Brauchen wir Weiterbildungen im Bereich Klinischer Somatopsychotherapie?

Brauchen wir Weiterbildungen im Bereich Klinischer Somatopsychotherapie?
11.05.2016: 34. Kammerversammlung der PK Bremen diskutierte neue Arbeitsfelder für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten und verabschiedete eine Resolution zur Überarbeitung der Psychotherapie-Richtlinie

Gespannte Aufmerksamkeit bei den Teilnehmern
Gespannte Aufmerksamkeit bei den Teilnehmern

Gespannte Aufmerksamkeit bei den Teilnehmern

Am 10.05.16 fand in neuer Umgebung die 34. Kammerversammlung der Psychotherapeutenkammer Bremen statt. Schwerpunkt der Veranstaltung war ein Vortrag über aktuelle Überlegungen zur Einrichtung weiterer Weiterbildungsgänge im Bereich der Somatopsychotherapie. Dazu konnte die PK Bremen Frau Doktor Andrea Benecke als Vortragende gewinnen, die als Mitglied der BPTK Kommission „Zusatzqualifizierung“ kompetent und mit hoher Informationsdichte über den Stand der Diskussion berichtete.

Aufgaben der BPTK-Kommission „Zusatzqualifizierung“
Frau Benecke begann im ersten Teil ihres Vortrags die bisherige Arbeit der Kommission „Zusatzqualifizierung“ der BPTK zu schildern. Diese hatte bereits im Jahr 2012 durch den 21. Deutschen Psychotherapeutentag den Auftrag erhalten, geeignete Bereiche für die Weiterbildung von Psychologischen Psychotherapeuten zu identifizieren und zu beschreiben. Der entsprechende Bericht wurde im Herbst letzten Jahres vorgelegt.
Die Kommission habe im Rahmen ihrer Beratungen zunächst Evaluationskriterien entwickelt, durch die aus der Vielzahl möglicher Weiterbildungsgebiete relevante Bereiche ausgewählt werden sollten. Zu diesen Kriterien gehören bedarfsorientierte Kriterien, wie unter anderem- Eine hohe Prävalenz der körperlichen Grunderkrankung, – Eine hohe Komorbidität mit psychischen Erkrankungen und – Die aktuelle Versorgungssituation der jeweiligen Patientengruppe. Zusätzlich wurden inhaltliche Kriterien berücksichtigt, wie z.B. die Existenz von Behandlungsleitlinien für die entsprechende Grunderkrankung, die auf die Notwendigkeit psychotherapeutischer Mitbehandlung verweisen, und damit einhergehend auch das Entwicklungspotential für Psychotherapie in diesem Bereich. Auf Basis dieser Kriterien identifizierte die Kommission „Zusatzqualifizierung“ zunächst fünf Bereiche, die für die Einrichtung von Weiterbildungsgängen geeignet erscheinen. Diese Bereiche sind im Einzelnen:- Pallliativpsychotherapie, also die psychotherapeutische Versorgung von Sterbenden,
Psychotherapie bei Diabetes,

Psychotherapie bei onkologischen Erkrankungen,

Psychotherapie bei kardiologischen Erkrankungen und

Spezielle Schmerzpsychotherapie.

All diesen Bereichen sei gemein, dass die körperliche Symptomatik mit Einschränkungen einhergehen, die die Wahrscheinlichkeit für das Auftreten psychischer Probleme erhöhen bzw. psychologische Faktoren in der Behandlung (z.B. Fragen der Compliance, Notwendigkeit von Verhaltensänderungen) berücksichtigt werden müssen. Gleichzeitig würden in diesen Bereichen entsprechende psychotherapeutische Angebote fehlen, insbesondere dann, wenn durch den medizinischen Fortschritt eine zunehmende Verlagerung der medizinischen Versorgung in den ambulanten Bereich stattgefunden habe.

Zur Person: Dr. Andrea Benecke leitet die Hochschulambulanz der Universität Mainz und den dort angesiedelten Weiterbildungsgang „Psychodiabetologie“. Sie ist Vizepräsidentin der Landeskammer Rheinland-Pfalz und seit letztem Jahr im Vorstand der Bundespsychotherapeutenkammer
Zur Person: Dr. Andrea Benecke leitet die Hochschulambulanz der Universität Mainz und den dort angesiedelten Weiterbildungsgang „Psychodiabetologie“. Sie ist Vizepräsidentin der Landeskammer Rheinland-Pfalz und seit letztem Jahr im Vorstand der Bundespsychotherapeutenkammer

Zur Person: Dr. Andrea Benecke leitet die Hochschulambulanz der Universität Mainz und den dort angesiedelten Weiterbildungsgang „Psychodiabetologie“. Sie ist Vizepräsidentin der Landeskammer Rheinland-Pfalz und seit letztem Jahr im Vorstand der Bundespsychotherapeutenkammer

Weiterbildungen in Klinischer Somatopsychotherapie: Vor- und Nachteile Im weiteren Verlauf des Vortrags arbeitete Frau Benecke eine Reihe von Vorteilen einer curricularen Weiterbildung in Bereichen der klinischen Somatopsychologie heraus. Dazu zählte sie:

Verbesserung der Versorgungsqualität durch die Schaffung qualifizierter Angebote für bestimmte Patientengruppen,

Bessere Darstellbarkeit von Wissen und Qualifizierung durch Zusatztitel, die nur im Rahmen von anerkannten Weiterbildungsgängen, nicht aber durch Fortbildung erworben werden können,

Damit einhergehend auch eine höhere Attraktivität für Psychotherapeuten, sich weiter zu qualifizieren sowie

Eine höhere Transparenz für Patienten und Überweiser auf der Suche nach geeigneten Behandlungsangeboten.

Bessere Darstellbarkeit von psychotherapeutischen Leistungen, z.B. im Rahmen von Leitlinien für die Versorgung bestimmter Patientengruppen, durch die Möglichkeit für Sonderbedarfszulassungen und Ermächtigungen für die spezialisierte Versorgung oder durch die Berücksichtigung in Selektivverträgen zur Integrierten Versorgung. Hier ist auch für den stationären Kontext die bessere Abbildbarkeit psychotherapeutischer Leistungen im Entgeltsystem PEPP zu nennen.

Dadurch insgesamt eine Zunahme der Bedeutsamkeit von psychologischer Psychotherapie bei Körperlichen Erkrankungen. Neben dem individuellen Wunsch nach Weiterqualifizierung käme der Einrichtung entsprechender Weiterbildungsgänge dadurch auch berufspolitische Bedeutung zu.

