Bremer Bürgerschaft verabschiedete „Bremisches Krankenhausgesetz“ – PKHB begrüßt die besondere Berücksichtigung angestellter Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten

Bremer Bürgerschaft verabschiedete „Bremisches Krankenhausgesetz“ – PKHB begrüßt die besondere Berücksichtigung angestellter Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten
18.04.2011: In ihrer 84. Sitzung am 07. April 2011 beschloss die Bürgerschaft mit den Stimmen der SPD und des Bündnisses 90/Die Grünen erstmals ein „Bremisches Krankenhausgesetz“. Im Verlaufe des Gesetzgebungsverfahrens brachte die PKHB sich mehrfach mit Vorschlägen ein und konnte wesentliche Änderungen erreichen, die den Status von Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten in Krankenhäusern verbessernDas Gesetz verfolgt das Ziel, wie es im Bericht des Ausschusses „Krankenhäuser im Land Bremen“ heißt, die Versorgung von Patientinnen und Patienten mit leistungsfähigen, eigenverantwortlich und wirtschaftlich handelnden Krankenhäuser im Land sicherzustellen, um eine qualitätsgesicherte und bedarfsgerechte Versorgung der Bevölkerung mit Krankenhausleistungen zu gewährleisten und zu sozial tragbaren Preisen und Pflegesätzen beizutragen. Als weitere Ziele wurden die Verbesserung von Kooperationen der Häuser zur krankenhaus-übergreifenden Versorgung und die Gewährleistung von Aus-, Fort- und Weiterbildung in den Heilberufen und Gesundheitsfachberufen benannt.
Waren im ersten Gesetzentwurf Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten nur an einer Stelle erwähnt, konnte auf Vorschlag der Kammer erreicht werden, dass diese Berufsgruppe weitgehend überall da, wo sie analoge Leistungen zu den Ärzten erbringen, auch Erwähnung finden. Insbesondere zwei Paragraphen des Gesetzes sind besonders hervorzuheben:

• In § 23, Absatz 2, in dem Leitungsaufgaben geregelt werden heißt es im letzten Satz ausdrücklich: „Psychotherapeutische Organisationseinheiten können auch von Psycho-therapeutinnen und Psychotherapeuten geleitet werden.“

• In § 26, Absatz 1 heißt es „Unbeschadet der ärztlichen oder psychotherapeutischen Verantwortung für die Aufnahme, Versorgung und Entlassung der Patientinnen und Patienten haben die Ärzte und Psychotherapeuten ihr Handeln mit den übrigen an der Behandlung Beteiligten anzustimmen. Soweit ärztlich-fachliche oder psychotherapeutisch-fachliche Belange betroffen sind, hat die behandelnde Ärztin, der behandelnde Arzt, die behandelnde Psychotherapeutin oder der behandelnde Psychotherapeut ein Letztentscheidungsrecht.“
Hier hatte der Krankenhausausschuss in seinem Beschlussvorschlag die Empfehlung der PKHB im Wortlaut übernommen.

Leider konnte der Ausschuss sich nicht entschließen, im § 28, Absatz 1, in dem die Krankenhäuser verpflichtet werden, den „Facharztstandard“, also die im jeweiligen Fachgebiet vorauszusetzenden Fähigkeiten sowie die zu erwartenden Kenntnisse und Fertigkeiten einzuhalten, folgende Klarstellung aufzunehmen: „Dies gilt in gleicher Weise für die Behandlung von psychisch kranken Patientinnen und Patienten durch Psychologische Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten, deren Qualifikation dem Facharztstandard entspricht.“ In ihrer Begründung hatte die PKHB darauf hingewiesen, dass bei psychisch kranken Menschen oder in Folge ihrer somatischen Erkrankung psychisch besonders belasteten Patientinnen und Patienten, z. B. in den onkologischen Zentren, bei der Behandlung oder Mitbehandlung ebenfalls auf eine dem Facharztstandard äquivalente Qualifikation zu achten sei. Diese sei außerhalb des ärztlichen Berufes nur bei Psychologischen Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten gegeben. Da bei psychisch kranken oder belasteten Patientinnen und Patientinnen in der Realität es immer wieder zum Unterlaufen dieses Standards kommt, hätte diese Verdeutlichung dazu beitragen können, die Krankenhausleitungen anzuhalten, diesen Standard, dessen Verpflichtung auch ohne diese Klarstellung gilt, ohne Abstriche einzuhalten. Resümierend stellte Kammerpräsident Karl Heinz Schrömgens fest: „Für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten stellt das Bremische Krankenhausgesetz einen wirklichen Fortschritt dar und zeigt, dass auch im institutionellen Feld – zwölf Jahre nach Inkrafttreten des Psychotherapeutengesetzes – die notwendigen Standards in der Versorgung psychisch kranker Menschen sich durchsetzen.“

Kammerversammlung spricht sich gegen Fusionsverhandlungen aus

Kammerversammlung spricht sich gegen Fusionsverhandlungen aus
Kammerversammlung spricht sich gegen Fusionsverhandlungen aus

Mit einer Überraschung endete die Beratung des Tagesordnungspunktes ‚Zur Zukunft der PKHB‘ auf der 23. Kammerversammlung der PKHB am 16.11.10 im Bürgerhaus Weserterrassen. Der Antrag des Kammervorstandes, dem Votum der Mitgliederbefragung von Juni dieses Jahres zu folgen und einen Zusammenschluss mit der Psychotherapeutenkammer Niedersachsen anzustreben, fand keine Mehrheit.

46 Kammermitglieder nahmen an der Abstimmung teil. Davon sprachen sich nur 22 Stimmberechtigte für den Antrag aus, 23 votierten dagegen, bei einer Enthaltung.

Dieser Abstimmung voran gegangen war ein intensiver und kontroverser Gedankenaustausch auf der Versammlung. Zunächst hatte die stellvertretende Kammervorsitzende Dr. Christine Block differenziert in das Thema eingeführt und nochmals den Diskussionsprozess des vergangenen Jahres skizziert. Im Anschluss ergriff die Präsidentin der PKN, Frau Gertrud Corman-Bergau, die als Gast teilnahm, das Wort und erläuterte niedersächsische Perspektiven. Im Folgenden entwickelte sich eine ausführliche und nachdenkliche Pro-und-Contra-Diskussion. Der Vertreter der Aufsichtsbehörde Jürgen Nuschke bewertete den Fusionsplan als falsches Signal. Die Kammer habe sich in den zurückliegenden 10 Jahren sehr erfolgreich aufgestellt. Dies würde aus Sicht des Gesundheitsressorts aufgegeben werden.

Nachdem sich die Mehrheit der Versammlung gegen den Auftrag an den Vorstand entschieden hatte, Fusionsverhandlungen aufzunehmen, fand ein aus der Versammlung entwickelter Beschlussvorschlag eine große Zustimmung. Mit 33 Ja-Stimmen wurde der Vorstand beauftragt, bis zur nächsten Kammerversammlung zukunftsfähige Modelle für den Erhalt der PKHB einschließlich verstärkter Kooperationen mit der PKN vorzulegen.

Im weiteren Verlauf der Versammlung beschlossen die Kammermitglieder Satzungsänderungen und eine Erhöhung der Aufwandsentschädigungen. Ebenfalls fanden der Jahresabschluss 2009 und die Haushaltsplanung 2011 Zustimmung. Der Beitragshebesatz wurde leicht um 0,03 Prozent auf 0,89 Prozent erhöht.

