Bremerhaven für Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten entsperrt – Jetzt bewerben!

Bremerhaven für Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten entsperrt – Jetzt bewerben!
Bremerhaven für Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten entsperrt – Jetzt bewerben!
Wie von uns schon angekündigt, ist im Bremer Ärztejournal April 2010 für den KV- Planungsbereich Bremerhaven-Stadt die Zulassungsbeschränkung für Psychotherapeuten, die ausschließlich Kinder und Jugendliche psychotherapeutisch behandeln, seit dem 22.03.10 aufgehoben. Insgesamt 7,5 Sitze können in Bremerhaven besetzt werden.
Erst wenn in Bremerhaven mindestens 4 Sitze besetzt sind – das entspricht einer Qupte von 10 Prozent – wird der Planungsbereich Bremen-Stadt vorübergehend entsperrt. Dort werden voraussichtlich 4,5 Sitze zur Besetzung frei sein.
Bewerben können sich neben Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten auch Psychologische Psychotherapeuten, die über die zussätzliche Fachkunde Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie verfügen. Im Falle einer Zulassung ist letztere Gruppe beschränkt auf die Behandlung der Altersgruppe bis 21 Jahre.
Im Bremer Ärztejournal heißt es: ‚Anträge auf Zulassung sind schriftlich innerhalb von sechs Wochen nach Veröffentlichung im Landesrundschreiben (22. März) an die Kassenärztliche Vereinigung Bremen, Schwachhauser Heerstr. 26-28, 28209 Bremen zu richten. Bei mehreren Bewerbern entscheidet der Zulassungsausschuss nach folgenden Kriterien: berufliche Eignung, Dauer der bisherigen psychotherapeutischen Tätigkeit, Approbationsalter, Dauer der Eintragung in die Warteliste gemäß § 103, Abs. 5 Satz 1 SGB V.‘

Bericht über 21. Kammerversammlung der PKHB am 10. Nov. 2009

Bericht über 21. Kammerversammlung der PKHB am 10. Nov. 2009
15.11.2009: Themen u.a.: Beschwerdemanagement der PKHB – Mindestquote Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie – Verkauf und Kauf von halben Praxissitzen – Auslastung psychotherapeutischer Praxen im Land Bremen – Kammerentwicklungsprozess
Kernbereich der Kammertätigkeit: Erfolgreiches Beschwerdemanagement aufgebaut Weniger gut besucht als gewohnt, befasste sich die 21. Kammerversammlung der PKHB, die von der stellv. Präsidentin Dr. Isabel Bataller eröffnet wurde, mit einer umfangreichen Tagesordnung.Zunächst stellten Hilke Schröder, im Vorstand für den Umgang mit Patientenbeschw erden zuständig, und Kammerjustitiar Rechtsanwalt Bernd Rasehorn, den Aufbau des Beschwerde- und Schlichtungsmanagement dar. Sie schilderten ausführlich die wesentlichen Inhalte von Beschwerden. Im Mittelpunkt der Aufmerksamkeit stand der Umgang mit Abstinenzverletzungen unter verschiedenen Gesichtspunkten. Mit Betroffenheit wurde aufgenommen, dass es zu berufsgerichtlichen Verfahren wegen sexueller Abstinenzverletzungen kam. Zugleich wurde deutlich gemacht, wie wichtig die Arbeit der Kammer an dieser Stelle für die Einhaltung der beruflichen Standards im Interesse der Patienten aber auch zum Schutz der Psychotherapeuten selbst ist. Ziel dieses Tagesordnungspunktes war eine verstärkte Sensibilisierung der Mitglieder für Abstinenzverletzungen zu erreichen, insbesondere wenn in Folgetherapien Patientinnen über sexuelle Kontakte zu Vortherapeuten berichten. Die Referenten berichteten aber auch, wie mühsam es ist, Staatsanwaltschaften und Richter mit den besonderen Anforderungen psychotherapeutischen Arbeitens vertraut zu machen.

Aktuelle Entwicklungen in der ambulanten Versorgung Bremens Der Kammerversammlung lag ein schriftlicher Tätigkeitsbericht vor. (siehe Anlage) Kammerpräsident Karl Heinz Schrömgens setzte sich in seinem mündlichen Vortrag mit aktuellen Entwicklungen in der ambulanten psychotherapeutischen Versorgung auseinander.