Die Vortragende betonte, dass Weiterbildungen keine Aus- oder Abgrenzung von Tätigkeitsfeldern zur Folge habe. Auch Kollegen ohne entsprechende Weiterbildung könnten weiter mit den jeweiligen Patientengruppen arbeiten. Gleichzeitig würden entsprechende Weiterbildungen nicht dazu führen, dass sich Psychotherapeuten auf eine Patientengruppe spezialisieren müssten. Vorteil der Weiterbildung gegenüber Fortbildungen sei eine stärkere Sichtbarkeit der Qualifikation durch das Führen von Zusatztiteln, die eher im Sinne einer Werbewirkung für den weitergebildeten Kollegen zu verstehen sei. Frau Benecke setzte sich auch mit Kontra-Argumenten gegen die Einführung entsprechender Weiterbildungsangebote auseinander. Diese bestünden vor allem im Bedenken, dass eine immer weiterführende Spezialisierung von Psychotherapeuten mit einer Abwertung der Approbation einhergehen würde. Frau Benecke setzte diesem Argument entgegen, dass die Weiterbildungen nicht zu einer Aus- oder Abgrenzung von einzelnen Behandlungsbereichen führt, d.h. entsprechende Weiterbildungen nicht als Voraussetzung für die Behandlung bestimmter Patientengruppen gesehen würden. Vielmehr seien sie die Grundlage für ein spezialisiertes Behandlungsangebot bei bestimmten Problemstellungen, ähnlich dem Zusatztitel „Sportmedizin“ bei Internisten oder Allgemeinärzten. Entsprechende Weiterbildungen könnten dazu beitragen, dass qualifizierte Psychotherapeuten die Leitung entsprechend ausgerichteter Behandlungseinrichtungen übernehmen könnten. Dies sei beispielsweise im Bereich der Schmerzpsychotherapie bereits der Fall. Damit gehe ein zweites Gegenargument einher: Die Einführung entsprechender Weiterbildungen trage natürlich auch zu Differenzierungsprozessen und Hierarchisierung in Behandlungsteams bei. Dies erachtete Frau Benecke allerdings durchaus auch als gewollt – höhere Qualifikation solle natürlich auch mit entsprechender Verantwortung und ggfs. auch mit besserer Bezahlung einhergehen.

Erfahrungen aus Rheinland-Pfalz Im zweiten Teil ihres Vortrags schilderte Frau Benecke die Erfahrungen mit somatopsychologischen Weiterbildungsgängen aus Rheinland-Pfalz. Rheinland-Pfalz hat als einziges Bundesland in seiner Weiterbildungsordnung zwei somatopsychologische Bereiche verankert: Neben einer speziellen Schmerzpsychotherapie-Weiterbildung existiert dort die Weiterbildung „Psychodiabetologie“. Frau Benecke stellte kurz Inhalte und Umfang dieser Weiterbildungsangebote dar, und betonte, dass das Ziel der Weiterbildungen sei spezialisierte Therapieangebote für Menschen zu schaffen, die Probleme mit ihrer körperlichen Erkrankung, z.B. durch ein mangelhaftes Krankheitsmanagement, haben. Frau Benecke stellte besonders heraus, dass durch die vermittelten medizinischen Kenntnisse eine Zusammenarbeit und Kommunikation mit Ärzten „auf Augenhöhe“ möglich sei. Gleichzeitig vermittelte sie eindrücklich den Bedarf an entsprechenden Angeboten: In der spezialisierten Psychodiabetologie-Abteilung der Hochschulambulanz Mainz gebe es mittlerweile eine Warteliste von zwei Jahren auf einen Behandlungsplatz. Zuweisende Ärzte seien froh über das Behandlungsangebot, da die ambulante psychotherapeutische Versorgung von Patienten mit schwierigen Behandlungsverläufen häufig unzureichend sei.

Im Anschluss an den Vortrag ergab sich eine lebhafte Diskussion über mögliche Vor- und Nachteile derartiger Weiterbildungsangebote. Einige Kollegen mit Erfahrungen im Bereich Psychotherapie bei komorbiden körperlichen Erkrankungen hatten, betonten die Wichtigkeit und den Wert fundierter medizinischer Kenntnisse über die jeweilige Erkrankung. Gleichzeitig wurde eine entsprechende Weiterbildung als zu aufwändig wahrgenommen und auf entsprechende Fortbildungsangebote hingewiesen.

Versammlung beschloss mit großer Mehrheit Änderungen der Satzung und der Ordnung über Aufwandsentschädigungen und Reiskosten
Nach Abschluss der Diskussion wurde zunächst über einige Veränderungen der Satzung der PK Bremen abgestimmt. Diese Änderungen waren vor dem Hintergrund des Ende 2015 neu in Kraft getretenen Heilberufsgesetzes im Land Bremen notwendig geworden. Ebenfalls wurden Regelungen zu Reiskosten neu gefasst.

Resolution zur Überarbeitung der Psychotherapie-Richtlinie Im Bericht des Vorstands gab Karl Heinz Schrömgens einen kurzen Überblick über den Stand der Überarbeitung der Psychotherapie-Richtlinien, die im Rahmen des 2015 eingeführten Versorgungsstärkungsgesetzes gefordert wurde. Wesentliche Veränderungen betreffen dabei die Einführung einer psychotherapeutischen Sprechstunde, die als verpflichtend für die Aufnahme ambulanter Psychotherapie gelten soll, die Einführung neuer Behandlungskomponenten, wie einer Akutbehandlung oder expliziter Rezidivprophylaxe. Aus Sicht der Bremer Kammer sind damit in den Vorschlägen begrüßenswerte Impulse, aber auch eine weitere Formalisierung und Einschränkung der freien Berufsausübung enthalten.

Aktuell geben Bundespsychotherapeutenkammer, Bundesärztekammer sowie der Bundesdatenschutzbeauftragte Stellungnahmen zu den Entwürfen ab. Der Vorstand der PK Bremen hat im Zuge des Stellungnahmeprozesses detaillierte Rückmeldungen an die BPTK gegeben – die Kammerversammlung unterstützte diese Meinungsäußerung durch die Verabschiedung einer entsprechenden Resolution.

Eine erste Entscheidung über die Neufassung der Richtlinien wird am 16.6. dieses Jahres erfolgen. Der Vorstand der PK Bremen kündigte an, nach der Sommerpause eine Informationsveranstaltung für Mitglieder durchzuführen und über Inhalte und Implikationen der neuen Richtlinien zu informieren.

33. Kammerversammlung: Wie kann Versorgung in Bremen besser gelingen?

33. Kammerversammlung: Wie kann Versorgung in Bremen besser gelingen?
01.12.2015: Diskussion mit Peter Kurt Josenhans (AOK) auf der 33. Kammerversammlung – Ausschüsse und DPT- Delegierte neu gewähltAm 17.11.2015 lud der neu gewählte Vorstand zur ersten Kammerversammlung der neuen Amtsperiode ein. Auf der Tagesordnung stand neben Berichterstattung des Vorstandes über die Tätigkeit der ersten Monate seit der Neuwahl, der Beschlüsse über Haushalt und Beitragshebesatz, der Neuwahl der Ausschüsse und der Delegierten für den Deutschen Psychotherapeutentag ein Austausch mit dem Direktor Versorgung der AOK Bremen/Bremerhaven zur Versorgungssituation.

