Protestaktionen zur Finanzierung der Weiterbildung
Die Psychotherapeutenkammer Bremen unterstützt die Protestaktionen der PsyFaKo (Psychologie Fachschaften Konferenz) zur Finanzierung der Weiterbildung.
Trotz der Versprechen von Herrn Lauterbach und vielen weiteren Gesundheitspolitiker*innen sind auch im aktuellen Kabinettsentwurf zum Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz (GVSG) die Ideen zur Finanzierung der Weiterbildung weiterhin völlig unzureichend!
Unterstützen Sie die Protestaktionen! Näheres darüber erfahren Sie hier.
Finanzierung der Weiterbildung
Die Bundesregierung muss die Finanzierung der psychotherapeutischen Weiterbildung endlich gesetzlich regeln. Dies forderten die Teilnehmer*innen einer Kundgebung im Vorfeld des 44. Deutschen Psychotherapeutentages (DPT) in Würzburg am 12. April 2024. Die Vertreter*innen der Psychotherapeutenkammern, Studierende, Hochschullehrer*innen, Psychotherapeut*innen in Ausbildung, neuapprobierte Psychotherapeut*innen, Vertreter*innen von Ausbildungsstätten, Psychotherapeutenverbänden und Delegierte des DPT wurden bei ihrer Kundgebung von der Bayerischen Staatsministerin für Gesundheit, Pflege und Prävention Judith Gerlach unterstützt.
Auch die drei DPT-Delegierten aus Bremen nahmen teil.
Nachdem der erste Referentenentwurf zum Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz (GVSG) bekannt geworden war, der keinerlei der dringend nötigen Änderungen zur Finanzierung der Weiterbildung der Psychotherapeut*innen beinhaltete, wurde spontan eine Kundgebung am Rande des DPT organisiert, die gut besucht wurde.
Aktionstag #Praxenkollaps am 6.12.2023 der Vertragspsychotherapeut*innen und -ärzt*innen in der KV Bremen
Die Psychotherapeutenkammer unterstützte den Aktionstag #Praxenkollaps am 6.12.2023 der Vertragspsychotherapeut*innen und -ärzt*innen in der KV Bremen. Mit Sorge werden politische Bestrebungen beobachtet, die Selbstverwaltung infrage zu stellen und ambulante Versorgung über staatlich geregelten Einrichtungen zu ersetzen.
Präsidentin Amelie Thobaben sprach ein Grußwort. Sie stellte die kontinuierlichen, langfristigen Beziehungen zwischen den Patient*innen und den Behandelnden als besonderes Merkmal der persönlich geführten Praxen heraus. Gerade bei komplexen Störungsbildern sei das Wissen um weitere Erkrankungen und Erkrankungen anderer Familienmitglieder entscheidend. Genau solche Fälle erfordern Kooperationen mit Kolleg*innen. Sie veranschaulichte, dass in vielen Konstellationen von somatischen, psychischen und psycho-sozialen Herausforderungen Kooperationen zwischen Ärzt*innen und Psychotherapeut*innen für eine gute Versorgung nötig sind. In der Regel brauche es mehr als nur einen Kurzkontakt mit einer unbekannten Ärztin oder eine einmalige psychotherapeutischen Sprechstunde ohne Option auf eine Weiterbehandlung. Ohne Wissen um die komplexen Hintergründe entstünden unnötige, vermeidbare Kosten. Sowohl langfristige vertrauensvolle Beziehungen zu Patient*innen als auch aufgebaute Kooperationen zwischen verschiedenen Fachärzt*innen und Psychotherapeut*innen seien wertvoll.
Amelie Thobaben forderte die Politik auf, die Bedeutung ambulanter, inhabergeführter Praxen für eine qualitativ hochwertige und kosteneffiziente Medizin und Psychotherapie ernst zu nehmen und sich für den Erhalt unserer ambulanter Praxen angemessen einzusetzen!
1. Treffen Klima-Arbeitsgruppe
Die Kammerversammlung hat im Oktober beschlossen, eine projektbezogene Arbeitsgruppe zum Klimaschutz einzurichten. Diese soll ein Positionspapier für Klimaschutz und Nachhaltigkeit in der PK HB erarbeiten.