Fachtagung 10 Jahre PKHB: Psychotherapie in Zeiten des Wandels – Zwischen Erwartungen und Möglichkeiten

Fachtagung 10 Jahre PKHB: Psychotherapie in Zeiten des Wandels – Zwischen Erwartungen und Möglichkeiten
14.11.2010: Am 29. Oktober 2010, dem Tag nach der Festveranstaltung aus Anlass des 10-jährigen Bestehens, lud die Bremer Psychotherapeutenkammer zu einer Fachtagung in das Haus der Wissenschaft ein. Der Kammerpräsident Karl Heinz Schrömgens eröffnete die Tagung und stellte die gegenwärtige Situation in Bremen da. Trotz der vielfältigen Hilfsangebote in Bremen musste er feststellen, dass auch in Bremen viele psychisch kranke Menschen nicht rechtzeitig eine angemessene und qualifizierte Behandlung bekommen. Er konkretisierte das Tagungsthema in vier Fragen: 1. Wie wird die ambulante Psychotherapie dem gerecht, was psychisch behandlungsbedürftige Menschen brauchen? 2. Welche Verbesserungen sind möglich bei der Verzahnung von ambulanter, stationärer und komplementärer Versorgung? 3. Welche professions- und schulenübergreifenden Kooperationsformen wären sinnvoll? 4. Wie könnte psychotherapeutische Tätigkeit in 10 Jahren aussehen?

Jürgen Hardt – Präsident der Psychotherapeutenkammer Hessen

Jürgen Hardt, Präsident der Psychotherapeutenkammer Hessen und Psychoanalytiker, sprach über „Psychotherapie im Kontext – Tradition und Aufgaben“. Er ließ die Zuhörer an seinen persönlichen berufspolitischen Erfahrungen Anteil nehmen. Bei einer näheren Betrachtung der Berufsentwicklung musste er feststellen, dass in unserer spätmodernen Gesellschaft das Solidargebot und das Wirtschaftlichkeitsgebot in einem schwierigen Spannungsverhältnis stehen und dass die Gesundheitsreformen die Seite der Ökonomie immer stärken. Mit Habermas kommt er zu der Feststellung, dass in dieser Gesellschaft die Subsysteme von Wirtschaft und Verwaltung sich wegen ihrer Effizienz verselbständigen und die Lebenswelt mit ihrer Sinnhaftigkeit überwuchern, kolonialisieren und ausbeuten.
Er sieht es als unsere entscheidende Aufgabe, die Transformation des Kulturgutes „solidarische Krankenbehandlung“ in eine Gesundheitswirtschaft kritisch zu beobachten, zu kommentieren und auf ethische Kollateralschäden hinzuweisen. Sich einem psychotherapeutischen Ethos verpflichtet zu fühlen und eine politische Haltung einzunehmen, sind für ihn keine unvereinbaren Gegensätze. Durch zwei Rückblicke in die „Anfänge“ unseres Berufs, die Zeit des „Seelenbegleiters“ Epikur und die Gedankenentwicklung von Descartes, erläuterte er feinsinnig, dass Psychotherapeuten von Beginn an ein delikates Verhältnis zur Politik hatten. Die Privatheit der therapeutischen Beziehung entlässt uns nicht aus der politischen Verantwortung.

Von diesen grundlegenden Reflexionen zu den Niederungen alltäglicher Patientenrealität führte die Anwesenden die Systemikerin Elisabeth Nicolai, Professorin an der Evangelischen Hochschule Ludwigsburg und Lehrtherapeutin am Helm Stierlin Institut Heidelberg.

Prof. Elisabeth Nicolai
Sie führte die Anwesenden zu Grenzübergängen psychiatrischer und psychotherapeutischer Versorgung. Auf der Grundlage der Forschungsergebnisse einer Studie, zu deren wesentlicher Intervention die systemische Weiterbildung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (vom Pflegepersonal bis zu den Oberärzten) von sechs akutpsychiatrischen Stationen in drei unterschiedlichen Krankenhäusern gehörte. In der Folgezeit konnte sie von eindrucksvollen Veränderungsprozessen berichten.

Die systemische Behandlungsphilosophie umfasste dabei sowohl die Familien(-System)orientierung in Bezug auf die Patienten, eine systemische Reflexion in Bezug auf die Symptomatik ebenso wie die Entwicklung eine Verhandlungskultur mit allen Betroffenen, zu denen auch die Vor-, Nach- und Mitbehandelnden zählen. Gerade diese Schnittstellensensibilität hatte wesentliche Auswirkungen auf weiterführende Prozesse. Die Folge: Es wurden mehr Einzelgespräche mit den Patienten, mit externen Kooperationspartnern und Familiengespräche mit den Patienten und weniger Familiengespräche über und ohne die Patienten geführt. Kritisch wurde festgestellt, dass es für die Kooperation zwischen Kliniken und niedergelassenen Psychotherapeuten keine fachlich tragfähigen Konzepte gibt, und dass eine finanzielle Abrechnungsmöglichkeit für diese Leistungen im Interesse der Patienten fehlt. Grenzöffnungen in diesem Bereich setzen die Überwindung von Konkurrenz und die Entwicklung von Kooperationsnetzen voraus.

Johannes Klüsener
Johannes Klüsener, Psychologischer Psychotherapeut und Mitarbeiter der Hauptverwaltung der Technikerkasse in Hamburg wartete mit einer Unmenge an Zahlenmaterial (siehe Folien der Powerpointpräsentation auf der Homepage der PKHB) zu den unterschiedlichsten Aspekten der Versorgung psychisch Erkrankter auf. Außerdem sprach er zu innovativen Konzepten, schwerpunktmäßig zu dem Vertrag der TK mit der GABSY (Gesellschaft für Ambulante Psychiatrische Dienst GmbH) in Bremen.

An den „Melchingerzahlen“ sei zu sehen, dass die Psychiater viel mehr Patienten versorgen und viel weniger Geld bekommen, dass die Psychoanalyse für wenige Patienten relativ hohe Kosten verursacht, und dass die Zuordnung zu einem therapeutischen Verfahren stark vom Angebot und weniger von einer spezifischen Indikation abhängt. Erstaunt hat, dass nur 3 % der Psychokosten für Psychotherapie aufgewendet werden und mehr als 50 % für (teil-)stationäre Angebote und 11% für Medikamente ausgegeben werden.

Der Partner im Projekt „NetzWerk psychische Gesundheit“ in Bremen ist für der TK die GABSY, die durch langfristige ambulante Betreuung und kurzfristige Unterstützung durch Übernachtungen im „Rückzugshaus“ eine stationäre Aufnahme möglichst überflüssig machen soll. Aber auch andere Angebote wie Psychoedukationsgruppen und „Helfen im Chat“ in der stationären Nachsorge sind innovative Projekte der TK.

Nach einer nur kurzen Mittagspause konfrontierte uns Lothar Wittmann, von 2001 bis 2010 Präsident der Psychotherapeutenkammer Niedersachsens, Supervisor und Verhaltenstherapeut,

Lothar Wittmann

mit seinen Prognosen und Phantasien zur Entwicklung der Psychotherapie in 10 Jahren. Zwar wird die Gesellschaft bis dahin deutlich geschrumpft sein, die meisten der Zuhörer Ruheständler sein, doch der Bedarf an Psychotherapie wird unvermindert sein. Produktivitätssteigerung durch Arbeitsverdichtung, Arbeitslosigkeit und prekäre Beschäftigungsverhältnisse mit Arbeitsplatzverlustängsten werden für Bedarf sorgen. Neben dem Bewusstsein, dass es statt Wegwerfmentalität Reintegration geben muss, wird es sicherlich Versuche zur Etablierung von „Discountpsychotherapie“ geben.

Die universitäre Ausbildung im Bereich Psychologie, deren Lehrstühle schon jetzt nahezu vollständig von Verhaltenstherapeuten besetzt sind, werde von einem Trend zur Biologisierung bestimmt sein. Wichtige Praxisfragen werden auch bis dahin in der Forschung keine Resonanz finden. Was die Reform der Psychotherapieausbildung betrifft, schwankt er zwischen Hoffnung und Zweifeln. Er ist sich doch ziemlich sicher, dass bis dahin integrative Therapiekonzepte ernsthaft in Betracht gezogen werden.

