Der Ausgabeprozess des elektronischen Psychotherapeutenausweises (ePtA) läuft wie folgt ab:
1. Die/der Psychotherapeut*in wählt einen so genannten Vertrauensdiensteanbieter (VDA) aus und schließt einen Vertrag mit ihm über den ePtA. Der VDA stellt das Zertifikat für die digitale Unterschrift (qualifiziertes Signaturzertifikat) für den ePtA zur Verfügung und hält die Zertifikate auch auf Servern jederzeit abrufbar bereit. Es wird voraussichtlich mehrere VDA geben, sodass die/der Psychotherapeut*in selbst wählen kann, von welchem Anbieter sie/er den ePtA bezieht.
2. Die/der Psychotherapeut*in gibt gegenüber dem gewählten VDA die für die Beantragung des ePtA nötigen Daten an. Über ein Post-Ident-Verfahren identifiziert sich die/der Psychotherapeut*in, sodass sichergestellt ist, dass kein Unbefugter einen ePtA beantragt.
3. Der VDA informiert die Psychotherapeutenkammer Bremen über den eingegangen Antrag. Die Psychotherapeutenkammer Bremen gleicht daraufhin die hinterlegten Daten des Kammermitglieds ab und bestätigt, dass es sich bei der/dem Antragsteller*in um ein Mitglied handelt und die angegebenen Daten korrekt sind. Die Bestätigung der Daten kann nur erfolgen, wenn die von den Psychotherapeut*innen selbst eingetragenen Daten im Rahmen der Beantragung des ePtA zu 100% mit den an die Kammer gemeldeten Daten der Mitgliederverwaltung übereinstimmen. Entsprechend sollte das Mitglied vor Beantragung des ePtA sicherstellen, dass ihre/seine Daten bei der Kammer aktuell sind und auch die entsprechenden Nachweise z. B. für einen Doktortitel vorliegen.
4. Nach Freigabe und Bestätigung durch die Psychotherapeutenkammer produziert der VDA den ePtA und versendet ihn an die/den Antragsteller*in.
Bitte beachten Sie: Die Psychotherapeutenkammer ist NICHT für die Beantragung oder die Ausgabe des ePtA zuständig, sondern lediglich für die Verifizierung der Daten der Antragsteller*innen gegenüber dem jeweiligen VDA.