Am 1. September 2020 treten die Änderungen des Psychotherapeutenausbildungsreformgesetzes in Kraft. Ein Teil der Weiterbildung zum*r Fachpsychotherapeut*in wird in den psychiatrischen Kliniken absolviert werden. In der Novellierung des Bremischen Krankenhausgesetzes (BremKrhG) muss daher die reformierte Weiterbildung berücksichtigt werden.
In der Stellungnahme der Psychotherapeutenkammer Bremen wird ein Vorschlag aufgezeigt, wie die notwendigen Ergänzungen umgesetzt werden können.
Das Gesetz mit den erfolgten Änderungen können Sie einsehen unter: