Praxisübergabe

Diese Empfehlungen verfolgen das Ziel, Praxisabgeber sowie Praxisübernehmer einer psychotherapeutischen Praxis eine Orientierung für die Praxiswertbestimmung zu geben. Darüber hinaus können sie Anwendung finden bei der Festlegung des Praxiswertes im Rahmen von familien- oder erbrechtlichen Vermögensauseinandersetzungen.

Die „Empfehlungen zur Wertbestimmung einer psychotherapeutischen Praxis“ folgen anerkannten betriebswirtschaftlichen Methoden. Ihnen liegen die „Grundsätze der modifizierten Ertragswertmethode“ zugrunde. Diese „Empfehlungen“ stellen eine Orientierung dar, sie sind kein Ersatz für eine betriebswirtschaftliche, steuerliche oder juristische Beratung und Begleitung eines Eigentümerwechsels. Sie schaffen zum einen eine Ermittlungsgrundlage, von der im Einzelfall je nach den Besonderheiten der zu veräußernden Praxis abgewichen werden kann, zum anderen können sie im Konfliktfall herangezogen werden, um den angemessenen Verkehrswert einer Praxis zu bestimmen. Die Erarbeitung von „Empfehlungen“ verfolgt die Zielstellung,
• transparente und nachvollziehbare Kriterien für die Wertbestimmung aufzustellen, die bei Praxisübernehmern und Praxisabgebenden eine hohe Akzeptanz finden können,
• aufgrund anerkannter betriebswirtschaftlicher Grundsätze den Beteiligten eine angemessene Basis für einen Interessenausgleich zu bieten.
Diese niedergelegten „Empfehlungen“ wurden erarbeitet von einer Arbeitsgruppe des Länderrates der BPtK unter Einbeziehung juristischer und betriebswirtschaftlicher Expertise. Der Kammervorstand der Psychotherapeutenkammer hat sich diesen „Empfehlungen“ angeschlossen und festgelegt, diese auf der PK HB-Internetseite zu veröffentlichen.