Handbücher zum Qualitätsmanagement hier zum Download

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

durch den § 135 a Abs 2, SGB V ist seit dem 1.01.2004 Ärzten, Krankenhäusern und uns Psychotherapeuten vorgeschrieben, dass sie sich an einrichtungsübergreifenden Maßnahmen der Qualitätssicherung zu beteiligen und „einrichtungsintern ein Qualitätsmanagement einzuführen und weiter (zu) entwickeln“ haben. Diese Vorgabe wurde in einer Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) zum 18.10.2005 konkretisiert.
In Kooperation verschiedener Landespsychotherapeutenkammern wurden in der Folge Musterhandbücher zum Qualitätsmanagement entwickelt und den Kammerangehörigen zum freien Herunterladen auf unserer Webseite zur Verfügung gestellt.

QM-Musterhandbücher:

Mit den vorliegenden QM-Musterhandbüchern möchten wir Sie bei der Umsetzung der berufs- und sozialrechtlichen Anforderungen an das Qualitätsmanagement in Ihrer Praxis unterstützen und Ihnen nützliche und praktische Hilfen für den Praxisalltag zur Verfügung stellen. Viele Kammermitglieder empfinden die Verpflichtung zum Qualitätsmanagement als lästige, bürokratische und zeitaufwendige Aufgabe. Mit den QM-Musterhandbüchern möchten wir Sie ermuntern, diese Aufgabe so zu handhaben, dass es Ihnen möglich wird, Ihre individuelle Praxisführung effektiv und sinnvoll zu gestalten. Die QM-Musterhandbücher erscheinen in Form einer „elektronischen Lose-Blatt-Sammlung“, das heißt als Zusammenstellung einzelner Word-Dateien. Sie können die Texte und Vordrucke in der vorliegenden Form verwenden, diese verändern und an Ihre Bedarfe anpassen sowie selbst zusätzliche Dateien erstellen. Die bisherigen Versionen für analytische und tiefenpsychologische Psychotherapie und für Verhaltenstherapie wurden überarbeitet und zu einem QM-Musterhandbuch für Psychologische Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten zusammengeführt. Die bisherige Version für Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutinnen und -psychotherapeuten wurde ebenfalls ergänzt und aktualisiert.

 

Die QM-Musterhandbücher stehen Ihnen kostenlos zum Download zur Verfügung:

QM-Musterhandbuch PP.zip (ZIP, 1789 kb)

QM-Musterhandbuch KJP.zip (ZIP, 2677 kb)

Ein wichtiger Hinweis: Die QM-Musterhandbücher wurden von den Mitgliedern einer Länderübergreifenden Arbeitsgruppe (LüAG QM) der beteiligten Psychotherapeutenkammern nach bestem fachlichem Wissen auf Grundlage der einschlägigen Gesetze, Richtlinien und Ordnungen zusammengestellt. Eine abschließende juristische Überprüfung ist aus personellen und finanziellen Gründen allerdings nicht möglich. Eine Gewähr für die Inhalte kann deshalb in rechtlicher Hinsicht nicht übernommen werden.

Unsere Empfehlung: Sollten sich für Sie in der Anwendung der QM-Musterhandbücher rechtliche Fragen oder Unsicherheiten ergeben, wenden Sie sich bitte an Ihre zuständige Kammer.

Gerne können Sie der Länderübergreifenden Arbeitsgruppe( LüAG) Anregungen und Rückmeldungen zu den QM-Musterhandbüchern an folgende Adresse zukommen lassen:
Psychotherapeutenkammer Niedersachsen

Es ist geplant, dass sich die LüAG QM in regelmäßigen Abständen trifft und ggfs. notwendige Aktualisierungen der QM-Handbücher vornimmt.


In der LüAG QM-Musterhandbücher haben mitgewirkt:

• Kristiane Göpel (LPK Baden-Württemberg)
• Dr.Karen Kocherscheidt (LPK Baden-Württemberg)
• Heike Peper (PTK Hamburg)
• PD Dr. Udo Porsch (LPK Rheinland-Pfalz)
• Götz Schwope (PTK Niedersachsen)
• Claudia Sieb (PTK Niedersachsen)
• Ute Theissing (PTK Schleswig-Holstein)
• Dr. Jürgen Wild (LPK Baden-Württemberg)


Hinweise

zu den rechtlichen Rahmenbedingungen für Qualitätssicherung und Qualitätsmanagement im Heilberufsgesetz des Landes Bremen und in der Satzung sowie der Berufsordnung der PK Bremen

Das Heilberufsgesetz (HeilBerG) des Landes Bremen legt unter § 8a (Aufgaben der Kammer) fest: “Die Kammern haben dafür Sorge zu tragen, dass Maßnahmen der Qualitätssicherung im Tätigkeitsbereich der Kammerangehörigen entwickelt und umgesetzt werden. Sie sind an Qualitätssicherungsvorhaben Dritter zu beteiligen, soweit Belange der jeweiligen Kammerangehörigen betroffen sind. Sie sollen auf eine Koordinierung ähnlicher Vorhaben hinwirken, soweit diese in verschiedenen Einrichtungen durchgeführt werden“.

Die Kammersatzung der Psychotherapeutenkammer Bremen (PKHB) zählt in § 3, Abs. 1 als eine der Aufgaben der Psychotherapeutenkammer „die Qualitätssicherung der Berufsausübung der Kammerangehörigen“ auf.
Darüber hinaus heißt es in ihrer Berufsordnung unter § 17 Qualitätssicherung in Abs. 1: „Psychotherapeuten sind dafür verantwortlich, dass ihre Berufsausübung aktuellen Qualitätsanforderungen entspricht. Hierzu haben sie angemessene qualitätssichernde Maßnahmen zu ergreifen. Dies schließt gegebenenfalls entsprechende Maßnahmen für Mitarbeiter ein. Psychotherapeuten müssen diese Maßnahmen gegenüber der Kammer nachweisen können.“