Pressemitteilung

Pressemitteilung
26.04.2021: Der 38. Deutsche Psychotherapeutentag hat mit großer Mehrheit eine Musterweiterbildungsordnung für Psychotherapeut*innen beschlossen.Bremen, 24. April 2021:

Absolvent*innen des neuen Studiengangs können sich nach Studium und Approbation in einer mindestens fünfjährigen Weiterbildung zu Fachpsychotherapeut*innen qualifizieren. Dabei können sie sich für die Versorgung in den Gebieten Kinder und Jugendliche, Erwachsene oder Neuropsychologische Psychotherapie spezialisieren. Diese Weiterbildung ist künftig die Voraussetzung, um Versicherte der gesetzlichen Krankenversicherung zu behandeln. ‚Für die zukünftigen Psychotherapeut*innen in Weiterbildung bedeutet das einen Anspruch auf ein angemessenes Gehalt‘, stellt Thobaben fest.

Die Musterordnung stellt sicher, dass Fachpsychotherapeut*innen für alle Facetten des Berufes qualifiziert werden. Dabei sind mindestens zwei Jahre Weiterbildung in einem Krankenhaus und mindestens zwei Jahre in einer Ambulanz oder Praxis zu absolvieren. Weitere 12 Monate können im institutionellen Bereich absolviert werden. „Die Weiterbildung ist ein weiterer Beitrag dazu, für eine gute psychotherapeutische Versorgung entsprechend des Versorgungsbedarfs auszubilden“, bewertete die Präsidentin der Psychotherapeutenkammer Bremen die Neuerung. „Endlich wird auch die Qualifizierung für psychotherapeutische Tätigkeiten in Kliniken und in institutionellen Bereichen wie der Jugendhilfe oder somatischen Rehabilitation möglich.“

Die Muster-Weiterbildungsordnung berücksichtigt zudem die modernen Anforderungen an die Vereinbarkeit von Familie und Beruf. ‚Dadurch können wir uns als Psychotherapeutenkammer in Bremen dafür einsetzen, dass zukünftig in Bremen eine Weiterbildung nicht nur in besonderen Ausnahmesituationen auch in Teilzeit möglich wird‘, sagt Amelie Thobaben.

Mit dem Beschluss des Deutschen Psychotherapeutentags ist der Startschuss für die weitere Umsetzung der Weiterbildung gefallen. Parallel werden bis zum Herbst noch die Details zur Weiterbildung in den Psychotherapieverfahren erarbeitet. Spätestens Ende 2022 wird es erste Absolvent*innen der neuen Studiengänge geben. Auch erste Absolvent*innen der Uni Bremen erwarten wir ebenfalls in den nächsten Jahren. Bis dahin muss auch die Psychotherapeutenkammer Bremen die Grundlagen für die Weiterbildung schaffen.

Kontakt:

Dipl.-Psych. Amelie Thobaben
Präsidentin der Psychotherapeutenkammer Bremen

Psychotherapeutenkammer Bremen Geschäftsstelle
E-Mail: verwaltung@pk-hb.de
Hollerallee 22, 28209 Bremen
Fon: 0421-2772000 Fax: 0421-2772002

Downloads:

Muster-Weiterbildungsordnung (MWBO) für Psychotherapeut*innen (PDF, 742 kb)

Erläuterung und Begründungen zur MWBO (PDF, 466 kb)

Fachpsychotherapeut*innen Tätigkeitsprofile (PDF, 273 kb)

Pressemitteilung 24.04.2021: 38. Deutscher Psychotherapeutentag beschließt Muster-Weiterbildungsordnung (PDF, 119 kb)

Der 38. Deutsche Psychotherapeutentag hat mit großer Mehrheit eine Musterweiterbildungsordnung für Psychotherapeut*innen beschlossen

Der 38. Deutsche Psychotherapeutentag hat mit großer Mehrheit eine Musterweiterbil-
dungsordnung für Psychotherapeut*innen beschlossen.

Absolvent*innen des neuen Studiengangs können sich nach Studium und Approbation in einer
mindestens fünfjährigen Weiterbildung zu Fachpsychotherapeut*innen qualifizieren. Dabei
können sie sich für die Versorgung in den Gebieten Kinder und Jugendliche, Erwachsene oder
Neuropsychologische Psychotherapie spezialisieren. Diese Weiterbildung ist künftig die Vo-
raussetzung, um Versicherte der gesetzlichen Krankenversicherung zu behandeln. „Für die
zukünftigen Psychotherapeut*innen in Weiterbildung bedeutet das einen Anspruch auf ein an-
gemessenes Gehalt“, stellt Thobaben fest.

