Informationen für Weiterbildungsbefugte und Weiterbildungsstätten

Weiterbildung nach der WBO für PP und KJP

Weiterbildungsstätten

Die Voraussetzungen für die Anerkennung der Weiterbildungsstätten finden Sie in § 6 der Weiterbildungsordnung.

Eine Info-Broschüre für zukünftige Weiterbildungsstätten, Weiterbildungsbefugte und Weiterbildungsteilnehmer*innen finden Sie hier:  Flyer neue Weiterbildung

Die PK HB hat aktuell noch keine zugelassenen Weiterbildungsstätten.

Weiterbildungsbefugte

Die Voraussetzungen für die Anerkennung der Weiterbildungsbefugten finden Sie in § 6 der Weiterbildungsordnung.

Eine Info-Broschüre für zukünftige Weiterbildungsstätten, Weiterbildungsbefugte und Weiterbildungsteilnehmer*innen finden Sie hier: Flyer neue Weiterbildung

Die PK HB hat aktuell noch keine anerkannten Weiterbildungsbefugten.

Supervisor*innen

Die PK HB hat aktuell noch keine anerkannten Supervisor*innen.

Weiterbildung nach der WBO Pt

Bitte wenden Sie sich an die Geschäftsstelle, wenn Sie einen Antrag auf Zulassung als Weiterbildungsstätte oder Anerkennung als Weiterbildungsbefugte stellen möchten.

Sie erreichen uns täglich telefonisch:
Mo, Di, Do, Fr von 10 – 12 Uhr
Mi von 13 – 14:30 Uhr

Fon: 0421 – 27 72 000
verwaltung@pk-hb.de

Formulare