Zu hohe Ausgaben bei geringer Morbiditätslast
Zum ersten Mal in der Geschichte der Bremer Psychotherapeutenkammer war ein Vertreter der Krankenkassen zu einer Kammerversammlung als Hauptredner eingeladen. Herr Peter Kurt Josenhans, seit 2013 Direktor für Versorgung der AOK Bremen/ Bremerhaven, stellte „Erwartungen an die Psychotherapeutenschaft aus Sicht der größten bremischen Krankenkasse“ vor. Herr Josenhans präsentierte zunächst einige eindrückliche Zahlen zu den Kosten stationärer und ambulanter psychotherapeutischer Versorgung.

33. Kammerversammlung: Wie kann Versorgung in Bremen besser gelingen?
33. Kammerversammlung: Wie kann Versorgung in Bremen besser gelingen?
Die AOK habe im Jahr 2014 rund 27 Mio. Euro für stationäre psychiatrisch-psychotherapeutische Versorgung ausgegeben – dies entspricht einem Betrag von 122€ jährlich pro Versicherten. Dem gegenüber stünden rund 33€ pro Versicherten Ausgaben für ambulante Psychotherapie. Damit nehme Bremen im Bundesvergleich einen Spitzenplatz im Bereich der Versorgungskosten für stationäre Psychotherapie ein. Bedauerlich sei dabei, dass der Anteil ambulanter Behandlungen am Gesamtvolumen der Psychotherapiekosten seit Jahren konstant geblieben sei. Die Kasse wünsche sich eine stärkere Verlagerung der Versorgung in den ambulanten Bereich; gleichzeitig sehe sie dabei eine Reihe von Problemen. Eines dieser Probleme sei die vergleichsweise geringe Morbiditätslast im Rahmen der ambulanten Versorgung. Herr Josenhans erläuterte, dass die Kassen Gelder aus dem Gesundheitsfond aufgrund der Alters- und Geschlechtsverteilung ihrer Versicherten erhielten sowie auf Basis einer Morbiditätskomponente, die auf Basis der vergebenen Diagnosen ermittelt wird. In Bremen gebe es hier eine negative Entwicklung der Morbiditätslast im Vergleich zu anderen Bundesländern, so dass den hohen Kosten der psychotherapeutischen Versorgung auf der anderen Seite sinkende Einnahmen aus dem Gesundheitsfond gegenüberstünden. Er erläuterte, dass insbesondere nicht näher bezeichnete Diagnosen (Fxx.9) sowie Anpassungsstörungen mit deutlich geringeren Einnahmen für die Kasse verknüpft sein. In Bremen würden darüber hinaus insgesamt deutlich weniger Diagnosen kodiert als im Bundesdurchschnitt. Dies führe dazu, dass insgesamt weniger Geld für die Versorgung psychisch kranker Menschen zur Verfügung stände. Die AOK plädiere daher eindringlich dafür, trotz eventuell bestehender Bedenken hinsichtlich möglicher Stigmatisierung auch das Vorliegen „schwerer“ psychiatrischer Diagnosen zu kodieren.

Verbesserung der Versorgung durch Stilllegung von Sitzen?
Eine rege Diskussion entfachte sich an der Frage der allgemeinen Versorgungssituation mit ambulanter Psychotherapie in Bremen. Aus Sicht der AOK liege ein Problem darin, dass nicht in jedem Fall der Versorgungsauftrag durch niedergelassene Psychotherapeuten erfüllt werde. Darüber hinaus werde das Instrument der halben Kassensitze nicht ausreichend genutzt. Von Seiten der Psychotherapeutenschaft wurde für diese Perspektive Unverständnis geäußert, da die AOK als Kassenvertreter im Zulassungsausschuss wiederholt an der Entziehung von halben Sitzen ohne Neuausschreibung beteiligt gewesen sei – dies sei nicht mit einem Versorgungsinteresse vereinbar. Gerade junge Psychotherapeuten könnten durch die Ausschreibung dieser Sitze die Möglichkeit erhalten, die real existierenden Versorgungslücken zu schließen. Die Anwesenden forderten Herrn Josenhans auf, die Kasse solle sich stärker für den Erhalt von Sitzen einsetzen. Herr Schrömgens verwies dabei noch einmal auf Zahlen der KV, nach denen im Jahr 2012 durchschnittlich 26 Therapiesitzungen wöchentlich durch niedergelassene Psychotherapeuten abgerechnet worden seien – in Bremerhaven liege diese Zahl sogar bei 30 Therapiewochenstunden. Es könne also keine Rede davon sein, dass die Bremer Psychotherapeuten zu wenig arbeiteten. Herr Josenhans rief noch einmal dazu auf, andere Versorgungsmodelle, wie Anlaufpraxen oder Jobsharing zur Verbesserung der Versorgung zu überdenken.
Trotz inhaltlich unterschiedlicher Perspektiven wurde der Austausch von beiden Seiten als konstruktiv und informativ erlebt und weitere Veranstaltungen zur Fortsetzung des Diskurses angeregt.

Bessere Versorgung von Flüchtlingen im Fokus
Der Bericht des Vorstands thematisierte schwerpunktmäßig noch einmal die aktuelle Situation bei der psychotherapeutischen Versorgung von Flüchtlingen. Karl Heinz Schrömgens wies für den Vorstand auf die neu geschaffene Möglichkeit hin, eine Ermächtigung für die Versorgung traumatisierter Flüchtlinge bei der KV zu beantragen. Dies sei durch Institutionen ebenso möglich wie durch Einzelpersonen, wobei neben der Approbation und Fachkundenachweis keine weiteren Voraussetzungen für die Beantragung definiert worden seien. Die Vergütung von Dolmetschern sei dadurch jedoch nicht geregelt – nach wie vor gebe es keine reguläre Möglichkeit, auf ausgebildete Dolmetscher zuzugreifen und die Kosten dafür erstattet zu bekommen. Die Kammer ist im Gespräch mit den zuständigen Ressorts, um Lösungen zu finden.

Neuwahlen der Ausschüsse und Delegierten
Ein zweiter Schwerpunkt der Versammlung lag auf der Wahl der Ausschüsse und der Delegierten für den Deutschen Psychotherapeutentag (DPT). Hier galt zunächst der Dank allen Kammermitgliedern, die ehrenamtlich in einem der Ausschüsse bzw. dem neu einberufenen Arbeitskreis „Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie“ tätig waren. Hans Schindler und Karl Heinz Schrömgens überreichten Weinpräsente an die bisherigen Ausschussmitglieder und bedankten sich für die geleistete Arbeit.
Erfreulicherweise konnten auch für die folgende Amtsperiode Mitglieder für die Ausschussarbeit gewonnen werden. So wird der Beschwerde- und Schlichtungsausschuss seine Arbeit unter dem Vorsitz von Herrn Lorenz Böllinger mit den Kollegen Christoph Eschenröder, Margarete Meyer zu Altenschildesche, Marianne Paetow sowie Hilke Schröder fortsetzen, als Stellvertreter wurden Gabriele Graf und Christoph Sülz bestimmt. Für den Finanzausschuss übernimmt Franca Collmann den Vorsitz von Frau Angelika Thiele-Flor, die aus der Ausschussarbeit ausscheidet. Frau Collmann wird unterstützt von Karin Borowski und Christoph Sülz sowie Frau Silke von Weihe als Stellvertreterin. Der Fort- und Weiterbildungsausschuss wird zukünftig durch Ingrid Koop als Vorsitzende sowie durch Renate Flor, Kira Geisler, Alfred Hovestadt, Christoph Ralfs, Magnus Vorwold und Susanne Al-Wiswasi vertreten. Als stellvertretende Mitglieder wurden Dorothee Reinecke, Luise Nickel und Thomas Lang gewählt.

