Psychosozialer Notfall – Was kann man tun?

„Nach Tod eines Bremerhavener Schülers: Das kann Mitschülern helfen“, Amelie Thobaben im Interview, lesen Sie hier.

Informationsmaterial:

Weitere Informationsmaterialien, durch die sich auch Helfende orientieren können, finden Sie unter diesem LINK. Dort finden Sie auch Materialien in weiteren Sprachen.

Falls jemand unsicher sein sollte, ob eine Traumatisierung und Behandlungsbedarf vorliegen, stehen die psychotherapeutischen Sprechstunden bei Kinder- und Jugendlichen sowie Psychologischen Psychotherapeut*innen zur Verfügung.

Termine werden in den Kassenpraxen im Rahmen s.g. telefonischen Erreichbarkeit vergeben. Betroffenen und Bezugspersonen empfehlen wir, den akuten Anlass am Telefon mitzuteilen.

HIER finden Sie Informationen zur Psychotherapieplatzsuche.

Bundesregierung soll Finanzierung der Weiterbildung sichern – Die Psychotherapeutenkammer Bremen begrüßt Forderung des Bundesrates

Der Bundesrat hat heute einen Entschließungsantrag (BR-Drs. 403/23) angenommen, mit dem er die Bundesregierung auffordert, die Finanzierung der psychotherapeutischen Weiterbildung zu sichern. Die PK HB begrüßt ausdrücklich den Beschluss des Bundesrates.

Den Text der Pressemitteilung finden Sie hier.

 

Bessere Honorare für die Behandlung von Bundeswehrangehörigen und Bundespolizist*innen in Privatpraxen

Die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) hat in Verhandlungen mit dem Bundesministerium der Verteidigung und dem Bundesministerium des Innern und für Heimat erwirkt, dass Psychotherapeut*innen in Privatpraxen für die Behandlung von Bundeswehrangehörigen und Bundespolizist*innen ab dem 1. September 2023 mehr Geld bekommen.

Für Bundeswehrangehörige und ggf. auch für deren mitversicherte Familienangehörige gilt:
Für psychotherapeutische Leistungen wird nach wie vor der 2,3-fache Satz gezahlt.
Zusätzlich werden die Verhaltenstherapie und die Systemische Therapie mit einem Zuschlag von 17,50 Euro pro Behandlungsstunde und
die tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie und analytische Psychotherapie mit einem Zuschlag von 25,50 Euro pro Behandlungsstunde vergütet.

Bei der Behandlung von Bundespolizist*innen werden die Verhaltenstherapie und die Systemische Therapie mit dem 2,7-fachen Satz,
die tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie und die analytische Psychotherapie mit dem 2,9-fachen Satz vergütet.

Grundlage sind folgende Vereinbarungen:

https://api.bptk.de/uploads/Aenderungsvereinbarung_BM_Vg_B_Pt_K_2d93c0ec94.pdf
https://api.bptk.de/uploads/Vereinbarung_BMI_B_Pt_K_ebe2258f42.pdf

Zweites Treffen „Psychotherapie in Institutionen“

Am 06.09.2023 trafen sich interessierte Kammermitglieder erneut, um sich über die Möglichkeiten einer Mitarbeit im PTI-Ausschuss zu (Psychotherapie in Institutionen) informieren. Eva John und Christoph Sülz begleiteten das Treffen von Seiten des Kammervorstands. In einer ersten Vorstellungsrunde wurden die institutionelle Zugehörigkeit sowie die Interessen und Fragen der Teilnehmenden herausgearbeitet. Das Gros der Gruppe kam aus psychiatrischen Kliniken, die übrigen Teilnehmenden arbeiten in Beratungsstellen, im ambulanten Reha-Bereich, in der BG Ambulanz. Entsprechend der Heterogenität in Bezug auf die Zugehörigkeit zu den jeweiligen Institutionen wurden unterschiedliche Aspekte thematisiert. Einvernehmlich wurde der Status von PP und KJP in den Institutionen thematisiert.

