Regelung der Systemischen Therapie in der Bremischen Beihilfeverordnung
Regelung der Systemischen Therapie in der Bremischen Beihilfeverordnung
Folgende beabsichtigte Änderungen der Bremischen Beihilfeverordnung (BremBVO) wurden per Erlass vom 25.08.2021 durch den Senator für Finanzen bereits im Vorgriff geregelt:
Systemische Therapie
1. Aufwendungen für eine Systemische Therapie sind bei der Behandlung von Personen ab Vollendung des 18. Lebensjahres je Krankheitsfall in folgendem Umfang beihilfefähig:
als Einzelbehandlung 36 Sitzungen,
in Ausnahmefällen weitere 12 Sitzungen,
als Gruppenbehandlung 36 Sitzungen,
in Ausnahmefällen weitere 12 Sitzungen.
Die Höhe der Beihilfefähigkeit bestimmt sich nach den Nummern 870 und 871 der Anlage zur Gebührenordnung für Ärzte.
Nummer 3.1.5 bis Nummer 3.1.8 der Anlage 1 zu § 4 Absatz 1 Nummer 1 Satz 2 BremBVO gilt entsprechend.
2. Aufwendungen für eine Systemische Therapie, die von einer Psychologischen Psychotherapeutin oder einem Psychologischen Psychotherapeuten mit einer Approbation nach § 2 PsychTHG erbracht werden, sind nur beihilfefähig, wenn sie oder er eine Weiterbildung oder eine vertiefte Ausbildung in diesem Verfahren erfolgreich abgeschlossen hat.
44. Kammerversammlung am 12.10.2021
44. Kammerversammlung am 12.10.2021
Neue Geschäftsführerin der PK Bremen vorgestellt
Am Dienstag, den 12. Oktober 2021 fand die 44. Kammerversammlung der Psychotherapeutenkammer Bremen im Haus im Park auf dem Gelände des Klinikums Bremen-Ost statt. Ein Punkt auf der vielfältigen Themenliste war die Vorstellung der zukünftigen Geschäftsführerin der Psychotherapeutenkammer Bremen, Frau Madalena Lindenthal-Schmidt, die ihre Tätigkeit Mitte November dieses Jahres aufnehmen wird.
Zudem stimmte die Kammerversammlung der Umsetzung der Musterweiterbildungsordnung in eine Bremer Weiterbildungsordnung für Psychotherapeut*innen nach dem PsychThG von 2019 mit den Teilen A und B zu. Damit konnte eine erste Rechtssicherheit geschaffen werden, um die praktische Umsetzung der Weiterbildungsordnung voranbringen zu können.
Ein weiteres Thema war die Gründung eines Landesverbands der Freien Berufe. Nach Vorstellung des Projekts und ausführlicher Diskussion unter den Mitgliedern stimmte die Kammerversammlung einer Beteiligung der Psychotherapeutenkammer an der Gründung des Landesverbands zu.
Anmeldung Online-Informationsveranstaltung zur elektronischen Patientenakte (ePA) 3.11.2021
Anmeldung Online-Informationsveranstaltung zur elektronischen Patientenakte (ePA) 3.11.2021
Online-Informationsveranstaltung zur elektronischen Patientenakte
gematik trifft: Psychotherapeutenkammern Bremen, Hamburg, Niedersachsen und Schleswig-Holstein
Termin: 03. November 2021 von 17 – 19 Uhr Ort: online via Microsoft Teams
Die elektronische Patientenakte (ePA) ist da. Welche Mehrwerte bringt die ePA mit sich, wie wird sie technisch umgesetzt und welche Rechtsfragen rund um die ePA gilt es zu beachten? Die Repräsentantinnen und Repräsentanten der vier norddeutschen Psychotherapeutenkammern laden Sie zu dieser Informationsveranstaltung ein, bei der die Experten der gematik umfassend fachlich und haftungsrechtlich aufklären möchten und Ihre Fragen zur ePA beantworten.
Programm/Ablauf
• Moderation: Dipl. Psych. Kerstin Sude, Vorstandsmitglied Psychotherapeutenkammer Hamburg
• Vorstellung elektronische Patientenakte: Charly Bunar, Verwaltungsinformatiker und Politikwissenschaftler, strategischer Produktmanager ePA, gematik
• Juristische Aspekte und Fragestellungen: Götz Keilbar, Rechtsanwalt und Partner bei PLAGEMANN RECHTSANWÄLTE: Rechts- und Haftungsfragen zur ePA
Anmeldung
Die Anmeldung zur Informationsveranstaltung erfolgt über die Homepage der gematik www.gematik.de/veranstaltungen/details/gematik-trifft-psychotherapeutenkammern-bremen-hamburg-niedersachsen-und-schleswig-holstein/
Nach der Anmeldung bekommen Sie einen Link von der gematik mit dem Zugang zum Microsoft-Teams-Meeting zugeschickt.
Die Veranstaltung ist kostenfrei, es sind zwei Fortbildungspunkte beantrag worden.
Zweiter Anbieter für den ePtA zugelassen
Zweiter Anbieter für den ePtA zugelassen
14. September 2021: Zweiter Anbieter für den ePtA zugelassen
Die Bundesdruckerei wird als zweiter Vertrauensdienstanbieter zugelassen. Ab dem 14.09.2021, 19 Uhr sollen Bestellungen möglich sein. Link zum Antragsportal: ehealth.d-trust.net/antragsportal/
Weiter Meldungen zum ePtA finden Sie hier: www.pk-hb.de/mitglieder/elektronischer_psychotherapeutenausweis/index.html
Hilfe-Portal für Opfer sexuellen Missbrauchs
Hilfe-Portal für Opfer sexuellen Missbrauchs
Hilfe-Portal Sexueller Missbrauch
Psychotherapeut*innen, die Hilfe für Opfer sexuellen Missbrauchs anbieten, können sich auf dem Hilfe-Portal des Unabhängigen Beauftragten der Bundesregierung registrieren. Das Hilfe-Portal Missbrauch wurde grundlegend erneuert.
Deshalb ist es notwendig, dass sich auch Psychotherapeut*innen, die sich schon gemeldet hatten, erneut registrieren. Der Unabhängige Beauftragte der Bundesregierung bittet insbesondere Psychotherapeut*innen um Unterstützung, die traumaspezifisch arbeiten oder sich fortgebildet haben.
Link zur Registrierung: www.hilfe-portal-missbrauch.de/ueber-uns/registrierung
Unter www.hilfe-portal-missbrauch.de finden Opfer, Angehörige und Fachkräfte Informationen sowie Hilfe- und Beratungsangebote zum Thema sexuelle Gewalt. Auch Menschen, die sich Sorgen um ein Kind machen, erhalten hier Unterstützung. Ratsuchende können per Telefon oder online direkt Kontakt aufnehmen und in einer umfangreichen Datenbank nach Hilfeangebot vor Ort suchen.
Seelische Gesundheit und Teilhaben: die Relevanz von Sprachmittlung in der psychiatrisch-psychotherapeutischen Versorgung geflüchteter Menschen
Seelische Gesundheit und Teilhaben: die Relevanz von Sprachmittlung in der psychiatrisch-psychotherapeutischen Versorgung geflüchteter Menschen
Pressemitteilung 23.06.2021: Seelische Gesundheit und Teilhabe: Die Relevanz von Sprachmittlung in der psychiatrisch-psychotherapeutischen Versorgung geflüchteter Menchen (PDF, 164 kb)
Stellungnahme Sprachmittlung Juni 2021 (PDF, 226 kb)
Literatur Sprachmittlung (PDF, 147 kb)