Bremer Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten sprechen sich für Zusammenschluss mit Niedersachsen aus.

Bremer Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten sprechen sich für Zusammenschluss mit Niedersachsen aus.
30.06.2010: In der schriftlichen Mitgliederbefragung innerhalb der Psychotherapeutenkammer Bremen sprachen sich 80 Prozent der Kammermitglieder für einen Zusammenschluss mit der Psychotherapeutenkammer Niedersachsen aus. Für eine selbständige Bremer Kammer votierten 18,5 Prozent der Antwortenden. Der Rest (1,2 Prozent) waren Enthaltungen. Die Beteiligung war mit einer Rücklaufquote von 62 Prozent sehr hoch.Der Befragung voran gegangen war ein Organisationsentwicklungsprozess, der im Oktober 2009 begonnen hatte. Seitdem wurde in der Bremer Kammer eine intensive Diskussion darüber geführt, wie die Kammer angesichts wachsender Anforderungen bei begrenzten finanziellen und personellen Ressourcen sich für die Zukunft aufstellen sollte. Dieser Prozess war begleitet worden von der Hamburger Organisationsentwicklerin Gisela Clausen.

Im Rahmen dieses Prozesses wurde im Juni dieses Jahres eine Mitgliederbefragung durchgeführt, in der danach gefragt wurde, wodurch die Kammerangehörigen ihre Interessen und Belange besser vertreten sehen:

0 durch eine weiterhin selbständige Bremer Psychotherapeutenkammer?

0 durch einen Zusammenschluss der Bremer Kammer mit derPsychotherapeutenkammer Niedersachsen?

Begleitend zu diesem Schreiben waren nochmals ausführlich die verschiedenen Argumente dargelegt worden, die für Beibehaltung der Selbständigkeit, bzw. für den Zusammenschluss mit der niedersächsischen Kammer sprechen.

Dieses Mitgliedervotum bedarf allerdings noch der Bestätigung durch die nächste Kammerversammlung am 16. November, da in der Satzung der Kammer Urabstimmungen nicht vorgesehen sind. Dieses deutliche Votum ist als klarer Auftrag an den Vorstand anzusehen, die Bedingungen für einen erfolgreichen Fusionsprozess zu gestalten. Wichtig wird sein, dass Bremer Besonderheiten aufgenommen und eine Bremer Repräsentanz in der gemeinsamen Kammer sichergestellt werden können. Wenn beide Kammern sich über den Zusammenschluss geeinigt haben, bedarf es dann noch der Zustimmung der zuständigen Aufsichtsbehörden und des Abschlusses eines Staatsvertrages zwischen den Ländern Bremen und Niedersachsen.