Umsetzung der KJP- Mindestquote von 20 % Herr Schrömgens verwies auf die Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) zur Umsetzung der 20 Prozent- Mindestquote in der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie, die voraussichtlich in der 2. Novemberhälfte in Kraft treten wird. Er benannte nochmals die kritischen Punkte dieses Beschlusses, wie sie in Stellungnahmen der Bundespsychotherapeutenkammer an das Bundesgesundheitsministerium herangetragen wurden. Leider habe sich das BMG nicht zu einer Beanstandung durchringen können.
Er stellte in Folge dar, in welcher Weise die Umsetzung der Mindestquote für Bremerhaven und Bremen zu Versorgungsverbesserungen führen kann. In dem KV- Planungsbereich Stadt Bremen wird es voraussichtlich zu fünf zusätzlichen Niederlassungen für ausschließlich Kinder- und Jugendliche behandelnde Psychotherapeuten kommen. Dabei ist berücksichtigt, dass sechs Psychotherapeuten eine sogenannte Doppelzulassung haben und somit mit 0,5 in der Bedarfsplanung gezählt werden und dass eine Job-Sharing-Partnerin in einem solchen Fall automatisch eine volle Zulassung erhält.
In Bremerhaven kommt es zu acht neuen Niederlassungsmöglichkeiten. Da aufgrund der Ausführungsrichtlinie des G-BA zunächst in Bremerhaven mindestens vier Sitze besetzt sein müssen, bevor es in Bremen zur Ausschreibung der neuen Sitze kommen kann, wird die Verbesserung der Versorgung in Bremen weiterhin verzögert. Interessierte Kolleginnen und Kollegen können sich, sobald die Sitze ausgeschrieben werden, beim Zulassungsausschuss bei der KVHB bewerben.
Liegen mehr Bewerbungen als Sitze vor, wird nach den Kriterien der Zulassungsverordnung entschieden. Bewerben kann sich jeder Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut und jeder Psychologische Psychotherapeut, der über die Fachkunde Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie verfügt. Für diese Sitze muss kein Kaufpreis gezahlt werden, da sie neu ausgeschrieben werden.

Verkauf und Kauf von halben Praxissitzen Des Weiteren stellte er die gegenwärtige Rechtslage zur Veräußerung und zum Erwerb von halben Kassensitzen dar.

Die KV muss dem Antrag auf Ausschreibung eines halben Praxissitzes stattgeben.
Die Leistungsmenge eines halben Praxissitzes liegt bei der Hälfte des gegenwärtigen Kapazitätsumfanges von 27.090 Minuten plus Menge X für nicht genehmigungspflichtige Leistungen, zurzeit ca. 31.000 Minuten in der KV Bremen. Jeder der beiden hälftigen Sitze erhält einen halben Versorgungsauftrag, der in der Obergrenze bei ca. 15.500 Minuten, also ca. 18 Behandlungsstunden liegen wird.

Die KV muss einen halben Sitz ausschreiben, wenn eine regelmäßige Praxistätigkeit stattgefunden hat. So verfährt gegenwärtig die KV Nordrhein. Bisher gibt es keine offizielle Stellungnahme der KVHB, auch deshalb nicht, weil bisher erst in einem Fall die Ausschreibung eines halben Praxissitzes beantragt worden ist.

Die Veräußerung eines halben Praxissitzes verläuft dann nach den gleichen Grundsätzen wie bei beim Verkauf eines ganzen Sitzes. Über die Vergabe des halben Versorgungsauftrages (Zulassung) entscheidet dann der Zulassungsausschuss, der paritätisch mit Psychotherapeuten und Kassenvertretern besetzt ist.

