Bundesregierung soll Finanzierung der Weiterbildung sichern – Die Psychotherapeutenkammer Bremen begrüßt Forderung des Bundesrates

Der Bundesrat hat heute einen Entschließungsantrag (BR-Drs. 403/23) angenommen, mit dem er die Bundesregierung auffordert, die Finanzierung der psychotherapeutischen Weiterbildung zu sichern. Die PK HB begrüßt ausdrücklich den Beschluss des Bundesrates.

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Finanzierung der psychotherapeutischen Weiterbildung muss geregelt werden! Petition erreicht Quorum

Felix Kiunke, Psychologiestudent, übergibt dem Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages die eingegangenen Unterschriftenlisten der Petition zur Finanzierung der Weiterbildung für Psychotherapeut*innen. Das nötige Quorum wurde weit übertroffen. Fast 70.000 Unterschriften belegen eindrucksvoll, wie wichtig das Anliegen ist, die Finanzierung der psychotherapeutischen Weiterbildung zu regeln. Die Psychotherapeutenkammer Bremen beglückwünscht den Petenten für die starke Unterstützung, die die Petition erhalten hat!

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Vorstandswahlen auf der 47. Kammerversammlung

Die 47. Kammerversammlung hat am 16.05.2023 den Vorstand gewählt. Amelie Thobaben wurde mit großer Mehrheit als Präsidentin wiedergewählt. Stellvertretender Präsident ist Dr. Christoph Sülz. Er ist berufspolitisch erfahren und sowohl in Bremen als auch auf Bundesebene in verschiedenen Gremien engagiert. Als Beisitzer*innen wurden Eva John, Dr. Rosa Steimke und Manuel Siegert gewählt. Wir freuen uns über die Kontinuität im Vorstand, so dass ein bewährtes Team die Vorstandsarbeit fortsetzen kann. Weiterlesen

Petition zur Finanzierung der Weiterbildung

Die PK HB unterstützt die an den Deutschen Bundestag adressierte Petition 148151 zur Finanzierung der psychotherapeutischen Weiterbildung und ruft zur Mitzeichnung auf. In der Petition wird gefordert, die Finanzierung der obligatorischen ambulanten und stationären Weiterbildung gesetzlich zu regeln.

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Finanzierung der psychotherapeutischen Weiterbildung sichern!

In einem gemeinsamen Brief fordern Psychologie-Studierende, Bundespsychotherapeutenkammer, Landespsychotherapeutenkammern und Psychotherapeutenverbände Bundesgesundheitsminister Prof. Dr. Karl Lauterbach auf, die Finanzierung der psychotherapeutischen Weiterbildung in die anstehenden Versorgungsgesetze aufzunehmen. Weiterlesen

Die Psychotherapeutenkammer begrüßt ihre neue Geschäftsführerin

Am 1. November 2022 hat Frau Spieker die Aufgaben der Geschäftsführung bei der Psychotherapeutenkammer Bremen übernommen.

Inflationsausgleich für niedergelassene Ärzt*innen und Psychotherapeut*innen: Patienten dürfen nicht leiden! Existenz der Praxen sichern!

Sprachbarrieren in der Gesundheitsversorgung überwinden und für psychiatrische und psychotherapeutische Behandlung verlässlich ermöglichen

Dies ist der Textauszug für den Beitrag, der nur hier angezeigt wird.

Der 38. Deutsche Psychotherapeutentag hat mit großer Mehrheit eine Musterweiterbildungsordnung für Psychotherapeut*innen beschlossen

Der 38. Deutsche Psychotherapeutentag hat mit großer Mehrheit eine Musterweiterbil-
dungsordnung für Psychotherapeut*innen beschlossen.

Absolvent*innen des neuen Studiengangs können sich nach Studium und Approbation in einer
mindestens fünfjährigen Weiterbildung zu Fachpsychotherapeut*innen qualifizieren. Dabei
können sie sich für die Versorgung in den Gebieten Kinder und Jugendliche, Erwachsene oder
Neuropsychologische Psychotherapie spezialisieren. Diese Weiterbildung ist künftig die Vo-
raussetzung, um Versicherte der gesetzlichen Krankenversicherung zu behandeln. „Für die
zukünftigen Psychotherapeut*innen in Weiterbildung bedeutet das einen Anspruch auf ein an-
gemessenes Gehalt“, stellt Thobaben fest.

Die Musterordnung stellt sicher, dass Fachpsychotherapeut*innen für alle Facetten des Beru-
fes qualifiziert werden. Dabei sind mindestens zwei Jahre Weiterbildung in einem Kranken-
haus und mindestens zwei Jahre in einer Ambulanz oder Praxis zu absolvieren. Weitere 12
Monate können im institutionellen Bereich absolviert werden. „Die Weiterbildung ist ein weite-
rer Beitrag dazu, für eine gute psychotherapeutische Versorgung entsprechend des Versor-
gungsbedarfs auszubilden“, bewertete die Präsidentin der Psychotherapeutenkammer Bre-
men die Neuerung. „Endlich wird auch die Qualifizierung für psychotherapeutische Tätigkeiten
in Kliniken und in institutionellen Bereichen wie der Jugendhilfe oder somatischen Rehabilita-
tion möglich.“

Die MusterWeiterbildungsordnung berücksichtigt zudem die modernen Anforderungen an die
Vereinbarkeit von Familie und Beruf. „Dadurch können wir uns als Psychotherapeutenkammer
in Bremen dafür einsetzen, dass zukünftig in Bremen eine Weiterbildung nicht nur in beson-
deren Ausnahmesituationen auch in Teilzeit möglich wird“, sagt Amelie Thobaben.

Mit dem Beschluss des Deutschen Psychotherapeutentags ist der Startschuss für die weitere
Umsetzung der Weiterbildung gefallen. Parallel werden bis zum Herbst noch die Details zur
Weiterbildung in den Psychotherapieverfahren erarbeitet. Spätestens Ende 2022 wird es erste
Absolvent*innen der neuen Studiengänge geben. Auch erste Absolvent*innen der Uni Bremen
erwarten wir ebenfalls in den nächsten Jahren. Bis dahin muss auch die Psychotherapeuten-
kammer Bremen die Grundlagen für die Weiterbildung schaffen.

Pressemitteilung 24.04.2021: 38. Deutscher Psychotherapeutentag beschließt Muster-Weiterbildungsordnung (PDF, 119 kb)