Welttag Suizidprävention

Jedes Jahr am 10. September stellt der Welttag der Suizidprävention weltweit die Notwendigkeit von Suizidprävention in den Fokus. Jährlich nehmen sich mehr als 10.000 Menschen in Deutschland das Leben. Im Land Bremen waren es im Jahr 2024 über 100 Personen. Die Zahl der Suizidversuche liegt schätzungsweise um ein Zehnfaches höher. Der 10. September ist somit auch ein Tag des Gedenkens an die durch Suizid Verstorbenen.

Die Psychotherapeutenkammer Bremen möchte auf den Aktionstag und die Veranstaltungen in diesem Rahmen hinweisen, um auf dieses sensible Thema aufmerksam zu machen, die Bedeutung psychotherapeutischer Hilfe in diesem Kontext zu betonen und die Entstigmatisierung von Suiziden und Suizidabsichten zu fördern.

Suizide sind vermeidbar: Unter anderem mithilfe von Psychotherapie können suizidale Krisen aufgefangen und eine Vielzahl von Suiziden verhindert werden. Denn über Suizid und Suizidgedanken zu sprechen kann bei Betroffenen entlastend wirken und neue Perspektiven eröffnen. Psychotherapeut*innen bieten in psychotherapeutischen Praxen, Ambulanzen, Beratungsstellen, Kliniken und vielen weiteren Settings einen geschützten Raum für Patient*innen, Ratsuchende und Angehörige. Sie sind dort wichtige Ansprechpersonen für Menschen in psychischen Krisen. Sie ermöglichen es den Betroffenen, die suizidalen Gedanken auszusprechen. Sie können Risiken abschätzen und gemeinsam mit Betroffenen weitere Hilfen organisieren. Suizidprävention ist damit ein wichtiger Bestandteil der psychotherapeutischen Versorgung.

Die Psychotherapeutenkammer Bremen betont in diesem Zusammenhang auch die Bedeutung und Wichtigkeit der ausreichenden Anzahl an psychotherapeutischen Angeboten, direkten Zugangswegen und der Verkürzung von Wartezeiten auf Psychotherapieplätze. Für gesetzlich Versicherte steht mit der Psychotherapeutischen Sprechstunde ein Angebot zur Verfügung, um in einer Psychotherapiepraxis eine erste fachliche Einschätzung und Beratung zu erhalten. Termine können über die Terminservicestelle unter der bundesweiten Telefonnummer 116 117 vereinbart werden.

Weiterhin ist die Politik auf kommunaler, Landes- und Bundesebene gefordert, Suizidprävention strukturell zu ermöglichen, u.a. indem eine ausreichende Finanzierung für die Arbeit von unseren neugegründeten Suizidnetzwerken in Bremerhaven und Bremen vorgehalten wird.

Für 2026 hat die Arbeitsgruppe regionale Netzwerke des Nationalen Suizidpräventionsprogramms (NaSPro) in Kooperation mit der Julius-Maximilians-Universität Würzburg die bundesweite Kampagne „Deine Geschichte ist nicht zu Ende“ initiiert. Sie soll sichtbar machen, dass auch schwere Krisen Wendepunkte haben und Hilfe möglich ist. Unter kampagne.welttag-suizidpraevention.de (externer Link) gibt es kostenfreie Materialien, wie Plakate oder aufbereitete Inhalte für Social Media. Falls Sie ebenfalls auf das Thema Suizidprävention aufmerksam machen und über Hilfsangebote informieren möchten, stehen die Materialien zur Verfügung.

Durch die Senatorische Behörde für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz wurden im Land Bremen Plakate aus der Kampagne gedruckt und zur Abholung zur Verfügung gestellt. Die Kassenärztliche Vereinigung Bremen verschickte die gedruckten Plakate an alle ihre Mitglieder. Viele Institutionen aus dem Gesundheitswesen tragen in diesen Tagen durch das Aushängen der Plakate dazu bei, dass das Thema Suizidprävention eine Öffentlichkeit bekommt.