Auslastung psychotherapeutischer Praxen Als letzten Punkt ging Karl Heinz Schrömgens auf die Auslastung psychotherapeutischer Praxen im KV- Bezirk Bremen ein. Jeder Psychologische Psychotherapeut bzw. Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut gehe mit dem Faktor 1,0 in die Bedarfsplanung ein. Allerdings werde beklagt, dass nicht jeder Psychotherapeut seinen Versorgungsauftrag in voller Weise erfülle. Nach dem Bundesmantelvertrag Ärzte-Krankenkassen hat ein voller Praxissitz Sprechzeiten von mind. 20 Stunden, ein halber Praxissitz Sprechzeiten von mind. 10 Stunden anzubieten. So werde gesagt, dass lange Wartezeiten in der Psychotherapie es deshalb gebe, weil Psychotherapeuten ihrem Versorgungsauftrag nicht nachkommen. Im Sommer sei es zu der Schlagzeile in der Ärztezeitung gekommen: ‚Bremer Psychotherapeuten zu faul zum Arbeiten!‘
Die KVHB habe nun Zahlen der Kammer zur Verfügung gestellt, in welcher Weise in Bremerhaven niedergelassene Psychotherapeuten. Danach erfüllen von 29 psychotherapeutischen Praxen in Bremerhaven (nur Psychologische Psychotherapeuten) 17 Praxen auf jeden Fall ihren Versorgungsauftrag (>20 – > 40 Stunden/Woche), 5 Praxen weitgehend ihren Versorgungsauftrag (>15 – 20 Stunden/Woche) und 7 Praxen liegen deutlich unter ihrem Versorgungsauftrag. Zahlen für Bremen liegen nicht vor, würden aber vermutlich eine ähnliche Verteilung aufweisen.
Der Bericht des Kammerpräsidenten endete mit den Fragen:

Können wir es uns erlauben, dass der Versorgungsauftrag von einem Viertel der Praxen deutlich untererfüllt wird?

Haben wir nicht im Rahmen der Kassenversorgung auch eine Verpflichtung unserem Auftrag nachzukommen?

Sollten nicht diese Praxisinhaber über Ausschreibung eines halben Praxissitzes jungen Kolleginnen und Kollegen den Einstieg in die niedergelassene Berufstätigkeit ermöglichen?

Abschließend wies er darauf hin, dass so wie halbe Praxissitze veräußert werden dürfen, die KV auch die Entziehung von halben Praxissitzen beim Zulassungsausschuss beantragen könne, wenn eine entsprechende Versorgung nicht stattfinde.

Prozess zur Kammerentwicklung: Bericht über 1. Workshop Dr. Christine Block stellte im Auftrag des Vorstandes die Ergebnisse der ersten Workshops dar. An diesem Workshop am 20.10.09, der von der Hamburger Organisationsentwicklerin Gisela Clausen moderiert wurde, nahmen 23 Mitglieder teil. Frau Block wies darauf hin, dass die Mitarbeit im Kammervorstand mit einer hohen zeitlichen Belastung verbunden ist, die an Selbstausbeutung heranreiche. Für die Zukunft müsse die Kammer sich anders aufstellen. Insgesamt fünf Optionen der Kammerentwicklung waren diskutiert worden:

Alles bleibt, wie es ist.

Einführung einer hauptamtlichen Geschäftsführung.

Professionalisierung des Vorstandes mit deutlicher Erhöhung der Aufwandsentschädigungen.

Fusion der bremischen und der niedersächsischen Kammer zu einer gemeinsamen Kammer.

Arbeitsverteilung durch verstärkte Delegation.

In einer ersten Präferenzbewertung bevorzugten die Hälfte der Anwesenden den Zusammenschluss mit Niedersachsen, 36 Prozent eine Professionalisierung des Vorstandes und 14 Prozent die Einführung einer Geschäftsführung. Niemand wollte, dass es bleibt, wie es ist. Ebenfalls vertraute niemand darauf, dass mehr Delegation eine Möglichkeit wäre, die Belastung zu verringern. Abschließend sprach sich die Versammlung einmütig dafür aus, diesen Kammerentwicklungsprozess fortzusetzen. Ein 2. Workshop ist für Samstag, 27.02.2010 von 10 – 14 Uhr in den Räumen der KV Bremen, Schwachhauser Heerstr. 26 terminiert. Dazu wird noch gesondert eingeladen.

Solide Finanzlage – Haushalt 2010 verabschiedet Im letzten Schwerpunkt der Versammlung befassten sich die Anwesenden mit dem Jahresabschluss 2008 und der Haushaltsplanung 2010. Der Vorsitzende des Finanzausschusses Uwe Klein lobte die gewissenhafte Führung der Finanzen und stellte die wesentlichen Ergebnisse der Prüfung durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Hansa- Treuhand dar, in der keine Beanstandungen geäußert wurden. Hans Schindler, der Finanzverantwortliche im Vorstand, begründete die Planung für das kommende Jahr und wies darauf hin, dass bei dieser Vorlage der Beitragshebesatz von 0,86 Prozent auch für 2010 stabil gehalten wird.

Die Versammlung klang zu späterer Stunde in angeregten Gesprächen bei Sekt, Saft und Selters aus.