Im Gegensatz zu einer solchen düsteren Perspektive entwarf er eine optimistischere Variante: Es kommt zu deutlichen Veränderungen im Bereiche zwischen ambulanter und stationärer Versorgung für Patienten mit psychischen Erkrankungen. „Die Privatisierungstendenzen werden nicht mehr forciert. Öffentlich-rechtliche, gemeinnützige und genossenschaftliche Formen dominieren Krankenhäuser, Polikliniken, MVZs und Praxisassoziationen. Unter Versorgungsgesichtspunkten ist der Versorgungsrahmen gesetzlich abgesteckt. Lohnrahmenrichtlinien und Qualitätsanforderungen verhindern Lohndumping und Personalausdünnung. Die Profitmöglichkeiten sind begrenzt, weshalb Rosinenpickerei und Abweisung schwieriger Krankheitsbilder aussterben. Ein Qualitätswettbewerb ist überall im Gange und führt zu patientenfreundlichen Strukturen, zu Transparenz aber auch teilweise zu peinlichen Blüten der Selbstdarstellung, die auf Patientenbewertungsseiten gnadenlos zerpflückt werden“.

In der Realität erwarte er noch einige Kostendämpfungsgesetze. Er befürchte, die KVen werden selektionsvertragsgeschwächt mehr oder minder zu Abrechungsstellen herabsinken. Aber es könne auch anders kommen.

Podiumsdiskussion Danach begann die Podiumsdiskussion,

Teilnehmer der Podiumsdiskussion

leider ohne Jürgen Hardt, der wegen berufspolitischer Verpflichtungen zurück nach Hessen fahren musste. Professor Robert Franke, emeritierter Professor für Medizinrecht und Direktor des Instituts für Medizinrecht an der Uni Bremen übernahm die Moderation. Neben Frau Nicolai, Herr Klüsener und Herr Wittmann nahmen Dr. Mathias Gruhl, Abteilungsleiter Gesundheit bei der Senatorin für Arbeit, Frauen, Gesundheit, Jugend und Soziales, Olaf Woggan, Direktor für Verträge bei der AOK Bremen/Bremerhaven und Karl Heinz Schrömgens als Vertreter der kranken Vizepräsidentin Christine Block an der Diskussion teil.

Nach dem in einer kurzen Diskussion zur Frage , ob sich das Psychotherapeutengesetz bewährt habe, Einigkeit über seine positiven Konsequenzen festgestellt wurde, räumte Karl Heinz Schrömgens ein, dass es einen Problemdruck bei der Versorgung bestimmter Patientengruppen gäbe. Herr Woggan erinnerte daran, dass die Psychotherapeuten nur ein Teil in einer komplexen Versorgungskette seien, deren Kooperationsstrukturen bisher unterentwickelt seien. Die Forderung nach Aufhebung von Befugniseinschränkungen quittierte Herr Gruhl mit der Frage nach den dann noch existierenden Unterschieden zwischen Psychiatern und Psychotherapeuten.

Herr Wittmann kritisierte die in den Psychotherapierichtlinien festgelegten Stundenkontingente, die eine klientengerechte Arbeit erschwerten und wies darauf hin, dass nur 10 bis 15% der Outcome- Varianz vom Verfahren abhängig sei, das die Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten benutzen. Frau Nicolai betonte noch einmal die große Bedeutung der Beziehungsarbeit, die dafür spreche, dass die Versorgungskontinuität durch Vernetzung an den Schnittstellen eine wesentliche Frage des Erfolges von Behandlungen sei.

Herr Gruhl wies darauf hin, dass die jährlichen Zuwächse auf dem Psychopharmaka- Markt zweistellig seien und Herr Klüsener erklärte, dass im Rahmen von Modellprojekten die Teilnahme an Qualitätszirkeln und Koordinationstreffen vergütet werde. Herr Woggan bekräftigte, dass es für die Krankenkassen eindeutig sei, dass ambulante vor stationäre Versorgung gehe, und Herr Wittmann hob hervor, dass eine Perspektive für die Zukunft auch im ambulanten Bereich multiprofessionelle Teams seien, die dann Schnittstellen und Kooperationspartner quasi unter einem Dach hätten. Herr Gruhl regte an, dass in einer begrenzten Region eine „Managementgesellschaft von Akteuren“ ein integriertes Angebot von ambulanter und teil(-stationärer) Versorgung unterbreiten sollte, um die vielfältigen Möglichkeiten unter Beweis zu stellen. Bremen könnte ein solcher Bereich sein.

Karl Heinz Schrömgens – Präsident der PKHB

Wir seien von solchen Möglichkeiten leider noch weit entfernt, merkte Herr Schrömgens an. So sei die Gespräche im vergangenen Jahr, ein regionales Psychiatriebudget zu bilden, bezeichnenderweise ohne Einbeziehung der ambulanten Leistungserbringer geführt worden. Bisher fehle es an Modellen, wie eine Integration von freiberuflich Arbeitenden gelingen könne. Frau Nicolai betonte noch einmal, dass eine Vertrauensbildung zwischen den Berufsgruppen und den verschiedenen Versorgungsbereichen nur möglich werde, wenn alle Akteure in die Planungsprozesse mit einbezogen werden. Im Schlusswort hob Herr Schrömgens die konstruktive Atmosphäre hervor, die in wohltuender Weise Polarisierungen vermieden habe.

10 Jahre Psychotherapeutenkammer Bremen – Große Resonanz beim Empfang im Bremer Rathaus

10 Jahre Psychotherapeutenkammer Bremen – Große Resonanz beim Empfang im Bremer Rathaus
14.11.2010: Mit einem Empfang in der Oberen Rathaushalle des historischen Bremer Rathauses ehrte die Senatorin für Arbeit, Frauen, Gesundheit, Jugend und Soziales Ingelore Rosenkötter am 28. Oktober 2010 die Psychotherapeutenkammer Bremen. 180 Repräsentanten aus dem Gesundheitswesen, aus Politik und Wissenschaft sowie zahlreiche Kammerangehörige waren der Einladung gefolgt.

Staatsrat Dr. Hermann Schulte-Sasse bei seiner Ansprache

In der prächtig vertäfelten und mit opulenten Fresken und Gemälden aus dem 16. Jahrhundert verzierten Halle eröffnete Staatsrat Dr. Hermann Schulte-Sasse die Festveranstaltung. Er war in Vertretung der kurzfristig erkrankten Senatorin erschienen. In seiner Ansprache würdigte er das zehnjährige Wirken der PKHB und betonte angesichts aktueller Daten zur psychischen Morbidität die Notwendigkeit einer qualitativ hochstehenden Versorgung psychisch kranker Menschen.

Kammerpräsident Karl Heinz Schrömgens begrüßt die Anwesenden

Im Anschluss bedankte sich der Präsident der Psychotherapeutenkammer Dipl.-Psych. Karl Heinz Schrömgens
für die hohe Wertschätzung, die der Kammer entgegengebracht wird. In seiner Rede blickte er zunächst zurück auf den Gründungsprozess, würdigte die Tätigkeit der Mitglieder des Gründungsausschusses und bedankte sich bei den anwesenden Präsidenten der vier anderen Bremer Heilberufskammern für ihre freundliche Unterstützung. Ohne diese Hilfe wäre es nicht möglich gewesen die Bremer Kammer als erste Psychotherapeutenkammer Deutschlands zu gründen. Entscheidend sei die Verabschiedung des Psychotherapeutengesetzes gewesen. An dieser Stelle sprach er dem anwesenden Bremer Psychotherapeuten Hans- Joachim Schwarz seinen Dank aus, der damals an führender Stelle auf Bundesebene an den Gesprächen mit Gesundheitspolitikern beteiligt war, die zur Verabschiedung des Psychotherapeutengesetzes geführt hatten. Nach einer kurzen Darstellung des erfolgreichen Wirkens der Kammer in den zurückliegenden Jahren ging er auf Zukunftsaufgaben ein. In seinen Schlusssätzen informierte er über den internen Diskussionsprozess der PKHB, in dem 80 Prozent der Mitglieder sich für einen Zusammenschluss mit der Psychotherapeutenkammer Niedersachsen ausgesprochen haben, um sich erfolgreich den zukünftigen Anforderungen stellen zu können.

