Weiterbildung für Psychotherapeut*innen

Das neue Psychotherapeutengesetz wurde am 22. November 2019 auf dem 38. Deutschen Psychotherapeutentag verabschiedet und ist am 1. September 2020 in Kraft getreten. Seitdem gilt bundesweit die Musterweiterbildungsordnung (MWBO).

Die zentralen Ziele dieser Gesetzesreform beinhalteten eine strukturelle Angleichung an andere akademische Heilberufe und die Verbesserung verschiedener Missstände, wie beispielsweise hinsichtlich der Einkommenssituation in der Qualifizierungsphase nach dem Studium, bei gleichzeitiger Beibehaltung der hohen Qualität der bisherigen postgradualen Ausbildung.

Die für Bremen geltende Weiterbildungsordnung für Psychotherapeut*innen finden Sie hier.

Es wird unterschieden zwischen der s.g. Gebietsweiterbildung, die zum*zur Psychotherapeut*in weiterbildet und der s.g. Bereichsweiterbildung.

Informationen zur Gebietsweiterbildung für (zukünftige) Weiterbildungsstätten, Weiterbildungsbefugte und Weiterbildungsteilnehmer*innen finden Sie hier: Flyer neue Weiterbildung

Bereichsweiterbildung

Durch eine Weiterbildung können nach der Approbation eingehende und besondere Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten für bestimmte therapeutische Tätigkeiten erlangt werden. Der Abschluss kann erst erfolgen nachdem der Abschluss zum *zur Fachpsychotherapeut*in erlangt wurde.

Im Rahmen einer s.g. Bereichsweiterbildung, besteht für Fachpsychotherapeut*innen sowie Psychologische und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut*innen die Möglichkeit, einen Zusatztitel zu erwerben. Nur diese Zusatztitel sind ankündigungsfähig.

Zusatztitel können in folgenden Bereichen erworben werden:

  • Spezielle Schmerzpsychotherapie *)
  • Spezielle Psychotherapie bei Diabetes *)
  • Sozialmedizin *)
  • Neuropsychologische Psychotherapie
  • Verhaltenstherapie (als Zweitverfahren)
  • Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie (als Zweitverfahren)
  • Analytische Psychotherapie (als Zweitverfahren)
  • Systemische Therapie (als Zweitverfahren)

*) Diese Bereiche sind erstmalig eingeführt und unterliegen aktuell noch Übergangsregelungen.

Die Weiterbildung erfolgt unter Anleitung von zur Weiterbildung Befugten, im jeweiligen Bereich erfahrenen PP und KJP. Mit dem Abschluss einer Weiterbildung werden besondere Kenntnisse nachgewiesen, die zum Führen einer ankündigungsfähigen Zusatzbezeichnung berechtigen.

Die Einzelheiten zur Erlangung der jeweiligen Zusatzbezeichnung entnehmen Sie bitte unserer Weiterbildungsordnung.