Praxisschild

Wichtiger Hinweis für alle niedergelassen tätigen Kammermitglieder

Im November 2015 hat die Kammerversammlung die neue Berufsordnung der Psychotherapeutenkammer Bremen beschlossen. Die Überarbeitung folgte im Wesentlichen den Vorgaben des Patientenrechtegesetzes und der Muster- In § 23, Abs. 1 der Berufsordnung ist die Pflicht zur Anzeige der Ausübung von Psychotherapie in einer Niederlassung zwingend vorgegeben. Die für ein Praxis- Schild relevanten Passagen der BO finden Sie hier: Auszug aus der BO (PDF, 113 kb).

Bitte bedenken Sie: Sollten Sie dieser Anzeigeverpflichtung nicht nachkommen, bedeutet dies einen Verstoß gegen die gültige Berufsordnung!

Wir empfehlen, mindestens folgende Informationen in Ihr Praxis-Schild aufzunehmen:

• Name, Vorname
• Akademischer Grad und Titel
• Berufsbezeichnung
• Psychotherapeutische Verfahren
• Erreichbarkeit

Sollten Sie Rückfragen zu Ihrem Praxis-Schild haben, stehen wir Ihnen gerne beratend zur Seite.