Novellierung des Bremischen Krankenhausgesetzes (BremKrhG)

Novellierung des Bremischen Krankenhausgesetzes (BremKrhG)
Die geplante Novellierung des Bremischen Krankenhausgesetzes stellt eine gute Gelegenheit dar, die Änderungen durch das Psychotherapeutenausbildungsreformgesetz(PsychThGAusbRefG), das am 1. September 2020 vollumfänglich in Kraft treten wird, zu berücksichtigen. Zukünftig wird es ein Studium geben, das Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten ausbildet und mit einer Approbationsprüfung abgeschlossen wird. Danach folgt eine Weiterbildung zur Fachpsychotherapeutin bzw. zum Fachpsychotherapeuten. Der Vorstand hat eine ausführliche Stellungnahme erstellt, in der aufgezeigt wird, wie die Weiterbildung des zweiten großen akademischen Heilberufs, der an Kliniken eine Weiterbildung absolviert berücksichtigt werden muss.

Wir begrüßen das Anliegen, die fachliche Weiterentwicklung in der Novellierung des Gesetzes zu berücksichtigen. In der stationären Behandlung psychischer Störungen gehört es zu leitliniengerechter Behandlung, dass nicht nur psychiatrische, sondern auch psychotherapeutische Behandlungen angeboten werden. Diese Entwicklung sollte im Gesetz sichtbar sein.

Seit über 20 Jahren sind Psychologische Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten sowie Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutinnen und -psychotherapeuten in der Versorgung psychisch Kranker und zunehmend auch in Leitungsfunktionen tätig. An vielen Stellen im Gesetz werden die Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten schon korrekt als weiterer akademischer Heilberuf neben den Ärztinnen und Ärzten erwähnt, an anderen Stellen fehlt er. Psychologische Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten sowie Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutinnen und -psychotherapeuten müssen im Gesetz durchgängig berücksichtigt werden.
www2.pk-hb.de/uploads/stellungnahme_pk_bremen_bremkrhg.pdf