Stellungnahmen

Sprachbarrieren in der Gesundheitsversorgung überwinden

Im Alltag von psychiatrischen und psychotherapeutischen Praxen wird vorrangig Deutsch als erste Sprache verwendet. Trotz der zunehmenden Zahl von mehrsprachigen Mitarbeitenden, Ärzt*innen und Therapeut*innen ist die notwendige sprachliche Diversität nach wie vor eine große Herausforderung für das Gesundheitswesen. Sie ist jedoch eine Voraussetzung dafür, dass die Behandlung von Patient*innen überhaupt erst möglich ist. Bisher scheiterte der Zugang zum Regelgesundheitssystem für Geflüchtete und Migrant*innen maßgeblich an fehlender Sprachmittlung, qualifizierten Sprachmittelnden und deren grundlegender Finanzierung. Diese Situation wurde mit dem Modellprojekt Sprachmittlung im Herbst 2019 im Land Bremen erheblich verbessert. Doch das Projekt endet am 31. Dezember 2021.

In der vorliegenden Stellungnahme setzt sich die Psychotherapeutenkammer Bremen gemeinsam mit Refugio Bremen e.V., Der Paritätische Bremen und der Ärztekammer Bremen für eine gesetzliche Grundlage der Finanzierung qualifizierter Sprachmittlung für Therapie und Beratung ein.

Stellungnahme zur Novellierung des Bremischen Krankenhausgesetzes

Am 1. September 2020 treten die Änderungen des Psychotherapeutenausbildungsreformgesetzes in Kraft. Ein Teil der Weiterbildung zum*r Fachpsychotherapeut*in wird in den psychiatrischen Kliniken absolviert werden. In der Novellierung des Bremischen Krankenhausgesetzes (BremKrhG) muss daher die reformierte Weiterbildung berücksichtigt werden.

In der Stellungnahme der Psychotherapeutenkammer Bremen wird ein Vorschlag aufgezeigt, wie die notwendigen Ergänzungen umgesetzt werden können.

Das Gesetz mit den erfolgten Änderungen können Sie einsehen unter:

https://www.transparenz.bremen.de/sixcms/detail.php?gsid=bremen2014_tp.c.159875.de&template=00_html_to_pdf_d

Krankenkassen behindern gelingenden Start in eine neue psychotherapeutische Versorgung

Die Beschlüsse des Erweiterten Bewertungsausschusses vom 29. März 2017 zu den Honorarbewertungen der neuen psychotherapeutischen Leistungen im Rahmen der Reform der Psychotherapie-Richtlinie sehen für die Psychotherapeutische Sprechstunde und die Akutbehandlung eine geringere Vergütung vor als für die Therapiesitzungen. Dies konterkariert die Ziele der Psychotherapie-Reform. In ihrer Stellungnahme vim 31. März 2017 fordert die Psychotherapeutenkammer Bremen, die Verbesserung der Versorgungstrukturen mit einer dazu passenden Vergütung zu verbinden.

Die Stellungnahme finden Sie hier.

Zum Rechtsstatus angestellter Psychotherapeuten in Krankenhäusern und Kliniken

Mit dem Psychotherapeutengesetz (PsychThG), das zum 1. Januar 1999 in Kraft trat, wurden die Berufe der*s Psychologischen Psychotherapeut*in und der*s Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut*in als eigenständige Heilberufe im berufsrechtlichen Sinne geschaffen und die sozialrechtliche Einbeziehung dieser Berufe gleichberechtigt mit den ärztlichen Leistungserbringer*innen im SGB V ermöglicht. Diese Gleichstellung wurde in der ambulanten Versorgung weitgehend vollzogen.

In der beruflichen Tätigkeit in Krankenhäusern und Rehabilitationseinrichtungen zeigen sich noch Defizite hinsichtlich der tarifrechtlichen Gleichstellung mit den Ärzt*innen, aber auch Unklarheiten, welche Tätigkeiten in diesem Feld nur Ärzt*innen und Psychotherapeut*innen vorbehalten sind und welche Tätigkeiten an andere Berufsgruppen delegiert werden dürfen. Berufs-, haftungs- und strafrechtliche Fragen stehen damit im Zusammenhang.

Die vorliegende Stellungnahme leistet einen Beitrag zur überfälligen Klarstellung. Sie sind Ergebnis des Diskussionsprozesses der Arbeitsgruppe „Approbationsvorbehalt“ in der Psychotherapeutenkammer Bremen.