Empfang der Heilberufe 2019 – Gute Resonanz, entspannte Stimmung

Empfang der Heilberufe 2019 – Gute Resonanz, entspannte Stimmung
26.04.2019: Zum 5. Male fand der alljährliche Empfang der bremischen heilberuflichen Körperschaften am 24. April in der Kunsthalle Bremen statt. In diesem Jahr war die Psychotherapeutenkammer Bremen die ausrichtende Kammer. 150 Teilnehmerinnen und Teilnehmer, Mitglieder der Körperschaften und Vertreter aus Politik und Gesundheitswesen, folgten der Einladung.

Das Plenum bei der Begrüßungsansprache
Eröffnet wurde die Veranstaltung vom Präsidenten der Psychotherapeutenkammer Bremen Karl Heinz Schrömgens. Er nutzte die Gelgenheit, sich zu aktuellen gesundheitspolitischen Fragen zu äußern. Er setzte sich kritisch mit Regelungen des TSVG auseinander und betonte die Bedeutung des Gesetzentwurfes zur Reform der Psychotherapeutenausbildung. Ebenfalls problematisierte er die sogenannte doppelte Widerspruchslösung beim Organspendegesetz und plädierte dafür, den Bedenken des Deuschen Ethikrates zu folgen.

Als Gastredner war der Diplom-Psychologe, Psychologische Psychotherapeut Jürgen Hardt aus Wetzlar eingeladen. Er sprach zum Thema „Ökonomisierung und Digitalisierung des Gesundheitswesens – ein moralisches Dilemma oder eine ethische Herausforderung?“ Er setzte sich mit der Frage, auseinander, wie sich Systemzwänge, die einer funktionalen Logik folgen auf gesundheitliche Einrichtungen auswirken.

Gastredner Jürgen Hardt, Wetzlar

Er fragte sich weiter, wie der Ethos des Heilens mit dem Ethos eines wettbewerblichen Marktes zu vereinbaren ist. Sind ihre Unterschiede vereinbar? Können sie nur in einem faulen Kompromiss nebeneinander stehen? Oder ist es denkbar, dass beide sich herausfordern und befruchten? Der Wortlaut des Vortrages ist im Anhang zu finden.

Der Vortrag fand viel Zustimmung, wie der anschließende Beifall belegte. Allerdings konnten nicht alle der intellektuellen Dichte des Vortrages folgen. Insbesondere der Kritik an der Digitalisierung im Zusammenhang mit der Einführung der Telematik- Infrastruktur wollten manche sich nicht anschließen.

Angregte Stimmung beim Empfang

Im Anschluss war Gelegenheit bei delikatem Fingerfood und Getränken, die Anregungen des Vortrages zu diskutieren. Zugleich war Gelegenheit zum Austausch zu gesundheitspolitischen Themen, der von den verschiedenen Repäsentanten aus Politik und Gesundheitswesen rege in Anspruch genommen wurde.

Die Repräsentanten der Körperschften v.l.: Johannes Grundmann, Martin Sztraka, Hans Schindler, Jörg Hermann, Heidrum Gitter, Wolfgang Menke, Karl Heinz Schrömgens

Das Büffet fand viel Anklang

Stephanie Dehne, SPD-Bürgerschaftsfraktion im Gespräch

Vertreter der AOK Bremen

Vertreter der Ärztekammer Bremen

Gudrum und Jürgen Hardt, Dorothee Schmid-Bruns

Uwe Scheider-Heyer im Gespräch (Abteilungsleiter Gesundheit SfWGV Bremen)mit Peter Kurt Josenhans (AOK) und Stephan Hartmann (BKK Landesverband)

Birgit Muhl, Hilke Schröder, Frau Struck

32. Deutscher Psychotherapeutentag in Bremen erfolgreich abgeschlossen

32. Deutscher Psychotherapeutentag in Bremen erfolgreich abgeschlossen
22.04.2018: 140 Delegierte aus dem gesamten Bundesgebiet kamen am 20. und 21. April 2018 im Bremer Atlantic Hotel Universum zusammen. Im Mittelpunkt standen die Themen Reform der Psychotherapie- Ausbildung, die Evaluation der Psychotherapie- Richtlinie und Forderungen für eine neue Bedarfsplanung, das negative Gutachten des Wissenschaftlichen Beirats zum Antrag der AG Humanistische Psychotherapie auf wissenschaftliche Anerkennung und Satzungsänderungen für eine gleichberechtigte Einbeziehung von Frauen in Gremien der Bundespsychotherapeutenkammer

Prof. Dr. Eva Quante-Brandt
Prof. Dr. Eva Quante-Brandt

Prof. Dr. Eva Quante-Brandt

Am zweiten Beratungstag war die bremische Senatorin für Wissenschaft, Gesundheit und Verbraucherschutz Prof. Eva Quante-Brandt zu Gast. Ebenfalls waren als Gäste die Vorstandsverantwortlichen für Psychotherapie der Bundesärztekammer Dr. Ulrich Clever und Dr. Heidrun Gitter als Gäste anwesend.

Frau Quante-Brandt drückte in ihrem Grußwort zunächst ihre Anerkennung und ihren Dank für das Engagement der Psychotherapeutenkammer Bremen, insbesondere ihres Präsidenten Karl Heinz Schrömgens für das Engagement für eine bessere Versorgung von schwer psychisch kranken Menschen aus.

Anschließend ging sie auf den Stand des Reformprozesses für eine Neuorganisation der psychotherapeutischen Ausbildung ein. Sie stellte erfreut fest, ‚dass sich die unterschiedlichen Positionen im Verlaufe der Verhandlungen doch zwischenzeitlich schon ein ganzes Stück weit angenähert haben, um hoffentlich bald zu einem tragfähigen Gesetz zu kommen. Die Notwendigkeit einer Reform war von Anfang an unstrittig, nicht zuletzt um eine einheitliche Berufszulassung zum psychologischen Psychotherapeuten bzw. zur Psychotherapeutin zu ermöglichen und die finanzielle Benachteiligung der Studienabsolventinnen und Absolventen im Rahmen der postgradualen Aus- bzw. Weiterbildung zum psychologischen Psychotherapeuten auszuräumen.‘

Sie betonte die maßgebliche Rolle, die den Kammern im Rahmen der Reform der Psychotherapeutenausbildung zugewiesen werde. Denn die jungen Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten würden zwar nach erfolgreichem Abschluss des Studiums aufgrund der erhaltenen Approbation die Heilkunde ausüben dürfen. Die endgültige Qualifikation würden sie jedoch erst durch die sich anschließende Weiterbildung erhalten. Und das Weiterbildungsrecht sei schon immer die ureigene Domäne der Kammern. Der Kammereinfluss auf die Qualität der psychotherapeutischen Versorgung werde insofern größer werden.