Festakt in der Oberen Rathaushalle – Ansprache Prof. Richter

Prof. Rainer Richter überbrachte die Grüße der Bundespsychotherapeutenkammer. Er würdigte die Beiträge der Bremer Kammer im Interesse der Psychotherapeutenschaft, die auch immer wieder zu wichtigen Anstößen auf Bundesebene geführt haben. In seinem Beitrag legte er einen Schwerpunkt auf die anstehende Reform der Bedarfsplanung in der vertragspsychotherapeutischen Versorgung und kritisierte das bisherige System, das der notwendigen Versorgung psychisch kranker Menschen nicht gerecht werde. Das jetzige System gehe nicht vom Bedarf aus, sondern sei eine Angebotssteuerung, die den Bedarf des psychisch kranken Menschen außer Acht lasse.

Festvortrag Prof. Ulrike Willutzki

Den Festvortrag zum Thema „Positive Ansätze in der Psychotherapie – Ein Perspektivenwechsel?“ hielt Frau Prof. Ulrike Willutzki von der Ruhr- Universität Bochum. Sie stellte neuere Ansätze zur Ressourcenorientierung als einen zusätzlichen Blickwinkel in der Psychotherapie vor. Dieser Ansatz verlasse die traditionelle Orientierung der therapeutischen Schulen auf Beseitigung und Reduktion von psychischen Problemfaktoren. Stattdessen stehen Interventionen im Vordergrund, die direkt die gesunden Anteile, die Ressourcen der Person aufgreifen bzw. auf die Förderung positiven Erlebens ausgerichtet sind.

Zwischen den Beiträgen unterhielten das Bremer Klezmer Duo Susanne Sasse und Martin Kratzsch

Das Klezmer-Duo

die Gäste mit anrührenden, aber auch beschwingten Weisen.

Nach dem offiziellen Teil nutzen viele Teilnehmer noch die Möglichkeit zu angeregten Gesprächen bei alkoholfreien Getränken und Finger-Food. Die Ansprachen der Redner fanden viel Zustimmung. Allerdings zeigten sich mehrere Akteure aus dem Gesundheitswesen erstaunt über die Ergebnisse der Mitgliederbefragung. Insbesondere befürchteten sie einen Einflussverlust der Kammer bei Aufgabe der bremischen Eigenständigkeit. Auf geteiltes Echo stieß der Vortrag von Frau Prof. Willutzki. Die einen fanden es eine vergebenen Chance den politischen Gästen einen Einblick in die schwierige Versorgungssituation in Bremen zu geben, andere sahen es als ein Beispiel des aktuellen, sehr einseitigen Standes klinisch-verhaltenstherapeutischen Forschens an deutschen psychologischen Universitätsinstituten und andere meinten, so etwas komme dabei heraus, wenn systemische Ideen in verhaltenstherapeutische Konzepte „hineingeräubert“ werden. Schnell fanden die Gespräche wieder zurück zum festlichen Anlass, bei dem die Freude über das Erreichte, aber auch der Austausch über künftige Aufgaben und Projekte im Vordergrund standen.

Bremer Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten sprechen sich für Zusammenschluss mit Niedersachsen aus.

Bremer Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten sprechen sich für Zusammenschluss mit Niedersachsen aus.
30.06.2010: In der schriftlichen Mitgliederbefragung innerhalb der Psychotherapeutenkammer Bremen sprachen sich 80 Prozent der Kammermitglieder für einen Zusammenschluss mit der Psychotherapeutenkammer Niedersachsen aus. Für eine selbständige Bremer Kammer votierten 18,5 Prozent der Antwortenden. Der Rest (1,2 Prozent) waren Enthaltungen. Die Beteiligung war mit einer Rücklaufquote von 62 Prozent sehr hoch.Der Befragung voran gegangen war ein Organisationsentwicklungsprozess, der im Oktober 2009 begonnen hatte. Seitdem wurde in der Bremer Kammer eine intensive Diskussion darüber geführt, wie die Kammer angesichts wachsender Anforderungen bei begrenzten finanziellen und personellen Ressourcen sich für die Zukunft aufstellen sollte. Dieser Prozess war begleitet worden von der Hamburger Organisationsentwicklerin Gisela Clausen.

Im Rahmen dieses Prozesses wurde im Juni dieses Jahres eine Mitgliederbefragung durchgeführt, in der danach gefragt wurde, wodurch die Kammerangehörigen ihre Interessen und Belange besser vertreten sehen:

0 durch eine weiterhin selbständige Bremer Psychotherapeutenkammer?

0 durch einen Zusammenschluss der Bremer Kammer mit derPsychotherapeutenkammer Niedersachsen?

Begleitend zu diesem Schreiben waren nochmals ausführlich die verschiedenen Argumente dargelegt worden, die für Beibehaltung der Selbständigkeit, bzw. für den Zusammenschluss mit der niedersächsischen Kammer sprechen.

Dieses Mitgliedervotum bedarf allerdings noch der Bestätigung durch die nächste Kammerversammlung am 16. November, da in der Satzung der Kammer Urabstimmungen nicht vorgesehen sind. Dieses deutliche Votum ist als klarer Auftrag an den Vorstand anzusehen, die Bedingungen für einen erfolgreichen Fusionsprozess zu gestalten. Wichtig wird sein, dass Bremer Besonderheiten aufgenommen und eine Bremer Repräsentanz in der gemeinsamen Kammer sichergestellt werden können. Wenn beide Kammern sich über den Zusammenschluss geeinigt haben, bedarf es dann noch der Zustimmung der zuständigen Aufsichtsbehörden und des Abschlusses eines Staatsvertrages zwischen den Ländern Bremen und Niedersachsen.

Wartezeiten auf Psychotherapie bei Bremer Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten

Wartezeiten auf Psychotherapie bei Bremer Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten
30.06.2010: Hohe Rücklaufquote bei Umfrage der PsychotherapeutenkammerIm zurückliegenden Jahr wurde die PKHB mit unterschiedlichen Berichten über lange Wartezeiten auf psychotherapeutische Behandlungsplätze konfrontiert. Krankenkassen beschwerten sich wegen zunehmender Anträge auf Kostenerstattung. Das Bremer Frauenforum bemängelte insbesondere Wartezeiten bei Mädchen und Frauen von bis zu zwei Jahren. Aber auch in den örtlichen Medien wurden Patienten zitiert, die innerhalb von sechs Monaten über 40 Psychotherapeuten vergeblich wegen eines Behandlungsplatzes kontaktiert hatten. Zugleich berichteten Psychotherapeuten selbst von unterschiedlichen Erfahrungen. Manche sprachen von raschen Vermittlungsmöglichkeiten. Andere, die eine Warteliste führten, wunderten sich, wenn Patienten, die auf ihrer Liste standen, bei Rückruf keinen Bedarf mehr hatten und offensichtlich schon in Therapie waren. Darüber hinaus überraschten manche Patienten damit, dass es ihnen möglich war, Erstgespräche bei mehreren Psychotherapeuten parallel zu vereinbaren.

Vor diesem Hintergrund beschloss der Vorstand der PKHB eine Umfrage unter den Psychotherapeuten zu Wartezeiten durchzuführen, um über aussagekräftige Daten für die Diskussionen mit den verschiedenen Akteuren im Bremer Gesundheitswesen verfügen zu können. Im November 2009 wurden alle Psychologischen Psychotherapeuten, Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten und Ärztlichen Psychotherapeuten in Bremen und Bremerhaven angeschrieben und um Beantwortung des beigelegten Fragebogens gebeten. Von den 524 angeschriebenen Kolleginnen und Kollegen antworteten 279. Der Rücklauf von 53,2 % ist ein deutliches Anzeichen dafür, wie wichtig den Befragten dieses Thema war.

Die Richtlinienverfahren verteilen sich in der Umfrage wie folgt: 37% haben eine Zulassung für Analytische Psychotherapie (AP). Bis auf 1% haben diese auch eine Zulassung für tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie (TP). Eine Zulassung in ausschließlich tiefenpsychologisch fundierter Psychotherapie haben 43 % und in Verhaltenstherapie (VT) 20%. Dabei zeigt sich, dass bei den ärztlichen Kolleginnen und Kollegen die Verhaltenstherapie unter und die „Nur-Tiefenpsychologie“ überrepräsentiert sind. Verhaltenstherapeutische Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten sind in der Untersuchung gar nicht vertreten, sondern ausschließlich Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten mit dem Verfahren AP/TP.

