32. Deutscher Psychotherapeutentag in Bremen erfolgreich abgeschlossen
32. Deutscher Psychotherapeutentag in Bremen erfolgreich abgeschlossen
22.04.2018: 140 Delegierte aus dem gesamten Bundesgebiet kamen am 20. und 21. April 2018 im Bremer Atlantic Hotel Universum zusammen. Im Mittelpunkt standen die Themen Reform der Psychotherapie- Ausbildung, die Evaluation der Psychotherapie- Richtlinie und Forderungen für eine neue Bedarfsplanung, das negative Gutachten des Wissenschaftlichen Beirats zum Antrag der AG Humanistische Psychotherapie auf wissenschaftliche Anerkennung und Satzungsänderungen für eine gleichberechtigte Einbeziehung von Frauen in Gremien der Bundespsychotherapeutenkammer
Prof. Dr. Eva Quante-Brandt
Am zweiten Beratungstag war die bremische Senatorin für Wissenschaft, Gesundheit und Verbraucherschutz Prof. Eva Quante-Brandt zu Gast. Ebenfalls waren als Gäste die Vorstandsverantwortlichen für Psychotherapie der Bundesärztekammer Dr. Ulrich Clever und Dr. Heidrun Gitter als Gäste anwesend.
Frau Quante-Brandt drückte in ihrem Grußwort zunächst ihre Anerkennung und ihren Dank für das Engagement der Psychotherapeutenkammer Bremen, insbesondere ihres Präsidenten Karl Heinz Schrömgens für das Engagement für eine bessere Versorgung von schwer psychisch kranken Menschen aus.
Anschließend ging sie auf den Stand des Reformprozesses für eine Neuorganisation der psychotherapeutischen Ausbildung ein. Sie stellte erfreut fest, ‚dass sich die unterschiedlichen Positionen im Verlaufe der Verhandlungen doch zwischenzeitlich schon ein ganzes Stück weit angenähert haben, um hoffentlich bald zu einem tragfähigen Gesetz zu kommen. Die Notwendigkeit einer Reform war von Anfang an unstrittig, nicht zuletzt um eine einheitliche Berufszulassung zum psychologischen Psychotherapeuten bzw. zur Psychotherapeutin zu ermöglichen und die finanzielle Benachteiligung der Studienabsolventinnen und Absolventen im Rahmen der postgradualen Aus- bzw. Weiterbildung zum psychologischen Psychotherapeuten auszuräumen.‘
Sie betonte die maßgebliche Rolle, die den Kammern im Rahmen der Reform der Psychotherapeutenausbildung zugewiesen werde. Denn die jungen Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten würden zwar nach erfolgreichem Abschluss des Studiums aufgrund der erhaltenen Approbation die Heilkunde ausüben dürfen. Die endgültige Qualifikation würden sie jedoch erst durch die sich anschließende Weiterbildung erhalten. Und das Weiterbildungsrecht sei schon immer die ureigene Domäne der Kammern. Der Kammereinfluss auf die Qualität der psychotherapeutischen Versorgung werde insofern größer werden.
Dipl.-Psych. Karl Heinz Schrömgens
Kammerpräsident Karl Heinz Schrömgens stellte in seinem Grußwort dar, wie sich die bremische Kammer in den zurückliegenden Jahren verstärkt um die Versorgung von psychisch kranken Menschen mit komplexem Hilfebedarf gekümmert hat. ‚Das geschah zum einen in die eigene Berufsgruppe hinein, Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten zu ermuntern und zu befähigen, sich verstärkt auch psychotisch erkrankten Menschen zuzuwenden. Zum anderen ging es auch darum, die Wirksamkeit von Psychotherapie den verschiedenen Akteuren in der psychiatrischen Versorgungslandschaft nahezubringen.‘
Er unterstrich die Notwendigkeit, dass Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten eine erweiterte Behandlungsverantwortung übernehmen. Das entspreche zum einen dem hohen Kompetenzstand unseres Berufes, zum anderen aber auch der Behandlungsnotwendigkeit angesichts des starken Mangels an fachlich qualifizierten ärztlichen Kolleginnen und Kollegen in diesen Feldern. Er zeigte sich in diesem Zusammenhang irritiert über Stellungnahmen aus dem ärztlichen Bereich in den zurückliegenden Wochen und Monaten. Es werde dort eine Vorrangstellung für Ärztinnen und Ärzte in der Versorgung von Patienten mit psychischen und psychosomatischen Erkrankungen dar beansprucht, die schon heute die Versorgungsrealität nicht widerspiegele. Angesichts der Versorgungsengpässe bei psychisch kranken Menschen müsse es doch auch im Interesse der ärztlichen Kolleginnen und Kollegen liegen, die Behandlungsoptionen über eine stärkere Einbeziehung der Psychotherapeuten zu erweitern. Er ging auch auf die Diskussion um eine mögliche Verordnungsbefugnis für Psychopharmaka ein. Abgeleitet von dem, was der Patient braucht, sollte die Frage, ob eine fakultative Qualifizierung von Psychotherapeuten zur Psychopharmakaverordnung sinnvoll ist, aus dem Kompetenzprofil und dem Lernumfang entschieden werden. Deshalb möchte er die Entscheidung darüber zum jetzigen Zeitpunkt nicht vorweggenommen sehen.
Den Wortlaut der beiden Grußworte stehen im Anhang zum Download zur Verfügung.
v.l. Karl Heinz Schrömgens (Kammerpräsident der Psychotherapeutenkammer Bremen, Dr. Heidrun Gitter, Präsidentin der Ärztekammer Bremen, Prof. Eva Quante-Brandt (Gesundheitssenatorin), Dr. Dietrich Munz (Präsident der Bundespsychotherapeutenkammer), Dr. Ulrich Clever (Präsident der Ärztekammer Baden-Würrtemberg)
Einen ausführlichen Bericht über den 32. Deutschen Psychotherapeutentag in Bremen finden Sie auf der Webseite der Bundespsychotherapeutenkammer.