29. Kammerversammlung der PKHB: Reform der Ausbildung noch für längere Zeit ein wichtiges Thema

29. Kammerversammlung der PKHB: Reform der Ausbildung noch für längere Zeit ein wichtiges Thema
21.11.2013: Erstmals befasste sich die bremische Kammerversammlung mit Konzepten einer möglichen Direktaubildung. Des weiteren nahm die Versammlung den Tätigkeitsbericht des Vorstandes entgegen und diskutierte kritisch die gegenwärtige Praxis des Zulassungsausschusses Psychotherapeuten. Einmütig wurde der Haushalt 2014 verabschiedet, ohne dass eine Anhebung des Hebesatzes nötig wurde.

Karl Heinz Schrömgens (links) und Dr. Sylvia Helbig sowie Axel Janzen (rechts) vom Kammervorstand begrüßten Dr.Walter Ströhm
Karl Heinz Schrömgens (links) und Dr. Sylvia Helbig sowie Axel Janzen (rechts) vom Kammervorstand begrüßten Dr.Walter Ströhm

Karl Heinz Schrömgens (links) und Dr. Sylvia Helbig sowie Axel Janzen (rechts) vom Kammervorstand begrüßten Dr.Walter Ströhm

Für eine engagierte Diskussion hat auf der 29. Kammerversammlung der Bremer Psychotherapeutenkammer am 5. November das Thema „Reform der Psychotherapieausbildung“ gesorgt. Der Kammervorstand hatte als Referenten Dr. Walter Ströhm eingeladen, der als Input für die folgende Diskussion die Reformvorstellungen der Deutschen Fachgesellschaft für Verhaltenstherapie (DVT) erläuterte. Gleich bei der Begrüßung der Mitglieder und des Referenten hatte Kammerpräsident Karl Heinz Schrömgens die Intention des Kammervorstandes verdeutlicht, die Diskussion dieses wichtigen Themas insgesamt zu fördern und durch eine intensive Auseinandersetzung mit den verschiedenen Vorschlägen zu vertiefen.

Wie kann eine Weiterbildung nach einer Direktausbildung aussehen?Unter dem Titel „Was spricht für eine Direktausbildung?“ zeigte Dr. Walter Ströhm auf, welche Struktur ein grundständiges Studium „Psychotherapie“ haben könnte, das mit einem Staatsexamen endet und zur Approbation führt. Danach sollen während des Studiums alle wissenschaftlich anerkannten Verfahren gelehrt werden. Nach Erteilung der Approbation, so der Vorschlag der DVT, schließt sich eine Weiterbildung an, in der es eine Verfahrensvertiefung gibt. Ströhm unterstrich, dass der DVT-Vorschlag in vielen Punkten der medizinischen Aus- und Weiterbildung entspricht. Das Bundesgesundheitsministerium favorisiere die Direktausbildung aus systematischen Gründen, aber vor allem wegen der psychotherapeutischen Versorgung der Bevölkerung. Diese sei nämlich besorgniserregend, weil für die Zukunft ein drastischer Ärztemangel – vor allem in ländlichen Gebieten – prognostiziert werde. Die Lücke, die entstehe, müsse durch andere Berufsgruppen geschlossen werden. Dies könne insbesondere im Bereich der Kliniken dazu führen, dass Aufgaben, die bisher nur von Ärzten wahrgenommen worden sind, dann von Psychotherapeuten übernommen werden müssten. Diese Entwicklung sei auch eine historische Chance, die lange geforderte Gleichstellung mit den Ärzten, insbesondere was die Vergütung der angestellten Psychotherapeuten angeht, zu erreichen.
Walter Ströhm führte weiter aus, dass das Konzept der DVT bisher in der Fachdiskussion eine gute Resonanz erfahren habe. Die Vorteile seien ein breit definiertes Berufsbild, eine längere und umfassende Qualifizierung, eine solide Strukturqualität und vor allem eine gesicherte finanzielle Situation der Psychotherapeuten, die sich in der Weiterbildung in einem Richtlinienverfahren befinden. Die Approbation würde zwar auf einem deutlich niedrigeren Niveau erfolgen, dafür stünde die Herausbildung der Fachkunde stärker im Fokus.

