Der elektronische Psychotherapeutenausweis (ePtA) ist der Heilberufsausweis für Psychologische Psychotherapeut*innen, Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut*innen und Psychotherapeut*innen.
Mit dem ePtA identifizieren sich Psychotherapeut*innen im Netzwerk der Telematik-Infrastruktur (TI).
Alle psychotherapeutischen Praxen, die gesetzlich Krankenversicherte versorgen, müssen so ausgestattet sein, dass sie grundsätzlich die Telematikinfrastruktur und ihre Anwendungen nutzen können.
Erfüllen sie diese Voraussetzung nicht, kürzen die Kassenärztlichen Vereinigungen pauschal die Vergütung. Daher ist der ePtA für niedergelassene Psychotherapeut*innen mit Kassensitz sowie ermächtigte Psychotherapeut*innen verpflichtend.
Hier finden Sie Informationen zum ePtA von der Bundespsychotherapeutenkammer: Praxis-Info ePtA
Momentan gibt es vier zugelassene Vertrauensdienstanbieter:
medisign: www.ehba.de
D-Trust GmbH – Ein Unternehmen der Bundesdruckerei-Gruppe: ehealth.d-trust.net/antragsportal/
Telekom (T-Systems): www.telekom.de/telematikinfrastruktur/hba
SHC+ Care: https://shc-care.de/
