Informationen für Weiterbildungsbefugte und Weiterbildungsstätten

Weiterbildung nach der WBO für PT

Weiterbildungsstätten

Die Voraussetzungen für die Anerkennung der Weiterbildungsstätten finden Sie in § 6 der Weiterbildungsordnung.

Eine Info-Broschüre für zukünftige Weiterbildungsstätten, Weiterbildungsbefugte und Weiterbildungsteilnehmer*innen finden Sie hier:  Flyer neue Weiterbildung

Weiterbildungsbefugte

Die Voraussetzungen für die Anerkennung der Weiterbildungsbefugten finden Sie in § 6 der Weiterbildungsordnung.

Eine Info-Broschüre für zukünftige Weiterbildungsstätten, Weiterbildungsbefugte und Weiterbildungsteilnehmer*innen finden Sie hier: Flyer neue Weiterbildung

Supervisor*innen

Folgt demnächst

Weiterbildung nach der WBO PP und KJP

WBO PP und KJP regelt die Voraussetzungen für die Anerkennung als Weiterbildungsstätte für Bereichsweiterbildung.

Weiterbildungsordnung

Bitte wenden Sie sich an die Geschäftsstelle, wenn Sie einen Antrag auf Zulassung als Weiterbildungsstätte oder Anerkennung als Weiterbildungsbefugte stellen möchten.

Sie erreichen uns täglich telefonisch:
Mo, Di, Do, Fr von 10 – 12 Uhr
Mi von 13 – 14:30 Uhr

Fon: 0421 – 27 72 000
verwaltung@pk-hb.de