Als Delegierte für den DPT schlug der Vorstand der Bremer Kammer vor, Wiebke Rappen, Amelie Thobaben und Hans Schindler regulär zu entsenden, um eine enge Verknüpfung zwischen Vorstandsarbeit und DPT zu ermöglichen. Die vorgeschlagene Liste wurde mit großer Mehrheit von der Versammlung bestätigt. Als Stellvertreter wurden Franca Collmann, Sylvia Helbig-Lang und Christoph Ralfs gewählt.

Flüchtlinge brauchen schnell psychotherapeutische Hilfe – Psychotherapeuten fordern mehr Geld für „Refugio“ – Kammerpräsident Karl Heinz Schrömgens wiedergewählt

Flüchtlinge brauchen schnell psychotherapeutische Hilfe – Psychotherapeuten fordern mehr Geld für „Refugio“ – Kammerpräsident Karl Heinz Schrömgens wiedergewählt
17.06.2015: Der Präsident der Psychotherapeutenkammer Bremen, Karl Heinz Schrömgens, ist auf der Kammerversammlung am Dienstagabend (16. Juni 2015) im Bürgerhaus Weserterrassen mit großer Mehrheit für weitere vier Jahre im Amt bestätigt worden. Er steht der Vertretung der rund 600 im kleinsten Bundesland tätigen Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten seit der Kammergründung im Jahr 2000 ununterbrochen vor. Schrömgens kündigte nach seiner Wiederwahl an, sich in der neuen Amtsperiode gemeinsam mit seinen Vorstandskollegen insbesondere um eine bessere psychotherapeutische Versorgung psychisch kranker Menschen in Bremen und Bremerhaven zu kümmern. Zudem werde die anstehende Reform der Psychotherapeutenausbildung den Vorstand stark beschäftigen. Auch sein Stellvertreter Hans Schindler und Vorstandsmitglied Dr. Sylvia Helbig-Lang wurden wiedergewählt. Die bisherigen Beisitzer Axel Janzen und Helga Loest hatten sich nicht mehr zur Verfügung gestellt. Stattdessen gehören künftig Amelie Thobaben und Wiebke Rappen dem Vorstand an.

Mitglieder des neu gewählten Kammervorstandes, v. lks.: Stellv. Präsident Hans Schindler, Präsident Karl Heinz Schrömgens, die Beisitzerinnen Dr. Sylvia Helbig-Lang, Amelie Thobaben und Wiebke Rappen
Mitglieder des neu gewählten Kammervorstandes, v. lks.: Stellv. Präsident Hans Schindler, Präsident Karl Heinz Schrömgens, die Beisitzerinnen Dr. Sylvia Helbig-Lang, Amelie Thobaben und Wiebke Rappen

Mitglieder des neu gewählten Kammervorstandes, v. lks.: Stellv. Präsident Hans Schindler, Präsident Karl Heinz Schrömgens, die Beisitzerinnen Dr. Sylvia Helbig-Lang, Amelie Thobaben und Wiebke Rappen

Die Kammerversammlung forderte in einer Resolution die Politik auf, die psychotherapeutische Versorgung der wachsenden Zahl von Flüchtlingen in Bremen und Bremerhaven in angemessener Weise sicherzustellen. Es sei nicht akzeptabel, dass die Behandlung von Menschen, die Krieg, Vertreibung und Folter erlebt sowie Angehörige verloren haben, auf eine Kurzzeittherapie beschränkt wird, wie es das „Bremer Modell“ vorsieht. Das Modell mit der von der AOK herausgegebenen Gesundheitskarte verfolgt das Ziel, den Flüchtlingen einen unkomplizierten Zugang zum gesundheitlichen Versorgungssystem zu ermöglichen. Fachlich nicht hinnehmbar sei es, dass bei Beantragung einer Psychotherapie eine Begutachtung durch das Klinikum Bremen-Ost beziehungsweise durch das Gesundheitsamt in Bremerhaven vorgeschaltet werde. Dies führe zu einer unnötigen zusätzlichen Belastung von in der Regel schwer traumatisierten Menschen. Außerdem gebe es viel zu lange Wartezeiten in der Regelversorgung. Das Beratungs- und Behandlungszentrum für Flüchtlinge und Folteropfer „Refugio“ in Bremen leiste mit hoher Kompetenz einen wichtigen Beitrag zur schnellen psychosozialen Betreuung und psychotherapeutischen Behandlung von Flüchtlingen. Dessen Grundfinanzierung durch das Land sollte auf 100 000 Euro verdoppelt werden, damit „Refugio“ den wachsenden Anforderungen gerecht werden könne. Außerdem, so heißt es in der Resolution weiter, sollte das Zentrum und das dort tätige qualifizierte Personal in die Regelversorgung durch die gesetzlichen Krankenversicherungen aufgenommen werden. Darüber hinaus fordern die Kammermitglieder, dass die Kosten für Dolmetscherdienste übernommen werden.

Lebendiges Klima auf der Kammerversammlung
Lebendiges Klima auf der Kammerversammlung

Lebendiges Klima auf der Kammerversammlung

Nicht nur für Flüchtlinge, sondern für psychisch kranke Menschen allgemein müsse ein schnellerer Zugang zur Behandlung ermöglicht werden, heißt es in einer weiteren Resolution, die am Dienstagabend verabschiedet worden ist. Darin fordert die Kammerversammlung die gesetzlichen Krankenkassen im Land Bremen auf, im Interesse ihrer Versicherten das qualifizierte Behandlungsangebot auch von jenen Psychotherapeuten verstärkt zu nutzen, die keine Kassenzulassung besitzen. Außerdem sollten Krankenkassen und Kassenärztliche Vereinigung nicht länger die Weitergabe von Praxissitzen erschweren, weil dadurch schon „in erheblichem Maß Behandlungsmöglichkeiten abgebaut wurden.“

Protestaktionen gegen den Wissenschaftsplan 2020 – Für Erhalt des Studienganges Psychologie in Bremen

Protestaktionen gegen den Wissenschaftsplan 2020 – Für Erhalt des Studienganges Psychologie in Bremen
13.06.2014: Kammervorstand der PKHB ruft zur Teilnahme am Protestmarsch auf: 18. Juni – 12.30 Hauptbahnhof
Sehr geehrte Kollegin, sehr geehrter Kollege,

die Fachschaft Psychologie an der Universität Bremen ruft im Verbund mit dem AStA der Universität und der Hochschule Bremen zu einer Demonstration für den Erhalt des Studienganges Psychologie an der Uni Bremen und gegen den Wissenschaftsplan 2020 auf.