Die Musterordnung stellt sicher, dass Fachpsychotherapeut*innen für alle Facetten des Beru-
fes qualifiziert werden. Dabei sind mindestens zwei Jahre Weiterbildung in einem Kranken-
haus und mindestens zwei Jahre in einer Ambulanz oder Praxis zu absolvieren. Weitere 12
Monate können im institutionellen Bereich absolviert werden. „Die Weiterbildung ist ein weite-
rer Beitrag dazu, für eine gute psychotherapeutische Versorgung entsprechend des Versor-
gungsbedarfs auszubilden“, bewertete die Präsidentin der Psychotherapeutenkammer Bre-
men die Neuerung. „Endlich wird auch die Qualifizierung für psychotherapeutische Tätigkeiten
in Kliniken und in institutionellen Bereichen wie der Jugendhilfe oder somatischen Rehabilita-
tion möglich.“

Die MusterWeiterbildungsordnung berücksichtigt zudem die modernen Anforderungen an die
Vereinbarkeit von Familie und Beruf. „Dadurch können wir uns als Psychotherapeutenkammer
in Bremen dafür einsetzen, dass zukünftig in Bremen eine Weiterbildung nicht nur in beson-
deren Ausnahmesituationen auch in Teilzeit möglich wird“, sagt Amelie Thobaben.

Mit dem Beschluss des Deutschen Psychotherapeutentags ist der Startschuss für die weitere
Umsetzung der Weiterbildung gefallen. Parallel werden bis zum Herbst noch die Details zur
Weiterbildung in den Psychotherapieverfahren erarbeitet. Spätestens Ende 2022 wird es erste
Absolvent*innen der neuen Studiengänge geben. Auch erste Absolvent*innen der Uni Bremen
erwarten wir ebenfalls in den nächsten Jahren. Bis dahin muss auch die Psychotherapeuten-
kammer Bremen die Grundlagen für die Weiterbildung schaffen.

Pressemitteilung 24.04.2021: 38. Deutscher Psychotherapeutentag beschließt Muster-Weiterbildungsordnung (PDF, 119 kb)

Die Corona-Pandemie ist auch eine psychologische Krise


Bremen, 16. April 2021

Die CoronaPandemie ist auch eine psychologische Krise

Erfolgreiche OnlineVeranstaltung

der Landeskammern RheinlandPfalz und Bremen am 9.4.2021

Covid19Erkrankungen, LongCovid und die Belastungsfaktoren der Pandemie können
psychische und neuropsychologische Folgen haben, die Menschen aller Altersklassen betref-
fen. Es zeigt sich eine Zunahme an psychischer Belastung und eine deutlich erhöhte Nach-
frage nach psychotherapeutischer Behandlung bei bereits vielerorts langen Wartezeiten auf
PsychotherapiePlätze.
Die individuellen psychischen, sozialen und ökonomischen Ressourcen spielen eine große
Rolle bei der Bewältigung dieser langandauernden Belastungssituation. Besonders gefährdet
sind Menschen mit bereits vorbestehenden psychischen und somatischen Erkrankungen
sowie Familien, die über wenig Ressourcen verfügen. Starke psychische Belastungen wie
Angst und Traumafolgestörungen können sich auch bei Menschen finden, die wegen
Covid19 intensivmedizinisch behandelt wurden.

Dem Thema „Corona und psychische Gesundheit: Auswirkungen und Versorgung“ widmete
sich deshalb eine OnlineFachveranstaltung mit rund 200 Teilnehmern, die die Landespsycho-
therapeutenkammer RheinlandPfalz und die Psychotherapeutenkammer Bremen gemeinsam
am 9. April 2021 durchführten.

Die Vorträge der verschiedenen Expert*innen für psychische Gesundheit verdeutlichen, dass
häufig sehr komplexe Belastungs und Behandlungssituationen vorgefunden werden. Psycho-
soziale Angebote wie Intensivierung der Schulsozialarbeit und Jugendhilfe können sowohl prä-
ventiv als auch gemeinsam mit einer psychotherapeutischen Behandlung eingesetzt werden.
Gruppenpsychotherapeutische Angebote, Beratungsstellen sowie Selbsthilfegruppen sollten
besonders gefördert werden, um den großen Bedarf an Behandlung sowie Unterstützungsan-
geboten leichter begegnen zu können. Insgesamt ergibt sich auch ein großer Bedarf an inter-
disziplinärer Zusammenarbeit, insbesondere auch im Hinblick auf LongCovid. Die psycho
logische Komponente bei der Bewältigung der Folgen der Pandemie muss sowohl in der For-
schung als auch in den gerade entstehenden CovidAmbulanzen ausreichend berücksichtigt
werden. Die Anerkennung als Berufskrankheit erfordert spezifische psychotherapeutische An-
gebote auch der Berufsgenossenschaften und Unfallversicherungen.

