Neues Psychotherapeutenverfahren bei der Gesetzlichen Unfallversicherung
Neues Psychotherapeutenverfahren bei der Gesetzlichen Unfallversicherung
Seit dem 1. Juli 2012 ist das bisherige Modellverfahren zur Einbindung von Psychotherapeuten in der psychotherapeutischen Behandlung von Unfallopfern durch das neue ‚Psychotherapeutenverfahren‘ der Gesetzlichen Unfallversicherungen ersetzt worden.
Die ‚Anforderungen‘ finden Sie unter:
www.dguv.de/medien/inhalt/reha_leistung/verguetung/psycho_verf.pdf
Das entsprechende Gebührenverzeichnis finden Sie unter:
www.dguv.de/medien/inhalt/reha_leistung/verguetung/psycho_geb_04.pdf
Wir bitten um sorgfältige Kenntnisnahme. Es ist für alle Kolleginnen und Kollegen von Interesse, die im Rahmen ihrer Privat- oder Kassenpraxis sogenannte BG- Fälle behandeln und abrechnen.