Wöchentliche Arbeitszeit (siehe auch Tabellenanhang)
Neben den Grunddaten wurden auch die regelmäßigen Behandlungszeiten pro Arbeitswoche für GKV- und für Privatpatienten erfasst. Bei der Auswertung der wöchentlichen Arbeitszeit zeigt sich eine breite Palette. Nur eine kleine Gruppe von 8% arbeitet bis zu 10 Stunden in der Woche therapeutisch. 14 % erbringen zwischen 11 und 20 Stunden. Die Hälfte, genau 50%, liegen zwischen 21 und 30 Stunden und 28 % leisten mehr als 31 Stunden pro Woche. Die Bremerhavener Kollegen erbringen im Schnitt mehr Stunden als die Bremer Psychotherapeuten, keiner der Befragten gab weniger als 15 Stunden an. Bei den ärztlichen Kollegen liegt die Anzahl mit einer geringeren Anzahl an wöchentlichen Therapiestunden deutlich höher. Möglicherweise fallen in dieser Gruppe auch ärztliche Kollegen, die nicht überwiegend psychotherapeutisch tätig sind.

Wartezeiten (siehe auch Tabellenanhang)
Gefragt wurde nach Wartezeiten für Erstgespräche, Wartezeiten bis zu einem Therapiebeginn und danach, ob Krisenintervention angeboten wird, und welche Wartezeit hier besteht. Die Mehrheit der Psychotherapeuten bietet relativ kurzfristig Termine für Erstgespräche an. Meist dauert es zwei bis drei Wochen. Bemerkenswert dabei ist, dass die Wartezeit bei den Kollegen, die eine geringe wöchentliche Arbeitszeit haben, am längsten ist. Das spricht dafür, dass die geringe Wochenarbeitszeit nicht auf einen Mangel an Nachfrage, sondern als persönliche Entscheidung verstanden werden kann. Die Wartezeit auf ein Erstgespräch ist bei Verhaltenstherapeuten im Schnitt länger als bei den anderen Therapieverfahren.

In Bezug auf den Therapiebeginn gibt es eine breitere Streuung. Hier ist der häufigste Wert zwölf Wochen, also drei Monate. Auch hier haben Verhaltenstherapeuten eine längere Wartezeit als andere. Am schnellsten bekommt man einen Therapieplatz bei den Kollegen, die zehn bis zwanzig Stunden in der Woche arbeiten, am längsten dauert es bei denen, die mehr als 30 Stunden arbeiten. Bei den Kollegen mit Doppelzulassung AP/TP ist die Wartezeit auf eine analytische Therapie deutlich länger als auf eine tiefenpsychologische Therapie. Die Wartezeit bei Kindern ist mit durchschnittlich elf Wochen (Zehn Wochen häufigste Nennung) tendenziell kürzer als bei Erwachsenen und spricht sehr für den Vermittlungsdienst der analytisch arbeitenden Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten.

Überraschung löste in der Auswertung die Angaben zu den Kriseninterventionsangeboten aus. Mehr als 70 Prozent gaben an, dass sie eine solche Krisenintervention innerhalb einer Woche anbieten. „Nein“ wurde kaum angekreuzt, aber mehr als 10% machten keine Angaben. Möglicherweise ist dieses hohe Ergebnis auf ein Missverstehen der Fragestellung zurückzuführen, nämlich dass die Befragten diese Frage ausschließlich auf ehemalige oder in Behandlung befindliche Patienten und Patientinnen bezogen haben.

Betrachtet man die Ergebnisse, so lässt sich zusammenfassend feststellen, dass die durchschnittlichen Wartezeiten auf Therapiebeginn von 15,2 Wochen im Land Bremen den Ergebnissen entsprechen, wie sie aus anderen Regionen bekannt ist. Wartezeiten von 20 Wochen für Erstgespräche und 50 Wochen bis Therapiebeginn stellen absolute Ausnahmen unter den Befragten dar. Allerdings belegt die Standardabweichung von 12,3 Wochen, dass es bei Wartezeiten unter den Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten eine große Streubreite gibt. Fazit: Die Ergebnisse belegen, dass trotz der oft beschworenen sogenannten „Überversorgung in Bremen (156 %) und Bremerhaven (117 %) erhebliche Versorgungsdefizite vorhanden sind. Allerdings verweisen die Ergebnisse auch auf sehr unterschiedlich lange Wartezeiten bei den Psychotherapeuten. Als zentrales Problem kann dabei die fehlende Steuerung der Patientensuche angesehen werden. Gelänge es, psychisch kranke Menschen, die nach Behandlung suchen, schneller an freie Behandlungsplätze heranzuführen, könnte dies zu einer deutlichen Entspannung der oft beklagten prekären Versorgungssituation führen. Insofern können die Ergebnisse Suchende ermuntern, sich nicht von Angaben über aktuell fehlende freie Behandlungsplätze abschrecken zu lassen. Wer gezielt eine Verhaltenstherapie sucht, muss in der Stadt Bremen längere Wartezeiten in Kauf nehmen, das mag an dem relativ unterdurchschnittlichen Angebot an Verhaltenstherapeuten in Bremen im Gegensatz zu Bremerhaven liegen.

Bericht über die 22. Kammerversammlung der Psychotherapeutenkammer Bremen am 18. Mai 2010

Bericht über die 22. Kammerversammlung der Psychotherapeutenkammer Bremen am 18. Mai 2010

Kammerversammlung 18.05.10: Peter Lehndorfer im Vortrag
Kammerversammlung 18.05.10: Peter Lehndorfer im Vortrag

Kammerversammlung 18.05.10: Peter Lehndorfer im Vortrag

Bericht über die 22. Kammerversammlung der Psychotherapeutenkammer Bremen am 18. Mai 2010

Die Versammlung absolvierte ein umfangreiches Arbeitsprogramm. Hauptthemen waren: Zukunft der Ausbildung, Kammerentwicklungsprozess: Die nächsten Schritte, Fortbildungsrichtlinie zur forensischen Begutachtung, Nachwahlen zum Kammervorstand

Der Präsident der PKHB Karl Heinz Schrömgens eröffnete die Versammlung und wies darauf hin, dass die Psychotherapeutenkammer Bremen in diesem Jahr 10 Jahre besteht und dieses Jubiläum am 28.10.2010 mit einer abendlichen Festveranstaltung in der oberen Rathaushalle und am 29.10.2010 mit einer Fachtagung zu Zukunftsfragen der psychotherapeutischen Tätigkeit begangen wird.

Zukunft der Psychotherapieausbildung

Als Hauptthema stand die Zukunft des psychotherapeutischen Berufes auf der Tagesordnung. Anhand einer Powerpointpräsentation (siehe Anhang) veranschaulichte der Gastreferent Peter Lehndorfer vom Bundesvorstand der BPtK eindrucksvoll die Entwicklung der Diskussionen zur Reform der Psychotherapieausbildung, angefangen vom Beginn des Bologna-Prozesses, über die dadurch hervor- gerufenen Probleme bei den Zugangsvoraussetzungen zur Psychotherapieausbildung bis zu den Diskussionen zur Reform der Ausbildung, wie sie in den letzten zwei Jahren vor und nach Vorlage des Forschungsgutachtens in zahlreichen Symposien und Workshops der BPtK gelaufen sind. Insbesondere stellte er die Ergebnisse des 16. DPT dar, die den Anwesenden als Tischvorlage zur Kenntnis gebracht wurden. Herr Lehndorfer führt aus, dass die erzielte Einigkeit der Versuch eines Kompromisses sei, der dringend notwendig gewesen wäre, weil sich der Beruf des Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten bereits zu einem Heilberuf zweiter Klasse entwickele. Die Psychotherapeutenschaft sei nun aufgefordert, Ausbildungsdetails unter Einbeziehung der Hochschulen und Berufsverbände auszuarbeiten. Die BPtK würde sich auf Bundesebene für eine Reform auf der Basis der Beschlüsse des DPT einsetzen und an die Politik herantreten, die letztendlich die Entscheidungsgewalt hat. In der anschließenden Aussprache, die nochmals Detailfragen klären konnte, zeigte sich, dass diese Linie weitgehend unter den Anwesenden auf Zustimmung stieß.

