Alle Psychologischen Psychotherapeut*innen und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut*innen im Land Bremen sind Mitglieder der Psychotherapeutenkammer Bremen. Diese Pflichtmitgliedschaft wurde im Heilberufsgesetz des Landes Bremen festgelegt.
Die Bundesländer übertragen den Kammern Aufgaben in Selbstverwaltung, die ohne Kammern (als Körperschaften öffentlichen Rechts) dem Staat vorbehalten wären. Mit dieser Konstruktion verbinden sich Pflichten, aber es werden auch große Gestaltungsmöglichkeiten der eigenen Interessen eines freien Berufes ermöglicht.
Unsere bremische Kammer wurde 2000 gegründet. Damit war die Psychotherapeutenkammer Bremen bundesweit die erste Kammer der neuen Heilberufe Psychologische Psychotherapeut*in und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut*in.
Mit dem Inkrafttreten des Psychotherapeutengesetzes 1999 war dieser Prozess möglich geworden. Entsprechend der Reform der Psychotherapeutenausbildung von 2019 erlangen Psychotherapeut*innen die Approbation bereits nach einem Studium und sind von dem Moment an Mitglied der Psychotherapeutenkammer. Die Weiterbildung findet in einem der vier wissenschaftlich und sozialrechtlich anerkannten Psychotherapieverfahren und einem der Gebiete Kinder- und Jugendliche oder Erwachsene oder in der Neuropsychologischen Psychotherapie statt. Nach Abschluss einer Weiterbildung sind sie Fachpsychotherapeut*in und erlangen dadurch den s.g. Facharztstatus wie ihn auch Psychologische und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut*innen haben.
Genauere Informationen zur Struktur unserer Kammer finden Sie in der Satzung.
Selbstverwaltung bedeutet, dass die Kammerversammlung, zu der alle Mitglieder der Kammer eingeladen sind, die ehrenamtlichen Vertreter*innen im Kammervorstand und in den Ausschüssen der Psychotherapeutenkammer Bremen sowie die Delegierten im deutschen Psychotherapeutentag wählt. Die Kammerversammlung kommt in der Regel zwei Mal jährlich zusammen. Eine Versammlung der Psychotherapeutenkammer als Vollversammlung aller Kammermitglieder ist deutschlandweit einmalig. Die Kammerversammlung stimmt über die Regeln der Bremer Kammer ab: die Satzung und Ordnungen. Da dabei immer auch die rechtlichen Vorgaben durch das Bremer Heilberufsgesetz sowie die verschiedenen Bundesgesetze zu berücksichtigen sind, steht der Vorstand im Austausch mit dem Justiziar sowie der bremischen Gesundheitssenatorischen Behörde.
Im Bremischen Heilberufsgesetz wird als zentrale Aufgabe der Kammer die Vertretung der Belange ihrer Mitglieder im Einklang mit den Interessen der Allgemeinheit benannt.
Das bedeutet bspw.
• Aufsicht über die Berufspflichten der Kammerangehörigen
• Förderung der beruflichen Fortbildung und die Gestaltung der Weiterbildung
• Qualitätssicherung der Berufsausübung ihrer Mitglieder
• Vermittlung bei Streitigkeiten zwischen Patient*innen und Behandler*innen
• Vermittlung bei Streitigkeiten von Kammermitgliedern untereinander
• Unterstützung des Öffentlichen Gesundheitsdienstes (Gesundheitsämter)
• Abgabe von Stellungnahmen zu Gesetz- und Verordnungsentwürfen
• Erstattung von Gutachten zu Angelegenheiten des psychotherapeutischen Berufes und Fachgebietes.
Die Kammer geht Beschwerden über Kammermitglieder nach, die von Klient*innen oder Patient*innen an die Kammer herangetragen werden. Liegen Verstöße gegen die Berufspflichten vor, kann die Kammer Rügen mit Geldbußen verhängen oder – bei schwerwiegenden Verstößen – ein berufsgerichtliches Verfahren beantragen. Für die Behandlung dieser Probleme wurde der Beschwerde und Schlichtungsausschuss geschaffen.
Die Kammerversammlung kann bspw. Gäste zum politischen Austausch in die Kammerversammlung einladen. Die Versammlung kann sich politisch durch Resolutionen zu gesellschaftlichen Entwicklungen äußern.
Der Kammervorstand bringt sich durch Stellungnahmen zu Gesetzesentwürfen ein und vertritt darüber die Interessen der Mitglieder. In Gespräche mit verschiedenen Interessensvertreter*innen in der Gesundheitspolitik werden die Anliegen des Berufsstandes eingebracht.
In verschiedenen Gremien der Bundespsychotherapeutenkammer werden politische Entwicklungen diskutiert und gemeinsame Strategien entwickelt.
Die Geschäftsstelle steht im ständigen Austausch mit den Vorstandsmitgliedern, denn auch die Verwaltung der Kammer muss organisiert werden.
Über die Arbeit der Psychotherapeutenkammer Bremen berichten wir auf der Homepage, in Infomails, in Tätigkeitsberichten, die Sie jeweils vor einer Kammerversammlung erhalten, und auf den Bremer Seiten im Psychotherapeutenjournal.