Dipl.-Psych. Karl Heinz Schrömgens
Dipl.-Psych. Karl Heinz Schrömgens

Dipl.-Psych. Karl Heinz Schrömgens

Kammerpräsident Karl Heinz Schrömgens stellte in seinem Grußwort dar, wie sich die bremische Kammer in den zurückliegenden Jahren verstärkt um die Versorgung von psychisch kranken Menschen mit komplexem Hilfebedarf gekümmert hat. ‚Das geschah zum einen in die eigene Berufsgruppe hinein, Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten zu ermuntern und zu befähigen, sich verstärkt auch psychotisch erkrankten Menschen zuzuwenden. Zum anderen ging es auch darum, die Wirksamkeit von Psychotherapie den verschiedenen Akteuren in der psychiatrischen Versorgungslandschaft nahezubringen.‘

Er unterstrich die Notwendigkeit, dass Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten eine erweiterte Behandlungsverantwortung übernehmen. Das entspreche zum einen dem hohen Kompetenzstand unseres Berufes, zum anderen aber auch der Behandlungsnotwendigkeit angesichts des starken Mangels an fachlich qualifizierten ärztlichen Kolleginnen und Kollegen in diesen Feldern. Er zeigte sich in diesem Zusammenhang irritiert über Stellungnahmen aus dem ärztlichen Bereich in den zurückliegenden Wochen und Monaten. Es werde dort eine Vorrangstellung für Ärztinnen und Ärzte in der Versorgung von Patienten mit psychischen und psychosomatischen Erkrankungen dar beansprucht, die schon heute die Versorgungsrealität nicht widerspiegele. Angesichts der Versorgungsengpässe bei psychisch kranken Menschen müsse es doch auch im Interesse der ärztlichen Kolleginnen und Kollegen liegen, die Behandlungsoptionen über eine stärkere Einbeziehung der Psychotherapeuten zu erweitern. Er ging auch auf die Diskussion um eine mögliche Verordnungsbefugnis für Psychopharmaka ein. Abgeleitet von dem, was der Patient braucht, sollte die Frage, ob eine fakultative Qualifizierung von Psychotherapeuten zur Psychopharmakaverordnung sinnvoll ist, aus dem Kompetenzprofil und dem Lernumfang entschieden werden. Deshalb möchte er die Entscheidung darüber zum jetzigen Zeitpunkt nicht vorweggenommen sehen.

Den Wortlaut der beiden Grußworte stehen im Anhang zum Download zur Verfügung.

v.l. Karl Heinz Schrömgens (Kammerpräsident der Psychotherapeutenkammer Bremen, Dr. Heidrun Gitter, Präsidentin der Ärztekammer Bremen, Prof. Eva Quante-Brandt (Gesundheitssenatorin), Dr. Dietrich Munz (Präsident der Bundespsychotherapeutenkammer), Dr. Ulrich Clever (Präsident der Ärztekammer Baden-Würrtemberg)
Einen ausführlichen Bericht über den 32. Deutschen Psychotherapeutentag in Bremen finden Sie auf der Webseite der Bundespsychotherapeutenkammer.

Psychotherapie in der Psychiatrie – Vom Stief- zum Wunschkind? Konzepte – Erfahrungen – Erfordernisse

Psychotherapie in der Psychiatrie – Vom Stief- zum Wunschkind? Konzepte – Erfahrungen – Erfordernisse
26.10.2017: Öffentliche Fachveranstaltung der Senatorin für Wissenschaft, Gesundheit und Verbraucherschutz Bremen im Rahmen der Vortragsreihe Psychiatrie 2.0

Mittwoch, 22. November 2017
von 14.00 bis 17.30 Uhr

Haus der Wissenschaft

Sandstr. 4/5, Bremen
Psychotherapie gilt heute als wesentlicher Ansatz in der Behandlung aller psychischen Erkrankungen. Deshalb empfehlen die gängigen S3- Leitlinien den Einsatz psychotherapeutischer Verfahren auch bei schwer psychisch kranken Menschen. In der Realität der Versorgung psychisch schwer kranker Menschen findet Psychotherapie jedoch ungenügend Berücksichtigung. Nachwievor stehen psychopharmakologische Ansätze im Vordergrund.

Programm: Eröffnung: Jörg Utschakowski, Psychiatriereferent bei der Senatorin für Wissenschaft, Gesundheit und Verbraucherschutz

Begrüßung: Prof. Dr. Eva Quante-Brandt, Senatorin für Wissenschaft, Gesundheit und Verbraucherschutz, Freie Hansestadt Bremen

Moderation: Karl Heinz Schrömgens, Präsident der Psychotherapeutenkammer Bremen

Vorträge:

Prof. Dr. Uwe Gonther, Ameos-Klinikum Dr. Heines, Bremen
Kritische Bewertung des Einsatzes von Psychopharmaka in der Psychiatrie

Dipl.-Psych. Dr. Karsten Schützmann, Psychologischer Psychotherapeut, Asklepios Klinik Nord – Ochsenzoll, Hamburg
Psychotherapie bei psychotisch erkrankten Menschen

Pause gegen 15.30

Dipl.-Psych. Dr. Michael Schödlbauer, Psychologischer Psychotherapeut, Universitätsklinikum Eppendorf, Hamburg
Psychotherapie als Bestandteil integrierter ambulanter Behandlung

Thelke Scholz, Genesungsbegleiterin, Bremen
Psychotherapie und ihr Nutzen aus Sicht Betroffener

Fishbowl- Diskussion unter Beteiligung der Vortragenden und des Publikums

Der Eintritt ist frei.
Anmeldungen bis zum 15.11.17 bei der Senatorin für Wissenschaft, Gesundheit und Verbraucherschutz.
Die Veranstaltung wird von der Psychotherapeutenkammer Bremen als Fortbildung anerkannt.

Neue sozialrechtliche Befugnisse für Psychotherapeuten

Neue sozialrechtliche Befugnisse für Psychotherapeuten
21.09.2017: Informationsabend der PK Bremen stieß auf große Resonanz

Kammerpräsident Karl Heinz Schrömgens eröffnete den Abend
Kammerpräsident Karl Heinz Schrömgens eröffnete den Abend

Kammerpräsident Karl Heinz Schrömgens eröffnete den Abend

Die PK Bremen hatte ihre Kammerangehörigen zu einem Einführungsabend in die neuen sozialrechtliche Befugnisse für Vertragspsychotherapeuten/innen eingeladen. Einführend wies Kammerpräsident Karl Heinz Schrömgens darauf hin, dass diese Regelungen längst überfällig waren, aber noch wichtige Befugnisse fehlen, wie zur Verordnung von Ergotherapie und Logopädie oder die Berechtigung, Arbeitsunfähigkeit festzustellen. Zufrieden wies er auf den aktuellen Arbeitsentwurf des Bundesgesundheitsminiteriums zur Reform der Psychotherapie- Ausbildung hin. In diesem Entwurf ist vorgesehen, die Befugnispalette entsprechend zu erweitern. Insgesamt begrüße er diesen Entwurf, auch wenn noch wichtige Detailregelungen nicht enthalten seien.

Blick ins Publikum
Blick ins Publikum

Blick ins Publikum

Im Anschluss stellten Mitglieder des Kammervorstandes jeweils eine der Befugnisse vor, erläuterten die jeweiligen Zielsetzungen und das Vorgehen bei der jeweiligen Verordnung. Hans Schindler referierte zur Medizinischen Rehabilitation, Karl Heinz Schrömgens zur Verordnung von Soziotherapie. Ihm folgten Wiebke Rappen, die in die Krankenhauseinweisung einführte, und Dr. Sylvia Helbig-Lang, die die Befugnis zur Verordnung von Transportfahrten in den verschiedenen Formen erläuterte.

Angeregte Beteiligung aus dem Plenum
Angeregte Beteiligung aus dem Plenum

Angeregte Beteiligung aus dem Plenum

Die rund 80 anwesenden Kollegen/innen verfolgten interessiert die Ausführungen und stellten zahlreiche Nachfragen, die befriedigend beantwortet werden konnten.
Karl Heinz Schrömgens informierte zudem über weitere Fortbildungsveranstaltungen zu den sozialrechtlichen Befugnissen. So sei für Anfang 2018 ein Workshop zur Krankenhauseinweisung geplant. Auf diesem werden leitende Ärzte von bremsichen Kliniken ihre Angebote darstellen, so dass ein konkreter Austausch zur Indiaktionsstellung für eine Krankenhauseinweisung stattfinden kann.
Im Anhang steht die Geamtpräsentation zum Runterladen zur Verfügung.