Die Politik ist hier gefordert, zusammen mit Expert*innen für psychische Gesundheit entspre-
chende Bedarfe zu identifizieren und Versorgungs und Unterstützungsangebote zu intensi-
vieren bzw. zu schaffen.

Prof. Dr. Michael Witthöft, Professor für Klinische Psychologie und Psychotherapie an der
Universität Mainz, stellte in seinem Vortrag bei der Veranstaltung eine eigene Studie zu den
Auswirkungen des ersten Lockdowns auf die psychische Gesundheit vor. Jüngere Personen
sowie Personen mit einer psychischen Störung waren besonders negativ von sozialer Distan-
zierung und Quarantäne betroffen. Depressive, ängstliche und psychosomatische Beschwer-
den kamen in der untersuchten Gruppe mehr als doppelt so häufig vor wie ohne Pandemie zu
erwarten wäre.

Sabine Maur, Psychologische Psychotherapeutin und Präsidentin der Landespsychothera-
peutenkammer RheinlandPfalz, schilderte die vielfältigen Belastungen für Kinder, Jugendli-
che und Familien in der Pandemie. Der Verlust sozialer Kontakte und von wichtigen Freizeit-
beschäftigungen, die Angst vor Ansteckung von Angehörigen und schweren Erkrankungsver-
läufen, die Sorgen um die Zukunft und die schulische Entwicklung belasten viele Jugendliche.
Hinzu kommen besorgniserregende Entwicklungen im Hinblick auf die Auswirkungen von
LongCovid bei Kindern und Jugendlichen. „Wir brauchen dringend eine bessere psychosoziale
Unterstützung von besonders belasteten Familien. Außerdem sehen wir eine Zunahme von
Therapieanfragen für Kinder und Jugendliche von 60%. Hier müssen die Krankenkassen ihrer
Pflicht zur Finanzierung von Psychotherapie per Kostenerstattung nachkommen.“

Sabine Unverhau, Psychologische Psychotherapeutin und Neuropsychologin, stellte die neu-
ropsychotherapeutische Behandlung vor von Menschen mit neuropsychologischen Sympto-
men und Belastungen in Folge einer Covid19Erkrankung. Dazu gehören u.a. Symptome wie
Aufmerksamkeits und Gedächtnisprobleme sowie Schwierigkeiten, Alltagshandlungen zu pla-
nen und durchzuführen. Schon vor Corona habe es zu wenig Anlaufstellen für neuropsycho-
logische Erkrankungen von Kindern und Jugendlichen gegeben.

Amelie Thobaben, Psychologische Psychotherapeutin und Präsidentin der Psychotherapeu-
tenkammer Bremen, beschrieb die Posttraumatische Belastungsstörung nach schwerer Co-
vid19Erkrankung. „Lebensbedrohliche Situationen zu erleben und dabei hilflos zu sein, stellt
eine besondere psychische Belastung dar. Wenn die Psyche damit überfordert ist, dann ent-
wickeln sich oft extrem belastende psychische Symptome. Das betrifft nicht nur Erfahrungen
eigener Lebensbedrohung, sondern auch die des Bettnachbarn in der Klinik oder der Patientin,
die man behandelt.“ Psycholog*innen und Psychotherapeut*innen sollten auch in somatischen
Kliniken, vor allem auf Intensivstationen zum Behandlungsteam gehören. „Erfolgreiche Be-
handlung oder Beratung im Sinne einer Frühintervention stellen einen präventiven Faktor bei
Entwicklung psychischer Störungen dar“, sagte Amelie Thobaben.

Florina Willand, Psychologische Psychotherapeutin, teilte eindrucksvolle Erfahrungen aus ih-
rer psychotherapeutischen Arbeit mit Covid19Patient*innen in einer pneumologischen
Rehaklinik. Die gruppenpsychotherapeutischen Angebote für Menschen mit ähnlichen Erfah-
rungen stelle eine gute Möglichkeit dar, um mit begrenzten Ressourcen mehr Menschen be-
handeln zu können. Selbsthilfegruppen müssten gestärkt werden, Ärzt*innen sollten geschult
werden hinsichtlich möglicher psychischer Folgestörungen von schweren Covid19Verläufen.
Auch eine Sensibilisierung der Arbeitgeber sei wichtig.