Neues sehr praktikables Qualitätsmanagement-Handbuch von Ihrer Psychotherapeutenkammer zum kostenlosen Download

Neues sehr praktikables Qualitätsmanagement-Handbuch von Ihrer Psychotherapeutenkammer zum kostenlosen Download
15.06.2009: Die Psychotherapeutenkammern Niedersachsen, Hamburg und Bremen haben jetzt gemeinsam ein QM- Handbuch bereit gestellt. Es ist passgenau für die psychotherapeutische Praxis gestaltet und erscheint in drei Versionen, für Verhaltenstherapie, psychodynamische Psychotherapie und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie. Denn die Zeit drängt! Die Frist zur Umsetzung des QM läuft Ende 2009 aus!Nach den gesetzlichen Vorgaben (Gesetz zur Modernisierung der GKV vom 1.1.2004 und die Qualitätsmanagementrichtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses vom 1.1.2006) sollten Psychotherapiepraxen die Planung eines internen Qualitätsmanagements bis Ende 2007 abgeschlossen haben (Ausnahme: Psychotherapeuten, die erst ab 1.1.06 zugelassen sind). Die darauf folgende sogenannte Umsetzungsphase soll bis Ende 2009 abgeschlossen sein.

Ab 2010 können dann seitens der KV Überprüfungen erfolgen.

Zur Ihrer praktischen Unterstützung in der Durchführung des QM haben sich die Psychotherapeutenkammern aus Niedersachsen, Hamburg und Bremen im März 2009 entschlossen, gemeinsam ein Handbuch für das Qualitätsmanagement herauszugeben. Dieses QM-Handbuch basiert auf den Leitlinien der PKN zum Qualitätsmanagement und ist damit optimal auf die Anforderungen psychotherapeutischer Praxen ausgerichtet.

Aus Sicht der drei Kammervorstände waren die bisherigen Systeme zum Qualitätsmanagement nur unzureichend für die konkrete Praxis der Psychotherapeuten geeignet. Das jetzt vorliegende Qualitätsmanagement- Handbuch ist von Kolleginnen und Kollegen aus der psychotherapeutischen Alltagspraxis heraus entwickelt und liegt in spezifizierten Versionen jeweils für die psychodynamische, die verhaltenstherapeutische und die Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie vor. Es orientiert sich am typischen Ablauf einer Ein-Personen-Praxis, bezieht sich auf gesetzliche-und berufsrechtliche Regelungen und gibt eine Übersicht von Punkten zur Prozess-, Struktur- und Ergebnisqualität, die sich an unserem realen Arbeitsalltag orientieren.
Darüber hinaus bieten die QM-Handbücher eine Fülle von praktikablen Formblättern von der Schweigepflichtsentbindung über die Ausfallhonorarrechnung bis hin zu Therapieauswertung und Info-Blättern für Patienten, spezifiziert für das jeweilige Psychotherapieverfahren.

Alle Blätter der Handbücher können mit dem Word-Textprogramm am PC verändert und damit an die individuellen Bedürfnisse angepasst werden. Die Handbücher erscheinen noch rechtzeitig, so dass Sie darauf aufbauend das eigene Handbuch ohne Probleme bis Ende 2009 erstellen und damit die Anforderungen des Gesetzgebers erfüllen können.

Es bietet sich an, sich mit Kollegen – ähnlich der kollegialen Intervisionsgruppen – zu einem Qualitätszirkel zusammenzutun. Nach Akkreditierung bei der GAZ (Gemeinsame Akkreditierungs- u. Zertifizierungsstelle der PK-HB u. der PKN) können über die Arbeit in den Qualitätszirkeln dann auch Fortbildungspunkte erworben werden.

Das Handbuch steht in der Rubrik Mitglieder/Informationen zur Berufsausübung unter dem Button (bitte klicken Sie hier:) Qualitätsmanagement zum kostenlosen Download für Sie bereit.
In der Hoffnung das Thema QM mit diesen Handbüchern für Sie praktikabler zu gestalten

Ihre Psychotherapeutenkammer Bremen

Neujahrsempfang 2009: Psychischen Erkrankungen vorbeugen und sie angemessener behandeln

Neujahrsempfang 2009: Psychischen Erkrankungen vorbeugen und sie angemessener behandeln
19.01.2009: Auf dem traditionellen gemeinsamen Neujahrsempfang der Ärztekammer, der Zahnärztekammer, der Psychotherapeutenkammer, der Kassenärztlichen und der Kassenzahnärztlichen Vereinigung am 14. Januar in Bremen nahmen die Vertreterinnen und Vertreter dieser Körperschaften Stellung zu aktuellen gesundheitspolitischen Fragen.