Mittwoch, 18. Juni 2014
Treffpunkt 11.55 Uhr Universität, bzw. Hochschule Bremen zur Fahrrad- Demo
Treffpunkt 12.30 Uhr am Hauptbahnhof zum Protestmarsch durch die Innenstadt zur Bürgerschaft am Marktplatz, die an diesem Tag tagt.
Weitere Informationen unter www.protest-bremen.info
Wir rufen Sie auf: Beteiligen Sie sich an diesem Protest! Setzen Sie ein Zeichen!
Drücken Sie Ihren Protest in Schreiben an die Senatorin für Bildung und Wissenschaft, Rembertiring 8, 28195 Bremen und an den Rektor der Universität, Universitätsallee, 28359 Bremen aus!
Die Fachschaft Psychologie freut sich über Solidaritätsbekundungen unter fspsycho-intern@mailman.zfn.uni-bremen.de
Es geht auch um die Zukunft unseres Berufes und einer zukünftigen guten Versorgung psychisch kranker Menschen.

30. Kammerversammlung beschäftigt sich mit wichtigen Themen

30. Kammerversammlung beschäftigt sich mit wichtigen Themen
19.05.2014: Mitglieder verabschieden mehrere Resolutionen und setzen sich mit Weitergabe von Praxen auseinanderStark besucht war die 30.Kammerversammlung der Bremer Psychotherapeutenkammer, die am 13. Mai stattgefunden hat – nicht wie gewohnt im Bürgerhaus Weserterrassen, sondern im Fortbildungszentrum der Ärztekammer. Insgesamt 64 Mitglieder folgen der Einladung des Kammervorstandes, der ein Thema auf die Tagesordnung gesetzt hatte, das offenbar viele Mitglieder interessiert: Reformbedarf in der ambulanten und stationären Versorgung. Timo Harfst, wissenschaftlicher Mitarbeiter der Bundespsychotherapeutenkammer, führte die Anwesenden mit einem interessanten Vortrag in das Thema ein. Ein weiterer wichtiger Punkt an diesem Abend war die Frage, wie die Weitergabe psychotherapeutischer Praxen angesichts einer rigider werdenden Zulassungspraxis gestaltet werden kann. Hierzu nahmen der Justitiar der Kammer, Bernd Rasehorn, und Kammermitglied Amelie Thobaben Stellung. Darüber hinaus verabschiedeten die Mitglieder gleich drei Resolutionen. Dabei ging es um die geplante Schließung des Studiengangs Psychologie an der Bremer Universität, um den Erhalt psychotherapeutischer Kassensitze im Land Bremen und um eine Reform der Rahmenbedingungen für Psychotherapie (siehe Anhänge).

Reformbedarf in der psychotherapeutischen Versorgung Timo Harfst wies in seinem Vortrag auf die zunehmende Bedeutung der Psychotherapie für die gesundheitliche Versorgung in Deutschland hin. So habe die jüngste Studie zur Gesundheit Erwachsener in Deutschland (DEGS) gezeigt, dass etwa 27 Prozent der Erwachsenen im Jahresverlauf an einer behandlungsbedürftigen psychischen Erkrankung leiden. Die gestiegene Bedeutung könne auch daran erkannt werden, dass in allen S3-Leitlinien für die Behandlung psychischer Erkrankungen Psychotherapie als die zentrale Therapiemethode alleine oder neben pharmakologischer Behandlung empfohlen werde. Demgegenüber stehe ein erschwerter Zugang zu psychotherapeutischen Leistungen. Die Wartezeiten auf ein Erstgespräch variierten von Bundesland zu Bundesland zwischen bestenfalls knapp neun und schlimmstenfalls nahezu 20 Wochen. Auch wenn dies von interessierter Seite immer wieder behauptet werde, lägen die Ursachen des Versorgungsproblems nicht daran, dass Psychotherapeuten zu wenig arbeiteten, dass es eine „Überversorgung“ in Großstädten gebe und die Therapien zu lange dauerten. Vielmehr fehle es an einer Steuerung des Zugangs, an differenzierter Versorgung und an der Integration psychotherapeutischer Kompetenz. Diese scheine auch die Bundesregierung verstanden zu haben. Aus dem Koalitionsvertrag der CDU/CSU und der SPD gehe hervor: „Wir wollen in der psychotherapeutischen Versorgung Wartezeiten reduzieren und mehr Betroffenen ein zeitnahes Angebot für eine Kurzzeittherapie eröffnen. Hierzu werden wir das Antrags- und Gutachterverfahren entbürokratisieren, die Gruppentherapie fördern und den Gemeinsamen Bundesausschuss beauftragen, in einer gesetzlich definierten Frist die Psychotherapie-Richtlinie zu überarbeiten. Die bestehenden Befugniseinschränkungen für Psychotherapeuten werden wir überprüfen.“ Harfst warb in seinem Vortrag dafür, dass die Psychotherapeutenschaft sich aktiv in die anstehenden Reformen einbringt und eigene Vorschläge unterbreitet. Das Festhalten am Status quo könne keine Antwort sein. Die Psychotherapeuten von Morgen müssten ein ergänzendes Angebot zur hausärztlichen Praxis unterbreiten, quasi eine Lotsenfunktion für die Patienten übernehmen. Dazu bedürfe es umfassender Koordinationsaufgaben, die beispielsweise durch Einrichtung einer Psychotherapeutischen Sprechstunde bewältigt werden könnten. Leistungen dieser Sprechstunde: Erstuntersuchung und Anamnese, Orientierende Erstdiagnostik, Vorläufige Indikationsstellung und Verweis bzw. Überweisung zu einem bedarfsgerechten Versorgungsangebot. Dazu müsse in jedem Fall die Psychotherapie-Richtlinie überarbeitet werden. Zudem solle die die Gruppentherapie eine Aufwertung und Förderung erfahren, u.a. durch eine Befreiung vom Gutachterverfahren und durch eine bessere Honorierung. Auch sollte es evidenzbasierte Erweiterungen der Indikationen für Psychotherapien geben und eine Erhaltungstherapie bei chronischen Erkrankungen.

Besonderes Angebot für psychisch kranke Menschen mit komplexem Leistungsbedarf Für psychisch kranke Menschen mit einem komplexen Leistungsbedarf müssten sich vernetzte, multiprofessionell aufgestellte und ambulant orientierte Angebote entwickeln, in denen Psychotherapeuten eine wichtige Rolle spielen. Mit Blick auf die stationäre Versorgung führte Harst aus, dass Patienten ein multimodales Versorgungsangebot auf der Basis einer psychotherapeutischen Grundhaltung erhalten sollten bei gleichzeitiger Wahrung der Behandlerkontinuität. Über die Qualifikation und die Anzahl des therapeutischen Personals könne eine evidenzbasierte Behandlung erreicht werden.

