Info- Abend zum Thema Privatpraxis und Kostenerstattung weckte großes Interesse

Info- Abend zum Thema Privatpraxis und Kostenerstattung weckte großes Interesse
Auf Initiative einzelner Kammermitglieder lud der Vorstand der Kammer für den 22. Mai 2012 zu einem Informationsabend zum Thema Privatpraxis und Kostenerstattung ein. An die Kammer war aus der Mitgliedschaft der Wunsch heran getragen worden, einen Arbeitskreis „Privatpraxis“ mit dem Ziel zu ermöglichen, den Erfahrungsaustausch zwischen den Kammermitgliedern zu fördern, die keine Kassenzulassung haben und eine reine Privatpraxis betreiben.

Die Resonanz auf diese Einladung war so überwältigend, dass der Abend aus Platzgründen nicht in der Geschäftsstelle der Kammer stattfinden konnte, sondern stattdessen in die Räume der Fortbildungsakademie der Ärztekammer im Klinikum Mitte verlegt werden musste. Nahezu 50 Kolleginnen und Kollegen meldeten sich zu diesem Treffen an.[br ] Kammerpräsident Karl Heinz Schrömgens begrüßte die Anwesenden und führte umfassend in das Thema ein (Der Folienvertrag steht im Anhang zum Download zur Verfügung). Zunächst listete er verschiedene Arbeitsfelder einer Privatpraxis auf: Neben Psychotherapie seien auch beispielsweise Beratung, Supervision, Coaching, Training und Fortbildungen mögliche Betätigungsfelder. Er beschränkte sich dann aber in seinem Vortrag auf die originär psychotherapeutischen Tätigkeiten. Bevor er dieses Thema vertiefte, ging er auf den rechtlichen Rahmen ein, in dem sich Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten als Privatbehandler bewegen. Im Anschluss benannte er folgende Patientengruppen, orientiert an jeweilige Kostenträger, die für eine Privatpraxis relevant sind, und stellte anschließend die jeweiligen Bedingungen dar, unter denen eine Psychotherapie durchgeführt werden kann:

• Patienten/innen mit einer privaten Versicherung

• Patienten/innen mit Beihilfeberechtigung (Beamte/innen)

• Patienten/innen, die ihre Behandlung selbst bezahlen

• Patienten/innen, die gesetzlich versichert sind und von ihrer Kasse die Erstattung der Kosten nach § 13, 3 SGB V einfordern

• Patienten/innen, die infolge eines arbeitsbedingten Ereignisses psychisch geschädigt wurden (Modellprogramm der Berufsgenossenschaften)

• Patienten/innen, die als Opfer einer Gewalttat psychisch geschädigt wurden (Opferentschädigungsgesetz)

• Patienten/innen, die an einer rehabilitativen Nachsorge teilnehmen (IRENA- Programm der Deutschen Rentenversicherung)

Der Bereich der Kostenerstattung nach § 13,3 des SGB V nahm dabei einen breiten Raum ein. Schrömgens ging auf die Bedeutung der Kostenerstattung vor 1999 ein und erläuterte die Zielsetzungen des Psychotherapeutengesetzes. Er bekräftigte den Kurs der Kammer, eine Verbesserung der Versorgung über eine Neujustierung der Bedarfsplanung zu erreichen, die den tatsächlichen Bedarf an Psychotherapie aufgreife. Hier seien die Kassen gefordert, die notwendigen Mittel für die Verbesserung der Versorgung bereit zu stellen. Solange es Wartezeiten von 3 Monaten und länger gebe, müssten die Kassen jedoch im Interesse einer zeitnahen Versorgung ihrer Versicherten auch außervertragliche Versorgung ermöglichen, damit die Patientinnen und Patienten keinen Schaden erleiden.

Im Anschluss entwickelte sich eine angeregte Diskussion, die vom Kammervorstandsmitglied Helga Loest geleitet wurde. Neben Informationsfragen wurde mehrfach beklagt, dass Patientinnen und Patienten, die viele vergebliche Versuche im Rahmen der Vertragsversorgung unternommen hätten, eine zeitnahe Psychotherapie zu erhalten, oft sehr abweisend und unfreundlich von Mitarbeitern ihrer Kasse behandelt würden. Aus fachlichen Gründen sei nicht hinnehmbar, dass Versicherte zum Beispiel 10 – 15 Stunden Psychotherapie bei einer Privatbehandlerin bewilligt bekämen, jedoch mit der Auflage, dann zu einem kassenzugelassenen Psychotherapeuten zu wechseln. Karl Heinz Schrömgens bat darum, die Kammer über solche Vorgänge zu informieren, damit dies in Gesprächen mit den hiesigen Kassen problematisiert werden könne.

Im Ergebnis war der Abend für manche Teilnehmer ernüchternd, da die Rahmenbedingungen, die dargestellt wurden, nicht allen in dieser Deutlichkeit bekannt waren. Andererseits zeigte sich auch eine Reihe Teilnehmerinnen motiviert, sich kollegial zu vernetzen und aktiv die eigenen Interessen wahrzunehmen. Diese Gruppe erklärte dann auch ihre Bereitschaft, in einem entsprechenden Arbeitskreis mitzuwirken, der sich im Anschluss konstituierte und selbst die Koordination seiner Arbeit übernahm. Die Kammer wird den Termin des ersten Treffens des Arbeitskreises veröffentlichen, so dass weitere Interessierte dazu kommen können