrechnungsempfehlungen geschlossen. Für Versicherte der PKV bringen sie Klarheit hinsichtlich wichtiger Leistungen moderner Psychotherapie. So wurden Leistungen aufgenommen, die bei psychotherapeutischer Behandlung eine sofortige Intervention und Akutbehandlung über mehrere Sitzungen ermöglichen. Für diese Leistungen gibt es nun Empfehlungen für sogenannte Analogabrechnungen. Damit wird die psychotherapeutische Versorgung der Versicherten in der PKV nachhaltig gestärkt.

Hier finden Sie die Tabelle mit Details zu den Analogabrechnungen zur Erbringung neuer psychotherapeutischer Leistungen. Diese können Sie ab dem 1.7.2024 zur Abrechnung psychotherapeutischer Leistungen für Privatversicherte und Beihilfeempfangende im Land Bremen nutzen.

Pressemitteilung der BPtK

Höhere Gebühren im Psychotherapeutenverfahren

Anstieg für Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung von 4,22 Prozent

Die Höhe der Vergütung für psychotherapeutische Leistungen, die im Rahmen des Psychotherapeutenverfahrens bei Versicherten der gesetzlichen Unfallversicherung erbracht werden, steigen zum 1. Juli 2024 um 4,22 Prozent. Das hat die Ständige Gebührenkommission beschlossen, welcher Vertreter*innen der gesetzlichen Unfallversicherung und der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) angehören.

Diese lineare Erhöhung der Gebühren gilt für sämtliche psychotherapeutischen Leistungen, die nach dem Gebührenverzeichnis des Psychotherapeutenverfahrens der gesetzlichen Unfallversicherung berechnungsfähig sind und entspricht der Grundlohnsummen-Veränderungsrate. Auch künftig, zunächst mindestens bis 2027, ist eine entsprechende Erhöhung entsprechend der Grundlohnsummen-Veränderungsrate vorgesehen. Sie erfolgt immer zum 1. Juli eines Jahres. Das jeweils aktuelle Gebührenverzeichnis ist auf der Seite der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung abrufbar.

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