Kammerentwicklungsprozess
Unter dem Punkt ‚Kammerentwicklungsprozess: Die nächsten Schritte‘ erläuterte einleitend Hilke Schröder vom Vorstand der PKHB die bisherigen Ergebnisse des Kammerentwicklungsprozesses, insbesondere die des zweiten Workshops, der im Februar 2010 stattgefunden hat. (siehe Anhang) Nachdem im 2. Workshop die noch verbliebenen Optionen:- Professionalisierung des Vorstands (durch Verkleinerung bei deutlicher Erhöhung der Aufwandsentschädigung)
– Geschäftsführer-Modell
– Fusion mit der PK Niedersachsen
durch Impulsreferate dargestellt worden waren, hatte sich rasch herausgestellt, dass vorrangig die Frage beantwortet werden muss
– ob die Kammermitglieder (zunächst unabhängig von konkreten Veränderungen der Organisationsstruktur) weiterhin einer Eigenständigkeit der Bremer Landeskammer den Vorzug geben oder
– ob eine Fusion mit Niedersachsen machbar und sinnvoll erscheint und von der Mitgliedschaft mehrheitlich befürwortet wird.
Vor diesem Hintergrund war im Workshop der Vorschlag entstanden, ein Meinungsbild der Mitglieder einzuholen. Der Vorstand griff dies auf und bereitete eine Mitgliederbefragung vor, die kurz nach Pfingsten beginnen wird. Alle Mitglieder erhalten nochmals eine ausführliche Information als Entscheidungshilfe und einen Abstimmungsbogen, der innerhalb von vier Wochen anonym per beigefügten Antwortumschlag an die PKHB zurückzusenden ist. Letztlich liegt aber die Entscheidung, in welche Richtung die Entwicklung tatsächlich gehen wird, in der Verantwortung der kommenden Kammerversammlung am 16. November 2010. In der lebhaften Aussprache wurden die Für und Wider erörtert. Einige Mitglieder betonten, dass sie es aufgrund der bremischen Spezifika sehr schade fänden, wenn es keine eigenständige Kammer mehr gäbe, die in zehn Jahren ihrer Existenz der Profession im Land eine gute Verankerung verschafft hätte, In anderen Meinungen wurde aber auch der Vorteil in der Lösung ‚Fusion mit Niedersachsen‘ gesehen, die letztendlich kostengünstiger wäre und Kräfte bündeln würde.
Nachwahlen zum Kammervorstand
Da Dr. Isabel Bataller im März ihren Rücktritt vom Amt der stellvertretenden Kammerpräsidentin erklärt hatte, waren Nachwahlen notwendig geworden. Zunächst bedankte sich Karl Heinz Schrömgens bei Frau Bataller für ihre im Vorstand geleistete Arbeit. Er hob noch einmal die zahlreichen Tätigkeiten in den Bereichen Fort- und Weiterbildung, Ausbildung sowie im Interkulturellen Gesundheitsnetzwerk Bremen hervor, bei denen Frau Dr. Bataller aktiv mitgewirkt hat. Er wies darauf hin, dass Frau Bataller sich weiterhin aktiv an der Kammerarbeit beteiligen wird. So wird sie ihre Arbeit im Interkulturellen Gesundheitsnetzwerk Bremen auch in Zukunft für die PKHB fortsetzen und sich im Ausschuss für Fort- und Weiterbildung engagieren, für den sie heute als stellvertretendes Mitglied kandidieren wird. Er überreichte als kleine Anerkennung ein Weinpräsent.

Die anschließenden Wahlen wurden von der Wahlkommission unter Leitung von Dr. Marianne Paetow, die von Katrin Kurz und Ingrid Rasch unterstützt wurde, souverän geleitet. Für die Funktion der stellvertretenden Kammerpräsidentin stellte sich Dr. Christine Block zur Wahl. Sie war bisher schon als Beisitzerin im Kammervorstand tätig gewesen. Sie stellte sich der Versammlung mit ihren Schwerpunkten aus der bisherigen Arbeit vor. Frau Block wurde mit überwältigender Mehrheit in diese neue Aufgabe berufen.

Für den somit frei gewordenen Vorstandsposten als Beisitzer wurde aus der Versammlung heraus Dipl.-Psych. Christoph Krause vorgeschlagen. Er teilte mit, dass er sich in der Endphase der Ausbildung zum Psychologischen Psychotherapeuten am Psychoanalytischen Institut in Bremen befindet und freiwilliges Mitglied der Kammer ist. Herr Krause wurde ebenfalls mit großer Mehrheit als Beisitzer gewählt.

Fortbildungsrichtlinie zur forensischen Begutachtung
Vorstandmitglied Axel Janzen erläuterte in einem kurzen Vortrag noch einmal die neue Fortbildungsrichtlinie zur forensischen Begutachtung.(siehe Anhang) Er legte dar, wie diese Qualifikation erworben werden kann, die ein interessantes neues Betätigungsfeld für Psychotherapeuten darstellt. Geplant sei, gemeinsam mit der Kammer Niedersachsen eine Sachverständigen-Gutachterliste zu führen, die den Gerichten vorgestellt werden soll. Bereits in diesem Feld tätigen Kolleginnen und Kollegen soll die Aufnahme in die geplante Gutachterliste über Übergangsregelungen ermöglicht werden. In der Diskussion zeigten sich unterschiedliche Standpunkte. Während einige Mitglieder die neue Richtlinie begrüßten und befürworteten, weil sie dazu beiträgt, hohe Qualitätsstandards in diesem Bereich zu entwickeln, sahen andere ein Problem darin, zwischen der therapeutischen und der gutachterlichen Perspektive zu wechseln. Ebenfalls wurde die Frage aufgeworfen, ob damit forensische Begutachtungen von anderen Berufsgruppen, z.B. Diplom-Psychologen generell ausgeschlossen werden sollten. In der Antwort wurde darauf verwiesen, dass es nicht in der Macht der Kammer stände, dies zu verhindern. Allerdings würde eine solche Liste mit der Zeit einen notwendigen Qualitätsstandard schaffen, da forensische Begutachtungen stets auch diagnostische Feststellungen enthalten, die der Approbation bedürfen.

Tätigkeitsbericht des Kammervorstandes
Christine Block, die inzwischen die Leitung der Versammlung übernommen hatte, übergab das Wort an den Präsidenten zu seinem Bericht. Wegen der fortgeschrittenen Zeit verwies Herr Schrömgens auf den schriftlich vorliegenden Bericht. (siehe Anhang) Eine Aussprache wurde nicht mehr gewünscht, so dass die Versammlung nahezu pünktlich schließen konnte. Im Anschluss nutzten viele Anwesende beim traditionellen Umtrunk die Gelegenheit zum kollegialen Austausch.

Bremerhaven für Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten entsperrt – Jetzt bewerben!

