Ambulante Psychotherapeutische Versorgung darf nicht geschwächt werden
Psychotherapeutenkammer Bremen zu den Empfehlungen der Finanzkommission Gesundheit
Die Psychotherapeutenkammer Bremen (PK HB) sieht die am 30. März vorgelegten Empfehlungen der Finanzkommission Gesundheit vor allem in Bezug auf die ambulante Versorgung höchst kritisch. „Dem hohen Bedarf an psychotherapeutischer Versorgung kann nicht sinnvoll mit Kürzungen begegnet werden.“, so der stellvertretende Kammerpräsident Dr. Christoph Sülz. „Vielmehr braucht es eine solide und verlässlich Finanzierung der ambulanten Versorgungsstrukturen.“
Mit Blick auf die Umsetzung der Weiterbildungsreform befürchtet die PK HB auch Nachteile für das Land Bremen. Psychotherapeutischer Nachwuchs kann nur bei ausreichender finanzieller Ausstattung in ambulanten Praxen weitergebildet werden. Wenn diese nicht gesichert ist, droht ein Fachkräftemangel.
Als sinnvoll erachtet die PK HB den Vorschlag, die Beiträge für Bürgergeldempfänger*innen solidarisch durch Steuermittel zu finanzieren. Ebenso werden die Empfehlungen zur Erhöhung der Alkohol- und Tabaksteuer sowie die Einführung einer Steuer auf zuckerhaltige Getränke begrüßt. Hier müsse jedoch sichergestellt sein, dass die darüber erzielten Einnahmen im Gesundheitswesen verbleiben und dieses finanziell entlasten. Die PK HB betont zudem die generelle Notwendigkeit, mehr Verhältnis- und Verhaltensprävention zu etablieren.
Link zur Homepage des BMG:
https://www.bundesgesundheitsministerium.de/finanzkommission-gesundheit
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