Weiterbildung für PP und KJP

Durch eine Weiterbildung können nach der Approbation eingehende und besondere Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten für bestimmte therapeutische Tätigkeiten erlangt werden. Die Weiterbildung erstreckt sich je nach Bereich über einen längeren Zeitraum. Bisher wurden in der PK HB drei Weiterbildungsbereiche geschaffen:

  • Klinische Neuropsychologie
  • Systemische Psychotherapie
  • Sozialmedizin

Die Weiterbildung erfolgt unter Anleitung von zur Weiterbildung befugten, im jeweiligen Bereich erfahrenen PP und KJP. Mit dem Abschluss einer Weiterbildung werden besondere Kenntnisse nachgewiesen, die zum Führen einer ankündigungsfähigen Zusatzbezeichnung berechtigen.

Die Einzelheiten zur Erlangung der jeweiligen Zusatzbezeichnung entnehmen Sie bitte unserer Weiterbildungsordnung.

Darüber hinaus gibt es eine intensive Diskussion über die Identifizierung weiterer Weiterbildungsbereiche. Die dazu gegründete Kommission Zusatzqualifizierung der BPtK hat dem 27. DPT in 2015 einen ausführlichen Bericht vorgelegt, der auf dem 28. DPT in 2016 beraten wurde: Bericht KZQ

Neuropsychologie kann als Leistung der GKV abgerechnet werden. Voraussetzung für den Arztregistereintrag bei der KV ist der Fachkundenachweis. Diesen erlangen Sie, wenn Sie zusätzlich zu einem Fachkundenachweis in Verhaltenstherapie, tiefenpsychologisch fundierter Psychotherapie oder analytischer Psychotherapie auch über die Berechtigung zum Führen der Zusatzbezeichnung Neuropsychologie verfügen.

Wenn Sie eine Weiterbildung in Neuropsychologie durchlaufen haben, besteht die Möglichkeit, die Zusatzbezeichnung Klinische Neuropsychologie zu erhalten. Einen Antrag auf Anerkennung der Zusatzbezeichnung Klinische Neuropsychologie können Sie bei der Psychotherapeutenkammer Bremen stellen. Der Prüfungsausschuss Klinische Neuropsychologie prüft, ob die Voraussetzungen der Weiterbildungsordnung (Abschnitt B.I.) vorliegen.

Falls Sie nicht alle Kriterien erfüllen sollten, können Sie sich an die Geschäftsstelle wenden. Wir beraten Sie gerne zu Ihren Möglichkeiten.

Zugehörige Dokumente:

Antrag auf Anerkennung der Zusatzbezeichnung Klinische Neuropsychologie

Anlage 1 zum Antrag auf Anerkennung der Zusatzbezeichnung

Anlage 2 zum Antrag auf Anerkennung der Zusatzbezeichnung

Anlage 3 zum Antrag auf Anerkennung der Zusatzbezeichnung

Links zur Weiterbildung in Klinischer Neuropsychologie:

Informationen zur Weiterbildung, die die Gesellschaft für Neuropsychologie auch in der Region anbietet finden Sie auf www.gnp.de.

Seit die Systemische Therapie für Erwachsene als Verfahren in die Psychotherapie-Richtlinie aufgenommen wurde, kann diese als Leistung der GKV abgerechnet werden. Voraussetzung für den Arztregistereintrag bei der KV ist der Fachkundenachweis. Diesen erlangen Sie,

  • wenn eine Ausbildung zum*r Psychologischen Psychotherapeut*in in Systemischer Therapie absolviert haben oder
  • wenn Sie zusätzlich zu einem Fachkundenachweis in analytischer Psychotherapie, tiefenpsychologisch fundierter Psychotherapie oder Verhaltenstherapie auch über die Berechtigung zum Führen der Zusatzbezeichnung Systemische Therapie verfügen.

Wenn Sie eine Weiterbildung in Systemischer Therapie durchlaufen haben, besteht die Möglichkeit, die Zusatzbezeichnung Systemische Therapie zu erhalten. Bitte wenden Sie sich an die Geschäftstelle der Psychotherapeutenkammer Bremen, wenn Sie einen Antrag stellen möchten. Der Prüfungsausschuss Systemische Therapie prüft, ob die Voraussetzungen der Weiterbildungsordnung (Abschnitt B.II.) vorliegen.

Zugehörige Dokumente: 

Weiterbildungsordnung

Gebührenordnung

Links zur Ausbildung in Systemischer Therapie:

Viele Ausbildungsinstitute bieten auch Weiterbildungen an.

Eine Übersicht zu Instituten des Systemischen Verbunds, an denen die Systemische Approbationsprüfung angeboten wird, finden Sie hier.

Eine Übersicht aller der Ausbildungsinstitute, von denen einige auch in Systemischer Therapie ausbilden, finden Sie hier.

Als Teilgebiet der Medizin befasst sich die Sozialmedizin vor allem mit den Wechselwirkungen zwischen Krankheit, Gesundheit, Mensch und Gesellschaft. Sie umfasst die Bewertung von Art und Umfang gesundheitlicher Störungen, bei denen Psychotherapie indiziert ist. Dabei werden unter anderem Auswirkungen auf Leistungsfähigkeit und Teilhabe des Einzelnen betrachtet. Auch die Einordnung in die Rahmenbedingungen der sozialen Sicherungssysteme sowie die entsprechende Beratung der Sozialleistungsträger werden berücksichtigt.

Die PK HB hat auf der Kammerversammlung am 4. Oktober 2022 eine Erweiterung der WBO PP KJP um den Bereich der Sozialmedizin erweitert. Durch das am 1. Januar 2020 in Kraft getretene MDK-Reformgesetz („Gesetz für bessere und unabhängigere Prüfungen“) wurde die bis dahin den Ärztinnen und Ärzten vorbehaltene sozialmedizinische Begutachtung für weitere Heilberufe geöffnet. Mit der neu geschaffenen Weiterbildung können Psychologische Psychotherapeut*innen sowie Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut*innen diese Zusatzbezeichnung erwerben.