Die angepasste Weiterbildungsordnung für PP und KJP ist rechtskräftig

Zusatzbezeichnungen – Bereichsweiterbildung

Die Möglichkeiten, Zusatztitel zu erwerben sind jetzt für sämtliche Mitglieder identisch, d.h. Psychologische und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut*innen haben die gleichen Möglichkeiten wie Fachpsychotherapeut*innen und die Anforderungen für Bereichsweiterbildungen sind identisch.

Diese Zusatztitel sind ankündigungsfähig.

Zusatztitel können jetzt in folgenden Bereichen erworben werden:

  • Spezielle Schmerzpsychotherapie *)
  • Spezielle Psychotherapie bei Diabetes *)
  • Sozialmedizin *)
  • Neuropsychologische Psychotherapie
  • Verhaltenstherapie (als Zweitverfahren)
  • Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie (als Zweitverfahren)
  • Analytische Psychotherapie (als Zweitverfahren)
  • Systemische Therapie (als Zweitverfahren)

*) Diese Bereiche sind erstmalig eingeführt und unterliegen aktuell noch Übergangsregelungen. Die erforderlichen Kriterien können also in dieser Zeit noch etwas flexibler ausgelegt werden. Wir empfehlen all denjenigen von Ihnen, die über Erfahrung und Qualifizierung in den Bereichen verfügen, zeitnahe ihre Anträge einzureichen, damit Sie ggf. noch Zeit haben, fehlende Leistungen nachzuholen.