Im Rahmen des Welttags der Suizidprävention finden deutschlandweit zahlreiche Aktionen und Veranstaltungen statt. In Bremen laden die Bremische Evangelische Kirche und die Katholische Kirche am Freitag, 11.09.2026, um 18 Uhr zu einem ökumenischen Gottesdienst in der Kirche Unser Lieben Frauen ein. Den Gottesdienst gestalten werden Propst Dr. Bernhard Stecker, Kirchenpräsident Dr. Bernd Kuschnerus, die Bremische Bundestagsabgeordnete Dr. Kirsten Kappert-Gonther und Dr. Christoph Sülz, stellvertretender Präsident der Psychotherapeutenkammer Bremen.

Eine Auflistung weiterer Veranstaltungen finden Sie bei NaSPro hier: www.welttag-suizidpraevention.de/category/veranstaltungen-2026 (externer Link)

Allgemeine Materialien zur Suizidprävention (Flyer, Broschüren, Videos etc.), auch ganz unabhängig von dem Welttag zur Suizidprävention, bietet das Nationale Suizidpräventionsprogramm (NaSPro) unter www.suizidpraevention.de/infothek (externer Link) zum Download an.

 

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Neue Geschäftsführung in der Psychotherapeutenkammer

Zum 1. September 2026 hat Simon Ehlers die Geschäftsführung der Psychotherapeutenkammer Bremen KdöR (PK HB) übernommen. Der Jurist verfügt über mehrjährige Führungserfahrung im Hochschul- und Bildungsmanagement und bringt insbesondere Expertise in den Bereichen Recht, Organisationsentwicklung und Verwaltungsmanagement mit.

Ehlers studierte zunächst Rechtswissenschaften an der Universität Münster und befindet sich derzeit im Abschluss eines MBA an der Universität Oldenburg. Zuletzt war er in leitender Funktion im Hochschulmanagement tätig und verantwortete dort unter anderem Personalführung, Verwaltungs- und Serviceprozesse, Budgetplanung sowie die Weiterentwicklung organisatorischer Strukturen. Zudem ist er seit mehreren Jahren als Lehrbeauftragter insbesondere zu arbeits-, verwaltungs- und wirtschaftsrechtlichen Themen tätig.

„Ich freue mich sehr auf die neue Aufgabe und die Zusammenarbeit mit dem Vorstand, den Mitarbeiterinnen der Geschäftsstelle und den vielen Partnerinnen und Partnern der Kammer. Gerade die Verbindung von berufsständischer Selbstverwaltung, rechtlichen Fragestellungen und der Weiterentwicklung effizienter Verwaltungsstrukturen macht die Tätigkeit für mich besonders spannend“, sagt Ehlers.

Zu seinen Schwerpunkten in der ersten Zeit gehören die Einarbeitung in die berufsrechtlichen und weiterbildungsbezogenen Aufgaben der Kammer sowie die Weiterentwicklung von Verwaltungsprozessen und internen Strukturen. Ein besonderes Augenmerk liegt dabei auf einer verlässlichen und zukunftsfähigen Geschäftsstelle.

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Pressemitteilung / Gemeinsame Erklärung der BPtK und Landespsychotherapeutenkammern zum GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz

Gründlichkeit vor Schnelligkeit: GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz nacharbeiten!

BPtK und Landespsychotherapeutenkammern warnen vor tiefen Einschnitten in die Versorgung bei überhasteter Verabschiedung des Gesetzes

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Resolutionen der 53. Kammerversammlung der Psychotherapeutenkammer Bremen

Auf der 53. Kammerversammlung der Psychotherapeutenkammer Bremen am 16.06.2026 wurden drei Resolutionen zu folgenden Themen verabschiedet:

 

Ambulante Psychotherapeutische Versorgung darf nicht geschwächt werden

Psychotherapeutenkammer Bremen zu den Empfehlungen der Finanzkommission Gesundheit

