Weiterbildung nach der WBO für PT
Weiterbildungsstätten
Die Voraussetzungen für die Anerkennung der Weiterbildungsstätten finden Sie in § 6 der Weiterbildungsordnung.
Eine Info-Broschüre für zukünftige Weiterbildungsstätten, Weiterbildungsbefugte und Weiterbildungsteilnehmer*innen finden Sie hier: Flyer neue Weiterbildung
Weiterbildungsbefugte
Die Voraussetzungen für die Anerkennung der Weiterbildungsbefugten finden Sie in § 6 der Weiterbildungsordnung.
Eine Info-Broschüre für zukünftige Weiterbildungsstätten, Weiterbildungsbefugte und Weiterbildungsteilnehmer*innen finden Sie hier: Flyer neue Weiterbildung
Supervisor*innen
Folgt demnächst
Weiterbildung nach der WBO PP und KJP
WBO PP und KJP regelt die Voraussetzungen für die Anerkennung als Weiterbildungsstätte für Bereichsweiterbildung.
Bitte wenden Sie sich an die Geschäftsstelle, wenn Sie einen Antrag auf Zulassung als Weiterbildungsstätte oder Anerkennung als Weiterbildungsbefugte stellen möchten.
Sie erreichen uns täglich telefonisch:
Mo, Di, Do, Fr von 10 – 12 Uhr
Mi von 13 – 14:30 Uhr
Fon: 0421 – 27 72 000
verwaltung@pk-hb.de
