27. Kammerversammlung der PKHB mit umfangreicher Themenpalette
27. Kammerversammlung der PKHB mit umfangreicher Themenpalette
07.11.2012: Resolution zur Vergütung psychotherapeutischer Leistungen beschlossen – Ergänzung der Weiterbildungsordnung um die Weiterbildung in „Systemischer Therapie“Am 6. November fand die gut besuchte 27. Versammlung der Bremer Psychotherapeutenkammer statt. Auf der Tagesordnung stand die Erweiterung der Weiterbildungsordnung um den Bereich „Systemische Therapie“. Der stellvertretende Kammerpräsident Hans Schindler führte mit einem kurzen Vortag „Systemische Therapie – Ihre Relevanz für die Behandlung psychisch kranker Menschen“ ins Thema ein. Die Wirksamkeit der Systemischen Therapie ist sowohl durch RCT-Studien wie auch durch naturalistische Effektivitätsstudien nachgewiesen (vgl. PTJ 1/2007). Obwohl vom GBA bisher noch nicht als Richtlinienverfahren anerkannt, spielt sie für ambulante Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten in der stationären Psychotherapie und Psychiatrie sowie in Erziehungs- und Familienberatungsstellen eine wichtige Rolle. Dieser Tatsache folgend ist es nur angemessen den approbierten Kammermitgliedern die Möglichkeit einzuräumen, sich durch eine anerkannte Weiterbildung entsprechend zu qualifizieren.
Einstimmig wurde beschlossen, den allgemeinen Teil der Weiterbildungsordnung zu verändern, „wissenschaftlich anerkannte Verfahren“ als mögliche Bereiche einzuführen und die Systemische Therapie hier aufzunehmen. Ohne Gegenstimme mit wenigen Enthaltungen wurde dann der Weiterbildungsordnungsteil angenommen. Dieser entspricht im Wesentlichen der auf dem Deutschen Psychotherapeutentag beschlossenen Rahmenprüfungsordnung und wird auf der Webseite der Bremer Psychotherapeutenkammer nach Genehmigung durch die Aufsichtsbehörde nachzulesen sein.
Danach stand die Aussprache über den schriftlich vorgelegten Bericht des Vorstands und eine Resolution zur Verbesserung der Honorarsituation der niedergelassenen Psychotherapeuten auf der Tagesordnung. In der Diskussion fand die Arbeit des Bremer Kammervorstands viel Anerkennung, auch weil das Thema der Honorarsituation aufgegriffen wurde und aktiv vertreten wird. Deutlich wurde aber auch, dass die psychotherapeutischen Vertreter in der KV gefordert sind, diese Anliegen in den dortigen Gremien einzubringen. Darüber hinaus brauchen wir eine Unterstützung aus dem politischen Bereich und durch den Gesetzgeber, wenn die Honorierung der psychotherapeutischen Leistungen entscheidend verbessert werden soll. Einstimmig wurde die Resolution angenommen. Gleichgerichtete Aktivitäten von Vorstand und einzelnen Mitgliedern sind geplant.
Danach wurden zwei Anträge aus der Mitgliedschaft diskutiert und abgestimmt. Der Antrag, dass Erlöse aus ganzen oder halben Praxisverkäufen nicht auf die Beitragsermittlung angerechnet werden, wurde mit einer deutlichen Mehrheit abgelehnt. Ein Antrag, dass Weiterbildungszertifikate auch rückwirkend beantragt werden können, fand bei vielen Enthaltungen eine Mehrheit. Seine Umsetzbarkeit muss nun mit der Psychotherapeutenkammer Niedersachsen besprochen werden, da die PKHB mit der PKN in Kooperation Akkreditierung und Zertifizierung der Fortbildung gemeinsam betreiben.
Danach ging es zum Abschluss noch um Finanzen. Der Jahresabschluss war turnusgemäß von einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft einer prüferischen Durchsicht unterzogen worden. Der Vorstand wurde ohne Gegenstimmen entlastet. Der Haushaltsplan 2013 und der konstant bleibende Hebesatz wurden danach einstimmig beschlossen.