Weitere Informationen zur Veranstaltung, zu den Referent*innen sowie die Präsenta-
tionen der Veranstaltung finden Sie hier:
https://www.pkhb.de/show/8844926.html

Pressemitteilung 16.04.2021: Die Coronapandemie ist auch eine psychologische Krise (PDF, 128 kb)

Erfolgreiche Online-Veranstaltung der Landeskammern Rheinland-Pfalz und Bremen am 9.4.2021

Erfolgreiche Online-Veranstaltung der Landeskammern Rheinland-Pfalz und Bremen am 9.4.2021
Die Corona-Pandemie ist auch eine psychologische Krise

Covid-19-Erkrankungen, Long-Covid und die Belastungsfaktoren der Pandemie können psychische und neuropsychologische Folgen haben, die Menschen aller Altersklassen betreffen. Es zeigt sich eine Zunahme an psychischer Belastung und eine deutlich erhöhte Nachfrage nach psychotherapeutischer Behandlung bei bereits vielerorts langen Wartezeiten auf Psychotherapie-Plätze.

Die individuellen psychischen, sozialen und ökonomischen Ressourcen spielen eine große Rolle bei der Bewältigung dieser langandauernden Belastungssituation. Besonders gefährdet sind Menschen mit bereits vorbestehenden psychischen und somatischen Erkrankungen sowie Familien, die über wenig Ressourcen verfügen. Starke psychische Belastungen wie Angst- und Traumafolgestörungen können sich auch bei Menschen finden, die wegen Covid-19 intensivmedizinisch behandelt wurden.

Dem Thema „Corona und psychische Gesundheit: Auswirkungen und Versorgung“ widmete sich deshalb eine Online-Fachveranstaltung mit rund 200 Teilnehmern, die die Landespsychotherapeutenkammer Rheinland-Pfalz und die Psychotherapeutenkammer Bremen gemeinsam am 9. April 2021 durchführten.

Die Vorträge der verschiedenen Expert*innen für psychische Gesundheit verdeutlichen, dass häufig sehr komplexe Belastungs- und Behandlungssituationen vorgefunden werden. Psychosoziale Angebote wie Intensivierung der Schulsozialarbeit und Jugendhilfe können sowohl präventiv als auch gemeinsam mit einer psychotherapeutischen Behandlung eingesetzt werden. Gruppenpsychotherapeutische Angebote, Beratungsstellen sowie Selbsthilfegruppen sollten besonders gefördert werden, um den großen Bedarf an Behandlung sowie Unterstützungsangeboten leichter begegnen zu können. Insgesamt ergibt sich auch ein großer Bedarf an interdisziplinärer Zusammenarbeit, insbesondere auch im Hinblick auf Long-Covid. Die psychologische Komponente bei der Bewältigung der Folgen der Pandemie muss sowohl in der Forschung als auch in den gerade entstehenden Covid-Ambulanzen ausreichend berücksichtigt werden. Die Anerkennung als Berufskrankheit erfordert spezifische psychotherapeutische Angebote auch der Berufsgenossenschaften und Unfallversicherungen.

Die Politik ist hier gefordert, zusammen mit Expert*innen für psychische Gesundheit entsprechende Bedarfe zu identifizieren und Versorgungs- und Unterstützungsangebote zu intensivieren bzw. zu schaffen.

Prof. Dr. Michael Witthöft, Professor für Klinische Psychologie und Psychotherapie an der Universität Mainz, stellte in seinem Vortrag bei der Veranstaltung eine eigene Studie zu den Auswirkungen des ersten Lockdowns auf die psychische Gesundheit vor. Jüngere Personen sowie Personen mit einer psychischen Störung waren besonders negativ von sozialer Distanzierung und Quarantäne betroffen. Depressive, ängstliche und psychosomatische Beschwerden kamen in der untersuchten Gruppe mehr als doppelt so häufig vor wie ohne Pandemie zu erwarten wäre.