„Es gibt viel zu tun“ – Podiumsdiskussion zur psychotherapeutischen Versorgung psychisch kranker Menschen

„Es gibt viel zu tun“ – Podiumsdiskussion zur psychotherapeutischen Versorgung psychisch kranker Menschen
10.05.2017: Im Vorfeld der 36. Kammerversammlung hatte hatte der Vorstand der PK Bremen am 09.05.2017 zu einer Podiumsdiskussion unter dem Motto „Wie gelingt eine bessere Versorgung psychisch kranker Menschen und eine angemessene Gestaltung des psychotherapeutischen Berufes“ mit Vertretern der Bremer Politik eingeladen.

Podium mit den Gesundheitsexperten der Parteien; Moderation Karl Heinz Schrömgens
Podium mit den Gesundheitsexperten der Parteien; Moderation Karl Heinz Schrömgens

Podium mit den Gesundheitsexperten der Parteien; Moderation Karl Heinz Schrömgens

Alle in der Bremischen Bürgerschaft vertretenen Fraktionen hatten ihre Teilnahme zugesagt; an der Diskussion teil nahmen Stephanie Dehne (SPD), Dr. Kirsten Kappert-Gonther (Bündnis 90/Die Grünen)- zugleich Spitzenkandidatin ihrer Partei zur Bundestagswahl, Rainer Bensch (CDU) sowie Dr. Magnus Buhlert (FDP) in ihrer Funktion als gesundheitspolitische Sprecher/innen ihrer Parteien. Der Vertreter der Linken, Peter Erlanson, war trotz Zusage leider nicht erschienen.

Versorgung psychisch kranker Menschen
Nach einer kurzen Vorstellungsrunde eröffnete Karl Heinz Schrömgens die Diskussion mit der Frage, wie die politischen Forderungen der letzten Jahre mit der tatsächlichen Ausgestaltung der Versorgung psychisch kranker Menschen im Lande Bremen vereinbar seien. Er nahm dabei Bezug auf einen 2013 von allen Fraktionen verabschiedeten Beschluss zur Weiterentwicklung der Psychiatriereform, während gleichzeitig in den letzten Monaten zentrale Einrichtungen der Versorgung, wie der Krisendienst geschlossen wurden und das Klinikum Bremen Ost aufgrund von eklanten Mängeln in der Versorgungsqualität dauerhaft in der Kritik stand.

Zunächst ergriff Frau Kappert-Gonther, die als

v.l.: Kirsten Kappert-Gonther, Stephanie Dehne, Karl Heinz Schrömgens
v.l.: Kirsten Kappert-Gonther, Stephanie Dehne, Karl Heinz Schrömgens

v.l.: Kirsten Kappert-Gonther, Stephanie Dehne, Karl Heinz Schrömgens

ärztliche Psychotherapeutin die Politik für psychisch kranke Menschen in Bremen maßgeblich vorangebracht hat, das Wort und erläuterte zunächst, dass die Verabschiedung des Bürgerschaftsentschlusses ein wichtiger und zentraler Schritt dahin war, Anliegen psychisch kranker Menschen in der Politik stärker sichtbar zu machen. Gleichzeitig räumte sie ein, dass alle Fraktionen die Entscheidung, den Krisendienst zu schließen, mitgetragen hätten. Frau Dehne und Herr Bensch erläuterten dazu weiter, dass im Haushaltsnotstandsland Bremen dafür auch ökonomische Überlegungen eine wichtige Rolle gespielt hätten. Gleichzeitig habe eine Bewertung des Krisendienstes aber auch ergeben, dass dieser die gesetzten Ziele nicht hinreichend erfüllt habe. Herr Bensch betonte, dass mit dem Nacht-Café jetzt eine Alternative zum Krisendienst geschaffen werden konnte, die nach den ersten Eindrücken gut angenommen werde. Herr Buhlert warf dabei ein, dass es in der Folgezeit darum gehen werde, diese Einrichtung großflächig in Bremen zu implementieren. Frau Kappert-Gonther führte aus, sie sehe zwei wesentliche Bedingungen solcher Krisenanlaufstellen: Das eine sei die Schaffung eines niederschwelligen Angebotes, wie es durch das Nacht-Café jetzt erreicht werde, das andere seien aber auch aufsuchende Hilfen. Hier schien es jedoch noch keine weiteren Überlegungen zu geben. Bezogen auf die geplante Evaluation der neuen Projekte zeigte sich auf Nachfrage aus dem Plenum, dass es dazu bislang kein konkretes Konzept gibt.

v.li.: Rainer Bensch, Magnus Buhlert
v.li.: Rainer Bensch, Magnus Buhlert

v.li.: Rainer Bensch, Magnus Buhlert

Darüber hinaus forderten die teilnehmenden Politiker einhellig eine stärkere Vernetzung und die Regionalisierung von stationärem, teilstationärem und ambulanten Sektor. Insbesondere Patienten mit komplexem Hilfebedarf bedürfen einer stärkeren Kontinuität im Behandlungsverlauf. Der Einwand aus dem Auditorium, dass entsprechende Vernetzungsleistungen aktuell nicht honoriert würden, wurde von allen anerkannt und als Ansatzpunkt für weitere Verbesserungen genannt. Vorstandsmitglied Amelie Thobaben führte darauf hin aus, dass auch im ambulanten Bereich eine Reihe von Versorgungsproblemen bestünden, insbesondere auch in Bezug auf lange Wartezeiten bei gleichzeitigem Abbau von Kassensitzen durch die KV. Auch hier gab es Zustimmung aus den Reihen der Politik.

Ein weiteres Thema war die Situation in stationären Einrichtungen. Einerseits würden Studien zeigen, dass die Versorgungsqualität in diesem Bereich deutlich mit durch das psychotherapeutische Angebot bestimmt würde, andererseits würde dies in der Planung und in der Eingruppierung psychotherapeutischer Leistungen nicht berücksichtigt. Der Ärztemangel sei insbesondere in der Psychiatrie spürbar, wodurch zunehmend Psychologische Psychotherapeuten gefordert werden, diese Leerstellen aufzufüllen. Dabei sollte jedoch auch eine gleichwertige Eingruppierung und Bewertung psychotherapeutischer und ärztlicher Leistungen erfolgen. Frau Kappert-Gonther sprach sich dafür aus, dass auch Psychologische Psychotherapeuten Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen und Verordnungen für Ambulante Psychiatrische Pflege sowie für Ergo- und Logotherapie ausstellen können.

Finanzierung von Dometscherleistungen
Etwas differenzierter wurde die Situation zu fremdsprachigen Ärzten in der Psychiatrie diskutiert. Während die Bedeutung eines geteilten sprachlichen und kulturellen Hintergrunds als Voraussetzungen für eine gelingende psychotherapeutische Arbeit einhellig geteilt wurde, warf Herr Buhlert ein, dass auch fremdsprachige Ärzte und Therapeuten vor dem Hintergrund der immer größeren Diversivität der Bevölkerung wichtig seien, um Versorgung zu gewährleisten. Hier solle man weniger auf Bescheinigungen und formale Qualifikationen achten, sondern stärker darauf, was wo gebraucht würde. Auch Frau Dehne stimmte zu, dass die Äquivalenzprüfungen in diesem Bereich überdacht werden müssten, um hochqualifizierte Personen mit Migrationshintergrund stärker einbinden zu können.

Frau Kappert-Gonther stimmte dabei explizit auch den Forderungen der Kammer zu, dass Dolmetscherleistungen dringend in den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen aufgenommen werden müssen, um eine Versorgung geflüchteter Menschen zu ermöglichen.

