Flüchtlinge brauchen schnell psychotherapeutische Hilfe – Psychotherapeuten fordern mehr Geld für „Refugio“ – Kammerpräsident Karl Heinz Schrömgens wiedergewählt

Flüchtlinge brauchen schnell psychotherapeutische Hilfe – Psychotherapeuten fordern mehr Geld für „Refugio“ – Kammerpräsident Karl Heinz Schrömgens wiedergewählt
17.06.2015: Der Präsident der Psychotherapeutenkammer Bremen, Karl Heinz Schrömgens, ist auf der Kammerversammlung am Dienstagabend (16. Juni 2015) im Bürgerhaus Weserterrassen mit großer Mehrheit für weitere vier Jahre im Amt bestätigt worden. Er steht der Vertretung der rund 600 im kleinsten Bundesland tätigen Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten seit der Kammergründung im Jahr 2000 ununterbrochen vor. Schrömgens kündigte nach seiner Wiederwahl an, sich in der neuen Amtsperiode gemeinsam mit seinen Vorstandskollegen insbesondere um eine bessere psychotherapeutische Versorgung psychisch kranker Menschen in Bremen und Bremerhaven zu kümmern. Zudem werde die anstehende Reform der Psychotherapeutenausbildung den Vorstand stark beschäftigen. Auch sein Stellvertreter Hans Schindler und Vorstandsmitglied Dr. Sylvia Helbig-Lang wurden wiedergewählt. Die bisherigen Beisitzer Axel Janzen und Helga Loest hatten sich nicht mehr zur Verfügung gestellt. Stattdessen gehören künftig Amelie Thobaben und Wiebke Rappen dem Vorstand an.

Mitglieder des neu gewählten Kammervorstandes, v. lks.: Stellv. Präsident Hans Schindler, Präsident Karl Heinz Schrömgens, die Beisitzerinnen Dr. Sylvia Helbig-Lang, Amelie Thobaben und Wiebke Rappen
Mitglieder des neu gewählten Kammervorstandes, v. lks.: Stellv. Präsident Hans Schindler, Präsident Karl Heinz Schrömgens, die Beisitzerinnen Dr. Sylvia Helbig-Lang, Amelie Thobaben und Wiebke Rappen

Mitglieder des neu gewählten Kammervorstandes, v. lks.: Stellv. Präsident Hans Schindler, Präsident Karl Heinz Schrömgens, die Beisitzerinnen Dr. Sylvia Helbig-Lang, Amelie Thobaben und Wiebke Rappen

Die Kammerversammlung forderte in einer Resolution die Politik auf, die psychotherapeutische Versorgung der wachsenden Zahl von Flüchtlingen in Bremen und Bremerhaven in angemessener Weise sicherzustellen. Es sei nicht akzeptabel, dass die Behandlung von Menschen, die Krieg, Vertreibung und Folter erlebt sowie Angehörige verloren haben, auf eine Kurzzeittherapie beschränkt wird, wie es das „Bremer Modell“ vorsieht. Das Modell mit der von der AOK herausgegebenen Gesundheitskarte verfolgt das Ziel, den Flüchtlingen einen unkomplizierten Zugang zum gesundheitlichen Versorgungssystem zu ermöglichen. Fachlich nicht hinnehmbar sei es, dass bei Beantragung einer Psychotherapie eine Begutachtung durch das Klinikum Bremen-Ost beziehungsweise durch das Gesundheitsamt in Bremerhaven vorgeschaltet werde. Dies führe zu einer unnötigen zusätzlichen Belastung von in der Regel schwer traumatisierten Menschen. Außerdem gebe es viel zu lange Wartezeiten in der Regelversorgung. Das Beratungs- und Behandlungszentrum für Flüchtlinge und Folteropfer „Refugio“ in Bremen leiste mit hoher Kompetenz einen wichtigen Beitrag zur schnellen psychosozialen Betreuung und psychotherapeutischen Behandlung von Flüchtlingen. Dessen Grundfinanzierung durch das Land sollte auf 100 000 Euro verdoppelt werden, damit „Refugio“ den wachsenden Anforderungen gerecht werden könne. Außerdem, so heißt es in der Resolution weiter, sollte das Zentrum und das dort tätige qualifizierte Personal in die Regelversorgung durch die gesetzlichen Krankenversicherungen aufgenommen werden. Darüber hinaus fordern die Kammermitglieder, dass die Kosten für Dolmetscherdienste übernommen werden.

Lebendiges Klima auf der Kammerversammlung
Lebendiges Klima auf der Kammerversammlung

Lebendiges Klima auf der Kammerversammlung

Nicht nur für Flüchtlinge, sondern für psychisch kranke Menschen allgemein müsse ein schnellerer Zugang zur Behandlung ermöglicht werden, heißt es in einer weiteren Resolution, die am Dienstagabend verabschiedet worden ist. Darin fordert die Kammerversammlung die gesetzlichen Krankenkassen im Land Bremen auf, im Interesse ihrer Versicherten das qualifizierte Behandlungsangebot auch von jenen Psychotherapeuten verstärkt zu nutzen, die keine Kassenzulassung besitzen. Außerdem sollten Krankenkassen und Kassenärztliche Vereinigung nicht länger die Weitergabe von Praxissitzen erschweren, weil dadurch schon „in erheblichem Maß Behandlungsmöglichkeiten abgebaut wurden.“