Bericht über 21. Kammerversammlung der PKHB am 10. Nov. 2009

Bericht über 21. Kammerversammlung der PKHB am 10. Nov. 2009
15.11.2009: Themen u.a.: Beschwerdemanagement der PKHB – Mindestquote Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie – Verkauf und Kauf von halben Praxissitzen – Auslastung psychotherapeutischer Praxen im Land Bremen – Kammerentwicklungsprozess
Kernbereich der Kammertätigkeit: Erfolgreiches Beschwerdemanagement aufgebaut Weniger gut besucht als gewohnt, befasste sich die 21. Kammerversammlung der PKHB, die von der stellv. Präsidentin Dr. Isabel Bataller eröffnet wurde, mit einer umfangreichen Tagesordnung.Zunächst stellten Hilke Schröder, im Vorstand für den Umgang mit Patientenbeschw erden zuständig, und Kammerjustitiar Rechtsanwalt Bernd Rasehorn, den Aufbau des Beschwerde- und Schlichtungsmanagement dar. Sie schilderten ausführlich die wesentlichen Inhalte von Beschwerden. Im Mittelpunkt der Aufmerksamkeit stand der Umgang mit Abstinenzverletzungen unter verschiedenen Gesichtspunkten. Mit Betroffenheit wurde aufgenommen, dass es zu berufsgerichtlichen Verfahren wegen sexueller Abstinenzverletzungen kam. Zugleich wurde deutlich gemacht, wie wichtig die Arbeit der Kammer an dieser Stelle für die Einhaltung der beruflichen Standards im Interesse der Patienten aber auch zum Schutz der Psychotherapeuten selbst ist. Ziel dieses Tagesordnungspunktes war eine verstärkte Sensibilisierung der Mitglieder für Abstinenzverletzungen zu erreichen, insbesondere wenn in Folgetherapien Patientinnen über sexuelle Kontakte zu Vortherapeuten berichten. Die Referenten berichteten aber auch, wie mühsam es ist, Staatsanwaltschaften und Richter mit den besonderen Anforderungen psychotherapeutischen Arbeitens vertraut zu machen.

Aktuelle Entwicklungen in der ambulanten Versorgung Bremens Der Kammerversammlung lag ein schriftlicher Tätigkeitsbericht vor. (siehe Anlage) Kammerpräsident Karl Heinz Schrömgens setzte sich in seinem mündlichen Vortrag mit aktuellen Entwicklungen in der ambulanten psychotherapeutischen Versorgung auseinander.

Umsetzung der KJP- Mindestquote von 20 % Herr Schrömgens verwies auf die Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) zur Umsetzung der 20 Prozent- Mindestquote in der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie, die voraussichtlich in der 2. Novemberhälfte in Kraft treten wird. Er benannte nochmals die kritischen Punkte dieses Beschlusses, wie sie in Stellungnahmen der Bundespsychotherapeutenkammer an das Bundesgesundheitsministerium herangetragen wurden. Leider habe sich das BMG nicht zu einer Beanstandung durchringen können.
Er stellte in Folge dar, in welcher Weise die Umsetzung der Mindestquote für Bremerhaven und Bremen zu Versorgungsverbesserungen führen kann. In dem KV- Planungsbereich Stadt Bremen wird es voraussichtlich zu fünf zusätzlichen Niederlassungen für ausschließlich Kinder- und Jugendliche behandelnde Psychotherapeuten kommen. Dabei ist berücksichtigt, dass sechs Psychotherapeuten eine sogenannte Doppelzulassung haben und somit mit 0,5 in der Bedarfsplanung gezählt werden und dass eine Job-Sharing-Partnerin in einem solchen Fall automatisch eine volle Zulassung erhält.
In Bremerhaven kommt es zu acht neuen Niederlassungsmöglichkeiten. Da aufgrund der Ausführungsrichtlinie des G-BA zunächst in Bremerhaven mindestens vier Sitze besetzt sein müssen, bevor es in Bremen zur Ausschreibung der neuen Sitze kommen kann, wird die Verbesserung der Versorgung in Bremen weiterhin verzögert. Interessierte Kolleginnen und Kollegen können sich, sobald die Sitze ausgeschrieben werden, beim Zulassungsausschuss bei der KVHB bewerben.
Liegen mehr Bewerbungen als Sitze vor, wird nach den Kriterien der Zulassungsverordnung entschieden. Bewerben kann sich jeder Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut und jeder Psychologische Psychotherapeut, der über die Fachkunde Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie verfügt. Für diese Sitze muss kein Kaufpreis gezahlt werden, da sie neu ausgeschrieben werden.

Verkauf und Kauf von halben Praxissitzen Des Weiteren stellte er die gegenwärtige Rechtslage zur Veräußerung und zum Erwerb von halben Kassensitzen dar.

Die KV muss dem Antrag auf Ausschreibung eines halben Praxissitzes stattgeben.
Die Leistungsmenge eines halben Praxissitzes liegt bei der Hälfte des gegenwärtigen Kapazitätsumfanges von 27.090 Minuten plus Menge X für nicht genehmigungspflichtige Leistungen, zurzeit ca. 31.000 Minuten in der KV Bremen. Jeder der beiden hälftigen Sitze erhält einen halben Versorgungsauftrag, der in der Obergrenze bei ca. 15.500 Minuten, also ca. 18 Behandlungsstunden liegen wird.

Die KV muss einen halben Sitz ausschreiben, wenn eine regelmäßige Praxistätigkeit stattgefunden hat. So verfährt gegenwärtig die KV Nordrhein. Bisher gibt es keine offizielle Stellungnahme der KVHB, auch deshalb nicht, weil bisher erst in einem Fall die Ausschreibung eines halben Praxissitzes beantragt worden ist.