Reform der Psychotherapie-Ausbildung

Das Publikum diskutierte mit
Das Publikum diskutierte mit

Das Publikum diskutierte mit

Kurz wurden auch die Reform der Ausbildung und die Vergütung von Psychologischen und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten angerissen. Zur Reform der Ausbildung äußerten die Fraktionsabgeordneten einhellig ihr Bedauern, dass dies entgegen des Koalitionsvertrages nicht in dieser Legislaturperiode realisiert werden konnte. Herr Bensch verwies in diesem Zusammenhang auf die lange Zeitdauer, die die Reform der Pflegeausbildung in Anspruch genommen hatte; bei solchen Vorhaben sei häufig aufgrund ihrer Komplexität und der Vielzahl betroffener gesetzlicher Regelungen „ein dickes Brett zu bohren“. Frau Kappert-Gonther betonte noch einmal, dass sie die Reform hin zu einem grundständigen Psychotherapie-Studium mit Abschluss Approbation für „richtig und wichtig“ halte, um prekären Ausbildungssituationen vorzubeugen und der Arbeit der Psychotherapeuten auch entsprechend ihrer Qualifikation zu würdigen.

Vergütung psychotherapeutischer Arbeit
Als letzten Themenbereich ging es um die Bezahlung psychotherapeutischer Tätigkeit. Herr Schrömgens richtete den Appell an die Politik, die Psychotherapeuten bei einer gerechten Entlohnung ihrer Arbeit zu unterstützen. Hier habe die Selbstverwaltung ihre Grenzen erreicht; Psychotherapeuten könnten nicht den gleichen Druck aufbauen, wie andere Berufsgruppen und seien in den letzten Jahren bei entsprechenden Tarifvereinbarungen und Honoraranpassungen stets benachteiligt wurden. Hier gab es von allen Seiten viel Verständnis; Herr Bensch äußerte sich überrascht über die deutliche Diskrepanz zwischen Gehältern von Ärzten und von Psychologischen Psychotherapeuten. Dies sei ihm bislang nicht so klar gewesen und er stimme der Forderung zu, dass es hierzu Anpassungen im SGB V geben müsse. Frau Kappert-Gonther bemerkte auch aus eigener Perspektive, dass sie selbst es nicht nachvollziehen könne, warum seit Jahren probatorische Sitzungen – und jetzt nach der neuen Richtlinie auch Sprechstunden, die häufig einen höheren Aufwand bedeuten als reguläre Therapiestunden – geringer vergütet werden. Ähnliches gelte auch für die Gesprächsziffer, die häufig auch in akuten Krisen zur Anwendung komme. Herr Schrömgens ergänzte, dass auch eine Aufwertung der Gesprächsleistungen insgesamt in die Diskussion gebracht werden sollte. Insgesamt zeigte sich in den politischen Auffassungen zur Gesundheitspolitik eine große Einigkeit zwischen den verschiedenen Fraktionen. Alle Teilnehmer betonten, dass einerseits bedeutsame Mängel in der Versorgung bestehen, andererseits aber auch vieles auf den Weg gebracht werde. Die Politik sei sich der Bedeutung der Versorgung psychisch kranker Menschen bewusst. Frau Dehne sagte in ihrem Abschluss-Statement zu, dass Positionspapier der Kammer, dass sie als sehr hilfreich erlebt habe, in ihrer Partei auch auf Bundesebene diskutieren zu wollen. Herr Bensch wolle sich des Themas Kostenerstattung annehmen und darüber mit Vertretern der Kassen ins Gespräch kommen. Insgesamt bewerteten alle Teilnehmer die Diskussion als konstruktiv und fruchtbar.

Weitere Themen der 36. Kammerversammlung Im Anschluss an die fast zweistündige Podiumsdiskussion fand die 36. Kammerversammlung statt. Neben dem Tätigkeitsbericht des Vorstands gab es einen Austausch zu den bisherigen Erfahrungen mit der Umsetzung der neuen Psychotherapierichtlinie. Zwei Kolleginnen lobten die Veränderungen in der Antragstellung und im Bericht an den Gutachter, die echte Arbeitserleichterungen bedeuten würden. Eine weitere Kollegin beklagte, dass sie durch die Sprechstunde zunehmend in die Situation käme, für Therapie geeignete und bedürftige Patienten wegschicken zu müssen ohne Möglichkeiten für eine zeitnahe Versorgung benennen zu können. Frau Thobaben vom Vorstand wies in diesem Zusammenhang noch einmal darauf hin, dass in solchen Fällen auf der individuellen Patienteninformation nicht die Indikation für eine Akutbehandlung gestellt werden solle, sondern dass im Freitext-Feld auf die hohe Dringlichkeit und den Bedarf für Richtlinientherapie verwiesen werden sollte. Dies könne den Kollegen in der Kostenerstattung helfen, wieder in der Versorgung tätig zu werden und dem ergebnislosen Weiterschicken von Patienten entgegen wirken.

Abschließend verabschiedete die Kammerversammlung mit großer Mehrheit eine Resolution zur „Politik für psychisch kranke Menschen 2017-2021“, mit der der Vorstand legitimiert wurde, weitere Schritte und Initiativen in Richtung der im Positionspapier angesprochenen gesundheitspolitischen Anliegen zu unternehmen. Das Positionspapier ist im Anhang zu finden.br]
Wie immer klang der Abend mit angeregten Diskussionen bei Saft und Sekt aus.

Reform der Psychotherapie- Richtlinie: Was kommt ab dem 1. April auf die psychotherapeutische Praxis zu?

Reform der Psychotherapie- Richtlinie: Was kommt ab dem 1. April auf die psychotherapeutische Praxis zu?
07.04.2017: Informationsveranstaltung in Bremen am 6. April 2017: Alles zur Neufassung der PT- Richtlinie, der Psychotherapie- Vereinbarung und zur Vergütung der neuen Leistungen

Kammerpräsident Karl Heinz Schrömgens beim Vortrag
Kammerpräsident Karl Heinz Schrömgens beim Vortrag

Kammerpräsident Karl Heinz Schrömgens beim Vortrag

Die Veranstaltung der Psychotherapeutenkammer Bremen im Vortragssaal der Kassenärztlichen Vereinigung war schnell mit 140 Anmeldungen ausgebucht. Kammerpräsident Karl Heinz Schrömgens begrüßte als Gast den Vorsitzenden der KVHB, Dr. Jörg Hermann und stellte in seinem Vortrag zunächst die politischen Rahmenbedingungen in einer kurzen Übersicht dar, unter denen die Neufassung der Psychotherapie- Richtlinien entstanden war. Im Anschluss informierte er über die verschiedenen Veränderungen. Jeweils nach einem Info- Block gab es die Möglichkeit, nachzufragen und Bewertungen abzugeben. Davon wurde regen Gebracuh gemacht. Die Punkte ‚Telefonische Erreichbarkeit‘, ‚Psychotherapeutische Sprechstunde‘ und ‚Psychotherapeutische Akutbehandlung‘ nahmen als neue Aufgabenstellungen den größten Raum ein.

Dr. Jörg Hermann
Dr. Jörg Hermann

Dr. Jörg Hermann

Kontrovers wurde es, als die Regelungen zur Terminservice-Stelle (TSS) der KVHB vorgestellt wurden. Schrömgens betonte die Freiwilligkeit der Terminmeldungen an die KV, warb aber zugleich für eine gute Kooperation mit der TSS. Dr. Hermann erläuterte in der Diskussion, dass die TSS eine gesetzliche Vorgabe ist, der die KV nachkommen müsse. Er wies auf den gesetlichen Auftrag hin, jährlich die Erfüllung der Versorgungsaufträge zu überprüfen. Aus den Plenungsbeiträgen ergab sich, dass viele Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten schon Sprechstundentermine und Akutbehandlungsmöglichkeiten der TSS gemeldet haben.
Im Anschluss wurden die veränderten Antrags- und Genehmigungsverfahren und die neuen Formbblätter vorgestellt, zu denen es viele Detailfragen gab. Gesonderte Blöcke waren der Gruppenpsychotherapie und der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen vorbehalten.