Sabine Maur, Psychologische Psychotherapeutin und Präsidentin der Landespsychothera-peutenkammer Rheinland-Pfalz, schilderte die vielfältigen Belastungen für Kinder, Jugendliche und Familien in der Pandemie. Der Verlust sozialer Kontakte und von wichtigen Freizeitbeschäftigungen, die Angst vor Ansteckung von Angehörigen und schweren Erkrankungsver-läufen, die Sorgen um die Zukunft und die schulische Entwicklung belasten viele Jugendliche. Hinzu kommen besorgniserregende Entwicklungen im Hinblick auf die Auswirkungen von LongCovid bei Kindern und Jugendlichen. „Wir brauchen dringend eine bessere psychosoziale Unterstützung von besonders belasteten Familien. Außerdem sehen wir eine Zunahme von Therapieanfragen für Kinder und Jugendliche von 60%. Hier müssen die Krankenkassen ihrer Pflicht zur Finanzierung von Psychotherapie per Kostenerstattung nachkommen.“

Sabine Unverhau, Psychologische Psychotherapeutin und Neuropsychologin, stellte die neuropsychotherapeutische Behandlung vor von Menschen mit neuropsychologischen Sympto-men und Belastungen in Folge einer Covid-19-Erkrankung. Dazu gehören u.a. Symptome wie Aufmerksamkeits- und Gedächtnisprobleme sowie Schwierigkeiten, Alltagshandlungen zu planen und durchzuführen. Schon vor Corona habe es zu wenig Anlaufstellen für neuropsychologische Erkrankungen von Kindern und Jugendlichen gegeben.

Amelie Thobaben, Psychologische Psychotherapeutin und Präsidentin der Psychotherapeutenkammer Bremen, beschrieb die Posttraumatische Belastungsstörung nach schwerer Covid-19-Erkrankung. „Lebensbedrohliche Situationen zu erleben und dabei hilflos zu sein, stellt eine besondere psychische Belastung dar. Wenn die Psyche damit überfordert ist, dann entwickeln sich oft extrem belastende psychische Symptome. Das betrifft nicht nur Erfahrungen eigener Lebensbedrohung, sondern auch die des Bettnachbarn in der Klinik oder der Patientin, die man behandelt.“ Psycholog*innen und Psychotherapeut*innen sollten auch in somatischen Kliniken, vor allem auf Intensivstationen zum Behandlungsteam gehören. „Erfolgreiche Behandlung oder Beratung im Sinne einer Frühintervention stellen einen präventiven Faktor bei Entwicklung psychischer Störungen dar“, sagte Amelie Thobaben.

Florina Willand, Psychologische Psychotherapeutin, teilte eindrucksvolle Erfahrungen aus ihrer psychotherapeutischen Arbeit mit Covid-19-Patient*innen in einer pneumologischen Rehaklinik. Die gruppenpsychotherapeutischen Angebote für Menschen mit ähnlichen Erfahrungen stelle eine gute Möglichkeit dar, um mit begrenzten Ressourcen mehr Menschen behandeln zu können. Selbsthilfegruppen müssten gestärkt werden, Ärzt*innen sollten geschult werden hinsichtlich möglicher psychischer Folgestörungen von schweren Covid-19-Verläufen. Auch eine Sensibilisierung der Arbeitgeber sei wichtig.

Die Präsentationen der Referent*innen finden Sie hier zum Download:

Prof. Dr. Michael Witthöft: ‚Psychische Belastungen und psychische Störungen in der COVID-19-Pandemie“ (PDF, 1893 kb)
Sabine Maur: ‚Corona: Psychische Gesundheit von Kindern und Jugendlichen‘ (PDF, 1481 kb)
Sabine Unverhau: ‚Der Virus im Gehirn: Neuropsychologische Störungen durch Covid‘ (PDF, 10197 kb)
Amelie Thobaben: ‚PTBS nach schwerer Covid-19-Erkrankung‘ (PDF, 1589 kb)
Florina Willand: ‚Stationäre Perspektive – Erfahrungsbericht der psychopneumologischen Behandlung von Covid-19-Betroffenen‘ (PDF, 631 kb)

Weitere Informationen zur Veranstaltung finden Sie hier: Padlet

Verzögerungen bei der Verfügbarkeit des elektronischen Psychotherapeutenausweises

