Durch eine Weiterbildung können nach der Approbation eingehende und besondere Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten für bestimmte therapeutische Tätigkeiten erlangt werden.
Im Rahmen einer s.g. Bereichsweiterbildung, besteht für Psychologische und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut*innen sowie Fachpsychotherapeut*innen die Möglichkeit, einen Zusatztitel zu erwerben. Nur diese Zusatztitel sind ankündigungsfähig.
Zusatztitel können in folgenden Bereichen erworben werden:
- Spezielle Schmerzpsychotherapie *)
- Spezielle Psychotherapie bei Diabetes *)
- Sozialmedizin *)
- Neuropsychologische Psychotherapie
- Verhaltenstherapie (als Zweitverfahren)
- Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie (als Zweitverfahren)
- Analytische Psychotherapie (als Zweitverfahren)
- Systemische Therapie (als Zweitverfahren)
*) Diese Bereiche sind erstmalig eingeführt und unterliegen aktuell noch Übergangsregelungen.
Die Weiterbildung erfolgt unter Anleitung von zur Weiterbildung Befugten, im jeweiligen Bereich erfahrenen PP und KJP. Mit dem Abschluss einer Weiterbildung werden besondere Kenntnisse nachgewiesen, die zum Führen einer ankündigungsfähigen Zusatzbezeichnung berechtigen.
Die Einzelheiten zur Erlangung der jeweiligen Zusatzbezeichnung entnehmen Sie bitte unserer Weiterbildungsordnung.
