Die Kammerversammlung ist das oberste Organ der Psychotherapeutenkammer Bremen. Der Kammerversammlung gehören alle Kammermitglieder an.
Aufgaben der Kammerversammlung
Die Kammerversammlung wählt den Vorstand, die Ausschüsse und die Delegierten der Bundespsychotherapeutenkammer.
Sie beschließt insbesondere über
- die Satzung,
- die Berufsordnung,
- die Weiterbildungsordnung,
- die Fortbildungsordnung,
- die Schlichtungsordnung,
- die Geschäftsordnung,
- die Gebührenordnung,
- die Feststellung des Haushaltsplanes und die Festsetzung des Jahresbeitrages,
- die Entlastung des Vorstandes,
- die Vorschlagsliste der ehrenamtlichen Mitglieder der Berufsgerichte und ihrer Stellvertreter und
- die Schaffung eines Versorgungswerkes.
Termine
49. Kammerversammlung 28. Mai 2024, 19:30 Uhr
50. Kammerversammlung 5. November 2024, 19:30 Uhr
Rechtliche Grundlagen
Satzung und Geschäftsordnung der Psychotherapeutenkammer Bremen finden Sie hier.