Verzögerungen bei der Verfügbarkeit des elektronischen Psychotherapeutenausweises
Die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) und die Landespsychotherapeutenkammern befinden sich aktuell mit mehreren Anbietern in der letzten Phase der Vorbereitung zur Ausgabe des elektronischen Psychotherapeutenausweises (ePtA).
Im bisherigen Verlauf hat sich gezeigt, dass die Umsetzung der erforderlichen Anforderungen bei den Anbietern aus unterschiedlichen Gründen mit teilweise erheblichen Schwierigkeiten und Verzögerungen verbunden ist. Hinzu kommt, dass von Seiten des Gesetzgebers und der Gematik die Voraussetzungen und Anforderungen im laufenden Vorbereitungsprozess immer wieder geändert wurden, so dass die Arbeiten zur Umsetzung der Anforderungen an den ePtA mehrfach grundlegend ergänzt und geändert werden mussten.
Vor diesem Hintergrund kann bisher noch kein verbindlicher Termin für den Ausgabestart genannt werden und die Kammermitglieder werden deshalb zu Beginn des 2. Quartals 2021 noch nicht über den ePtA verfügen können.
Die Psychotherapeutenkammer Bremen und die BPtK setzen sich intensiv dafür ein, dass den Kammermitgliedern durch diese Verzögerungen keine Nachteile entstehen. Die BPtK hat sich deshalb mit einem dringenden Appell an das Bundesministerium für Gesundheit und an die Kassenärztliche Bundesvereinigung gewandt, dass die Versäumnisse Dritter nicht zulasten unserer Mitglieder gehen dürfen.
Sobald ein Ausgabebeginn für den ePtA feststeht, werden wir die Kammermitglieder umgehend informieren.

Pressemitteilung

Pressemitteilung
24.02.2021: Die Psychotherapeutenkammer Bremen fordert, sofort die Kapazitäten für Psychothe-rapie zu erhöhen. Privatpraxen für zusätzliche Behandlungskapazitäten nutzen.Bremen, 23. Februar 2021:
Die Psychotherapeutenkammer Bremen (PKHB) fordert eine Corona-Soforthilfe für psychisch kranke Menschen. Das Angebot an psychotherapeutischer Behandlung muss kurzfristig deut-lich ausgeweitet werden. Grundsätzlich besteht nach dem Sozialgesetzbuch die Möglichkeit über Kostenerstattung außervertragliche Behandlungen in Privatpraxen zu finanzieren. Da-her sollten Privatpraxen bis Ende des Jahres grundsätzlich Menschen mit psychischen Be-schwerden und Erkrankungen auf Kosten der gesetzlichen Krankenkassen versorgen können. Die Kassen müssen verpflichtet werden, die Kosten ohne bürokratische Hürden zu erstatten, wenn der dringende Behandlungsbedarf in einer psychotherapeutischen Sprechstunde fest-gestellt wurde, die vertragspsychotherapeutische Praxis aber keine zeitnahe Behandlung anbieten kann.
„Die kassenzugelassenen Praxen sind durch die Corona-Pandemie noch stärker überlaufen. Viele Hilfesuchende in Bremen und Bremerhaven warten inzwischen monatelang auf eine psychotherapeutische Sprechstunde oder Behandlung“, stellt Amelie Thobaben, Präsidentin der Psychotherapeutenkammer Bremen fest. „Die durch die Pandemie hervorgerufenen psychischen und körperlichen Belastungen überfordern große Teile der Bevölkerung. Insbe-sondere Menschen mit Vorbelastungen sind auf zeitnahe psychotherapeutische Versorgung angewiesen, aber auch Personen, die nun erstmalig Psychotherapie in Anspruch nehmen wollen, brauchen zeitnahe Behandlungsangebote.“
Die Corona-Pandemie verschärft den chronischen Mangel an psychotherapeutischen Be-handlungsplätzen in der gesetzlichen Krankenversicherung. Nach einer Umfrage der Deut-schen PsychotherapeutenVereinigung sind die Patientenanfragen im Vergleich zum Vorjah-reszeitraum durchschnittlich um 40 Prozent gestiegen, bei Kindern und Jugendlichen sogar um 60 Prozent. Nur 10 Prozent der Patient*innen kann innerhalb eines Monats ein Behand-lungsplatz angeboten werden. 38 Prozent müssen länger als sechs Monate warten. „Wir müssen die Chronifizierung psychischer Störungen durch zeitnahe Behandlungangebote ver-hindern“, sagt Thobaben.
Kontakt:

Dipl.-Psych. Amelie Thobaben
Präsidentin der Psychotherapeutenkammer Bremen

Psychotherapeutenkammer Bremen Geschäftsstelle
E-Mail: verwaltung@pk-hb.de
Hollerallee 22, 28209 Bremen
Fon: 0421-2772000 Fax: 0421-2772002
Pressemitteilung 23.02.2021: Privatpraxen für zusätzliche Behandlungskapazitäten nutzen (PDF, 122 kb)

Die Psychotherapeutenkammer Bremen fordert, sofort die Kapazitäten für Psychotherapie zu erhöhen.