Gespannte Aufmerksamkeit im Publikum
Gespannte Aufmerksamkeit im Publikum

Gespannte Aufmerksamkeit im Publikum

Nach diesen inhaltlichen und formalen Punkten ging Karl Heinz Schrömgens dann zu den neuen Vergütungsregelungen über. Er verwies auf die Stellungnahme der Kammer von vergangener Woche zu den Beschlüssen des Erweiterten Bewertungsausschusses und auf die zahlreichen Protestnoten aus Kammer, Verbänden und KVen. Er rief die Anwesenden auf, ihren Unmut ebenfalls gegenüber dem Gesundheitsministerium, dem Spitzenverband der Krankenkassen und der KBV sowie Gesundheitspolitikern auszudrücken. Die neuen Leistungen (Sprechstunde, Akutbehandlung) sind jeweils als 25-Minuten-Leistungen mit einem Betrag gegenwärtig in Höhe von 42,75 € legendiert. Kopfschütteln löste die Begründung der Kassen aus, dass diese Leistungen weniger aufwändig seien als eine reguläre Psychotherapie-Sitzung. Das Gegenteil sei der Fall. Der Koordinierungs- und Dokumtationsaufwand liege in der Anfangsphase deutlich höher.
Zum Schluss der zweieinhalbstündigen Veranstaltung wurden noch die neuen Möglichkeiten des Job-Sharings erläutert und auf die jetzt verabschiedeten Richtlinien zur Krankenhauseinweisung, Medizinischer Reha, Soziotherapie und Krankentransproten verwiesen. Das Inkrafttreten sei in Kürze zu erwarten, so dass Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten bald mit diesen Befugnissen ihr Handlungsspektrum in der Praxis erweitern können.
Für die kompakte und strukturierte Dartellung gab es zu Ende der Veranstaltung Applaus und viele anerkennende Worte.
Eine zweite Informationsverstaltung ist schon für den 27.04.17, 19 Uhr im Zentrum für seelische Gesundheit in Bremerhaven terminiert.

Brauchen wir Weiterbildungen im Bereich Klinischer Somatopsychotherapie?

Brauchen wir Weiterbildungen im Bereich Klinischer Somatopsychotherapie?
11.05.2016: 34. Kammerversammlung der PK Bremen diskutierte neue Arbeitsfelder für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten und verabschiedete eine Resolution zur Überarbeitung der Psychotherapie-Richtlinie

Gespannte Aufmerksamkeit bei den Teilnehmern
Gespannte Aufmerksamkeit bei den Teilnehmern

Gespannte Aufmerksamkeit bei den Teilnehmern

Am 10.05.16 fand in neuer Umgebung die 34. Kammerversammlung der Psychotherapeutenkammer Bremen statt. Schwerpunkt der Veranstaltung war ein Vortrag über aktuelle Überlegungen zur Einrichtung weiterer Weiterbildungsgänge im Bereich der Somatopsychotherapie. Dazu konnte die PK Bremen Frau Doktor Andrea Benecke als Vortragende gewinnen, die als Mitglied der BPTK Kommission „Zusatzqualifizierung“ kompetent und mit hoher Informationsdichte über den Stand der Diskussion berichtete.

Aufgaben der BPTK-Kommission „Zusatzqualifizierung“
Frau Benecke begann im ersten Teil ihres Vortrags die bisherige Arbeit der Kommission „Zusatzqualifizierung“ der BPTK zu schildern. Diese hatte bereits im Jahr 2012 durch den 21. Deutschen Psychotherapeutentag den Auftrag erhalten, geeignete Bereiche für die Weiterbildung von Psychologischen Psychotherapeuten zu identifizieren und zu beschreiben. Der entsprechende Bericht wurde im Herbst letzten Jahres vorgelegt.
Die Kommission habe im Rahmen ihrer Beratungen zunächst Evaluationskriterien entwickelt, durch die aus der Vielzahl möglicher Weiterbildungsgebiete relevante Bereiche ausgewählt werden sollten. Zu diesen Kriterien gehören bedarfsorientierte Kriterien, wie unter anderem- Eine hohe Prävalenz der körperlichen Grunderkrankung, – Eine hohe Komorbidität mit psychischen Erkrankungen und – Die aktuelle Versorgungssituation der jeweiligen Patientengruppe. Zusätzlich wurden inhaltliche Kriterien berücksichtigt, wie z.B. die Existenz von Behandlungsleitlinien für die entsprechende Grunderkrankung, die auf die Notwendigkeit psychotherapeutischer Mitbehandlung verweisen, und damit einhergehend auch das Entwicklungspotential für Psychotherapie in diesem Bereich. Auf Basis dieser Kriterien identifizierte die Kommission „Zusatzqualifizierung“ zunächst fünf Bereiche, die für die Einrichtung von Weiterbildungsgängen geeignet erscheinen. Diese Bereiche sind im Einzelnen:- Pallliativpsychotherapie, also die psychotherapeutische Versorgung von Sterbenden,
Psychotherapie bei Diabetes,

Psychotherapie bei onkologischen Erkrankungen,

Psychotherapie bei kardiologischen Erkrankungen und

Spezielle Schmerzpsychotherapie.

All diesen Bereichen sei gemein, dass die körperliche Symptomatik mit Einschränkungen einhergehen, die die Wahrscheinlichkeit für das Auftreten psychischer Probleme erhöhen bzw. psychologische Faktoren in der Behandlung (z.B. Fragen der Compliance, Notwendigkeit von Verhaltensänderungen) berücksichtigt werden müssen. Gleichzeitig würden in diesen Bereichen entsprechende psychotherapeutische Angebote fehlen, insbesondere dann, wenn durch den medizinischen Fortschritt eine zunehmende Verlagerung der medizinischen Versorgung in den ambulanten Bereich stattgefunden habe.

Zur Person: Dr. Andrea Benecke leitet die Hochschulambulanz der Universität Mainz und den dort angesiedelten Weiterbildungsgang „Psychodiabetologie“. Sie ist Vizepräsidentin der Landeskammer Rheinland-Pfalz und seit letztem Jahr im Vorstand der Bundespsychotherapeutenkammer
Zur Person: Dr. Andrea Benecke leitet die Hochschulambulanz der Universität Mainz und den dort angesiedelten Weiterbildungsgang „Psychodiabetologie“. Sie ist Vizepräsidentin der Landeskammer Rheinland-Pfalz und seit letztem Jahr im Vorstand der Bundespsychotherapeutenkammer

Zur Person: Dr. Andrea Benecke leitet die Hochschulambulanz der Universität Mainz und den dort angesiedelten Weiterbildungsgang „Psychodiabetologie“. Sie ist Vizepräsidentin der Landeskammer Rheinland-Pfalz und seit letztem Jahr im Vorstand der Bundespsychotherapeutenkammer

Weiterbildungen in Klinischer Somatopsychotherapie: Vor- und Nachteile Im weiteren Verlauf des Vortrags arbeitete Frau Benecke eine Reihe von Vorteilen einer curricularen Weiterbildung in Bereichen der klinischen Somatopsychologie heraus. Dazu zählte sie:

Verbesserung der Versorgungsqualität durch die Schaffung qualifizierter Angebote für bestimmte Patientengruppen,

Bessere Darstellbarkeit von Wissen und Qualifizierung durch Zusatztitel, die nur im Rahmen von anerkannten Weiterbildungsgängen, nicht aber durch Fortbildung erworben werden können,

Damit einhergehend auch eine höhere Attraktivität für Psychotherapeuten, sich weiter zu qualifizieren sowie

Eine höhere Transparenz für Patienten und Überweiser auf der Suche nach geeigneten Behandlungsangeboten.