Zustimmung und Skepsis in der Diskussion In der anschließenden Diskussion des Vortrages äußerten einige Kammermitglieder ihre Zweifel daran, dass die vorgeschlagenen Koordinationsaufgaben von einzeln praktizierenden Psychotherapeuten geleistet werden können. Hier seien größere Einheiten gefragt, wie beispielsweise Praxisgemeinschaften oder MVZ. Auch sei in dem Vortrag zu wenig auf die übenden Verfahren eingegangen, deren Stellenwert zugenommen habe. Nach der Aussprache verabschiedeten die Kammermitglieder ihre Resolution zur Reform der Rahmenbedingungen für Psychotherapie, die sehr ausführlich den Reformbedarf begründet.

Weitergabe von psychotherapeutischen Praxen: Was ist zu beachten? Über rechtliche Möglichkeiten von Psychotherapeuten, die ihre Praxis weitergeben wollen, berichtete Rechtsanwalt Bernd Rasehorn in seinem Beitrag (Vortrag siehe Anhang). Vom regulären Nachbesetzungsverfahren über Job-Sharing bis zur Anstellung einer Psychotherapeutin bzw. –therapeuten, auch bis hin zum Praxisverkauf mit Anstellung und Rückumwandlung in Zulassung reichte die Bandbreite. Amelie Thobaben stellte aus psychotherapeutischer Sicht einige Aspekte dar, die bei der Weitergabe einer Praxis zu berücksichtigen sind (Vortrag siehe Anhang.

Für den Erhalt psychotherapeutischer Kassensitze Im Rahmen der Berichterstattung der Arbeit des Kammervorstandes seit Oktober 2013 bis jetzt (siehe Anlage), der allen Mitgliedern im Vorfeld zugegangen war, ging Kammerpräsident Karl Heinz Schrömgens ausführlich auf die Klage einer Kollegin gegen die Spruchpraxis des Zulassungsausschusses beim Verkauf ihrer Praxis ein. Er berichtete, dass auf Initiative von Kolleginnen und Kollegen ein Rechtshilfefond eingerichtet worden ist, um die Klage mit zu finanzieren. Seit Einrichtung des Fonds im März 2014 hätten die Mitglieder insgesamt 2200 Euro eingezahlt. Er bat um weitere Spenden. Zugleich rief er Kammermitglieder auf, die mit der Spruchpraxis des Zulassungsausschusses wegen des Verkaufs ihrer Praxis ebenfalls nicht einverstanden sind, dagegen zu klagen. Anschließend wurde die vom Vorstand vorgelegte Entschließung „Für den Erhalt psychotherapeutischer Kassensitze im Land Bremen“ nach kurzer Diskussion und Ergänzung verabschiedet. Auch die dritte Resolution zur Schließung des Studiengangs Psychologie an der Bremer Universität wurde nach kurzer Diskussion und kleinen Änderungen von der Versammlung verabschiedet.

29. Kammerversammlung der PKHB: Reform der Ausbildung noch für längere Zeit ein wichtiges Thema

29. Kammerversammlung der PKHB: Reform der Ausbildung noch für längere Zeit ein wichtiges Thema
21.11.2013: Erstmals befasste sich die bremische Kammerversammlung mit Konzepten einer möglichen Direktaubildung. Des weiteren nahm die Versammlung den Tätigkeitsbericht des Vorstandes entgegen und diskutierte kritisch die gegenwärtige Praxis des Zulassungsausschusses Psychotherapeuten. Einmütig wurde der Haushalt 2014 verabschiedet, ohne dass eine Anhebung des Hebesatzes nötig wurde.

Karl Heinz Schrömgens (links) und Dr. Sylvia Helbig sowie Axel Janzen (rechts) vom Kammervorstand begrüßten Dr.Walter Ströhm
Karl Heinz Schrömgens (links) und Dr. Sylvia Helbig sowie Axel Janzen (rechts) vom Kammervorstand begrüßten Dr.Walter Ströhm

Karl Heinz Schrömgens (links) und Dr. Sylvia Helbig sowie Axel Janzen (rechts) vom Kammervorstand begrüßten Dr.Walter Ströhm

Für eine engagierte Diskussion hat auf der 29. Kammerversammlung der Bremer Psychotherapeutenkammer am 5. November das Thema „Reform der Psychotherapieausbildung“ gesorgt. Der Kammervorstand hatte als Referenten Dr. Walter Ströhm eingeladen, der als Input für die folgende Diskussion die Reformvorstellungen der Deutschen Fachgesellschaft für Verhaltenstherapie (DVT) erläuterte. Gleich bei der Begrüßung der Mitglieder und des Referenten hatte Kammerpräsident Karl Heinz Schrömgens die Intention des Kammervorstandes verdeutlicht, die Diskussion dieses wichtigen Themas insgesamt zu fördern und durch eine intensive Auseinandersetzung mit den verschiedenen Vorschlägen zu vertiefen.

Wie kann eine Weiterbildung nach einer Direktausbildung aussehen?Unter dem Titel „Was spricht für eine Direktausbildung?“ zeigte Dr. Walter Ströhm auf, welche Struktur ein grundständiges Studium „Psychotherapie“ haben könnte, das mit einem Staatsexamen endet und zur Approbation führt. Danach sollen während des Studiums alle wissenschaftlich anerkannten Verfahren gelehrt werden. Nach Erteilung der Approbation, so der Vorschlag der DVT, schließt sich eine Weiterbildung an, in der es eine Verfahrensvertiefung gibt. Ströhm unterstrich, dass der DVT-Vorschlag in vielen Punkten der medizinischen Aus- und Weiterbildung entspricht. Das Bundesgesundheitsministerium favorisiere die Direktausbildung aus systematischen Gründen, aber vor allem wegen der psychotherapeutischen Versorgung der Bevölkerung. Diese sei nämlich besorgniserregend, weil für die Zukunft ein drastischer Ärztemangel – vor allem in ländlichen Gebieten – prognostiziert werde. Die Lücke, die entstehe, müsse durch andere Berufsgruppen geschlossen werden. Dies könne insbesondere im Bereich der Kliniken dazu führen, dass Aufgaben, die bisher nur von Ärzten wahrgenommen worden sind, dann von Psychotherapeuten übernommen werden müssten. Diese Entwicklung sei auch eine historische Chance, die lange geforderte Gleichstellung mit den Ärzten, insbesondere was die Vergütung der angestellten Psychotherapeuten angeht, zu erreichen.
Walter Ströhm führte weiter aus, dass das Konzept der DVT bisher in der Fachdiskussion eine gute Resonanz erfahren habe. Die Vorteile seien ein breit definiertes Berufsbild, eine längere und umfassende Qualifizierung, eine solide Strukturqualität und vor allem eine gesicherte finanzielle Situation der Psychotherapeuten, die sich in der Weiterbildung in einem Richtlinienverfahren befinden. Die Approbation würde zwar auf einem deutlich niedrigeren Niveau erfolgen, dafür stünde die Herausbildung der Fachkunde stärker im Fokus.