Bremerhaven für Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten entsperrt – Jetzt bewerben!
Bremerhaven für Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten entsperrt – Jetzt bewerben!
Wie von uns schon angekündigt, ist im Bremer Ärztejournal April 2010 für den KV- Planungsbereich Bremerhaven-Stadt die Zulassungsbeschränkung für Psychotherapeuten, die ausschließlich Kinder und Jugendliche psychotherapeutisch behandeln, seit dem 22.03.10 aufgehoben. Insgesamt 7,5 Sitze können in Bremerhaven besetzt werden.
Erst wenn in Bremerhaven mindestens 4 Sitze besetzt sind – das entspricht einer Qupte von 10 Prozent – wird der Planungsbereich Bremen-Stadt vorübergehend entsperrt. Dort werden voraussichtlich 4,5 Sitze zur Besetzung frei sein.
Bewerben können sich neben Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten auch Psychologische Psychotherapeuten, die über die zussätzliche Fachkunde Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie verfügen. Im Falle einer Zulassung ist letztere Gruppe beschränkt auf die Behandlung der Altersgruppe bis 21 Jahre.
Im Bremer Ärztejournal heißt es: ‚Anträge auf Zulassung sind schriftlich innerhalb von sechs Wochen nach Veröffentlichung im Landesrundschreiben (22. März) an die Kassenärztliche Vereinigung Bremen, Schwachhauser Heerstr. 26-28, 28209 Bremen zu richten. Bei mehreren Bewerbern entscheidet der Zulassungsausschuss nach folgenden Kriterien: berufliche Eignung, Dauer der bisherigen psychotherapeutischen Tätigkeit, Approbationsalter, Dauer der Eintragung in die Warteliste gemäß § 103, Abs. 5 Satz 1 SGB V.‘

Bericht über 21. Kammerversammlung der PKHB am 10. Nov. 2009

Bericht über 21. Kammerversammlung der PKHB am 10. Nov. 2009
15.11.2009: Themen u.a.: Beschwerdemanagement der PKHB – Mindestquote Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie – Verkauf und Kauf von halben Praxissitzen – Auslastung psychotherapeutischer Praxen im Land Bremen – Kammerentwicklungsprozess
Kernbereich der Kammertätigkeit: Erfolgreiches Beschwerdemanagement aufgebaut Weniger gut besucht als gewohnt, befasste sich die 21. Kammerversammlung der PKHB, die von der stellv. Präsidentin Dr. Isabel Bataller eröffnet wurde, mit einer umfangreichen Tagesordnung.Zunächst stellten Hilke Schröder, im Vorstand für den Umgang mit Patientenbeschw erden zuständig, und Kammerjustitiar Rechtsanwalt Bernd Rasehorn, den Aufbau des Beschwerde- und Schlichtungsmanagement dar. Sie schilderten ausführlich die wesentlichen Inhalte von Beschwerden. Im Mittelpunkt der Aufmerksamkeit stand der Umgang mit Abstinenzverletzungen unter verschiedenen Gesichtspunkten. Mit Betroffenheit wurde aufgenommen, dass es zu berufsgerichtlichen Verfahren wegen sexueller Abstinenzverletzungen kam. Zugleich wurde deutlich gemacht, wie wichtig die Arbeit der Kammer an dieser Stelle für die Einhaltung der beruflichen Standards im Interesse der Patienten aber auch zum Schutz der Psychotherapeuten selbst ist. Ziel dieses Tagesordnungspunktes war eine verstärkte Sensibilisierung der Mitglieder für Abstinenzverletzungen zu erreichen, insbesondere wenn in Folgetherapien Patientinnen über sexuelle Kontakte zu Vortherapeuten berichten. Die Referenten berichteten aber auch, wie mühsam es ist, Staatsanwaltschaften und Richter mit den besonderen Anforderungen psychotherapeutischen Arbeitens vertraut zu machen.

Aktuelle Entwicklungen in der ambulanten Versorgung Bremens Der Kammerversammlung lag ein schriftlicher Tätigkeitsbericht vor. (siehe Anlage) Kammerpräsident Karl Heinz Schrömgens setzte sich in seinem mündlichen Vortrag mit aktuellen Entwicklungen in der ambulanten psychotherapeutischen Versorgung auseinander.

Umsetzung der KJP- Mindestquote von 20 % Herr Schrömgens verwies auf die Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) zur Umsetzung der 20 Prozent- Mindestquote in der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie, die voraussichtlich in der 2. Novemberhälfte in Kraft treten wird. Er benannte nochmals die kritischen Punkte dieses Beschlusses, wie sie in Stellungnahmen der Bundespsychotherapeutenkammer an das Bundesgesundheitsministerium herangetragen wurden. Leider habe sich das BMG nicht zu einer Beanstandung durchringen können.
Er stellte in Folge dar, in welcher Weise die Umsetzung der Mindestquote für Bremerhaven und Bremen zu Versorgungsverbesserungen führen kann. In dem KV- Planungsbereich Stadt Bremen wird es voraussichtlich zu fünf zusätzlichen Niederlassungen für ausschließlich Kinder- und Jugendliche behandelnde Psychotherapeuten kommen. Dabei ist berücksichtigt, dass sechs Psychotherapeuten eine sogenannte Doppelzulassung haben und somit mit 0,5 in der Bedarfsplanung gezählt werden und dass eine Job-Sharing-Partnerin in einem solchen Fall automatisch eine volle Zulassung erhält.
In Bremerhaven kommt es zu acht neuen Niederlassungsmöglichkeiten. Da aufgrund der Ausführungsrichtlinie des G-BA zunächst in Bremerhaven mindestens vier Sitze besetzt sein müssen, bevor es in Bremen zur Ausschreibung der neuen Sitze kommen kann, wird die Verbesserung der Versorgung in Bremen weiterhin verzögert. Interessierte Kolleginnen und Kollegen können sich, sobald die Sitze ausgeschrieben werden, beim Zulassungsausschuss bei der KVHB bewerben.
Liegen mehr Bewerbungen als Sitze vor, wird nach den Kriterien der Zulassungsverordnung entschieden. Bewerben kann sich jeder Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut und jeder Psychologische Psychotherapeut, der über die Fachkunde Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie verfügt. Für diese Sitze muss kein Kaufpreis gezahlt werden, da sie neu ausgeschrieben werden.

Verkauf und Kauf von halben Praxissitzen Des Weiteren stellte er die gegenwärtige Rechtslage zur Veräußerung und zum Erwerb von halben Kassensitzen dar.

Die KV muss dem Antrag auf Ausschreibung eines halben Praxissitzes stattgeben.
Die Leistungsmenge eines halben Praxissitzes liegt bei der Hälfte des gegenwärtigen Kapazitätsumfanges von 27.090 Minuten plus Menge X für nicht genehmigungspflichtige Leistungen, zurzeit ca. 31.000 Minuten in der KV Bremen. Jeder der beiden hälftigen Sitze erhält einen halben Versorgungsauftrag, der in der Obergrenze bei ca. 15.500 Minuten, also ca. 18 Behandlungsstunden liegen wird.

Die KV muss einen halben Sitz ausschreiben, wenn eine regelmäßige Praxistätigkeit stattgefunden hat. So verfährt gegenwärtig die KV Nordrhein. Bisher gibt es keine offizielle Stellungnahme der KVHB, auch deshalb nicht, weil bisher erst in einem Fall die Ausschreibung eines halben Praxissitzes beantragt worden ist.

Die Veräußerung eines halben Praxissitzes verläuft dann nach den gleichen Grundsätzen wie bei beim Verkauf eines ganzen Sitzes. Über die Vergabe des halben Versorgungsauftrages (Zulassung) entscheidet dann der Zulassungsausschuss, der paritätisch mit Psychotherapeuten und Kassenvertretern besetzt ist.

Auslastung psychotherapeutischer Praxen Als letzten Punkt ging Karl Heinz Schrömgens auf die Auslastung psychotherapeutischer Praxen im KV- Bezirk Bremen ein. Jeder Psychologische Psychotherapeut bzw. Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut gehe mit dem Faktor 1,0 in die Bedarfsplanung ein. Allerdings werde beklagt, dass nicht jeder Psychotherapeut seinen Versorgungsauftrag in voller Weise erfülle. Nach dem Bundesmantelvertrag Ärzte-Krankenkassen hat ein voller Praxissitz Sprechzeiten von mind. 20 Stunden, ein halber Praxissitz Sprechzeiten von mind. 10 Stunden anzubieten. So werde gesagt, dass lange Wartezeiten in der Psychotherapie es deshalb gebe, weil Psychotherapeuten ihrem Versorgungsauftrag nicht nachkommen. Im Sommer sei es zu der Schlagzeile in der Ärztezeitung gekommen: ‚Bremer Psychotherapeuten zu faul zum Arbeiten!‘
Die KVHB habe nun Zahlen der Kammer zur Verfügung gestellt, in welcher Weise in Bremerhaven niedergelassene Psychotherapeuten. Danach erfüllen von 29 psychotherapeutischen Praxen in Bremerhaven (nur Psychologische Psychotherapeuten) 17 Praxen auf jeden Fall ihren Versorgungsauftrag (>20 – > 40 Stunden/Woche), 5 Praxen weitgehend ihren Versorgungsauftrag (>15 – 20 Stunden/Woche) und 7 Praxen liegen deutlich unter ihrem Versorgungsauftrag. Zahlen für Bremen liegen nicht vor, würden aber vermutlich eine ähnliche Verteilung aufweisen.
Der Bericht des Kammerpräsidenten endete mit den Fragen:

Können wir es uns erlauben, dass der Versorgungsauftrag von einem Viertel der Praxen deutlich untererfüllt wird?