Bessere Darstellbarkeit von psychotherapeutischen Leistungen, z.B. im Rahmen von Leitlinien für die Versorgung bestimmter Patientengruppen, durch die Möglichkeit für Sonderbedarfszulassungen und Ermächtigungen für die spezialisierte Versorgung oder durch die Berücksichtigung in Selektivverträgen zur Integrierten Versorgung. Hier ist auch für den stationären Kontext die bessere Abbildbarkeit psychotherapeutischer Leistungen im Entgeltsystem PEPP zu nennen.

Dadurch insgesamt eine Zunahme der Bedeutsamkeit von psychologischer Psychotherapie bei Körperlichen Erkrankungen. Neben dem individuellen Wunsch nach Weiterqualifizierung käme der Einrichtung entsprechender Weiterbildungsgänge dadurch auch berufspolitische Bedeutung zu.

Die Vortragende betonte, dass Weiterbildungen keine Aus- oder Abgrenzung von Tätigkeitsfeldern zur Folge habe. Auch Kollegen ohne entsprechende Weiterbildung könnten weiter mit den jeweiligen Patientengruppen arbeiten. Gleichzeitig würden entsprechende Weiterbildungen nicht dazu führen, dass sich Psychotherapeuten auf eine Patientengruppe spezialisieren müssten. Vorteil der Weiterbildung gegenüber Fortbildungen sei eine stärkere Sichtbarkeit der Qualifikation durch das Führen von Zusatztiteln, die eher im Sinne einer Werbewirkung für den weitergebildeten Kollegen zu verstehen sei. Frau Benecke setzte sich auch mit Kontra-Argumenten gegen die Einführung entsprechender Weiterbildungsangebote auseinander. Diese bestünden vor allem im Bedenken, dass eine immer weiterführende Spezialisierung von Psychotherapeuten mit einer Abwertung der Approbation einhergehen würde. Frau Benecke setzte diesem Argument entgegen, dass die Weiterbildungen nicht zu einer Aus- oder Abgrenzung von einzelnen Behandlungsbereichen führt, d.h. entsprechende Weiterbildungen nicht als Voraussetzung für die Behandlung bestimmter Patientengruppen gesehen würden. Vielmehr seien sie die Grundlage für ein spezialisiertes Behandlungsangebot bei bestimmten Problemstellungen, ähnlich dem Zusatztitel „Sportmedizin“ bei Internisten oder Allgemeinärzten. Entsprechende Weiterbildungen könnten dazu beitragen, dass qualifizierte Psychotherapeuten die Leitung entsprechend ausgerichteter Behandlungseinrichtungen übernehmen könnten. Dies sei beispielsweise im Bereich der Schmerzpsychotherapie bereits der Fall. Damit gehe ein zweites Gegenargument einher: Die Einführung entsprechender Weiterbildungen trage natürlich auch zu Differenzierungsprozessen und Hierarchisierung in Behandlungsteams bei. Dies erachtete Frau Benecke allerdings durchaus auch als gewollt – höhere Qualifikation solle natürlich auch mit entsprechender Verantwortung und ggfs. auch mit besserer Bezahlung einhergehen.

Erfahrungen aus Rheinland-Pfalz Im zweiten Teil ihres Vortrags schilderte Frau Benecke die Erfahrungen mit somatopsychologischen Weiterbildungsgängen aus Rheinland-Pfalz. Rheinland-Pfalz hat als einziges Bundesland in seiner Weiterbildungsordnung zwei somatopsychologische Bereiche verankert: Neben einer speziellen Schmerzpsychotherapie-Weiterbildung existiert dort die Weiterbildung „Psychodiabetologie“. Frau Benecke stellte kurz Inhalte und Umfang dieser Weiterbildungsangebote dar, und betonte, dass das Ziel der Weiterbildungen sei spezialisierte Therapieangebote für Menschen zu schaffen, die Probleme mit ihrer körperlichen Erkrankung, z.B. durch ein mangelhaftes Krankheitsmanagement, haben. Frau Benecke stellte besonders heraus, dass durch die vermittelten medizinischen Kenntnisse eine Zusammenarbeit und Kommunikation mit Ärzten „auf Augenhöhe“ möglich sei. Gleichzeitig vermittelte sie eindrücklich den Bedarf an entsprechenden Angeboten: In der spezialisierten Psychodiabetologie-Abteilung der Hochschulambulanz Mainz gebe es mittlerweile eine Warteliste von zwei Jahren auf einen Behandlungsplatz. Zuweisende Ärzte seien froh über das Behandlungsangebot, da die ambulante psychotherapeutische Versorgung von Patienten mit schwierigen Behandlungsverläufen häufig unzureichend sei.

Im Anschluss an den Vortrag ergab sich eine lebhafte Diskussion über mögliche Vor- und Nachteile derartiger Weiterbildungsangebote. Einige Kollegen mit Erfahrungen im Bereich Psychotherapie bei komorbiden körperlichen Erkrankungen hatten, betonten die Wichtigkeit und den Wert fundierter medizinischer Kenntnisse über die jeweilige Erkrankung. Gleichzeitig wurde eine entsprechende Weiterbildung als zu aufwändig wahrgenommen und auf entsprechende Fortbildungsangebote hingewiesen.

Versammlung beschloss mit großer Mehrheit Änderungen der Satzung und der Ordnung über Aufwandsentschädigungen und Reiskosten
Nach Abschluss der Diskussion wurde zunächst über einige Veränderungen der Satzung der PK Bremen abgestimmt. Diese Änderungen waren vor dem Hintergrund des Ende 2015 neu in Kraft getretenen Heilberufsgesetzes im Land Bremen notwendig geworden. Ebenfalls wurden Regelungen zu Reiskosten neu gefasst.

Resolution zur Überarbeitung der Psychotherapie-Richtlinie Im Bericht des Vorstands gab Karl Heinz Schrömgens einen kurzen Überblick über den Stand der Überarbeitung der Psychotherapie-Richtlinien, die im Rahmen des 2015 eingeführten Versorgungsstärkungsgesetzes gefordert wurde. Wesentliche Veränderungen betreffen dabei die Einführung einer psychotherapeutischen Sprechstunde, die als verpflichtend für die Aufnahme ambulanter Psychotherapie gelten soll, die Einführung neuer Behandlungskomponenten, wie einer Akutbehandlung oder expliziter Rezidivprophylaxe. Aus Sicht der Bremer Kammer sind damit in den Vorschlägen begrüßenswerte Impulse, aber auch eine weitere Formalisierung und Einschränkung der freien Berufsausübung enthalten.

Aktuell geben Bundespsychotherapeutenkammer, Bundesärztekammer sowie der Bundesdatenschutzbeauftragte Stellungnahmen zu den Entwürfen ab. Der Vorstand der PK Bremen hat im Zuge des Stellungnahmeprozesses detaillierte Rückmeldungen an die BPTK gegeben – die Kammerversammlung unterstützte diese Meinungsäußerung durch die Verabschiedung einer entsprechenden Resolution.

Eine erste Entscheidung über die Neufassung der Richtlinien wird am 16.6. dieses Jahres erfolgen. Der Vorstand der PK Bremen kündigte an, nach der Sommerpause eine Informationsveranstaltung für Mitglieder durchzuführen und über Inhalte und Implikationen der neuen Richtlinien zu informieren.

33. Kammerversammlung: Wie kann Versorgung in Bremen besser gelingen?

33. Kammerversammlung: Wie kann Versorgung in Bremen besser gelingen?
01.12.2015: Diskussion mit Peter Kurt Josenhans (AOK) auf der 33. Kammerversammlung – Ausschüsse und DPT- Delegierte neu gewähltAm 17.11.2015 lud der neu gewählte Vorstand zur ersten Kammerversammlung der neuen Amtsperiode ein. Auf der Tagesordnung stand neben Berichterstattung des Vorstandes über die Tätigkeit der ersten Monate seit der Neuwahl, der Beschlüsse über Haushalt und Beitragshebesatz, der Neuwahl der Ausschüsse und der Delegierten für den Deutschen Psychotherapeutentag ein Austausch mit dem Direktor Versorgung der AOK Bremen/Bremerhaven zur Versorgungssituation.