Die Psychotherapeutenkammer Bremen (PK HB) sieht die am 30. März vorgelegten Empfehlungen der Finanzkommission Gesundheit vor allem in Bezug auf die ambulante Versorgung höchst kritisch. „Dem hohen Bedarf an psychotherapeutischer Versorgung kann nicht sinnvoll mit Kürzungen begegnet werden.“, so der stellvertretende Kammerpräsident Dr. Christoph Sülz. „Vielmehr braucht es eine solide und verlässlich Finanzierung der ambulanten Versorgungsstrukturen.“

Mit Blick auf die Umsetzung der Weiterbildungsreform befürchtet die PK HB auch Nachteile für das Land Bremen. Psychotherapeutischer Nachwuchs kann nur bei ausreichender finanzieller Ausstattung in ambulanten Praxen weitergebildet werden. Wenn diese nicht gesichert ist, droht ein Fachkräftemangel.

Als sinnvoll erachtet die PK HB den Vorschlag, die Beiträge für Bürgergeldempfänger*innen solidarisch durch Steuermittel zu finanzieren. Ebenso werden die Empfehlungen zur Erhöhung der Alkohol- und Tabaksteuer sowie die Einführung einer Steuer auf zuckerhaltige Getränke begrüßt. Hier müsse jedoch sichergestellt sein, dass die darüber erzielten Einnahmen im Gesundheitswesen verbleiben und dieses finanziell entlasten. Die PK HB betont zudem die generelle Notwendigkeit, mehr Verhältnis- und Verhaltensprävention zu etablieren.

Link zur Homepage des BMG:

https://www.bundesgesundheitsministerium.de/finanzkommission-gesundheit

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Honorarkürzung gefährdet vertragspsychotherapeutische Versorgung im Land Bremen

Mit einem vom GKV-Spitzenverband im Erweiterten Bewertungsausschuss am 11.03.2026 durchgesetztem Beschluss werden auch die Honorare für psychothera-peutische Sitzungen der rund 500 Vertragspsychotherapeut*innen in Bremen und Bre-merhaven zum 1. April 2026 um 4,5 % gekürzt.
Für die Landespsychotherapeutenkammer Bremen ist dieser Beschluss selbst vor der aktuellen Situation klammer Kassen in der Gesetzlichen Krankenversicherung nicht nachvollziehbar. Vielmehr gefährdet er die gute ambulante Versorgung der Menschen mit psychischen Erkrankungen in unserem Bundesland.
Dass ausgerechnet bei der Arztgruppe mit dem geringsten Stundenhonorar gekürzt wird, die einen besonders kleinen Anteil der Ausgaben im Gesundheitswesen produ-ziert, ist unverständlich. Die Behandlung psychischer Störungen ist kein Luxus, son-dern eine Leistung, mit hoher gesamtgesellschaftlicher Bedeutung und Sparpotential. Psychotherapie hat eine große Bedeutung beim Erhalt und der Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit. Ohne Behandlung kommt es zu unnötigen Arbeitsausfällen oder Be-rentungen.
Vor dem Hintergrund knapper werdender Ressourcen in unserem Gesundheitssystem müssen diese dort stabil zur Verfügung stehen, wo sie besonders gebraucht werden. Der Kammervorstand blickt deshalb auch mit besonderer Besorgnis auf Bremerhaven, da eine Entwertung der psychotherapeutischen Versorgung im GKV-System sich noch nachteiliger auf die dort bereits knappen Versorgungsangebote auswirken wird.
Die Präsidentin der PK HB, Amelie Thobaben, ist eindeutig: „Honorarverhandlungen sind nicht die Aufgabe unserer Kammer. Wenn aber eine strukturelle Entscheidung nachhaltig die vertragspsychotherapeutische Versorgung schädigen wird, sehen wir uns in der Verantwortung gegenüber den Menschen mit psychischen Erkrankungen und müssen dieses Risiko benennen.“

Hintergrund:
Der Bewertungsausschuss ist mit jeweils drei Vertreter*innen der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) und des GKV-Spitzenverbandes (GKV-SV) paritätisch be-setzt. Er erstellt den einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM), welcher die Grundlage zur Abrechnung vertragspsychotherapeutischer Leistungen im Rahmen der gesetzli-chen Krankenversicherung (GKV) ist.