Neujahrsempfang 2009 in den Räumen der KVHB
Neujahrsempfang 2009 in den Räumen der KVHB

Neujahrsempfang 2009 in den Räumen der KVHB

Nach der Eröffnung durch Dr. Till Spiro wandte sich Frau Senatorin Ingelore Rosenkötter an die ca. 120 Besucher, verwies auf die gesundheitspolitischen Ergebnisse im zurückliegenden Jahr und warb für gemeinsame Anstrengungen in 2009. Sie betonte das kooperative und kommunikative Klima im Bremer Stadtstaat und zeigte sich zuversichtlich, dass dieser Umgang sich erneut als produktiv bei der Lösung anstehender Probleme beweisen wird.

Nach dem Ärztekammerpräsidenten Dr. Dieter Wurche, der Präsidentin der Zahnärztekammer Dr. Britta Petersen und dem Vorsitzenden der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Dr. Dirk Mittermeier nahm der Präsident der PKHB Karl Heinz Schrömgens in seinem Beitrag Stellung zur Versorgung psychisch kranker Menschen in Bremen. Er rief zur Unterstützung des Bremer Bündnis gegen Depression auf. Nichts sei für die betroffenen schmerzlicher und für das Gesundheitswesen kostspieliger, als wenn gut behandelbare depressive Störungen wegen Nicht- oder Fehlbehandlung chronifiziert würden. Er wandte sich auch an die eigene Profession mit der Forderung, intelligente Modelle der Steuerung zu entwickeln, um mit gegebenen Ressourcen sich besser auf Versorgungsengpässe bei bestimmten Störungsbildern und Behandlungsansätzen einzustellen.

Im Anschluss wurde eine Vernissage der Bremer Malerinnen Usch Hartmann, Barbara Kuschnereit und Gisela Marie Müller-Wagner eröffnet. Diese Ausstellung ist bis Ende März in den Räumen der Kassenärztlichen Vereinigung Bremen, Schwachhauser Heerstr. 26 zu besichtigen.

Psychotherapeutenkammer wählte neuen Vorstand

Psychotherapeutenkammer wählte neuen Vorstand
12.06.2007: 180 Psychologische Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten aus Bremen und Bremerhaven trafen sich am 05. Juni 2007 im Bürgerhaus Weserterrassen, um einen neuen Vorstand zu wählen.Erneut wurde Dipl.-Psych. Karl Heinz Schrömgens als Präsident der Psychotherapeutenkammer in seinem Amt bestätigt. Zu seiner Stellvertreterin wurde die Psychotherapeutin Dr. Isabel Bataller bestimmt, die damit erstmals in den Vorstand einzieht. Ebenfalls neu in den Vorstand wurden die Psychotherapeuten Dr. Christine Block und Dipl.-Psych. Hans Schindler gewählt. Als weitere Vorstandsbeisitzer wurden wiedergewählt die Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin Hilke Schröder, Dipl.-Psych. Frank Bodenstein und Dipl.-Psych. Axel Janzen.
In seinem Bericht an die Versammlung kritisierte Karl Heinz Schrömgens vor allem die Kürzungen in der Erziehungsberatung. Es reiche nicht aus, zwei neue Stellen zu schaffen, wenn in den letzten Jahren die Beraterstellen bei den Erziehungsberatungsstellen um mehr als das Doppelte gestrichen worden seien. Ebenfalls wurde die Sorge geäußert, dass es im Zuge der Integration der schulpsychologischen Dienste in ein ‚Zentrum für schülerbezogene Beratung‘ zu einer deutlichen Senkung der Qualitätsstandards in der Beratung kommen könnte.
Als weiteres Problemfeld wurde auf die Gefahr eines Engpasses in der psychotherapeutischen Versorgung aufmerksam gemacht. In Folge des hohen Altersdurchschnittes käme es in den nächsten Jahren zu einem verstärkten Ausscheiden von Psychotherapeuten aus ihrem Beruf. Das erfordere, die Anreize zu erhöhen, sich in diesem Beruf auszubilden. Es sei ein Skandal, dass Ausbildungsteilnehmer, die mit einem abgeschlossenen Hochschuldiplom diese Ausbildung beginnen, in Bremer Kliniken Vollzeittätigkeiten ausüben müssen, ohne dafür einen Cent Vergütung zu erhalten.

Beitragsregelung der Bremer Psychotherapeutenkammer rechtmäßig

Beitragsregelung der Bremer Psychotherapeutenkammer rechtmäßig
05.12.2005: Bremer Oberverwaltungsgericht hob Urteil des Verwaltungsgerichtes auf!Das Oberverwaltungsgericht Bremen hat am 29. Nov. ein bemerkenswertes Urteil gefällt. Das Gericht entschied, das Urteil des Verwaltungsgerichtes Bremen vom 25. März 2004 gegen die Bremer Psychotherapeutenkammer aufzuheben. In diesem Urteil waren die Beitragsregelungen der Bremer Kammer als verfassungswidrig klassifiziert worden. Damit ist die Klage eines angestellten Kammerangehörigen zurückgewiesen, der einen Teil seines Einkommens als Angestellter nicht für die Berechnung seines Beitrages angerechnet sehen wollte. Zugleich wiesen die Richter des Oberverwaltungsgerichtes die Auffassung der 2. Kammer des Bremer Verwaltungsgerichtes zurück, durch die die Bremer Kammer verpflichtet werden sollte, unterschiedliche Beitragsgruppen bezogen auf verschiedene psychotherapeutische Tätigkeiten einzurichten. Die Richter konnten nicht erkennen, dass angestellte Kammerangehörige einen geringeren Nutzen als niedergelassene aus der Kammermitgliedschaft ziehen.
Die Richter äußerten sich in der mündlichen Verhandlung in prägnanter Eindeutigkeit, so dass man auf die schriftliche Begründung gespannt sein darf. Zugleich wurde eine Revision beim Bundesverwaltungsgericht wurde nicht zugelassen, da die Richter die Sachlage für ausreichend geklärt ansahen.
Kammerpräsident Karl Heinz Schrömgens äußerte sich sehr zufrieden mit dem Urteil, da es das Solidarprinzip in der Bremer Beitragsregelung gestützt und zugleich sich gegen das gegenseitige Ausspielen unterschiedlicher Tätigkeitsfelder gewandt hat. Er hoffe, dass die Klarheit, die dieses Urteil hergestellt hat, auch zu einer Beilegung noch anhängiger Beitragsstreitigkeiten führen wird.

Ärztekammer, Zahnärztekammer und Psychotherapeutenkammer arbeiten in der Fortbildung zusammen

Ärztekammer, Zahnärztekammer und Psychotherapeutenkammer arbeiten in der Fortbildung zusammen
Die Fortbildungsverpflichtung ist für Ärzte, Zahnärzte und Psychotherapeuten seit Jahren eine Selbstverständlichkeit. Bei der Ärztekammer Bremen gibt es seit drei Jahren ein freiwilliges Fortbildungszertifikat für Kammermitglieder, die ihre Fortbildung gegenüber der Kammer nachgewiesen haben, das rege beantragt wird. Jetzt hat der Gesetzgeber im SGB V vorgeschrieben, daß die Einhaltung dieser Fortbildungsverpflichtung ab dem kommenden Jahr auch überprüft wird.
Die Präsidentin der Ärztekammer Bremen, Frau Dr. Auerswald, die Präsidentin der Zahnärztekammer, Frau Dr. Petersen und der Präsident der Psychotherapeutenkammer, Herr Schroemgens, haben jetzt vereinbart, in der Fortbildung enger zusammenzuarbeiten. Künftig werden die von den Kammern akkreditierten Fortbildungsveranstaltungen gegenseitig anerkannt. Ein Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie kann also auch an Fortbildungsveranstaltungen der Psychotherapeutenkammer teilnehmen und umgekehrt. Ebenso kann ein Zahnarzt an Fortbildungsmaßnahmen der Ärztekammer teilnehmen, wenn sie ihn für seine Tätigkeit weiter qualifizieren. Die jeweiligen Kammermitglieder sollen künftig über das Fortbildungsangebot aller drei Bremer Gesundheitskammern informiert werden.
Außerdem sollen die vorhandenen und geplanten Fortbildungsordnungen angeglichen werden. Weiterhin beabsichtigen die Präsidentinnen und der Präsident ein weitgehend einheitliches Prüfverfahren einzuführen, um den notwendigen bürokratischen Aufwand möglichst gering zu halten.
Bundesweit handelt es sich um die erste Vereinbarung dieser Art.