Christoph Sülz führt in einem Vortrag in die Grundlagen der Kammerstrukturen ein. Er verdeutlichte dabei, dass es „die Kammer“ (im Sinne von Geschäftsstelle und Vorstand als entscheidendes Organ) nicht gäbe, sondern dass – insbesondere aufgrund der Bremischen Besonderheit einer Vollversammlung – jedes Kammermitglied sich über die Kammerversammlung für die Vertretung der eigenen Belange einbringen könne und die Gesamtheit aller Kammerangehörigen die Kammer bilde. Zum großen Erstaunen der Teilnehmenden wurde darauf verwiesen, dass die Hälfte der Kammermitglieder in Institutionen bzw. angestellt arbeite. Anhand der gesetzlich definierten Aufgaben der Kammer erklärte Christoph Sülz, wie ein PTI-Ausschuss sich an der Aufgabenerfüllung beteiligen und im Themenfeld PTI ganz konkret Interessen des Berufsstandes vertreten könne.

Die lebhafte Diskussion, in der viele konkrete Anliegen formuliert wurden, endete an diesem Abend in einer deutlichen Interessensbekundung der Teilnehmenden, sich weiter zu treffen. Ob in einem Ausschuss oder in einem anderen Format wäre in einem nächsten Schritt zu klären.

Die PowerPoint Präsentation können Sie hier herunterladen.

 

„Meine Kammer – Selbstverwaltung leben – Gestaltungsspielräume nutzen“

Zur Vorbereitung der Kammerversammlung am 10.10.2023, auf der die Ausschüsse neu gewählt werden, wurde darüber informiert, welche Möglichkeiten die Kammer zur politischen Einflussnahme hat und wie Mitglieder sich in den Gremien beteiligen können. Neben den gesetzlichen Pflichten einer Körperschaft des öffentlichen Rechts bestehen in der Selbstverwaltung Gestaltungsspielräume. Im Ehrenamt gibt es vielfältige Möglichkeiten, sich einzubringen: in Ausschüssen, Arbeitsgruppen, im Vorstand oder als Vorstandsbeauftragte. Was das im Einzelnen bedeutet oder beinhalten kann, darüber möchten wir Sie informieren und mit Ihnen ins Gespräch kommen.
Dem Kammervorstand war es ein besonderes Anliegen über die Funktion und Möglichkeiten in der Ausschussarbeit zu informieren. Die Strukturen und Aufgaben sind in der Satzung § 11 sowie der Geschäftsordnung § 10 definiert.

Die PowerPoint-Präsentation finden Sie hier.

Neue Ordnungen in Kraft getreten

Auf der 47. Kammerversammlung der Psychotherapeutenkammer Bremen am 16. Mai 2023 wurden Änderungen der Satzung, der Berufsordnung und der Weiterbildungsordnung für Psychotherapeut*innen beschlossen. Weiterlesen

Nordkammertreffen

Am 24. Juni 2023 trafen sich Vorstandsmitglieder und Geschäftsführende der Kammern Schleswig-Holstein, Hamburg, Niedersachsen und Bremen in Lübeck. Ziel dieser regelmäßig stattfindenden Treffen ist es, Herausforderungen, Lösungsmöglichkeiten und Erfahrungen der Kammern zu teilen und Kooperationsideen zu entwickeln.

Bei diesem Treffen stand die Umsetzung der Ausbildungsreform in den Ländern im Fokus. Wie wird diese durch die Kammern gestaltet, was läuft gut, was schleppend?

