Ärztekammer, Zahnärztekammer und Psychotherapeutenkammer arbeiten in der Fortbildung zusammen

Ärztekammer, Zahnärztekammer und Psychotherapeutenkammer arbeiten in der Fortbildung zusammen
Die Fortbildungsverpflichtung ist für Ärzte, Zahnärzte und Psychotherapeuten seit Jahren eine Selbstverständlichkeit. Bei der Ärztekammer Bremen gibt es seit drei Jahren ein freiwilliges Fortbildungszertifikat für Kammermitglieder, die ihre Fortbildung gegenüber der Kammer nachgewiesen haben, das rege beantragt wird. Jetzt hat der Gesetzgeber im SGB V vorgeschrieben, daß die Einhaltung dieser Fortbildungsverpflichtung ab dem kommenden Jahr auch überprüft wird.
Die Präsidentin der Ärztekammer Bremen, Frau Dr. Auerswald, die Präsidentin der Zahnärztekammer, Frau Dr. Petersen und der Präsident der Psychotherapeutenkammer, Herr Schroemgens, haben jetzt vereinbart, in der Fortbildung enger zusammenzuarbeiten. Künftig werden die von den Kammern akkreditierten Fortbildungsveranstaltungen gegenseitig anerkannt. Ein Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie kann also auch an Fortbildungsveranstaltungen der Psychotherapeutenkammer teilnehmen und umgekehrt. Ebenso kann ein Zahnarzt an Fortbildungsmaßnahmen der Ärztekammer teilnehmen, wenn sie ihn für seine Tätigkeit weiter qualifizieren. Die jeweiligen Kammermitglieder sollen künftig über das Fortbildungsangebot aller drei Bremer Gesundheitskammern informiert werden.
Außerdem sollen die vorhandenen und geplanten Fortbildungsordnungen angeglichen werden. Weiterhin beabsichtigen die Präsidentinnen und der Präsident ein weitgehend einheitliches Prüfverfahren einzuführen, um den notwendigen bürokratischen Aufwand möglichst gering zu halten.
Bundesweit handelt es sich um die erste Vereinbarung dieser Art.