Die Beschlüsse des Erweiterten Bewertungsausschusses vom 29. März 2017 zu den Honorarbewertungen der neuen psychotherapeutischen Leistungen im Rahmen der Reform der Psychotherapie-Richtlinie sehen für die Psychotherapeutische Sprechstunde und die Akutbehandlung eine geringere Vergütung vor als für die Therapiesitzungen. Dies konterkariert die Ziele der Psychotherapie-Reform. In ihrer Stellungnahme vim 31. März 2017 fordert die Psychotherapeutenkammer Bremen, die Verbesserung der Versorgungstrukturen mit einer dazu passenden Vergütung zu verbinden.
Die Stellungnahme finden Sie hier.