Ausbildung

Seit Einführung des Psychotherapeutengesetzes 1999 ist die Voraussetzung für die Ausübung von Psychotherapie eine Ausbildung zum*zur Psychologischen Psychotherapeut*in oder zum*zur Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut*in. Die Ausbildung muss an einem staatlich anerkannten Ausbildungsinstitut erfolgen. Nähere Informationen zu Inhalten und Ablauf der Ausbildung erhalten Sie bei den Ausbildungsinstituten, die eine Ausbildung in Bremen anbieten.

Bei Fragen zu Ausbildungs-, Prüfungs- und Approbationsangelegenheiten wenden Sie sich bitte an das Landesprüfungsamt Bremen.

Durch das Ausbildungsreformgesetz wurde der neue Beruf des*der Fachpsychotherapeut*in geschaffen. Näheres finden Sie unter Weiterbildung.