Stellungnahmen

Krankenkassen behindern gelingenden Start in eine neue psychotherapeutische Versorgung

Die Beschlüsse des Erweiterten Bewertungsausschusses vom 29. März 2017 zu den Honorarbewertungen der neuen psychotherapeutischen Leistungen im Rahmen der Reform der Psychotherapie-Richtlinie sehen für die Psychotherapeutische Sprechstunde und die Akutbehandlung eine geringere Vergütung vor als für die Therapiesitzungen. Dies konterkariert die Ziele der Psychotherapie-Reform. In ihrer Stellungnahme vim 31. März 2017 fordert die Psychotherapeutenkammer Bremen, die Verbesserung der Versorgungstrukturen mit einer dazu passenden Vergütung zu verbinden.

Die Stellungnahme finden Sie hier.

Zum Rechtsstatus angestellter Psychotherapeuten in Krankenhäusern und Kliniken

Mit dem Psychotherapeutengesetz (PsychThG), das zum 1. Januar 1999 in Kraft trat, wurden die Berufe der*s Psychologischen Psychotherapeut*in und der*s Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut*in als eigenständige Heilberufe im berufsrechtlichen Sinne geschaffen und die sozialrechtliche Einbeziehung dieser Berufe gleichberechtigt mit den ärztlichen Leistungserbringer*innen im SGB V ermöglicht. Diese Gleichstellung wurde in der ambulanten Versorgung weitgehend vollzogen.

In der beruflichen Tätigkeit in Krankenhäusern und Rehabilitationseinrichtungen zeigen sich noch Defizite hinsichtlich der tarifrechtlichen Gleichstellung mit den Ärzt*innen, aber auch Unklarheiten, welche Tätigkeiten in diesem Feld nur Ärzt*innen und Psychotherapeut*innen vorbehalten sind und welche Tätigkeiten an andere Berufsgruppen delegiert werden dürfen. Berufs-, haftungs- und strafrechtliche Fragen stehen damit im Zusammenhang.

Die vorliegende Stellungnahme leistet einen Beitrag zur überfälligen Klarstellung. Sie sind Ergebnis des Diskussionsprozesses der Arbeitsgruppe „Approbationsvorbehalt“ in der Psychotherapeutenkammer Bremen.