Kostenstrukturerhebung 2025: Statistisches Bundesamt befragt ausgewählte psychotherapeutische Praxen
Das Statistische Bundesamt (Destatis) führt im Herbst 2026 erneut die Kostenstrukturerhebung bei Arzt- und Zahnarztpraxen sowie Praxen von psychologischen Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten durch. Die Erhebung bezieht sich auf das Berichtsjahr 2025.
Die Psychotherapeutenkammer Bremen weist ihre Mitglieder vorsorglich auf die Erhebung hin: Bei den ab Anfang Oktober 2026 versandten Heranziehungsbescheiden handelt es sich um eine reguläre Erhebung des Statistischen Bundesamtes und nicht um Spam oder eine betrügerische Kontaktaufnahme.
Für die Erhebung werden die teilnehmenden Praxen nach einem statistischen Stichprobenverfahren ausgewählt. Bundesweit werden höchstens sieben Prozent der Praxen einbezogen. Für die ausgewählten Praxen besteht eine gesetzliche Auskunftspflicht.
Mit dem Heranziehungsbescheid erhalten die ausgewählten Praxen die Zugangsdaten zum Online-Fragebogen. Dieser ist innerhalb einer Frist von vier Wochen auszufüllen.
Ziel der Erhebung ist es, die in den Praxen erzielten Einnahmen sowie die hierfür erforderlichen Aufwendungen und deren Zusammensetzung abzubilden. Die Ergebnisse werden unter anderem für die Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen und für die berufspolitische Arbeit von Verbänden und Kammern genutzt. Die Veröffentlichung der Ergebnisse für das Berichtsjahr 2025 ist für Sommer 2027 vorgesehen.
Weitere Informationen zur Erhebung und zur Methodik stellt das Statistische Bundesamt unter www.destatis.de/kme bereit. Zum Erhebungsstart werden unter www.destatis.de/kme-portal zudem unter anderem ein Musterfragebogen und Antworten auf häufig gestellte Fragen veröffentlicht.
Für Rückfragen zur Erhebung steht das Statistische Bundesamt unter
Telefon: 0611 75-4242
E-Mail: kostenstruktur@destatis.de
zur Verfügung.