Die Psychotherapeutenkammer Bremen fordert, sofort die Kapazitä-
ten für Psychotherapie zu erhöhen. Privatpraxen für zusätzliche Be-
handlungskapazitäten nutzen.

Die Psychotherapeutenkammer Bremen (PKHB) fordert eine CoronaSoforthilfe für
psychisch kranke Menschen. Das Angebot an psychotherapeutischer Behandlung
muss kurzfristig deutlich ausgeweitet werden. Grundsätzlich besteht nach dem Sozi-
algesetzbuch die Möglichkeit über Kostenerstattung außervertragliche Behandlungen
in Privatpraxen zu finanzieren. Daher sollten Privatpraxen bis Ende des Jahres grund-
sätzlich Menschen mit psychischen Beschwerden und Erkrankungen auf Kosten der
gesetzlichen Krankenkassen versorgen können. Die Kassen müssen verpflichtet wer-
den, die Kosten ohne bürokratische Hürden zu erstatten, wenn der dringende Behand-
lungsbedarf in einer psychotherapeutischen Sprechstunde festgestellt wurde, die ver-
tragspsychotherapeutische Praxis aber keine zeitnahe Behandlung anbieten kann.

„Die kassenzugelassenen Praxen sind durch die CoronaPandemie noch stärker
überlaufen. Viele Hilfesuchende in Bremen und Bremerhaven warten inzwischen mo-
natelang auf eine psychotherapeutische Sprechstunde oder Behandlung“, stellt Amelie
Thobaben, Präsidentin der Psychotherapeutenkammer Bremen fest. „Die durch die
Pandemie hervorgerufenen psychischen und körperlichen Belastungen überfordern
große Teile der Bevölkerung. Insbesondere Menschen mit Vorbelastungen sind auf
zeitnahe psychotherapeutische Versorgung angewiesen, aber auch Personen, die nun
erstmalig Psychotherapie in Anspruch nehmen wollen, brauchen zeitnahe Behandlungsangebote.

Die CoronaPandemie verschärft den chronischen Mangel an psychotherapeutischen
Behandlungsplätzen in der gesetzlichen Krankenversicherung. Nach einer Umfrage der Deutschen PsychotherapeutenVereinigung sind die Patientenanfragen im Vergleich zum Vorjahreszeitraum durchschnittlich um 40 Prozent gestiegen, bei Kindern und Jugendlichen sogar um 60 Prozent. Nur 10 Prozent der Patient*innen kann innerhalb eines Monats ein Behandlungsplatz angeboten werden. 38 Prozent müssen länger als sechs Monate warten. „Wir müssen die Chronifizierung psychischer Störungen durch zeitnahe Behandlungangebote verhindern“, sagt Thobaben.

Pressemitteilung 23.02.2021: Privatpraxen für zusätzliche Behandlungskapazitäten nutzen (PDF, 122 kb)

IT-Sicherheitsrichtlinie für Psychotherapiepraxen in Kraft getreten

IT-Sicherheitsrichtlinie für Psychotherapiepraxen in Kraft getreten
Am 23. Januar 2021 ist die IT-Sicherheitsrichtlinie für Arzt- und Psychotherapeut*innenpraxen in Kraft getreten, in der die Sicherheitsanforderungen an die Praxen festgelegt sind. Der Gesetzgeber hatte mit dem Digitale-Versorgung-Gesetz die KBV beauftragt, eine IT-Sicherheitsrichtlinie für alle Praxen zu entwickeln. Die IT-Sicherheitsrichtlinie beschreibt das Mindestmaß der zu ergreifenden Maßnahmen, um die IT-Sicherheit zu gewährleisten. Dabei geht es um Punkte wie Sicherheitsmanagement, IT-Systeme, Rechnerprogramme, mobile Apps und Internetanwendungen oder das Aufspüren von Sicherheitsvorfällen. Vieles davon wird im Praxisalltag bereits angewendet, da es durch die europäische Datenschutzgrundverordnung vorgegeben ist.

Für Arzt- und Psychotherapeutenpraxen gelten ab April neue Anforderungen an die IT-Sicherheit wie z B. der Einsatz aktueller Virenschutzprogramme oder in puncto Netzwerksicherheit die Dokumentation des internen Netzes anhand eines Netzplanes. Alle anderen Anforderungen gelten ab Januar beziehungsweise Juli 2022. Die einzelnen Punkte werden in der 16 Seiten umfassenden Richtlinie jeweils kurz erläutert.

