Weiterbildung für PP und KJP

Durch eine Weiterbildung können nach der Approbation eingehende und besondere Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten für bestimmte therapeutische Tätigkeiten erlangt werden.

Im Rahmen einer s.g. Bereichsweiterbildung, besteht für Psychologische und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut*innen sowie Fachpsychotherapeut*innen die Möglichkeit, einen Zusatztitel zu erwerben. Nur diese Zusatztitel sind ankündigungsfähig.

Zusatztitel können in folgenden Bereichen erworben werden:

  • Spezielle Schmerzpsychotherapie *)
  • Spezielle Psychotherapie bei Diabetes *)
  • Sozialmedizin *)
  • Neuropsychologische Psychotherapie
  • Verhaltenstherapie (als Zweitverfahren)
  • Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie (als Zweitverfahren)
  • Analytische Psychotherapie (als Zweitverfahren)
  • Systemische Therapie (als Zweitverfahren)

*) Diese Bereiche sind erstmalig eingeführt und unterliegen aktuell noch Übergangsregelungen.

Die Weiterbildung erfolgt unter Anleitung von zur Weiterbildung Befugten, im jeweiligen Bereich erfahrenen PP und KJP. Mit dem Abschluss einer Weiterbildung werden besondere Kenntnisse nachgewiesen, die zum Führen einer ankündigungsfähigen Zusatzbezeichnung berechtigen.

Die Einzelheiten zur Erlangung der jeweiligen Zusatzbezeichnung entnehmen Sie bitte unserer Weiterbildungsordnung.

Neuropsychologie kann als Leistung der GKV abgerechnet werden. Voraussetzung für den Arztregistereintrag bei der KV ist der Fachkundenachweis. Diesen erlangen Sie, wenn Sie zusätzlich zu einem Fachkundenachweis in Verhaltenstherapie, tiefenpsychologisch fundierter Psychotherapie oder analytischer Psychotherapie auch über die Berechtigung zum Führen der Zusatzbezeichnung Neuropsychologie verfügen.

Wenn Sie eine Weiterbildung in Neuropsychologie durchlaufen haben, besteht die Möglichkeit, die Zusatzbezeichnung Klinische Neuropsychologie zu erhalten. Einen Antrag auf Anerkennung der Zusatzbezeichnung Klinische Neuropsychologie können Sie bei der Psychotherapeutenkammer Bremen stellen. Der Prüfungsausschuss Klinische Neuropsychologie prüft, ob die Voraussetzungen der Weiterbildungsordnung (Abschnitt B.I.) vorliegen.

Die Kriterien für die Anerkennung einer Weiterbildung regelt die WBO PP KJP, Seite 18 ff.
https://pk-hb.de/wp-content/uploads/2026/01/240528_WBO-PP-KJP_beschlossen-final.pdf

Nachgewiesen werde müssen u.a.:

  • wo Sie die aufgeführten Theorieinhalte erlernt haben
  • wo Sie Ihre praktische Weiterbildung unter Supervision absolviert haben
  • wer die Supervision durchgeführt hat, über welche Qualifikation der/die verfügt oder bei welcher Kammer er/sie für Weiterbildung bereits anerkannt ist. Z.B. Psychologischer Psychotherapeut*in oder Fachpsychotherapeut*in mit WB in Neuropsychologischer Psychotherapie.
  • Falldarstellungen

Falls Ihnen noch Anteile fehlen, dann geben Sie uns gerne einen Überblick über das, was Sie bereits vorlegen können, damit wir Sie beraten können, wie Sie fehlende Teile noch erwerben können.

Falls Sie Anteile anrechnen lassen wollen, die vor der Approbation erworben wurden, listen Sie diese bitte gesondert auf, so dass wir erkennen können, ob folgende Kriterien der WBO erfüllt werden:

„Anrechnungsmöglichkeiten nach § 7 Absatz 2
Es können höchstens folgende Tätigkeitszeiten und Tätigkeitsinhalte angerechnet werden, die vor dem Erlangen der Approbation geleistet wurden, wenn nachgewiesen werden kann, dass sie inhaltlich zu den Anforderungen dieser Weiterbildungsordnung gleichwertig sind:
• bis zu zwei Jahre praktische Weiterbildung in Vollzeittätigkeit oder in Teilzeittätigkeit entsprechend längerer Dauer
• bis zu 80 Einheiten fallbezogene Supervision
• bis zu 400 Einheiten theoretische Weiterbildung
• bis zu drei differenzierte Falldarstellungen (auch Begutachtungen)“

Seit die Systemische Therapie für Erwachsene als Verfahren in die Psychotherapie-Richtlinie aufgenommen wurde, kann diese als Leistung der GKV abgerechnet werden. Voraussetzung für den Arztregistereintrag bei der KV ist der Fachkundenachweis. Diesen erlangen Sie,

  • wenn eine Ausbildung zum*r Psychologischen Psychotherapeut*in in Systemischer Therapie absolviert haben oder
  • wenn Sie zusätzlich zu einem Fachkundenachweis in analytischer Psychotherapie, tiefenpsychologisch fundierter Psychotherapie oder Verhaltenstherapie auch über die Berechtigung zum Führen der Zusatzbezeichnung Systemische Therapie verfügen.

Wenn Sie eine Weiterbildung in Systemischer Therapie durchlaufen haben, besteht die Möglichkeit, die Zusatzbezeichnung Systemische Therapie zu erhalten. Bitte wenden Sie sich an die Geschäftstelle der Psychotherapeutenkammer Bremen, wenn Sie einen Antrag stellen möchten. Der Prüfungsausschuss Systemische Therapie prüft, ob die Voraussetzungen der Weiterbildungsordnung (Abschnitt B.II.) vorliegen.

Zugehörige Dokumente: 

Weiterbildungsordnung

Gebührenordnung

Links zur Ausbildung in Systemischer Therapie:

Viele Ausbildungsinstitute bieten auch Weiterbildungen an.

Eine Übersicht zu Instituten des Systemischen Verbunds, an denen die Systemische Approbationsprüfung angeboten wird, finden Sie hier.

Eine Übersicht aller der Ausbildungsinstitute, von denen einige auch in Systemischer Therapie ausbilden, finden Sie hier.

Als Teilgebiet der Medizin befasst sich die Sozialmedizin vor allem mit den Wechselwirkungen zwischen Krankheit, Gesundheit, Mensch und Gesellschaft. Sie umfasst die Bewertung von Art und Umfang gesundheitlicher Störungen, bei denen Psychotherapie indiziert ist. Dabei werden unter anderem Auswirkungen auf Leistungsfähigkeit und Teilhabe des Einzelnen betrachtet. Auch die Einordnung in die Rahmenbedingungen der sozialen Sicherungssysteme sowie die entsprechende Beratung der Sozialleistungsträger werden berücksichtigt.

Die PK HB hat auf der Kammerversammlung am 4. Oktober 2022 eine Erweiterung der WBO PP KJP um den Bereich der Sozialmedizin erweitert. Durch das am 1. Januar 2020 in Kraft getretene MDK-Reformgesetz („Gesetz für bessere und unabhängigere Prüfungen“) wurde die bis dahin den Ärztinnen und Ärzten vorbehaltene sozialmedizinische Begutachtung für weitere Heilberufe geöffnet. Mit der neu geschaffenen Weiterbildung können Psychologische Psychotherapeut*innen sowie Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut*innen diese Zusatzbezeichnung erwerben.