Bessere Honorare für die Behandlung von Bundeswehrangehörigen und Bundespolizist*innen in Privatpraxen

Die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) hat in Verhandlungen mit dem Bundesministerium der Verteidigung und dem Bundesministerium des Innern und für Heimat erwirkt, dass Psychotherapeut*innen in Privatpraxen für die Behandlung von Bundeswehrangehörigen und Bundespolizist*innen ab dem 1. September 2023 mehr Geld bekommen.

Für Bundeswehrangehörige und ggf. auch für deren mitversicherte Familienangehörige gilt:
Für psychotherapeutische Leistungen wird nach wie vor der 2,3-fache Satz gezahlt.
Zusätzlich werden die Verhaltenstherapie und die Systemische Therapie mit einem Zuschlag von 17,50 Euro pro Behandlungsstunde und
die tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie und analytische Psychotherapie mit einem Zuschlag von 25,50 Euro pro Behandlungsstunde vergütet.

Bei der Behandlung von Bundespolizist*innen werden die Verhaltenstherapie und die Systemische Therapie mit dem 2,7-fachen Satz,
die tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie und die analytische Psychotherapie mit dem 2,9-fachen Satz vergütet.

Grundlage sind folgende Vereinbarungen:

https://api.bptk.de/uploads/Aenderungsvereinbarung_BM_Vg_B_Pt_K_2d93c0ec94.pdf
https://api.bptk.de/uploads/Vereinbarung_BMI_B_Pt_K_ebe2258f42.pdf