„Meine Kammer – Selbstverwaltung leben – Gestaltungsspielräume nutzen“

Zur Vorbereitung der Kammerversammlung am 10.10.2023, auf der die Ausschüsse neu gewählt werden, wurde darüber informiert, welche Möglichkeiten die Kammer zur politischen Einflussnahme hat und wie Mitglieder sich in den Gremien beteiligen können. Neben den gesetzlichen Pflichten einer Körperschaft des öffentlichen Rechts bestehen in der Selbstverwaltung Gestaltungsspielräume. Im Ehrenamt gibt es vielfältige Möglichkeiten, sich einzubringen: in Ausschüssen, Arbeitsgruppen, im Vorstand oder als Vorstandsbeauftragte. Was das im Einzelnen bedeutet oder beinhalten kann, darüber möchten wir Sie informieren und mit Ihnen ins Gespräch kommen.
Dem Kammervorstand war es ein besonderes Anliegen über die Funktion und Möglichkeiten in der Ausschussarbeit zu informieren. Die Strukturen und Aufgaben sind in der Satzung § 11 sowie der Geschäftsordnung § 10 definiert.

Die PowerPoint-Präsentation finden Sie hier.