Um einen Einblick zu bekommen, wie es Studierenden des neuen Studiengangs ergeht, hat Dr. Clemens Veltrup Kontakt zum Studiengang „Klinische Psychologie und Psychotherapie“ in Lübeck aufgenommen. Zwei Studentinnen und ein Lehrender, Prof. Frieder Paulus, kamen zum Austausch der Nordkammern hinzu. Für uns war es einerseits spannend und andererseits nicht überraschend, was wir hörten: Der Studiengang ist höchst attraktiv. Die praktischen Anteile bereiten sehr gut auf die berufsqualifizierenden Tätigkeiten im Rahmen des Studiums vor. Durch den hohen Anspruch, gleichzeitig Psychotherapie und wissenschaftliche Psychologie zu vermitteln, ist das Studium sehr zeitintensiv und anspruchsvoll. Das Interesse an dem Studiengang ist sehr hoch und die Plätze dadurch hart umkämpft.
Wir entwickelten Ideen, wie die beteiligten Kammern bei Fortbildungsangeboten kooperieren können. Schon jetzt steht es allen Kammermitgliedern offen, auch Fortbildungen in anderen Kammern zu besuchen und sich die Fortbildungspunkte anerkennen zu lassen.

Psychotherapie in Institutionen

Am 21. Juni 2023 fand in der Kammergeschäftsstelle ein Treffen angestellter PP, KJP und PiA statt. Das Interesse war groß. Dr. Clemens Veltrup, Präsident der Psychotherapeutenkammer Schleswig-Holstein, war eingeladen, um sein Wissen und seine Erfahrung der Kammerarbeit von Angestelltenthemen zur Verfügung zu stellen.

Ein Thema war die Arbeitssituation von PP/KJP und PiA in Kliniken und Institutionen. Der korrekte Einsatz der Berufsbezeichnung der PP und KJP ist in vielen Institutionen noch nicht selbstverständlich. In den Leitungsstrukturen werden PP/KJP sehr unterschiedlich berücksichtigt.

Hr. Veltrup berichtete außerdem davon, wie ein Ausschuss für Psychotherapie in Institutionen die Arbeit einer Psychotherapeutenkammer befruchten und wie dieser einen Kammervorstand unterstützen kann.

Aufgrund des großen Interesses soll eine weitere Veranstaltung zum Austausch der Psychotherapeut*innen in Institutionen (z. B. Kliniken, Ambulanzen, Beratungsstellen) stattfinden.

Erstes Arbeitstreffen „Klimaschutz“

Am 21. Juni 2023 fand nach einem Beschluss der Kammerversammlung ein erstes Arbeitstreffen „Klimaschutz“ in der Geschäftsstelle statt. Interessierte Mitglieder diskutierten mit den Vorstandsmitgliedern Dr. Rosa Steimke und Dr. Christoph Sülz die Möglichkeiten, den Klimaschutz noch stärker in die Kammerarbeit einzubringen.

Ein weiteres Treffen, zu dem alle Mitglieder herzlich eingeladen sind, wird am 23. August 2023 um 8.30 Uhr in der Geschäftsstelle stattfinden. Thematisch soll es an dem Termin vorrangig um das Thema „nachhaltige Praxisführung“ gehen.

Musterhitzeschutzplan für psychotherapeutische Praxen

Anlässlich des bundesweiten Hitzeaktionstags hat die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) gemeinsam mit der Deutschen Allianz Klimawandel und Gesundheit (KLUG) e.V. und den Psychologists/Psychotherapists for Future e.V. einen Musterhitzeschutzplan für ambulante psychotherapeutische Praxen entwickelt. Dieser Musterhitzeschutzplan soll Inhaber*innen einer psychotherapeutischen Praxis als Hilfestellung dienen, Hitzegefahren für Patient*innen und Praxis-Mitarbeiter*innen während der Sommermonate zu reduzieren.

Hitzewellen nehmen im Zuge der Klimakrise seit Jahrzehnten zu. Mit einer mittleren Jahrestemperatur von 10,5 °C waren 2018 und 2022 die wärmsten Jahre in Deutschland seit Beginn der Wetteraufzeichnungen. Starke Hitze schädigt nicht nur Ökosysteme und die Infrastruktur, sondern auch die körperliche und psychische Gesundheit.

Pressemeldung der BPtK