Zu hohe Ausgaben bei geringer Morbiditätslast
Zum ersten Mal in der Geschichte der Bremer Psychotherapeutenkammer war ein Vertreter der Krankenkassen zu einer Kammerversammlung als Hauptredner eingeladen. Herr Peter Kurt Josenhans, seit 2013 Direktor für Versorgung der AOK Bremen/ Bremerhaven, stellte „Erwartungen an die Psychotherapeutenschaft aus Sicht der größten bremischen Krankenkasse“ vor. Herr Josenhans präsentierte zunächst einige eindrückliche Zahlen zu den Kosten stationärer und ambulanter psychotherapeutischer Versorgung.

33. Kammerversammlung: Wie kann Versorgung in Bremen besser gelingen?
33. Kammerversammlung: Wie kann Versorgung in Bremen besser gelingen?
Die AOK habe im Jahr 2014 rund 27 Mio. Euro für stationäre psychiatrisch-psychotherapeutische Versorgung ausgegeben – dies entspricht einem Betrag von 122€ jährlich pro Versicherten. Dem gegenüber stünden rund 33€ pro Versicherten Ausgaben für ambulante Psychotherapie. Damit nehme Bremen im Bundesvergleich einen Spitzenplatz im Bereich der Versorgungskosten für stationäre Psychotherapie ein. Bedauerlich sei dabei, dass der Anteil ambulanter Behandlungen am Gesamtvolumen der Psychotherapiekosten seit Jahren konstant geblieben sei. Die Kasse wünsche sich eine stärkere Verlagerung der Versorgung in den ambulanten Bereich; gleichzeitig sehe sie dabei eine Reihe von Problemen. Eines dieser Probleme sei die vergleichsweise geringe Morbiditätslast im Rahmen der ambulanten Versorgung. Herr Josenhans erläuterte, dass die Kassen Gelder aus dem Gesundheitsfond aufgrund der Alters- und Geschlechtsverteilung ihrer Versicherten erhielten sowie auf Basis einer Morbiditätskomponente, die auf Basis der vergebenen Diagnosen ermittelt wird. In Bremen gebe es hier eine negative Entwicklung der Morbiditätslast im Vergleich zu anderen Bundesländern, so dass den hohen Kosten der psychotherapeutischen Versorgung auf der anderen Seite sinkende Einnahmen aus dem Gesundheitsfond gegenüberstünden. Er erläuterte, dass insbesondere nicht näher bezeichnete Diagnosen (Fxx.9) sowie Anpassungsstörungen mit deutlich geringeren Einnahmen für die Kasse verknüpft sein. In Bremen würden darüber hinaus insgesamt deutlich weniger Diagnosen kodiert als im Bundesdurchschnitt. Dies führe dazu, dass insgesamt weniger Geld für die Versorgung psychisch kranker Menschen zur Verfügung stände. Die AOK plädiere daher eindringlich dafür, trotz eventuell bestehender Bedenken hinsichtlich möglicher Stigmatisierung auch das Vorliegen „schwerer“ psychiatrischer Diagnosen zu kodieren.

Verbesserung der Versorgung durch Stilllegung von Sitzen?
Eine rege Diskussion entfachte sich an der Frage der allgemeinen Versorgungssituation mit ambulanter Psychotherapie in Bremen. Aus Sicht der AOK liege ein Problem darin, dass nicht in jedem Fall der Versorgungsauftrag durch niedergelassene Psychotherapeuten erfüllt werde. Darüber hinaus werde das Instrument der halben Kassensitze nicht ausreichend genutzt. Von Seiten der Psychotherapeutenschaft wurde für diese Perspektive Unverständnis geäußert, da die AOK als Kassenvertreter im Zulassungsausschuss wiederholt an der Entziehung von halben Sitzen ohne Neuausschreibung beteiligt gewesen sei – dies sei nicht mit einem Versorgungsinteresse vereinbar. Gerade junge Psychotherapeuten könnten durch die Ausschreibung dieser Sitze die Möglichkeit erhalten, die real existierenden Versorgungslücken zu schließen. Die Anwesenden forderten Herrn Josenhans auf, die Kasse solle sich stärker für den Erhalt von Sitzen einsetzen. Herr Schrömgens verwies dabei noch einmal auf Zahlen der KV, nach denen im Jahr 2012 durchschnittlich 26 Therapiesitzungen wöchentlich durch niedergelassene Psychotherapeuten abgerechnet worden seien – in Bremerhaven liege diese Zahl sogar bei 30 Therapiewochenstunden. Es könne also keine Rede davon sein, dass die Bremer Psychotherapeuten zu wenig arbeiteten. Herr Josenhans rief noch einmal dazu auf, andere Versorgungsmodelle, wie Anlaufpraxen oder Jobsharing zur Verbesserung der Versorgung zu überdenken.
Trotz inhaltlich unterschiedlicher Perspektiven wurde der Austausch von beiden Seiten als konstruktiv und informativ erlebt und weitere Veranstaltungen zur Fortsetzung des Diskurses angeregt.

Bessere Versorgung von Flüchtlingen im Fokus
Der Bericht des Vorstands thematisierte schwerpunktmäßig noch einmal die aktuelle Situation bei der psychotherapeutischen Versorgung von Flüchtlingen. Karl Heinz Schrömgens wies für den Vorstand auf die neu geschaffene Möglichkeit hin, eine Ermächtigung für die Versorgung traumatisierter Flüchtlinge bei der KV zu beantragen. Dies sei durch Institutionen ebenso möglich wie durch Einzelpersonen, wobei neben der Approbation und Fachkundenachweis keine weiteren Voraussetzungen für die Beantragung definiert worden seien. Die Vergütung von Dolmetschern sei dadurch jedoch nicht geregelt – nach wie vor gebe es keine reguläre Möglichkeit, auf ausgebildete Dolmetscher zuzugreifen und die Kosten dafür erstattet zu bekommen. Die Kammer ist im Gespräch mit den zuständigen Ressorts, um Lösungen zu finden.

Neuwahlen der Ausschüsse und Delegierten
Ein zweiter Schwerpunkt der Versammlung lag auf der Wahl der Ausschüsse und der Delegierten für den Deutschen Psychotherapeutentag (DPT). Hier galt zunächst der Dank allen Kammermitgliedern, die ehrenamtlich in einem der Ausschüsse bzw. dem neu einberufenen Arbeitskreis „Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie“ tätig waren. Hans Schindler und Karl Heinz Schrömgens überreichten Weinpräsente an die bisherigen Ausschussmitglieder und bedankten sich für die geleistete Arbeit.
Erfreulicherweise konnten auch für die folgende Amtsperiode Mitglieder für die Ausschussarbeit gewonnen werden. So wird der Beschwerde- und Schlichtungsausschuss seine Arbeit unter dem Vorsitz von Herrn Lorenz Böllinger mit den Kollegen Christoph Eschenröder, Margarete Meyer zu Altenschildesche, Marianne Paetow sowie Hilke Schröder fortsetzen, als Stellvertreter wurden Gabriele Graf und Christoph Sülz bestimmt. Für den Finanzausschuss übernimmt Franca Collmann den Vorsitz von Frau Angelika Thiele-Flor, die aus der Ausschussarbeit ausscheidet. Frau Collmann wird unterstützt von Karin Borowski und Christoph Sülz sowie Frau Silke von Weihe als Stellvertreterin. Der Fort- und Weiterbildungsausschuss wird zukünftig durch Ingrid Koop als Vorsitzende sowie durch Renate Flor, Kira Geisler, Alfred Hovestadt, Christoph Ralfs, Magnus Vorwold und Susanne Al-Wiswasi vertreten. Als stellvertretende Mitglieder wurden Dorothee Reinecke, Luise Nickel und Thomas Lang gewählt.

