Weiterbildung nach der WBO für PP und KJP
Weiterbildungsstätten
Die Voraussetzungen für die Anerkennung der Weiterbildungsstätten finden Sie in § 6 der Weiterbildungsordnung.
Eine Info-Broschüre für zukünftige Weiterbildungsstätten, Weiterbildungsbefugte und Weiterbildungsteilnehmer*innen finden Sie hier: Flyer neue Weiterbildung
Die PK HB hat aktuell noch keine zugelassenen Weiterbildungsstätten.
Weiterbildungsbefugte
Die Voraussetzungen für die Anerkennung der Weiterbildungsbefugten finden Sie in § 6 der Weiterbildungsordnung.
Eine Info-Broschüre für zukünftige Weiterbildungsstätten, Weiterbildungsbefugte und Weiterbildungsteilnehmer*innen finden Sie hier: Flyer neue Weiterbildung
Die PK HB hat aktuell noch keine anerkannten Weiterbildungsbefugten.
Supervisor*innen
Die PK HB hat aktuell noch keine anerkannten Supervisor*innen.
Weiterbildung nach der WBO Pt
Bitte wenden Sie sich an die Geschäftsstelle, wenn Sie einen Antrag auf Zulassung als Weiterbildungsstätte oder Anerkennung als Weiterbildungsbefugte stellen möchten.
Sie erreichen uns täglich telefonisch:
Mo, Di, Do, Fr von 10 – 12 Uhr
Mi von 13 – 14:30 Uhr
Fon: 0421 – 27 72 000
verwaltung@pk-hb.de
Formulare
Weiterbildung Klinische Neuropsychologie nach der WBO für PP und KJP