Im ersten Treffen werden wir sichten, wie mit dem Thema Klimaschutz in anderen Kammern umgegangen wird, und erste Überlegungen zur Struktur unseres Positionspapiers anstellen.
Jedes interessierte Kammermitglied ist herzlich willkommen!
Bitte melden Sie sich vorab schriftlich per Post oder E-Mail in der PK HB an.
Informationsveranstaltung PVW
Wir freuen uns, dass der Vorsitzende des Verwaltungsrats, Herr Dipl.-Psych. Hans Bauer aus Hessen sowie Frau Barbara Sieker, Geschäftsführerin des Psychotherapeutenversorgungswerk, für diese Informationsveranstaltung nach Bremen kommen. Beide wollen Sie über die grundsätzliche Funktionsweise des PVW informieren und Ihnen erläutern, welche Veränderungen in den Berechnungsssystemen des PVW nötig wurden und was das für die Renten bedeutet sowie Fragen der Mitglieder des PVW beantworten.
Bericht von der 48. Kammerversammlung am 10.10.2023
Die Kammerversammlung hat intensiv diskutiert und schließlich mit großen Mehrheiten beschlossen. Weiterlesen
Psychosozialer Notfall – Was kann man tun?
„Nach Tod eines Bremerhavener Schülers: Das kann Mitschülern helfen“, Amelie Thobaben im Interview, lesen Sie hier.
Informationsmaterial:
- Informationen vom Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK):
- Die App KidTrauma bietet Infos und ein Screening für Jugendliche & Eltern. Entwickelt wurde sie von Hern Prof. Landolt, Traumaexperte an der Universität Zürich.
Weitere Informationsmaterialien, durch die sich auch Helfende orientieren können, finden Sie unter diesem LINK. Dort finden Sie auch Materialien in weiteren Sprachen.
Falls jemand unsicher sein sollte, ob eine Traumatisierung und Behandlungsbedarf vorliegen, stehen die psychotherapeutischen Sprechstunden bei Kinder- und Jugendlichen sowie Psychologischen Psychotherapeut*innen zur Verfügung.
Termine werden in den Kassenpraxen im Rahmen s.g. telefonischen Erreichbarkeit vergeben. Betroffenen und Bezugspersonen empfehlen wir, den akuten Anlass am Telefon mitzuteilen.
HIER finden Sie Informationen zur Psychotherapieplatzsuche.
Bundesregierung soll Finanzierung der Weiterbildung sichern – Die Psychotherapeutenkammer Bremen begrüßt Forderung des Bundesrates
Der Bundesrat hat heute einen Entschließungsantrag (BR-Drs. 403/23) angenommen, mit dem er die Bundesregierung auffordert, die Finanzierung der psychotherapeutischen Weiterbildung zu sichern. Die PK HB begrüßt ausdrücklich den Beschluss des Bundesrates.
Den Text der Pressemitteilung finden Sie hier.
Bessere Honorare für die Behandlung von Bundeswehrangehörigen und Bundespolizist*innen in Privatpraxen
Die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) hat in Verhandlungen mit dem Bundesministerium der Verteidigung und dem Bundesministerium des Innern und für Heimat erwirkt, dass Psychotherapeut*innen in Privatpraxen für die Behandlung von Bundeswehrangehörigen und Bundespolizist*innen ab dem 1. September 2023 mehr Geld bekommen.
Für Bundeswehrangehörige und ggf. auch für deren mitversicherte Familienangehörige gilt:
Für psychotherapeutische Leistungen wird nach wie vor der 2,3-fache Satz gezahlt.
Zusätzlich werden die Verhaltenstherapie und die Systemische Therapie mit einem Zuschlag von 17,50 Euro pro Behandlungsstunde und
die tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie und analytische Psychotherapie mit einem Zuschlag von 25,50 Euro pro Behandlungsstunde vergütet.
Bei der Behandlung von Bundespolizist*innen werden die Verhaltenstherapie und die Systemische Therapie mit dem 2,7-fachen Satz,
die tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie und die analytische Psychotherapie mit dem 2,9-fachen Satz vergütet.
Grundlage sind folgende Vereinbarungen:
https://api.bptk.de/uploads/Aenderungsvereinbarung_BM_Vg_B_Pt_K_2d93c0ec94.pdf
https://api.bptk.de/uploads/Vereinbarung_BMI_B_Pt_K_ebe2258f42.pdf