Durch eine Weiterbildung können nach der Approbation eingehende und besondere Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten für bestimmte therapeutische Tätigkeiten erlangt werden. Die Weiterbildung erstreckt sich je nach Bereich über einen längeren Zeitraum. Bisher wurden in der PK HB drei Weiterbildungsbereiche geschaffen:
- Klinische Neuropsychologie
- Systemische Psychotherapie
- Sozialmedizin
Die Weiterbildung erfolgt unter Anleitung von zur Weiterbildung befugten, im jeweiligen Bereich erfahrenen PP und KJP. Mit dem Abschluss einer Weiterbildung werden besondere Kenntnisse nachgewiesen, die zum Führen einer ankündigungsfähigen Zusatzbezeichnung berechtigen.
Die Einzelheiten zur Erlangung der jeweiligen Zusatzbezeichnung entnehmen Sie bitte unserer Weiterbildungsordnung.
Darüber hinaus gibt es eine intensive Diskussion über die Identifizierung weiterer Weiterbildungsbereiche. Die dazu gegründete Kommission Zusatzqualifizierung der BPtK hat dem 27. DPT in 2015 einen ausführlichen Bericht vorgelegt, der auf dem 28. DPT in 2016 beraten wurde: Bericht KZQ