In der anschließenden Diskussion wurde unter anderem problematisiert, dass sich das Konzept sehr an der Arbeit in den Kliniken orientiere und bei zu starker Anlehnung an die ärztliche Ausbildung Potenziale verloren gingen. Hier sind nach Ströhms Auffassung die Psychotherapeutenkammern gefordert, die strukturellen Voraussetzungen in den Weiterbildungsordnungen zu schaffen. Das hätte den Vorteil, dass die Weiterbildungsbefugnisse zukünftig von den Psychotherapeutenkammern vergeben werden würden – und damit von der Profession selbst. Kritisch angemerkt wurde in der Diskussion auch die frühe Approbationserteilung nach nur geringer praktischer Tätigkeit. Zudem wurde die Finanzierung des Modells infrage gestellt und der Selbsterfahrungsanteil als zu gering erachtet.

Die Mitglieder begrüßten einhellig die in dem Konzept vorgesehene gerechte Entlohnung der Weiterbildungsteilnehmer sowie die Chance einer tariflichen Gleichstellung von in Kliniken arbeitenden approbierten Psychotherapeuten mit Ärzten. Der derzeitige Rechtsstatus von Psychotherapeuten in Kliniken und deren Vergütung wurden als höchst unbefriedigend angesehen.
Vorgehen des Zulassungsausschuss nicht hinnehmbarAls weiterer Punkt stand der Tätigkeitsbericht des Kammervorstandes auf der Tagesordnung, zu dem Karl Heinz Schrömgens mündliche Ergänzungen vortrug. Er erläuterte die im Bericht dargelegten Vorgänge im Zulassungsausschuss Bremen. Dort kam es auf Drängen der Krankenkassen und des Vorstandes der Bremer KV zu einem Richtungsbeschluss. Dieser sieht laut Kammerpräsident bei Veräußerungsanträgen von Praxen ein bestimmtes Beurteilungsraster vor:
• Praxen, die durchschnittlich unter 10 Behandlungsstunden erbracht haben, stellen danach keine fortführungsfähige Praxis dar. Ein solcher Sitz wird nicht ausgeschrieben und hat, da ohne Praxissubstrat, keinen Wert.

• Praxen zwischen 10 und 20 Behandlungsstunden haben nur einen halben Versorgungsauftrag erfüllt, somit könne nur ein halber Sitz ausgeschrieben werden, die andere Hälfte entfällt, auch ohne Entschädigung.

• Nur Praxen mit über 20 erbrachten Behandlungsstunden gelten als voll fortführungsfähig.

Schrömgens äußerte sein Bedauern darüber, dass die sechs im Zulassungsausschuss tätigen Psychotherapeuten nicht durch geschlossenes Stimmverhalten ihre Möglichkeit genutzt hätten, dieses Vorgehen im Interesse der Aufrechterhaltung der psychotherapeutischen Versorgung und der Arbeitsmöglichkeiten für den psychotherapeutischen Nachwuchs zu verhindern. Die Bremer Kammer sehe in einem solchen Vorgehen einen Verstoß gegen die geltende Sozialgerichts-Rechtsprechung und empfehle betroffenen Mitgliedern, Rechtsmittel einzulegen. Sie biete ihren Mitgliedern Beratung an, wenn sie ihre Praxen veräußern wollten. In der anschließenden Aussprache wurde das Vorgehen des Zulassungsausschusses deutlich kritisiert und der Kammervorstand in seiner Position unterstützt. Dass der Zulassungsausschuss sich aktiv an einem Abbau von psychotherapeutischen Sitzen beteilige, sei nicht hinnehmbar, auch nicht dass er nicht autark auftrete. Hier seien die psychotherapeutischen Vertreter gefragt, dieser Entwicklung entgegenzuwirken. Der Justitiar der Bremer Kammer, Bernd Rasehorn, teilt in dem Zusammenhang mit, dass er zurzeit verschiedene Praxisabgeber vertrete. Er bot interessierten Mitgliedern an, sich bei Fragen zu dem Thema an ihn zu wenden.

Haushalt 2014 beschlossenAm Ende der Kammerversammlung beschlossen die Mitglieder den Jahresabschluss 2012 und entlasteten damit den Vorstand. Außerdem wurde der Haushaltsplan 2014 verabschiedet. Der Beitragshebesatz konnte mit 0,89 % stabil gehalten werden. Ebenfalls kam es zu einer Änderung der Gebührenordnung.

28. Kammerversammlung der PKHB am 07. Mai 2013 diskutierte Reform des Gutachterverfahrens

28. Kammerversammlung der PKHB am 07. Mai 2013 diskutierte Reform des Gutachterverfahrens
13.05.2013: Vorschlag der TK für eine Koordinierungsstelle einmütig abgelehnt – Versammlung nahm Tätigkeitsbericht mit Beifall entgegen – Ausschuss für Berufsrecht und Berufsordnung neu gebildetHauptthema dieser Kammerversammlung war das Gutachterverfahren im Rahmen der ambulanten Vertragspsychotherapie. Sabine Schäfer, Mitglied im Unterausschuss Psychotherapie des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) referierte zum Thema: „Reform der Psychotherapie-Richtlinie: Zukunft des Gutachterverfahrens-Wegfall, Modifizierung, Weiterentwicklung?“ (siehe Anlage) In dem fast einstündigen Vortrag informierte sie sowohl über die historische Entwicklung der Regelungen, die Zusammensetzung der verschiedenen Gremien, die unterschiedlichen Sichtweisen auf die Frage der Qualitätskontrolle als auch der verschiedenen sehr unterschiedlichen Ideen aus Kassen, KBV und den psychotherapeutischen Berufsverbänden, wie die Qualitätskontrolle weiterentwickelt werden könnte.

In der Diskussion wurde schnell deutlich, dass die subjektive Belastung durch das momentan geltende Gutachterverfahren verfahrensspezifisch unterschiedlich erlebt wird. Deutlich wurde auch, dass ein Antragsverfahren wichtig und eine Qualitätssicherung nicht zu umgehen sind. Einer Verschlankung des Gutachterverfahrens und eine dem Aufwand angemessene Vergütung schienen Forderungen zu sein, hinter denen viele Kolleginnen und Kollegen stehen. Einig waren sich die Anwesenden, dass dies nur der Anfang gewesen sein kann. Die Kammerversammlung nahm den Tätigkeitsbericht des Kammervorstandes für das zurückliegende Halbjahr entgegen (siehe Anlage) und bedankte sich für die geleistete Arbeit mit kräftigem Beifall.

Weiterhin wurde eine Resolution, die sich mit dem Thesen-Papier der Techniker Krankenkasse (siehe Anlage) zur ambulanten Psychotherapie kritisch auseinander setzt, beschlossen (siehe Anlage) und ein Kammerausschuss zur Überarbeitung der Berufsordnung gebildet. In den Ausschuss wurden gewählt: Inge Hahn, Dagmar Schäperclaus, Amelie Thobaben, Margarete Zepf und Karl Heinz Schrömgens.