In der anschließenden Diskussion wurde unter anderem problematisiert, dass sich das Konzept sehr an der Arbeit in den Kliniken orientiere und bei zu starker Anlehnung an die ärztliche Ausbildung Potenziale verloren gingen. Hier sind nach Ströhms Auffassung die Psychotherapeutenkammern gefordert, die strukturellen Voraussetzungen in den Weiterbildungsordnungen zu schaffen. Das hätte den Vorteil, dass die Weiterbildungsbefugnisse zukünftig von den Psychotherapeutenkammern vergeben werden würden – und damit von der Profession selbst. Kritisch angemerkt wurde in der Diskussion auch die frühe Approbationserteilung nach nur geringer praktischer Tätigkeit. Zudem wurde die Finanzierung des Modells infrage gestellt und der Selbsterfahrungsanteil als zu gering erachtet.

Die Mitglieder begrüßten einhellig die in dem Konzept vorgesehene gerechte Entlohnung der Weiterbildungsteilnehmer sowie die Chance einer tariflichen Gleichstellung von in Kliniken arbeitenden approbierten Psychotherapeuten mit Ärzten. Der derzeitige Rechtsstatus von Psychotherapeuten in Kliniken und deren Vergütung wurden als höchst unbefriedigend angesehen.
Vorgehen des Zulassungsausschuss nicht hinnehmbarAls weiterer Punkt stand der Tätigkeitsbericht des Kammervorstandes auf der Tagesordnung, zu dem Karl Heinz Schrömgens mündliche Ergänzungen vortrug. Er erläuterte die im Bericht dargelegten Vorgänge im Zulassungsausschuss Bremen. Dort kam es auf Drängen der Krankenkassen und des Vorstandes der Bremer KV zu einem Richtungsbeschluss. Dieser sieht laut Kammerpräsident bei Veräußerungsanträgen von Praxen ein bestimmtes Beurteilungsraster vor:
• Praxen, die durchschnittlich unter 10 Behandlungsstunden erbracht haben, stellen danach keine fortführungsfähige Praxis dar. Ein solcher Sitz wird nicht ausgeschrieben und hat, da ohne Praxissubstrat, keinen Wert.

• Praxen zwischen 10 und 20 Behandlungsstunden haben nur einen halben Versorgungsauftrag erfüllt, somit könne nur ein halber Sitz ausgeschrieben werden, die andere Hälfte entfällt, auch ohne Entschädigung.

• Nur Praxen mit über 20 erbrachten Behandlungsstunden gelten als voll fortführungsfähig.

Schrömgens äußerte sein Bedauern darüber, dass die sechs im Zulassungsausschuss tätigen Psychotherapeuten nicht durch geschlossenes Stimmverhalten ihre Möglichkeit genutzt hätten, dieses Vorgehen im Interesse der Aufrechterhaltung der psychotherapeutischen Versorgung und der Arbeitsmöglichkeiten für den psychotherapeutischen Nachwuchs zu verhindern. Die Bremer Kammer sehe in einem solchen Vorgehen einen Verstoß gegen die geltende Sozialgerichts-Rechtsprechung und empfehle betroffenen Mitgliedern, Rechtsmittel einzulegen. Sie biete ihren Mitgliedern Beratung an, wenn sie ihre Praxen veräußern wollten. In der anschließenden Aussprache wurde das Vorgehen des Zulassungsausschusses deutlich kritisiert und der Kammervorstand in seiner Position unterstützt. Dass der Zulassungsausschuss sich aktiv an einem Abbau von psychotherapeutischen Sitzen beteilige, sei nicht hinnehmbar, auch nicht dass er nicht autark auftrete. Hier seien die psychotherapeutischen Vertreter gefragt, dieser Entwicklung entgegenzuwirken. Der Justitiar der Bremer Kammer, Bernd Rasehorn, teilt in dem Zusammenhang mit, dass er zurzeit verschiedene Praxisabgeber vertrete. Er bot interessierten Mitgliedern an, sich bei Fragen zu dem Thema an ihn zu wenden.

Haushalt 2014 beschlossenAm Ende der Kammerversammlung beschlossen die Mitglieder den Jahresabschluss 2012 und entlasteten damit den Vorstand. Außerdem wurde der Haushaltsplan 2014 verabschiedet. Der Beitragshebesatz konnte mit 0,89 % stabil gehalten werden. Ebenfalls kam es zu einer Änderung der Gebührenordnung.