Psychotherapeutische Versorgung von Privatversicherten und Beihilfeberechtigten wird gestärkt

Zum 1. Juli 2024 haben sich Bundesärztekammer, Bundespsychotherapeutenkammer, Beihilfeträger von Bund und Ländern (mit Aunahme von Hamburg und Schleswig-Holstein) und der PKV-Verband auf Abrechnungsempfehlungen zu psychotherapeutischen Leistungen für Versicherte der Privaten Krankenversicherung (PKV) verständigt.

Die Beteiligten haben Regelungslücken in der privatpsychotherapeutischen Versorgung identifiziert und mit den neuen Abrechnungsempfehlungen geschlossen. Für Versicherte der PKV bringen sie Klarheit hinsichtlich wichtiger Leistungen moderner Psychotherapie. So wurden Leistungen aufgenommen, die bei psychotherapeutischer Behandlung eine sofortige Intervention und Akutbehandlung über mehrere Sitzungen ermöglichen. Für diese Leistungen gibt es nun Empfehlungen für sogenannte Analogabrechnungen. Damit wird die psychotherapeutische Versorgung der Versicherten in der PKV nachhaltig gestärkt.

Hier finden Sie die Tabelle mit Details zu den Analogabrechnungen zur Erbringung neuer psychotherapeutischer Leistungen. Diese können Sie ab dem 1.7.2024 zur Abrechnung psychotherapeutischer Leistungen für Privatversicherte und Beihilfeempfangende im Land Bremen nutzen.

Pressemitteilung der BPtK

Bundesregierung soll Finanzierung der Weiterbildung sichern – Die Psychotherapeutenkammer Bremen begrüßt Forderung des Bundesrates

Der Bundesrat hat heute einen Entschließungsantrag (BR-Drs. 403/23) angenommen, mit dem er die Bundesregierung auffordert, die Finanzierung der psychotherapeutischen Weiterbildung zu sichern. Die PK HB begrüßt ausdrücklich den Beschluss des Bundesrates.

Den Text der Pressemitteilung finden Sie hier.

 

Finanzierung der psychotherapeutischen Weiterbildung muss geregelt werden! Petition erreicht Quorum

Felix Kiunke, Psychologiestudent, übergibt dem Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages die eingegangenen Unterschriftenlisten der Petition zur Finanzierung der Weiterbildung für Psychotherapeut*innen. Das nötige Quorum wurde weit übertroffen. Fast 70.000 Unterschriften belegen eindrucksvoll, wie wichtig das Anliegen ist, die Finanzierung der psychotherapeutischen Weiterbildung zu regeln. Die Psychotherapeutenkammer Bremen beglückwünscht den Petenten für die starke Unterstützung, die die Petition erhalten hat!

Den Text der Pressemitteilung finden Sie hier.

Vorstandswahlen auf der 47. Kammerversammlung

Die 47. Kammerversammlung hat am 16.05.2023 den Vorstand gewählt. Amelie Thobaben wurde mit großer Mehrheit als Präsidentin wiedergewählt. Stellvertretender Präsident ist Dr. Christoph Sülz. Er ist berufspolitisch erfahren und sowohl in Bremen als auch auf Bundesebene in verschiedenen Gremien engagiert. Als Beisitzer*innen wurden Eva John, Dr. Rosa Steimke und Manuel Siegert gewählt. Wir freuen uns über die Kontinuität im Vorstand, so dass ein bewährtes Team die Vorstandsarbeit fortsetzen kann. Weiterlesen

Petition zur Finanzierung der Weiterbildung

Die PK HB unterstützt die an den Deutschen Bundestag adressierte Petition 148151 zur Finanzierung der psychotherapeutischen Weiterbildung und ruft zur Mitzeichnung auf. In der Petition wird gefordert, die Finanzierung der obligatorischen ambulanten und stationären Weiterbildung gesetzlich zu regeln.

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Finanzierung der psychotherapeutischen Weiterbildung sichern!

In einem gemeinsamen Brief fordern Psychologie-Studierende, Bundespsychotherapeutenkammer, Landespsychotherapeutenkammern und Psychotherapeutenverbände Bundesgesundheitsminister Prof. Dr. Karl Lauterbach auf, die Finanzierung der psychotherapeutischen Weiterbildung in die anstehenden Versorgungsgesetze aufzunehmen. Weiterlesen

Die Psychotherapeutenkammer begrüßt ihre neue Geschäftsführerin

Am 1. November 2022 hat Frau Spieker die Aufgaben der Geschäftsführung bei der Psychotherapeutenkammer Bremen übernommen.

Inflationsausgleich für niedergelassene Ärzt*innen und Psychotherapeut*innen: Patienten dürfen nicht leiden! Existenz der Praxen sichern!

Sprachbarrieren in der Gesundheitsversorgung überwinden und für psychiatrische und psychotherapeutische Behandlung verlässlich ermöglichen

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