Haben wir nicht im Rahmen der Kassenversorgung auch eine Verpflichtung unserem Auftrag nachzukommen?

Sollten nicht diese Praxisinhaber über Ausschreibung eines halben Praxissitzes jungen Kolleginnen und Kollegen den Einstieg in die niedergelassene Berufstätigkeit ermöglichen?

Abschließend wies er darauf hin, dass so wie halbe Praxissitze veräußert werden dürfen, die KV auch die Entziehung von halben Praxissitzen beim Zulassungsausschuss beantragen könne, wenn eine entsprechende Versorgung nicht stattfinde.

Prozess zur Kammerentwicklung: Bericht über 1. Workshop Dr. Christine Block stellte im Auftrag des Vorstandes die Ergebnisse der ersten Workshops dar. An diesem Workshop am 20.10.09, der von der Hamburger Organisationsentwicklerin Gisela Clausen moderiert wurde, nahmen 23 Mitglieder teil. Frau Block wies darauf hin, dass die Mitarbeit im Kammervorstand mit einer hohen zeitlichen Belastung verbunden ist, die an Selbstausbeutung heranreiche. Für die Zukunft müsse die Kammer sich anders aufstellen. Insgesamt fünf Optionen der Kammerentwicklung waren diskutiert worden:

Alles bleibt, wie es ist.

Einführung einer hauptamtlichen Geschäftsführung.

Professionalisierung des Vorstandes mit deutlicher Erhöhung der Aufwandsentschädigungen.

Fusion der bremischen und der niedersächsischen Kammer zu einer gemeinsamen Kammer.

Arbeitsverteilung durch verstärkte Delegation.

In einer ersten Präferenzbewertung bevorzugten die Hälfte der Anwesenden den Zusammenschluss mit Niedersachsen, 36 Prozent eine Professionalisierung des Vorstandes und 14 Prozent die Einführung einer Geschäftsführung. Niemand wollte, dass es bleibt, wie es ist. Ebenfalls vertraute niemand darauf, dass mehr Delegation eine Möglichkeit wäre, die Belastung zu verringern. Abschließend sprach sich die Versammlung einmütig dafür aus, diesen Kammerentwicklungsprozess fortzusetzen. Ein 2. Workshop ist für Samstag, 27.02.2010 von 10 – 14 Uhr in den Räumen der KV Bremen, Schwachhauser Heerstr. 26 terminiert. Dazu wird noch gesondert eingeladen.

Solide Finanzlage – Haushalt 2010 verabschiedet Im letzten Schwerpunkt der Versammlung befassten sich die Anwesenden mit dem Jahresabschluss 2008 und der Haushaltsplanung 2010. Der Vorsitzende des Finanzausschusses Uwe Klein lobte die gewissenhafte Führung der Finanzen und stellte die wesentlichen Ergebnisse der Prüfung durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Hansa- Treuhand dar, in der keine Beanstandungen geäußert wurden. Hans Schindler, der Finanzverantwortliche im Vorstand, begründete die Planung für das kommende Jahr und wies darauf hin, dass bei dieser Vorlage der Beitragshebesatz von 0,86 Prozent auch für 2010 stabil gehalten wird.

Die Versammlung klang zu späterer Stunde in angeregten Gesprächen bei Sekt, Saft und Selters aus.

Neues sehr praktikables Qualitätsmanagement-Handbuch von Ihrer Psychotherapeutenkammer zum kostenlosen Download

Neues sehr praktikables Qualitätsmanagement-Handbuch von Ihrer Psychotherapeutenkammer zum kostenlosen Download
15.06.2009: Die Psychotherapeutenkammern Niedersachsen, Hamburg und Bremen haben jetzt gemeinsam ein QM- Handbuch bereit gestellt. Es ist passgenau für die psychotherapeutische Praxis gestaltet und erscheint in drei Versionen, für Verhaltenstherapie, psychodynamische Psychotherapie und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie. Denn die Zeit drängt! Die Frist zur Umsetzung des QM läuft Ende 2009 aus!Nach den gesetzlichen Vorgaben (Gesetz zur Modernisierung der GKV vom 1.1.2004 und die Qualitätsmanagementrichtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses vom 1.1.2006) sollten Psychotherapiepraxen die Planung eines internen Qualitätsmanagements bis Ende 2007 abgeschlossen haben (Ausnahme: Psychotherapeuten, die erst ab 1.1.06 zugelassen sind). Die darauf folgende sogenannte Umsetzungsphase soll bis Ende 2009 abgeschlossen sein.

Ab 2010 können dann seitens der KV Überprüfungen erfolgen.

Zur Ihrer praktischen Unterstützung in der Durchführung des QM haben sich die Psychotherapeutenkammern aus Niedersachsen, Hamburg und Bremen im März 2009 entschlossen, gemeinsam ein Handbuch für das Qualitätsmanagement herauszugeben. Dieses QM-Handbuch basiert auf den Leitlinien der PKN zum Qualitätsmanagement und ist damit optimal auf die Anforderungen psychotherapeutischer Praxen ausgerichtet.

Aus Sicht der drei Kammervorstände waren die bisherigen Systeme zum Qualitätsmanagement nur unzureichend für die konkrete Praxis der Psychotherapeuten geeignet. Das jetzt vorliegende Qualitätsmanagement- Handbuch ist von Kolleginnen und Kollegen aus der psychotherapeutischen Alltagspraxis heraus entwickelt und liegt in spezifizierten Versionen jeweils für die psychodynamische, die verhaltenstherapeutische und die Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie vor. Es orientiert sich am typischen Ablauf einer Ein-Personen-Praxis, bezieht sich auf gesetzliche-und berufsrechtliche Regelungen und gibt eine Übersicht von Punkten zur Prozess-, Struktur- und Ergebnisqualität, die sich an unserem realen Arbeitsalltag orientieren.
Darüber hinaus bieten die QM-Handbücher eine Fülle von praktikablen Formblättern von der Schweigepflichtsentbindung über die Ausfallhonorarrechnung bis hin zu Therapieauswertung und Info-Blättern für Patienten, spezifiziert für das jeweilige Psychotherapieverfahren.

Alle Blätter der Handbücher können mit dem Word-Textprogramm am PC verändert und damit an die individuellen Bedürfnisse angepasst werden. Die Handbücher erscheinen noch rechtzeitig, so dass Sie darauf aufbauend das eigene Handbuch ohne Probleme bis Ende 2009 erstellen und damit die Anforderungen des Gesetzgebers erfüllen können.

Es bietet sich an, sich mit Kollegen – ähnlich der kollegialen Intervisionsgruppen – zu einem Qualitätszirkel zusammenzutun. Nach Akkreditierung bei der GAZ (Gemeinsame Akkreditierungs- u. Zertifizierungsstelle der PK-HB u. der PKN) können über die Arbeit in den Qualitätszirkeln dann auch Fortbildungspunkte erworben werden.

Das Handbuch steht in der Rubrik Mitglieder/Informationen zur Berufsausübung unter dem Button (bitte klicken Sie hier:) Qualitätsmanagement zum kostenlosen Download für Sie bereit.
In der Hoffnung das Thema QM mit diesen Handbüchern für Sie praktikabler zu gestalten

Ihre Psychotherapeutenkammer Bremen