 

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Psychotherapeutenjournal online, mit neuen Möglichkeiten

Wir möchten die neu gestaltete Website des Psychotherapeutenjournals vorstellen:

www.psychotherapeutenjournal.de

Das Psychotherapeutenjournal (PTJ) ist die auflagenstärkste gedruckte deutschsprachige Fachzeitschrift zur Psychotherapie. Es publiziert viermal jährlich Beiträge zu
Prävention, Therapie und Rehabilitation psychischer Störungen und psychischen
Aspekten somatischer Erkrankungen. Sie finden des Weiteren wissenschaftliche,
gesundheitspolitische, berufs- und sozialrechtliche Themen der Aus-, Fort- und
Weiterbildung sowie der Berufspraxis von Psychotherapeut*innen.

Die neue Homepage bietet neue Möglichkeiten:

  • Die Suchfunktion ist deutlich erweitert worden. Gesuchte Informationen finden Sie nun viel leichter. Ältere Ausgaben werden in der nächsten Zeit noch in der neuen Form eingepflegt.
  • Sie können jetzt einfacher auf Informationen zum Artikel und seinen Autor *innen zugreifen.
  • Die flexible Darstellung auf den verschiedenen Endgeräten wurde verbessert.
  • Falls Sie mal einen bestimmten Artikel nutzen oder weiterzugeben möchten, können Sie diesen jetzt direkt verlinken oder in Kürze auch als PDF herunterladen.
  • Der DOI-Link wurde eingeführt, um auf die Artikel auch längerfristig zuverlässig zurückgreifen zu können.

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Psychotherapeutische Versorgung von Privatversicherten und Beihilfeberechtigten wird gestärkt

Zum 1. Juli 2024 haben sich Bundesärztekammer, Bundespsychotherapeutenkammer, Beihilfeträger von Bund und Ländern (mit Aunahme von Hamburg und Schleswig-Holstein) und der PKV-Verband auf Abrechnungsempfehlungen zu psychotherapeutischen Leistungen für Versicherte der Privaten Krankenversicherung (PKV) verständigt.

Die Beteiligten haben Regelungslücken in der privatpsychotherapeutischen Versorgung identifiziert und mit den neuen Abrechnungsempfehlungen geschlossen. Für Versicherte der PKV bringen sie Klarheit hinsichtlich wichtiger Leistungen moderner Psychotherapie. So wurden Leistungen aufgenommen, die bei psychotherapeutischer Behandlung eine sofortige Intervention und Akutbehandlung über mehrere Sitzungen ermöglichen. Für diese Leistungen gibt es nun Empfehlungen für sogenannte Analogabrechnungen. Damit wird die psychotherapeutische Versorgung der Versicherten in der PKV nachhaltig gestärkt.

Hier finden Sie die Tabelle mit Details zu den Analogabrechnungen zur Erbringung neuer psychotherapeutischer Leistungen. Diese können Sie ab dem 1.7.2024 zur Abrechnung psychotherapeutischer Leistungen für Privatversicherte und Beihilfeempfangende im Land Bremen nutzen.

Pressemitteilung der BPtK

Bundesregierung soll Finanzierung der Weiterbildung sichern – Die Psychotherapeutenkammer Bremen begrüßt Forderung des Bundesrates

Der Bundesrat hat heute einen Entschließungsantrag (BR-Drs. 403/23) angenommen, mit dem er die Bundesregierung auffordert, die Finanzierung der psychotherapeutischen Weiterbildung zu sichern. Die PK HB begrüßt ausdrücklich den Beschluss des Bundesrates.

Den Text der Pressemitteilung finden Sie hier.