PiA- Demonstration durch Bremer Innenstadt

PiA- Demonstration durch Bremer Innenstadt
15.11.2012: Bremer Psychotherapeutinnen und Pschotherapeuten in der Ausbildung protestierten gegen unzureichende Bedingungen der Ausbildung

Bremer Demo der PiA
Bremer Demo der PiA

Bremer Demo der PiA

120 Psychotherapeuten in der Ausbildung und Studenten des Studienganges Psychologie an der Bremer Universität folgten dem Demonstrationsaufruf. Die Demonstration richtete sich gegen die mangelhafte Bezahlung ihrer Arbeit und die Unklarheiten darüber, welcher Abschluss seit der Umstellung von Diplom- auf Bachelor-/Masterstudiengänge zur psychotherapeutischen Ausbildung befähigt. Sie forderten von der Politik klare gesetzliche Regelungen, damit endlich eine angemessene Vergütung festgeschrieben wird.

Karl Heinz Schrömgens, Präsident der Bremer Psychotherapeutenkammer, war ebenfalls vor Ort und drückte in einem Statement seine Solidarität mit den Zielen der Ausbildungsteilnehmer aus und verwies auf die vielfältigen Aktivitäten der Kammer in den vergangenen Jahren, um die Anliegen der Ausbildungsteilnehmer zu befördern. Es sei ein Skandal, dass seit zwei Jahren die Reformvorschläge der Psychotherapeutenschaft beim Bundesgesundheitsministerium vorliegen und bis heute nicht aktiv an einer Reform gearbeitet würde.

Die Demonstration wurde unterstützt von der Gewerkschaft ver.di. Gewerkschaftssekretär Uwe Schmid übernahm die Verantwortung für die Demonstration, die vom Bahnhofsvorplatz durch die Innenstadt zur Bürgerschaft führte. Dort empfing die Senatorin für Bildung, Wissenschaft und Gesundheit Renate Jürgens- Pieper Vertreterinnen der Protestierenden zu einem kurzen Gespräch und sicherte ihnen Unterstützung der Anliegen auf Bundesebene zu.

27. Kammerversammlung der PKHB mit umfangreicher Themenpalette

27. Kammerversammlung der PKHB mit umfangreicher Themenpalette
07.11.2012: Resolution zur Vergütung psychotherapeutischer Leistungen beschlossen – Ergänzung der Weiterbildungsordnung um die Weiterbildung in „Systemischer Therapie“Am 6. November fand die gut besuchte 27. Versammlung der Bremer Psychotherapeutenkammer statt. Auf der Tagesordnung stand die Erweiterung der Weiterbildungsordnung um den Bereich „Systemische Therapie“. Der stellvertretende Kammerpräsident Hans Schindler führte mit einem kurzen Vortag „Systemische Therapie – Ihre Relevanz für die Behandlung psychisch kranker Menschen“ ins Thema ein. Die Wirksamkeit der Systemischen Therapie ist sowohl durch RCT-Studien wie auch durch naturalistische Effektivitätsstudien nachgewiesen (vgl. PTJ 1/2007). Obwohl vom GBA bisher noch nicht als Richtlinienverfahren anerkannt, spielt sie für ambulante Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten in der stationären Psychotherapie und Psychiatrie sowie in Erziehungs- und Familienberatungsstellen eine wichtige Rolle. Dieser Tatsache folgend ist es nur angemessen den approbierten Kammermitgliedern die Möglichkeit einzuräumen, sich durch eine anerkannte Weiterbildung entsprechend zu qualifizieren.
Einstimmig wurde beschlossen, den allgemeinen Teil der Weiterbildungsordnung zu verändern, „wissenschaftlich anerkannte Verfahren“ als mögliche Bereiche einzuführen und die Systemische Therapie hier aufzunehmen. Ohne Gegenstimme mit wenigen Enthaltungen wurde dann der Weiterbildungsordnungsteil angenommen. Dieser entspricht im Wesentlichen der auf dem Deutschen Psychotherapeutentag beschlossenen Rahmenprüfungsordnung und wird auf der Webseite der Bremer Psychotherapeutenkammer nach Genehmigung durch die Aufsichtsbehörde nachzulesen sein.
Danach stand die Aussprache über den schriftlich vorgelegten Bericht des Vorstands und eine Resolution zur Verbesserung der Honorarsituation der niedergelassenen Psychotherapeuten auf der Tagesordnung. In der Diskussion fand die Arbeit des Bremer Kammervorstands viel Anerkennung, auch weil das Thema der Honorarsituation aufgegriffen wurde und aktiv vertreten wird. Deutlich wurde aber auch, dass die psychotherapeutischen Vertreter in der KV gefordert sind, diese Anliegen in den dortigen Gremien einzubringen. Darüber hinaus brauchen wir eine Unterstützung aus dem politischen Bereich und durch den Gesetzgeber, wenn die Honorierung der psychotherapeutischen Leistungen entscheidend verbessert werden soll. Einstimmig wurde die Resolution angenommen. Gleichgerichtete Aktivitäten von Vorstand und einzelnen Mitgliedern sind geplant.
Danach wurden zwei Anträge aus der Mitgliedschaft diskutiert und abgestimmt. Der Antrag, dass Erlöse aus ganzen oder halben Praxisverkäufen nicht auf die Beitragsermittlung angerechnet werden, wurde mit einer deutlichen Mehrheit abgelehnt. Ein Antrag, dass Weiterbildungszertifikate auch rückwirkend beantragt werden können, fand bei vielen Enthaltungen eine Mehrheit. Seine Umsetzbarkeit muss nun mit der Psychotherapeutenkammer Niedersachsen besprochen werden, da die PKHB mit der PKN in Kooperation Akkreditierung und Zertifizierung der Fortbildung gemeinsam betreiben.
Danach ging es zum Abschluss noch um Finanzen. Der Jahresabschluss war turnusgemäß von einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft einer prüferischen Durchsicht unterzogen worden. Der Vorstand wurde ohne Gegenstimmen entlastet. Der Haushaltsplan 2013 und der konstant bleibende Hebesatz wurden danach einstimmig beschlossen.

Neues Psychotherapeutenverfahren bei der Gesetzlichen Unfallversicherung

Neues Psychotherapeutenverfahren bei der Gesetzlichen Unfallversicherung
Seit dem 1. Juli 2012 ist das bisherige Modellverfahren zur Einbindung von Psychotherapeuten in der psychotherapeutischen Behandlung von Unfallopfern durch das neue ‚Psychotherapeutenverfahren‘ der Gesetzlichen Unfallversicherungen ersetzt worden.
Die ‚Anforderungen‘ finden Sie unter:
www.dguv.de/medien/inhalt/reha_leistung/verguetung/psycho_verf.pdf

Das entsprechende Gebührenverzeichnis finden Sie unter:
www.dguv.de/medien/inhalt/reha_leistung/verguetung/psycho_geb_04.pdf

Wir bitten um sorgfältige Kenntnisnahme. Es ist für alle Kolleginnen und Kollegen von Interesse, die im Rahmen ihrer Privat- oder Kassenpraxis sogenannte BG- Fälle behandeln und abrechnen.