Reform der Psychotherapie- Richtlinie: Was kommt ab dem 1. April auf die psychotherapeutische Praxis zu?
Reform der Psychotherapie- Richtlinie: Was kommt ab dem 1. April auf die psychotherapeutische Praxis zu?
07.04.2017: Informationsveranstaltung in Bremen am 6. April 2017: Alles zur Neufassung der PT- Richtlinie, der Psychotherapie- Vereinbarung und zur Vergütung der neuen Leistungen
Kammerpräsident Karl Heinz Schrömgens beim Vortrag
Die Veranstaltung der Psychotherapeutenkammer Bremen im Vortragssaal der Kassenärztlichen Vereinigung war schnell mit 140 Anmeldungen ausgebucht. Kammerpräsident Karl Heinz Schrömgens begrüßte als Gast den Vorsitzenden der KVHB, Dr. Jörg Hermann und stellte in seinem Vortrag zunächst die politischen Rahmenbedingungen in einer kurzen Übersicht dar, unter denen die Neufassung der Psychotherapie- Richtlinien entstanden war. Im Anschluss informierte er über die verschiedenen Veränderungen. Jeweils nach einem Info- Block gab es die Möglichkeit, nachzufragen und Bewertungen abzugeben. Davon wurde regen Gebracuh gemacht. Die Punkte ‚Telefonische Erreichbarkeit‘, ‚Psychotherapeutische Sprechstunde‘ und ‚Psychotherapeutische Akutbehandlung‘ nahmen als neue Aufgabenstellungen den größten Raum ein.
Dr. Jörg Hermann
Kontrovers wurde es, als die Regelungen zur Terminservice-Stelle (TSS) der KVHB vorgestellt wurden. Schrömgens betonte die Freiwilligkeit der Terminmeldungen an die KV, warb aber zugleich für eine gute Kooperation mit der TSS. Dr. Hermann erläuterte in der Diskussion, dass die TSS eine gesetzliche Vorgabe ist, der die KV nachkommen müsse. Er wies auf den gesetlichen Auftrag hin, jährlich die Erfüllung der Versorgungsaufträge zu überprüfen. Aus den Plenungsbeiträgen ergab sich, dass viele Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten schon Sprechstundentermine und Akutbehandlungsmöglichkeiten der TSS gemeldet haben.
Im Anschluss wurden die veränderten Antrags- und Genehmigungsverfahren und die neuen Formbblätter vorgestellt, zu denen es viele Detailfragen gab. Gesonderte Blöcke waren der Gruppenpsychotherapie und der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen vorbehalten.
Gespannte Aufmerksamkeit im Publikum
Nach diesen inhaltlichen und formalen Punkten ging Karl Heinz Schrömgens dann zu den neuen Vergütungsregelungen über. Er verwies auf die Stellungnahme der Kammer von vergangener Woche zu den Beschlüssen des Erweiterten Bewertungsausschusses und auf die zahlreichen Protestnoten aus Kammer, Verbänden und KVen. Er rief die Anwesenden auf, ihren Unmut ebenfalls gegenüber dem Gesundheitsministerium, dem Spitzenverband der Krankenkassen und der KBV sowie Gesundheitspolitikern auszudrücken. Die neuen Leistungen (Sprechstunde, Akutbehandlung) sind jeweils als 25-Minuten-Leistungen mit einem Betrag gegenwärtig in Höhe von 42,75 € legendiert. Kopfschütteln löste die Begründung der Kassen aus, dass diese Leistungen weniger aufwändig seien als eine reguläre Psychotherapie-Sitzung. Das Gegenteil sei der Fall. Der Koordinierungs- und Dokumtationsaufwand liege in der Anfangsphase deutlich höher.
Zum Schluss der zweieinhalbstündigen Veranstaltung wurden noch die neuen Möglichkeiten des Job-Sharings erläutert und auf die jetzt verabschiedeten Richtlinien zur Krankenhauseinweisung, Medizinischer Reha, Soziotherapie und Krankentransproten verwiesen. Das Inkrafttreten sei in Kürze zu erwarten, so dass Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten bald mit diesen Befugnissen ihr Handlungsspektrum in der Praxis erweitern können.
Für die kompakte und strukturierte Dartellung gab es zu Ende der Veranstaltung Applaus und viele anerkennende Worte.
Eine zweite Informationsverstaltung ist schon für den 27.04.17, 19 Uhr im Zentrum für seelische Gesundheit in Bremerhaven terminiert.