Ambulante Psychotherapeutische Versorgung darf nicht geschwächt werden

Psychotherapeutenkammer Bremen zu den Empfehlungen der Finanzkommission Gesundheit

Die Psychotherapeutenkammer Bremen (PK HB) sieht die am 30. März vorgelegten Empfehlungen der Finanzkommission Gesundheit vor allem in Bezug auf die ambulante Versorgung höchst kritisch. „Dem hohen Bedarf an psychotherapeutischer Versorgung kann nicht sinnvoll mit Kürzungen begegnet werden.“, so der stellvertretende Kammerpräsident Dr. Christoph Sülz. „Vielmehr braucht es eine solide und verlässlich Finanzierung der ambulanten Versorgungsstrukturen.“

Mit Blick auf die Umsetzung der Weiterbildungsreform befürchtet die PK HB auch Nachteile für das Land Bremen. Psychotherapeutischer Nachwuchs kann nur bei ausreichender finanzieller Ausstattung in ambulanten Praxen weitergebildet werden. Wenn diese nicht gesichert ist, droht ein Fachkräftemangel.

Als sinnvoll erachtet die PK HB den Vorschlag, die Beiträge für Bürgergeldempfänger*innen solidarisch durch Steuermittel zu finanzieren. Ebenso werden die Empfehlungen zur Erhöhung der Alkohol- und Tabaksteuer sowie die Einführung einer Steuer auf zuckerhaltige Getränke begrüßt. Hier müsse jedoch sichergestellt sein, dass die darüber erzielten Einnahmen im Gesundheitswesen verbleiben und dieses finanziell entlasten. Die PK HB betont zudem die generelle Notwendigkeit, mehr Verhältnis- und Verhaltensprävention zu etablieren.

Link zur Homepage des BMG:

https://www.bundesgesundheitsministerium.de/finanzkommission-gesundheit

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Honorarkürzung gefährdet vertragspsychotherapeutische Versorgung im Land Bremen

Mit einem vom GKV-Spitzenverband im Erweiterten Bewertungsausschuss am 11.03.2026 durchgesetztem Beschluss werden auch die Honorare für psychothera-peutische Sitzungen der rund 500 Vertragspsychotherapeut*innen in Bremen und Bre-merhaven zum 1. April 2026 um 4,5 % gekürzt.
Für die Landespsychotherapeutenkammer Bremen ist dieser Beschluss selbst vor der aktuellen Situation klammer Kassen in der Gesetzlichen Krankenversicherung nicht nachvollziehbar. Vielmehr gefährdet er die gute ambulante Versorgung der Menschen mit psychischen Erkrankungen in unserem Bundesland.
Dass ausgerechnet bei der Arztgruppe mit dem geringsten Stundenhonorar gekürzt wird, die einen besonders kleinen Anteil der Ausgaben im Gesundheitswesen produ-ziert, ist unverständlich. Die Behandlung psychischer Störungen ist kein Luxus, son-dern eine Leistung, mit hoher gesamtgesellschaftlicher Bedeutung und Sparpotential. Psychotherapie hat eine große Bedeutung beim Erhalt und der Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit. Ohne Behandlung kommt es zu unnötigen Arbeitsausfällen oder Be-rentungen.
Vor dem Hintergrund knapper werdender Ressourcen in unserem Gesundheitssystem müssen diese dort stabil zur Verfügung stehen, wo sie besonders gebraucht werden. Der Kammervorstand blickt deshalb auch mit besonderer Besorgnis auf Bremerhaven, da eine Entwertung der psychotherapeutischen Versorgung im GKV-System sich noch nachteiliger auf die dort bereits knappen Versorgungsangebote auswirken wird.
Die Präsidentin der PK HB, Amelie Thobaben, ist eindeutig: „Honorarverhandlungen sind nicht die Aufgabe unserer Kammer. Wenn aber eine strukturelle Entscheidung nachhaltig die vertragspsychotherapeutische Versorgung schädigen wird, sehen wir uns in der Verantwortung gegenüber den Menschen mit psychischen Erkrankungen und müssen dieses Risiko benennen.“

Hintergrund:
Der Bewertungsausschuss ist mit jeweils drei Vertreter*innen der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) und des GKV-Spitzenverbandes (GKV-SV) paritätisch be-setzt. Er erstellt den einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM), welcher die Grundlage zur Abrechnung vertragspsychotherapeutischer Leistungen im Rahmen der gesetzli-chen Krankenversicherung (GKV) ist.

 

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Psychotherapeutenjournal online, mit neuen Möglichkeiten

Wir möchten die neu gestaltete Website des Psychotherapeutenjournals vorstellen:

www.psychotherapeutenjournal.de

Das Psychotherapeutenjournal (PTJ) ist die auflagenstärkste gedruckte deutschsprachige Fachzeitschrift zur Psychotherapie. Es publiziert viermal jährlich Beiträge zu
Prävention, Therapie und Rehabilitation psychischer Störungen und psychischen
Aspekten somatischer Erkrankungen. Sie finden des Weiteren wissenschaftliche,
gesundheitspolitische, berufs- und sozialrechtliche Themen der Aus-, Fort- und
Weiterbildung sowie der Berufspraxis von Psychotherapeut*innen.

