Psychotherapeutenkammer Bremen kritisiert geplante Gesetzesänderung: Versorgung in Bremen gefährdet

Erklärung der PK HB:

Die Psychotherapeutenkammer Bremen äußert deutliche Kritik an dem Änderungsantrag Nr. 15 zum GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz. Der Antrag sieht vor, die gesetzliche Angemessenheitsprüfung der Vergütung psychotherapeutischer Leistungen zu streichen. Die Kammer warnt vor den negativen Folgen für die psychotherapeutische Versorgung im Land Bremen, die bereits jetzt unter erheblichem strukturellem Druck steht.

„Die Angemessenheitsprüfung basiert auf einem durch das Bundessozialgericht verfassungsrechtlich hergeleiteten Mindeststandard. Ohne die Prüfung ist zu befürchten, dass dieses Mindestniveau wieder unterschritten wird und erneut Gerichte damit beschäftigt werden müssen, um diesen sicherzustellen“, erläutert Amelie Thobaben, die Präsidenten der Psychotherapeutenkammer. „Eine Streichung dieser Regelung entzieht den Praxen die verlässliche Kalkulationsgrundlage und verstärkt die ohnehin bestehende Verunsicherung im Berufsstand.“

Die strukturellen Probleme im Land Bremen zeigen sich bereits jetzt in der Vergabe von Kassensitzen und in der Umsetzung der Weiterbildung im Land Bremen. Kassensitze bleiben bereits heute unbesetzt. Aufgrund der ungeklärten Finanzierung und unsicherer Honorarsituation im ambulanten Bereich bietet aktuell keine einzige Praxis im Land Bremen die gesetzlich geforderte Weiterbildung für angehende Psychotherapeut*innen an.

Die geplante Streichung der Angemessenheitsprüfung verschärft diese Probleme. Wenn die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen weiter geschwächt werden, wird es für den Nachwuchs unmöglich, Praxen zu übernehmen oder Weiterbildungsstellen einzurichten. Dies gefährdet die Versorgung der Patientinnen und Patienten in Bremen und Bremerhaven.

Die verfassungsrechtliche Pflicht zu einer angemessenen Vergütung bleibt auch ohne den Gesetzestext bestehen. Die geplante Streichung führt daher lediglich zu neuen rechtlichen Unklarheiten und bürokratischem Mehraufwand durch absehbare Sozialgerichtsverfahren.

Die Psychotherapeutenkammer Bremen appelliert an die Abgeordneten im deutschen Bundestag, den Änderungsantrag abzulehnen und stattdessen die strukturellen Rahmenbedingungen für die Versorgung zu stärken.