6. Oktober 2022

46. Kammerversammlung am 4.10.2022 im Überseemuseum

Unter Einhaltung der Maskenpflicht wurde die Kammerversammlung als Präsenzveranstaltung mit einer Teilnehmerinnenzahl von 65 Mitgliedern durchgeführt. Unter den Gästen fand sich auch Frau Spieker, die am 1. November 2022 ihre Tätigkeit als neue Geschäftsführerin aufnehmen wird.
Dem Vorstand war wichtig, den Mitgliedern einen umfassenden Einblick in die derzeitigen umfassenden Veränderungen im Zusammenhang mit der Reform der Psychotherapieausbildung zu gewähren, die eine zukünftige Schaffung von Strukturen und rechtlichen Rahmenbedingungen notwendig machen. Insbesondere eine anzustrebende größtmögliche Bundeseinheitlichkeit, um Mehraufwand durch unnötige Verwaltungskosten für Psychotherapeut*innen zu vermeiden sei hier zu nennen. Das Onlinezugangsgesetz (OZG) sowie weitere Bundesgesetze erfordern ein Voranschreiten der Digitalisierung in der PTK, was zunächst durch eine neue Homepage und die Einführung eines E-Logbuches ermöglicht werden soll.

Nachwahl für den Beschwerde- und Schlichtungsausschuss sowie zweier Beisitzer*innenposten

Nachbesetzt wurde der Beschwerde- und Schlichtungsausschuss mit Nina Fuchs, die bereits als stellvertretendes Mitglied in dem Ausschuss tätig gewesen ist. Als die neuen Beisitzer*innen des Vorstands wurden Kathleen Peters (AP und TP für Erwachsene) und Manuel Siegert (VT für Erwachsene) vorgeschlagen und einstimmig gewählt.

Haushalt

Die Entwicklungen in 2022 sind durch steigende Mitgliederzahlen, Honorare und Gehälter sehr positiv. Minderausgaben (z. B. durch die unterjährige Einsparung vom Geschäftsführerinnengehalt, den monatlichen Aufwandsentschädigungen für vakante Beisitzer*innenposten im Vorstand, weniger Reisetätigkeiten des Vorstands und den elektronischen Versand der Unterlagen für die Kammerversammlungen) werden mit hoher Sicherheit zu einem positiveren Jahresabschluss 2022 führen als erwartet. Die Versammlung entscheidet, den Hebesatz für die Beiträge in 2023 konstant zu halten.

Wichtige zukünftige Veränderungen in der Kammer

Eine wichtige Errungenschaft der Kammerversammlung war die Anpassung von Aufwandsentschädigungen für den Vorstand ab 1. Januar 2023. Gemessen an dem tatsächlichen Arbeitsaufwand und der geforderten zeitlichen Flexibilität der Vorstandsmitglieder durch die umfassenden politischen Aufgaben und Veränderungen, können die derzeitigen Aufwandsentschädigungen den tatsächlich erbrachten Leistungen nicht gerecht werden. Dem Änderungsantrag der Entschädigungsordnung wurde mit einer deutlichen Mehrheit zugestimmt. Dies sind Maßnahmen, die den Fortbestand der Selbstverwaltung sichern sollen.

Ergänzung der WBO für PP KJP

Die Weiterbildung „Sozialmedizin“ wurde aufgenommen. Durch das MDK-Reformgesetz „Gesetz für bessere und unabhängigere Prüfungen“, welches zum 01. Januar 2020 in Kraft getreten ist, wurde die Tätigkeit der sozialmedizinischen Begutachtung auch für weitere Heilberufe neben den Ärzt*innen geöffnet. Das stellt eine Befugniserweiterung für PP, KJP und zukünftige Fachpsychotherapeut*innen dar. Die Psychotherapeutenkammer Niedersachsen wird 2023 eine Weiterbildung anbieten, die auch Bremer Kammermitgliedern offenstehen wird.

Verabschiedung der WBO für Psychotherapeut*innen

Die Weiterbildungsordnung für die PK HB wurde verabschiedet. Dadurch wird die PK HB in die Lage versetzt, bald auch Weiterbildungsstätten, Ermächtigte etc anerkennen zu können.

Geschlechtersensible Sprache

Es wurden in der gesamten Satzung, sowie in der Geschäftsordnung, der Schlichtungsordnung, der Weiterbildungsordnung für PP und KJP und der Entschädigungsordnung redaktionelle und sprachliche Korrekturen vorgenommen. Dies beinhaltet u. a. eine geschlechtersensible Schreibweise zur besseren Sichtbarkeit aller Geschlechter entsprechend der Empfehlungen der Gleichstellungskommission der BPtK.

Änderungen der Satzung

Durch die Erweiterung der ständigen Ausschüsse in § 11 soll sowohl der Wichtigkeit der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut*innen als auch der angestellten Psychotherapeut*innen in Institutionen, u. a. aufgrund der neuen Weiterbildung zur Fachpsychotherapeutin / zum Fachpsychotherapeuten Rechnung getragen werden. In § 13 erfolgt die Streichung der Angabe einer E-Mail-Adresse, da dies im Rahmen eines Normenkontrollverfahrens nach Klage eines Kammermitglieds vom OVG derzeit als nicht durch das Heilberufsgesetz gedeckt angesehen wurde.

Änderungen der Geschäftsordnung

In § 6 wird die maximale Dauer der Kammerversammlung nicht mehr über die Uhrzeit, sondern über die Dauer von 3,5 Stunden definiert. Dies entspricht der gleichen Zeitspanne, lässt aber Flexibilität bei der Anfangsuhrzeit, ohne dass es zu Marathonsitzungen kommen kann.

Die nächste Kammerversammlung wird voraussichtlich am Di., den 16. Mai 2023 stattfinden. An dem Tag wird ein neuer Vorstand gewählt werden. Interessierte Mitglieder können sich an den Vorstand oder die Geschäftsstelle wenden. Es besteht die Möglichkeit, einmal in einer Vorstandssitzung zu „schnuppern“ oder sich über die vielfältige Kammerarbeit zu informieren. Bitte engagieren Sie sich, damit die Selbstverwaltung der Kammer erhalten bleibt.

Präsentation zur Kammerversammlung (PDF, 573 kb)