Die Veräußerung eines halben Praxissitzes verläuft dann nach den gleichen Grundsätzen wie bei beim Verkauf eines ganzen Sitzes. Über die Vergabe des halben Versorgungsauftrages (Zulassung) entscheidet dann der Zulassungsausschuss, der paritätisch mit Psychotherapeuten und Kassenvertretern besetzt ist.

Auslastung psychotherapeutischer Praxen Als letzten Punkt ging Karl Heinz Schrömgens auf die Auslastung psychotherapeutischer Praxen im KV- Bezirk Bremen ein. Jeder Psychologische Psychotherapeut bzw. Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut gehe mit dem Faktor 1,0 in die Bedarfsplanung ein. Allerdings werde beklagt, dass nicht jeder Psychotherapeut seinen Versorgungsauftrag in voller Weise erfülle. Nach dem Bundesmantelvertrag Ärzte-Krankenkassen hat ein voller Praxissitz Sprechzeiten von mind. 20 Stunden, ein halber Praxissitz Sprechzeiten von mind. 10 Stunden anzubieten. So werde gesagt, dass lange Wartezeiten in der Psychotherapie es deshalb gebe, weil Psychotherapeuten ihrem Versorgungsauftrag nicht nachkommen. Im Sommer sei es zu der Schlagzeile in der Ärztezeitung gekommen: ‚Bremer Psychotherapeuten zu faul zum Arbeiten!‘
Die KVHB habe nun Zahlen der Kammer zur Verfügung gestellt, in welcher Weise in Bremerhaven niedergelassene Psychotherapeuten. Danach erfüllen von 29 psychotherapeutischen Praxen in Bremerhaven (nur Psychologische Psychotherapeuten) 17 Praxen auf jeden Fall ihren Versorgungsauftrag (>20 – > 40 Stunden/Woche), 5 Praxen weitgehend ihren Versorgungsauftrag (>15 – 20 Stunden/Woche) und 7 Praxen liegen deutlich unter ihrem Versorgungsauftrag. Zahlen für Bremen liegen nicht vor, würden aber vermutlich eine ähnliche Verteilung aufweisen.
Der Bericht des Kammerpräsidenten endete mit den Fragen:

Können wir es uns erlauben, dass der Versorgungsauftrag von einem Viertel der Praxen deutlich untererfüllt wird?

Haben wir nicht im Rahmen der Kassenversorgung auch eine Verpflichtung unserem Auftrag nachzukommen?

Sollten nicht diese Praxisinhaber über Ausschreibung eines halben Praxissitzes jungen Kolleginnen und Kollegen den Einstieg in die niedergelassene Berufstätigkeit ermöglichen?

Abschließend wies er darauf hin, dass so wie halbe Praxissitze veräußert werden dürfen, die KV auch die Entziehung von halben Praxissitzen beim Zulassungsausschuss beantragen könne, wenn eine entsprechende Versorgung nicht stattfinde.

Prozess zur Kammerentwicklung: Bericht über 1. Workshop Dr. Christine Block stellte im Auftrag des Vorstandes die Ergebnisse der ersten Workshops dar. An diesem Workshop am 20.10.09, der von der Hamburger Organisationsentwicklerin Gisela Clausen moderiert wurde, nahmen 23 Mitglieder teil. Frau Block wies darauf hin, dass die Mitarbeit im Kammervorstand mit einer hohen zeitlichen Belastung verbunden ist, die an Selbstausbeutung heranreiche. Für die Zukunft müsse die Kammer sich anders aufstellen. Insgesamt fünf Optionen der Kammerentwicklung waren diskutiert worden:

Alles bleibt, wie es ist.

Einführung einer hauptamtlichen Geschäftsführung.

Professionalisierung des Vorstandes mit deutlicher Erhöhung der Aufwandsentschädigungen.

Fusion der bremischen und der niedersächsischen Kammer zu einer gemeinsamen Kammer.

Arbeitsverteilung durch verstärkte Delegation.

In einer ersten Präferenzbewertung bevorzugten die Hälfte der Anwesenden den Zusammenschluss mit Niedersachsen, 36 Prozent eine Professionalisierung des Vorstandes und 14 Prozent die Einführung einer Geschäftsführung. Niemand wollte, dass es bleibt, wie es ist. Ebenfalls vertraute niemand darauf, dass mehr Delegation eine Möglichkeit wäre, die Belastung zu verringern. Abschließend sprach sich die Versammlung einmütig dafür aus, diesen Kammerentwicklungsprozess fortzusetzen. Ein 2. Workshop ist für Samstag, 27.02.2010 von 10 – 14 Uhr in den Räumen der KV Bremen, Schwachhauser Heerstr. 26 terminiert. Dazu wird noch gesondert eingeladen.

Solide Finanzlage – Haushalt 2010 verabschiedet Im letzten Schwerpunkt der Versammlung befassten sich die Anwesenden mit dem Jahresabschluss 2008 und der Haushaltsplanung 2010. Der Vorsitzende des Finanzausschusses Uwe Klein lobte die gewissenhafte Führung der Finanzen und stellte die wesentlichen Ergebnisse der Prüfung durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Hansa- Treuhand dar, in der keine Beanstandungen geäußert wurden. Hans Schindler, der Finanzverantwortliche im Vorstand, begründete die Planung für das kommende Jahr und wies darauf hin, dass bei dieser Vorlage der Beitragshebesatz von 0,86 Prozent auch für 2010 stabil gehalten wird.

Die Versammlung klang zu späterer Stunde in angeregten Gesprächen bei Sekt, Saft und Selters aus.