Die IT-Sicherheitsrichtlinie sowie erste Begleitinformationen und Umsetzungshinweise für Praxen sind auf einer Online-Plattform der KBV unter hub.kbv.de/display/itsrl abrufbar.

Weitere Informationen zur IT-Sicherheitsrichtlinie finden Sie auch auf den Seiten der Kassenärztlichen Vereinigung Bremen (www.kvhb.de/it-sicherheitsrichtlinie-kraft-erste-unterstuetzungsangebote ), der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (www.kbv.de/html/it-sicherheit.php ) und der Psychotherapeutenkammer Nordrhein-Westfalen (www.ptk-nrw.de/aktuelles/meldungen/detail/digitalisierung-2021-neue-it-sicherheitsrichtlinie ).

Treffen mit Mitgliedern der Partei ‚DIE LINKE‘

Treffen mit Mitgliedern der Partei ‚DIE LINKE‘
Am 09.12.20 kam es zu einem ersten offiziellen Termin mit zwei Mitgliedern der Partei „die Linke“. Das Treffen hatte der Linken-Politiker Nelson Janssen angergt, nachdem es bei der Anhörung der Bremer Gesundheitsdeputation zur Novellierung des Bremer Krankenhausgesetzes Ende August zwischen ihm und Frau Thobaben bereits zu einem kurzen Kennenlernen gekommen war. Herr Janssen ist seit 2015 Abgeordneter der Bremer Bürgerschaft (Landtag) und stellv. Sprecher der Deputation für Gesundheit und Verbraucherschutz. Ebenfalls bei dem Treffen dabei war die wissenschaftliche Sprecherin der Linken für Gesundheit Charlotte Schmitz. Aus dem Kammervorstand nahmen an dem Tag Amelie Thobaben, Eva John und Johannes Lindner per Videokonferenz teil. Über das persönliche Kennenlernen hinaus gab es einen interessanten lebendigen Austausch über verschiedene (berufs)politische Themen und gemeinsame Felder in der Gremienarbeit. Das Treffen wurde von allen Teilnehmern als positiv wahrgenommen und es bestand Interesse an einem weiteren Austausch.

Carsten Meyer-Heder zu Besuch in einer psychotherapeutischen Praxis

Carsten Meyer-Heder zu Besuch in einer psychotherapeutischen Praxis
Herr Meyer-Heder, Landesvorsitzender der CDU Bremen, interessierte sich für die Arbeitssituation von Psychotherapeut*innen. Er war beeindruckt von den vielfältigen Anwendungsbereichen und Tätigkeitsfeldern, die er exemplarisch in der Praxengemeinschaft erfahren konnte.

Ein besonderes Interesse lag jedoch auf der Frage, wie die Digitalisierung in psychotherapeutischen Praxen ankommt. Amelie Thobaben sieht Chancen in der Digitalisierung, z.B. durch die sichereren Übermittlung von e-Arztbriefen. Sie konnte jedoch auch darstellen, wie schwierig es v.a. für kleine vertragspsychotherapeutische Einzelpraxen ist, alle technischen Anforderungen zu erfüllen. Sie formulierte ihre Skepsis darüber, ob es genügend KBV-zertifizierte Dienstleister zur Umsetzung der IT-Richtlinie für die Vertragspsychotherapeut*innen geben wird. Frau Thobaben konnte die Schwierigkeiten erläutern, die die Landeskammern ganz aktuell damit haben, die Digitalisierung durch Ausgabe der elektronischen Psychotherapeutenausweise zu unterstützen. Sie sprachen auch über das Problem der digitalen Gesundheitsanwendungen. Für die Sicherheit der Patient*innen sowie aus Gründen der Wirtschaftlichkeit braucht es nach Meinung von Amelie Thobaben einen Wirksamkeitsnachweis sowie ein fachlich abgesicherteres Versordnungsverfahren und überprüften Datenschutz.

Zur Information über die Themen IT-Richtlinie sowie DiGa lesen Sie hier:

www.bptk.de/wp-content/uploads/2020/11/Resolution-Digitale-Gesundheitsanwendungen-nur-mit-Wirksamkeitsnachweis-fachlich-abgesichertem-Verordnungsverfahren-und-ueberprue.pdf

www.kbv.de/html/it-sicherheit.php