Die neue Homepage bietet neue Möglichkeiten:

  • Die Suchfunktion ist deutlich erweitert worden. Gesuchte Informationen finden Sie nun viel leichter. Ältere Ausgaben werden in der nächsten Zeit noch in der neuen Form eingepflegt.
  • Sie können jetzt einfacher auf Informationen zum Artikel und seinen Autor *innen zugreifen.
  • Die flexible Darstellung auf den verschiedenen Endgeräten wurde verbessert.
  • Falls Sie mal einen bestimmten Artikel nutzen oder weiterzugeben möchten, können Sie diesen jetzt direkt verlinken oder in Kürze auch als PDF herunterladen.
  • Der DOI-Link wurde eingeführt, um auf die Artikel auch längerfristig zuverlässig zurückgreifen zu können.

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Psychotherapeutische Versorgung von Privatversicherten und Beihilfeberechtigten wird gestärkt

Zum 1. Juli 2024 haben sich Bundesärztekammer, Bundespsychotherapeutenkammer, Beihilfeträger von Bund und Ländern (mit Aunahme von Hamburg und Schleswig-Holstein) und der PKV-Verband auf Abrechnungsempfehlungen zu psychotherapeutischen Leistungen für Versicherte der Privaten Krankenversicherung (PKV) verständigt.

Die Beteiligten haben Regelungslücken in der privatpsychotherapeutischen Versorgung identifiziert und mit den neuen Abrechnungsempfehlungen geschlossen. Für Versicherte der PKV bringen sie Klarheit hinsichtlich wichtiger Leistungen moderner Psychotherapie. So wurden Leistungen aufgenommen, die bei psychotherapeutischer Behandlung eine sofortige Intervention und Akutbehandlung über mehrere Sitzungen ermöglichen. Für diese Leistungen gibt es nun Empfehlungen für sogenannte Analogabrechnungen. Damit wird die psychotherapeutische Versorgung der Versicherten in der PKV nachhaltig gestärkt.

Hier finden Sie die Tabelle mit Details zu den Analogabrechnungen zur Erbringung neuer psychotherapeutischer Leistungen. Diese können Sie ab dem 1.7.2024 zur Abrechnung psychotherapeutischer Leistungen für Privatversicherte und Beihilfeempfangende im Land Bremen nutzen.

Pressemitteilung der BPtK

Bundesregierung soll Finanzierung der Weiterbildung sichern – Die Psychotherapeutenkammer Bremen begrüßt Forderung des Bundesrates

Der Bundesrat hat heute einen Entschließungsantrag (BR-Drs. 403/23) angenommen, mit dem er die Bundesregierung auffordert, die Finanzierung der psychotherapeutischen Weiterbildung zu sichern. Die PK HB begrüßt ausdrücklich den Beschluss des Bundesrates.

Den Text der Pressemitteilung finden Sie hier.

 

Finanzierung der psychotherapeutischen Weiterbildung muss geregelt werden! Petition erreicht Quorum

Felix Kiunke, Psychologiestudent, übergibt dem Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages die eingegangenen Unterschriftenlisten der Petition zur Finanzierung der Weiterbildung für Psychotherapeut*innen. Das nötige Quorum wurde weit übertroffen. Fast 70.000 Unterschriften belegen eindrucksvoll, wie wichtig das Anliegen ist, die Finanzierung der psychotherapeutischen Weiterbildung zu regeln. Die Psychotherapeutenkammer Bremen beglückwünscht den Petenten für die starke Unterstützung, die die Petition erhalten hat!

Den Text der Pressemitteilung finden Sie hier.

Vorstandswahlen auf der 47. Kammerversammlung

Die 47. Kammerversammlung hat am 16.05.2023 den Vorstand gewählt. Amelie Thobaben wurde mit großer Mehrheit als Präsidentin wiedergewählt. Stellvertretender Präsident ist Dr. Christoph Sülz. Er ist berufspolitisch erfahren und sowohl in Bremen als auch auf Bundesebene in verschiedenen Gremien engagiert. Als Beisitzer*innen wurden Eva John, Dr. Rosa Steimke und Manuel Siegert gewählt. Wir freuen uns über die Kontinuität im Vorstand, so dass ein bewährtes Team die Vorstandsarbeit fortsetzen kann. Weiterlesen

Petition zur Finanzierung der Weiterbildung

Die PK HB unterstützt die an den Deutschen Bundestag adressierte Petition 148151 zur Finanzierung der psychotherapeutischen Weiterbildung und ruft zur Mitzeichnung auf. In der Petition wird gefordert, die Finanzierung der obligatorischen ambulanten und stationären Weiterbildung gesetzlich zu regeln.

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Finanzierung der psychotherapeutischen Weiterbildung sichern!

In einem gemeinsamen Brief fordern Psychologie-Studierende, Bundespsychotherapeutenkammer, Landespsychotherapeutenkammern und Psychotherapeutenverbände Bundesgesundheitsminister Prof. Dr. Karl Lauterbach auf, die Finanzierung der psychotherapeutischen Weiterbildung in die anstehenden Versorgungsgesetze aufzunehmen. Weiterlesen

Inflationsausgleich für niedergelassene Ärzt*innen und Psychotherapeut*innen: Patienten dürfen nicht leiden! Existenz der Praxen sichern!