Honorarkürzung gefährdet vertragspsychotherapeutische Versorgung im Land Bremen
Mit einem vom GKV-Spitzenverband im Erweiterten Bewertungsausschuss am 11.03.2026 durchgesetztem Beschluss werden auch die Honorare für psychotherapeutische Sitzungen der rund 500 Vertragspsychotherapeut*innen in Bremen und Bremerhaven zum 1. April 2026 um 4,5 % gekürzt.
Für die Landespsychotherapeutenkammer Bremen ist dieser Beschluss selbst vor der aktuellen Situation klammer Kassen in der Gesetzlichen Krankenversicherung nicht nachvollziehbar. Vielmehr gefährdet er die gute ambulante Versorgung der Menschen mit psychischen Erkrankungen in unserem Bundesland.
Dass ausgerechnet bei der Arztgruppe mit dem geringsten Stundenhonorar gekürzt wird, die einen besonders kleinen Anteil der Ausgaben im Gesundheitswesen produziert, ist unverständlich. Die Behandlung psychischer Störungen ist kein Luxus, sondern eine Leistung, mit hoher gesamtgesellschaftlicher Bedeutung und Sparpotential.
Psychotherapie hat eine große Bedeutung beim Erhalt und der Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit. Ohne Behandlung kommt es zu unnötigen Arbeitsausfällen oder Berentungen.
Vor dem Hintergrund knapper werdender Ressourcen in unserem Gesundheitssystem müssen diese dort stabil zur Verfügung stehen, wo sie besonders gebraucht werden.
Der Kammervorstand blickt deshalb auch mit besonderer Besorgnis auf Bremerhaven, da eine Entwertung der psychotherapeutischen Versorgung im GKV-System sich noch nachteiliger auf die dort bereits knappen Versorgungsangebote auswirken wird.
Die Präsidentin der PK HB, Amelie Thobaben, ist eindeutig: „Honorarverhandlungen sind nicht die Aufgabe unserer Kammer. Wenn aber eine strukturelle Entscheidung nachhaltig die vertragspsychotherapeutische Versorgung schädigen wird, sehen wir uns in der Verantwortung gegenüber den Menschen mit psychischen Erkrankungen und müssen dieses Risiko benennen.“
Hintergrund:
Der Bewertungsausschuss ist mit jeweils drei Vertreter*innen der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) und des GKV-Spitzenverbandes (GKV-SV) paritätisch besetzt. Er erstellt den einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM), welcher die Grundlage zur Abrechnung vertragspsychotherapeutischer Leistungen im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) ist. Ist eine Einigung nicht möglich, dann wird der Ausschuss um drei weitere, unparteiische Mitglieder, von denen einer dann den Vorsitz innehat, zum Erweiterten Bewertungsausschuss ergänzt.
Die Psychotherapeutenkammer Bremen ist an den Verhandlungen im Bewertungsausschuss oder im Erweiterten Bewertungsausschuss aufgrund ihres gesetzlich vorgegebenen Aufgabenrahmens nicht beteiligt. Dort verhandeln als zuständige Körperschaften die Kassenärztliche Bundesvereinigung und der GKV-Spitzenverband über die Vergütung psychotherapeutischer Leistungen.
Als berufsständische Körperschaft des öffentlichen Rechts sehen wir uns dennoch in der Verantwortung, auf Entwicklungen hinzuweisen, die Auswirkungen auf die psychotherapeutische Versorgung haben können. Unser Auftrag ist es, die Qualität der Berufsausübung zu sichern und die Rahmenbedingungen für eine verlässliche Behandlung psychisch erkrankter Menschen im Blick zu behalten. Dazu gehört auch, auf Entscheidungen aufmerksam zu machen, die die Versorgungssituation u.E. negativ beeinflussen. Wir stehen an dieser Stelle auch ein für einen Berufsstand, der seinen heilkundlichen Dienst für die gesundheitliche Versorgung der Gesellschaft auch in wirtschaftlich schwierigen Zeiten ohne Benachteiligungen wahrnehmen kann.
Aktivitäten des Kammervorstands:
Pressemitteilung
TV-Bericht butenunbinnen