Als Delegierte für den DPT schlug der Vorstand der Bremer Kammer vor, Wiebke Rappen, Amelie Thobaben und Hans Schindler regulär zu entsenden, um eine enge Verknüpfung zwischen Vorstandsarbeit und DPT zu ermöglichen. Die vorgeschlagene Liste wurde mit großer Mehrheit von der Versammlung bestätigt. Als Stellvertreter wurden Franca Collmann, Sylvia Helbig-Lang und Christoph Ralfs gewählt.

Flüchtlinge brauchen schnell psychotherapeutische Hilfe – Psychotherapeuten fordern mehr Geld für „Refugio“ – Kammerpräsident Karl Heinz Schrömgens wiedergewählt

Flüchtlinge brauchen schnell psychotherapeutische Hilfe – Psychotherapeuten fordern mehr Geld für „Refugio“ – Kammerpräsident Karl Heinz Schrömgens wiedergewählt
17.06.2015: Der Präsident der Psychotherapeutenkammer Bremen, Karl Heinz Schrömgens, ist auf der Kammerversammlung am Dienstagabend (16. Juni 2015) im Bürgerhaus Weserterrassen mit großer Mehrheit für weitere vier Jahre im Amt bestätigt worden. Er steht der Vertretung der rund 600 im kleinsten Bundesland tätigen Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten seit der Kammergründung im Jahr 2000 ununterbrochen vor. Schrömgens kündigte nach seiner Wiederwahl an, sich in der neuen Amtsperiode gemeinsam mit seinen Vorstandskollegen insbesondere um eine bessere psychotherapeutische Versorgung psychisch kranker Menschen in Bremen und Bremerhaven zu kümmern. Zudem werde die anstehende Reform der Psychotherapeutenausbildung den Vorstand stark beschäftigen. Auch sein Stellvertreter Hans Schindler und Vorstandsmitglied Dr. Sylvia Helbig-Lang wurden wiedergewählt. Die bisherigen Beisitzer Axel Janzen und Helga Loest hatten sich nicht mehr zur Verfügung gestellt. Stattdessen gehören künftig Amelie Thobaben und Wiebke Rappen dem Vorstand an.

Mitglieder des neu gewählten Kammervorstandes, v. lks.: Stellv. Präsident Hans Schindler, Präsident Karl Heinz Schrömgens, die Beisitzerinnen Dr. Sylvia Helbig-Lang, Amelie Thobaben und Wiebke Rappen
Mitglieder des neu gewählten Kammervorstandes, v. lks.: Stellv. Präsident Hans Schindler, Präsident Karl Heinz Schrömgens, die Beisitzerinnen Dr. Sylvia Helbig-Lang, Amelie Thobaben und Wiebke Rappen

Mitglieder des neu gewählten Kammervorstandes, v. lks.: Stellv. Präsident Hans Schindler, Präsident Karl Heinz Schrömgens, die Beisitzerinnen Dr. Sylvia Helbig-Lang, Amelie Thobaben und Wiebke Rappen

Die Kammerversammlung forderte in einer Resolution die Politik auf, die psychotherapeutische Versorgung der wachsenden Zahl von Flüchtlingen in Bremen und Bremerhaven in angemessener Weise sicherzustellen. Es sei nicht akzeptabel, dass die Behandlung von Menschen, die Krieg, Vertreibung und Folter erlebt sowie Angehörige verloren haben, auf eine Kurzzeittherapie beschränkt wird, wie es das „Bremer Modell“ vorsieht. Das Modell mit der von der AOK herausgegebenen Gesundheitskarte verfolgt das Ziel, den Flüchtlingen einen unkomplizierten Zugang zum gesundheitlichen Versorgungssystem zu ermöglichen. Fachlich nicht hinnehmbar sei es, dass bei Beantragung einer Psychotherapie eine Begutachtung durch das Klinikum Bremen-Ost beziehungsweise durch das Gesundheitsamt in Bremerhaven vorgeschaltet werde. Dies führe zu einer unnötigen zusätzlichen Belastung von in der Regel schwer traumatisierten Menschen. Außerdem gebe es viel zu lange Wartezeiten in der Regelversorgung. Das Beratungs- und Behandlungszentrum für Flüchtlinge und Folteropfer „Refugio“ in Bremen leiste mit hoher Kompetenz einen wichtigen Beitrag zur schnellen psychosozialen Betreuung und psychotherapeutischen Behandlung von Flüchtlingen. Dessen Grundfinanzierung durch das Land sollte auf 100 000 Euro verdoppelt werden, damit „Refugio“ den wachsenden Anforderungen gerecht werden könne. Außerdem, so heißt es in der Resolution weiter, sollte das Zentrum und das dort tätige qualifizierte Personal in die Regelversorgung durch die gesetzlichen Krankenversicherungen aufgenommen werden. Darüber hinaus fordern die Kammermitglieder, dass die Kosten für Dolmetscherdienste übernommen werden.

Lebendiges Klima auf der Kammerversammlung
Lebendiges Klima auf der Kammerversammlung

Lebendiges Klima auf der Kammerversammlung

Nicht nur für Flüchtlinge, sondern für psychisch kranke Menschen allgemein müsse ein schnellerer Zugang zur Behandlung ermöglicht werden, heißt es in einer weiteren Resolution, die am Dienstagabend verabschiedet worden ist. Darin fordert die Kammerversammlung die gesetzlichen Krankenkassen im Land Bremen auf, im Interesse ihrer Versicherten das qualifizierte Behandlungsangebot auch von jenen Psychotherapeuten verstärkt zu nutzen, die keine Kassenzulassung besitzen. Außerdem sollten Krankenkassen und Kassenärztliche Vereinigung nicht länger die Weitergabe von Praxissitzen erschweren, weil dadurch schon „in erheblichem Maß Behandlungsmöglichkeiten abgebaut wurden.“

Protestaktionen gegen den Wissenschaftsplan 2020 – Für Erhalt des Studienganges Psychologie in Bremen

Protestaktionen gegen den Wissenschaftsplan 2020 – Für Erhalt des Studienganges Psychologie in Bremen
13.06.2014: Kammervorstand der PKHB ruft zur Teilnahme am Protestmarsch auf: 18. Juni – 12.30 Hauptbahnhof
Sehr geehrte Kollegin, sehr geehrter Kollege,

die Fachschaft Psychologie an der Universität Bremen ruft im Verbund mit dem AStA der Universität und der Hochschule Bremen zu einer Demonstration für den Erhalt des Studienganges Psychologie an der Uni Bremen und gegen den Wissenschaftsplan 2020 auf.

Mittwoch, 18. Juni 2014
Treffpunkt 11.55 Uhr Universität, bzw. Hochschule Bremen zur Fahrrad- Demo
Treffpunkt 12.30 Uhr am Hauptbahnhof zum Protestmarsch durch die Innenstadt zur Bürgerschaft am Marktplatz, die an diesem Tag tagt.
Weitere Informationen unter www.protest-bremen.info
Wir rufen Sie auf: Beteiligen Sie sich an diesem Protest! Setzen Sie ein Zeichen!
Drücken Sie Ihren Protest in Schreiben an die Senatorin für Bildung und Wissenschaft, Rembertiring 8, 28195 Bremen und an den Rektor der Universität, Universitätsallee, 28359 Bremen aus!
Die Fachschaft Psychologie freut sich über Solidaritätsbekundungen unter fspsycho-intern@mailman.zfn.uni-bremen.de
Es geht auch um die Zukunft unseres Berufes und einer zukünftigen guten Versorgung psychisch kranker Menschen.